EZB Zinserhöhung September 2026: Was sie für Bauzinsen bedeutet
Die EZB hat am 10. September 2026 die Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte erhöht. Was das für Bauzinsen, Anschlussfinanzierung und Verzugszinsen heißt.

Redaktion immokunde.com
Redaktionsleitung · Andreas Malkow
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 10. September 2026 ihre drei Leitzinsen um jeweils 0,25 Prozentpunkte erhöht. Es ist die zweite EZB-Zinserhöhung in diesem Jahr nach dem Juni. Seit dem 16. September 2026 liegt der Einlagesatz bei 2,50 %, der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,65 %. Bei den Bauzinsen ist dieser Schritt nur ein Faktor unter mehreren. Kredite mit langer Zinsbindung richten sich vor allem nach den Renditen am Kapitalmarkt. Unmittelbar wirkt der Beschluss dagegen bei variablen Darlehen, bei Guthaben auf dem Tagesgeldkonto und über den Basiszinssatz ab 2027 auch bei Verzugszinsen.
Was die EZB am 10. September 2026 beschlossen hat
Der EZB-Rat begründet den Schritt mit dem Konflikt im Nahen Osten. Er treibe die Inflation, und die Teuerung werde voraussichtlich längere Zeit deutlich über dem Zielwert von 2,00 % liegen. Schon am 11. Juni 2026 hatte die EZB die Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte erhöht, am 23. Juli 2026 ließ sie sie unverändert.
| Leitzins | bis 15. September 2026 | ab 16. September 2026 |
|---|---|---|
| Einlagefazilität | 2,25 % | 2,50 % |
| Hauptrefinanzierungsgeschäfte | 2,40 % | 2,65 % |
| Spitzenrefinanzierungsfazilität | 2,65 % | 2,90 % |
Die Einlagefazilität ist der Zins, den Banken für Geld bekommen, das sie über Nacht bei der Zentralbank anlegen. Über den Hauptrefinanzierungssatz leihen sich Banken regelmäßig Geld bei der EZB. An ihn ist in Deutschland der Basiszinssatz gekoppelt.
Die EZB-Fachleute erwarten in ihren neuen Projektionen eine durchschnittliche Inflation im Euroraum von 3,0 % für 2026, 2,5 % für 2027 und 2,1 % für 2028. Ohne Energie und Nahrungsmittel rechnen sie mit 2,5 %, 2,6 % und 2,3 %. Auf einen weiteren Zinspfad legt sich der EZB-Rat nicht fest. Die nächste Zinsentscheidung steht am 29. Oktober 2026 an.
Die Kernaussage: Leitzins und Bauzinsen hängen nur mittelbar zusammen
Ein Festzinsdarlehen für eine Immobilie wird nicht teurer, weil die EZB ihren Leitzins erhöht. Banken finanzieren solche Kredite über lange Laufzeiten, etwa mit Pfandbriefen. Deshalb orientieren sich die Konditionen an den Renditen langlaufender Anleihen, allen voran der zehnjährigen Bundesanleihe. Dort sind Zinserwartungen oft schon eingepreist, bevor die EZB entscheidet. Die Bauzinsen können also vor einem Zinsschritt steigen, danach stagnieren oder sogar sinken. Unmittelbar trifft der Beschluss vor allem kurzfristige Zinsen.
Wie die EZB-Zinserhöhung im September 2026 bei den Bauzinsen ankommt
Festzins: Der Kapitalmarkt gibt die Richtung vor
Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Monatsrate während der Zinsbindung gleich. Sie setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Wer einen Vertrag mit festem Sollzins unterschrieben hat, zahlt bis zum Ende der Zinsbindung diesen Zins. Die EZB-Entscheidung ändert daran nichts. Interessant wird sie für Neuabschlüsse und für die Anschlussfinanzierung, und zwar über den Umweg Kapitalmarkt: Steigen die Inflationserwartungen, verlangen Anleger höhere Renditen, und Banken geben das an Kreditnehmer weiter.
Variable Darlehen: Hier wirkt der Zinsschritt direkt
Variable Immobilienkredite koppeln den Zins meist an einen Referenzzins wie den Drei-Monats-Euribor. Das ist der Satz, zu dem sich Banken untereinander für drei Monate Geld leihen. Er folgt den Leitzinsen eng. Die Bank passt den Kreditzins dann in festen Abständen an, häufig vierteljährlich. Eine Leitzinserhöhung kommt so nach wenigen Wochen in der Monatsrate an.
Beleihungsauslauf und Bonität: der eigene Hebel
Der Zins, den eine Bank tatsächlich anbietet, hängt stark vom Beleihungsauslauf ab. Gemeint ist der Anteil des Darlehens am Beleihungswert. Der Beleihungswert ist der Wert, den die Bank der Immobilie auf lange Sicht zutraut, und er liegt meist unter dem Kaufpreis. Je mehr Eigenkapital im Spiel ist, desto niedriger ist der Beleihungsauslauf, und desto günstiger wird in der Regel der Zins. Auch Einkommen, Beschäftigung und bestehende Verpflichtungen fließen in die Kondition ein.
Die Rechnung: Was ein halber Prozentpunkt in Euro kostet
Die folgenden Beispiele zeigen, wie stark sich Zinsunterschiede auswirken. Sie sind keine Aussage über den aktuellen Marktzins. Die Zinssätze sind frei gewählte Annahmen.
Beispiel 1: Kauf mit 300.000 Euro Darlehen
Annahmen: Darlehen 300.000 Euro, anfängliche Tilgung 2,00 %, monatliche Rate, zehn Jahre Zinsbindung, keine Sondertilgungen. Verglichen werden Sollzinsen von 3,50 % und 4,00 %.
| Sollzins 3,50 % | Sollzins 4,00 % | |
|---|---|---|
| Monatsrate | 1.375,00 Euro | 1.500,00 Euro |
| Zahlungen in zehn Jahren | 165.000,00 Euro | 180.000,00 Euro |
| davon Zinsen (gerundet) | rund 93.280 Euro | rund 106.380 Euro |
| Restschuld nach zehn Jahren (gerundet) | rund 228.280 Euro | rund 226.380 Euro |
In diesem Beispiel kostet der halbe Prozentpunkt 125,00 Euro im Monat mehr. Über zehn Jahre sind das rund 13.100 Euro zusätzliche Zinsen. Die Restschuld fällt dabei nur um rund 1.900 Euro niedriger aus. Der Grund: Bei gleicher Anfangstilgung steigt die Rate, und der Tilgungsanteil wächst mit den Jahren etwas schneller.
Beispiel 2: Anschlussfinanzierung über 180.000 Euro
Annahmen: Restschuld 180.000 Euro am Ende der Zinsbindung, neue Tilgung 2,00 %, Sollzins 3,50 % oder 4,00 %.
- Bei 3,50 % beträgt die Monatsrate 825,00 Euro.
- Bei 4,00 % beträgt sie 900,00 Euro.
- Der Unterschied liegt bei 75,00 Euro im Monat, also 900,00 Euro im Jahr.
Wer die Rate nicht erhöhen kann, hat zwei Möglichkeiten: eine niedrigere Tilgung, die die Laufzeit verlängert, oder eine Sondertilgung aus Rücklagen vor dem Wechsel.
Beispiel 3: Variables Darlehen über 100.000 Euro
Annahme: Der Referenzzins steigt im Zuge der Zinserhöhung um die vollen 0,25 Prozentpunkte, die Bank gibt das vollständig weiter.
- Mehrkosten im Jahr: 250,00 Euro
- Mehrkosten im Monat: rund 20,83 Euro
Zwei Zinsschritte in diesem Jahr ergeben unter derselben Annahme 500,00 Euro jährlich.
Basiszinssatz: Was der Zinsschritt für Verzugszinsen bedeutet
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist die Grundlage für gesetzliche Verzugszinsen. Die Bundesbank passt ihn zum 1. Januar und zum 1. Juli an, jeweils um die Veränderung des Hauptrefinanzierungssatzes seit der letzten Anpassung. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %. Nach § 288 BGB liegt der Verzugszins fünf Prozentpunkte darüber, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, also derzeit bei 6,52 %.
Ab dem 16. September 2026 liegt der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,65 %, zuvor waren es 2,40 %. Bleibt es bis zur letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2026 bei diesem Wert, ergibt sich nach der gesetzlichen Formel zum 1. Januar 2027 ein Basiszinssatz von 1,77 %. Der Verzugszins unter Beteiligung von Verbrauchern läge dann bei 6,77 %. Ändert die EZB den Satz am 29. Oktober oder im Dezember, verschiebt sich das Ergebnis entsprechend.
Rechenbeispiel mit Annahmen: Ein Mieter zahlt eine Betriebskostennachzahlung von 1.200,00 Euro 60 Tage zu spät, Verzugszins 6,52 %. Dann ergeben sich 1.200,00 Euro mal 6,52 % mal 60 durch 365, also rund 12,86 Euro Verzugszinsen.
Wer von der Zinserhöhung profitiert und wer draufzahlt
Belastet sind:
- Kreditnehmer mit variablem Darlehen. Der höhere Referenzzins schlägt mit der nächsten Anpassung auf die Rate durch.
- Käufer und Bauherren ohne festen Kreditvertrag. Sie tragen das Risiko, dass sich die Marktkonditionen bis zur Unterschrift weiter bewegen, in welche Richtung auch immer.
- Eigentümer, deren Zinsbindung demnächst endet. Wer vor Jahren zu niedrigen Zinsen abgeschlossen hat, sieht beim Wechsel eine deutlich höhere Rate, wie Beispiel 2 zeigt.
- Schuldner offener Forderungen. Steigt der Basiszinssatz zum Jahreswechsel, werden Verzugszinsen teurer.
Entlastet sind:
- Eigentümer mit langer Zinsbindung. Ihr Zins steht vertraglich fest.
- Käufer, die Eigenkapital auf Tages- oder Festgeld parken. Einlagezinsen folgen dem Leitzins in der Regel schneller als Kreditzinsen.
- Mieter mit Mietkaution. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
- Gläubiger von Forderungen. Sie bekommen bei verspäteter Zahlung höhere Verzugszinsen, sobald der Basiszinssatz steigt.
Was offen ist und wovon die Entwicklung abhängt
Ob und wie stark sich Baukredite weiter verändern, entscheidet vor allem der Anleihemarkt. Für den dürften diese Termine wichtig werden:
- 1. Oktober 2026: Laut Veröffentlichungskalender will die Deutsche Bundesbank an diesem Tag die Zinsstatistik für August 2026 vorlegen. Sie zeigt die durchschnittlichen Effektivzinsen für neu abgeschlossene Wohnungsbaukredite in Deutschland.
- 29. Oktober 2026: nächste Zinsentscheidung des EZB-Rats.
- Inflationsdaten: Die EZB macht ihre Entscheidungen von der Entwicklung der Inflation abhängig, und die hängt laut EZB stark an den Energiepreisen.
- 31. Dezember 2026: Stichtag für den Basiszinssatz zum 1. Januar 2027.
Wie sich die Bauzinsen entwickeln, lässt sich daraus nicht verlässlich ablesen. Der EZB-Rat selbst entscheidet nach eigener Aussage von Sitzung zu Sitzung.
Was Betroffene jetzt prüfen können
Käufer und Bauherren
- Mehrere Angebote mit identischen Eckdaten einholen: gleiche Darlehenssumme, gleiche Zinsbindung, gleiche Tilgung. Nur so lassen sich die Effektivzinsen vergleichen.
- Nachrechnen, ob die Monatsrate auch einen halben Prozentpunkt höher tragbar bliebe, wie in Beispiel 1.
- Die Bereitstellungszinsen im Vertrag prüfen. Die Bank verlangt sie, wenn ein Neubaukredit erst später in Raten abgerufen wird, und sie beginnen oft erst nach einer zinsfreien Zeit.
- Den Zinsvorteil eines niedrigeren Beleihungsauslaufs mit dem Baufinanzierungsrechner durchspielen.
Eigentümer mit Anschlussfinanzierung
- Das Ende der Zinsbindung und die Restschuld aus dem letzten Kontoauszug des Darlehens ablesen.
- Ein Forward-Darlehen kann den Zins bis zu einige Jahre vor dem Ablauf festschreiben. Dafür verlangt die Bank einen Aufschlag, und die Bindung gilt auch dann, wenn die Zinsen später fallen.
- Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren gibt es ein gesetzliches Kündigungsrecht. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann der Kreditnehmer zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen.
- Mehr zu Abläufen und Fristen steht im Ratgeber zur Anschlussfinanzierung.
Eigentümer mit variablem Darlehen
- Im Vertrag nachlesen, an welchen Referenzzins der Kredit gekoppelt ist und wann die Bank den Zins anpasst.
- Prüfen, ob der Vertrag den Wechsel in ein Festzinsdarlehen erlaubt und zu welchen Bedingungen.
Vermieter und Mieter
- Eine Indexmiete nach § 557b BGB folgt dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, nicht dem Leitzins. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Erhöhung ist in Textform zu erklären und gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
- Vermieter mit variabel finanzierten Objekten können die höheren Zinskosten nicht auf die Miete umlegen. Finanzierungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
- Bei Zahlungsrückständen den ab 1. Januar 2027 geltenden Basiszinssatz verwenden, sobald die Bundesbank ihn bekannt gibt.
Häufige Fragen
Wird ein bereits unterschriebener Kreditvertrag durch die Zinserhöhung teurer?
Bei einem Festzinsdarlehen nicht. Der vereinbarte Sollzins gilt bis zum Ende der Zinsbindung. Nur variable Darlehen passen sich an.
Folgen die Bauzinsen dem Leitzins eins zu eins?
Nein. Baukredite mit langer Zinsbindung orientieren sich an Anleiherenditen. Die bewegen sich oft schon vor einer EZB-Entscheidung und manchmal in die Gegenrichtung.
Steigen Mieten wegen der EZB-Entscheidung?
Einen direkten Zusammenhang gibt es nicht. Indexmieten folgen der Inflation in Deutschland, Staffelmieten sind im Vertrag festgelegt, und für andere Mieterhöhungen gelten die Regeln zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Wann ändert sich der Basiszinssatz das nächste Mal?
Zum 1. Januar 2027. Maßgeblich ist der Hauptrefinanzierungssatz der letzten Operation vor diesem Tag. Die Bundesbank veröffentlicht den neuen Wert im Bundesanzeiger.
Lohnt es sich, Eigenkapital jetzt anders anzulegen?
Darüber lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Fest steht: Einlagezinsen reagieren meist schneller auf Leitzinsänderungen als Kreditzinsen. Wie hoch die Zinsen sind, hängt von der jeweiligen Bank ab.
Quellen
- EZB: Geldpolitische Beschlüsse vom 10. September 2026
- EZB: Pressekonferenz vom 10. September 2026
- EZB: Geldpolitische Beschlüsse vom 11. Juni 2026
- Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz zum 1. Juli 2026
- Deutsche Bundesbank: Zinssätze für Wohnungsbaukredite an private Haushalte
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 247, § 288, § 489, § 551, § 557b
Hinweis: Dieser Beitrag erläutert die Rechtslage und die Marktmechanik. Er ersetzt keine Beratung. Ob ein Darlehen gekündigt, umgeschuldet oder neu abgeschlossen werden kann und sollte, lassen Sie bitte im Einzelfall von einem Anwalt, Steuerberater oder einer unabhängigen Finanzierungsberatung prüfen.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.