Nachtruhe: Ab wann gilt sie?

Die Nachtruhe ist – anders als die Mittagsruhe – in mehreren Ländern gesetzlich festgelegt: NRW, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Berlin nennen 22 bis 6 Uhr, Hamburg verbietet Arbeiten mit Werkzeugen schon ab 20 Uhr. In den übrigen Ländern bestimmt die Gemeinde die Uhrzeit.

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Nordrhein-Westfalen · Mo–Fr · 22:30 Uhr

Nachtruhe

§ 9 Abs. 1 LImSchG NRW: „Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.“ Gemeinden können für Feste, Außengastronomie oder die Silvesternacht Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 3).

Fundstelle: § 9 Abs. 1 LImSchG NRW

Datenlage Nordrhein-Westfalen: geprüft

Alle Ruhezeiten in Nordrhein-Westfalen →

Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.

Eine bundesweit einheitliche Nachtruhe gibt es nicht

Das Bundesrecht legt keine allgemeine Uhrzeit für die Nachtruhe fest. Ob und ab wann sie gilt, bestimmt das Landesrecht oder eine Verordnung Ihrer Gemeinde. Häufig reicht die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr. Es gibt aber Abweichungen: In München endet sie nach der städtischen Verordnung erst um 7 Uhr. Hinzu kommen bundesweite Zeiten für bestimmte Geräte und gegebenenfalls die Hausordnung.

Bundesrecht begrenzt laute Geräte im Freien

Immissionsschutz bezeichnet den Schutz vor Einwirkungen wie Lärm. Die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 32. BImSchV oder Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, regelt in § 7 Abs. 1 den Betrieb bestimmter Geräte im Freien. Sie gilt in Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten. Außerdem erfasst sie weitere schutzbedürftige Bereiche wie Kurgebiete oder das Gelände von Krankenhäusern.

Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer und andere Geräte aus dem Anhang der Verordnung dürfen dort an Werktagen nur von 7 bis 20 Uhr laufen, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten engere Zeitfenster: werktags 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr. Diese Einschränkung entfällt, wenn das Gerät das EU-Umweltzeichen trägt.

Rund um die Uhr gilt außerdem § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), der sich gegen unzulässigen Lärm richtet. Er greift auch dort, wo weder Land noch Gemeinde eine Nachtzeit festgelegt haben. Ob ein Geräusch unzulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Mehrere Länder schreiben die Nachtzeit ins Gesetz

In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz legen die Landesimmissionsschutzgesetze die Nachtzeit auf 22 bis 6 Uhr fest. In dieser Zeit sind Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören können. Für Berlin nennt § 3 Abs. 1 LImSchG Bln ebenfalls 22 bis 6 Uhr. Die genaue Begriffsbestimmung im Berliner Gesetzestext ist allerdings noch nicht abschließend gegengelesen.

Auch die Ausnahmen regelt das Land. In Nordrhein-Westfalen können Gemeinden sie etwa für Feste oder Außengastronomie zulassen, außerdem für die Silvesternacht. Rheinland-Pfalz erlaubt für Außengastronomie einen späteren Beginn der Nachtzeit. Brandenburg nimmt unter anderem Notlagen sowie Ernte- und Bestellarbeiten aus.

Hamburg verbietet nach § 2 Abs. 1 HmbLärmSchG in Wohngebieten an Werktagen von 20 bis 7 Uhr Arbeiten mit Werkzeugen und Geräten. Für Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte enthält § 3 eigene Regeln.

In den übrigen Ländern entscheidet das Ortsrecht

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern kennen keine landesweite Uhrzeit. Ihre Gesetze ermächtigen die Gemeinden, Ruhezeiten selbst festzulegen. Dieses Ortsrecht, also die Regeln der Gemeinde, heißt je nach Land Polizeiverordnung, Gefahrenabwehrverordnung oder ordnungsbehördliche Verordnung. Hessen hat diesen Weg 2005 eingeschlagen, davor galt dort eine landesweite Regel. Deshalb können selbst Nachbarstädte unterschiedliche Zeiten haben.

Für Sachsen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern sind unsere Angaben nur teilweise geprüft. Im Saarland sind die Gemeinderegeln zudem uneinheitlich. Bremen nennt im Landesgesetz kein eigenes Zeitfenster. Die Umweltbehörde stellt bei der Bewertung auf 22 bis 6 Uhr ab, auch diese Angabe ist teilgeprüft. Für Thüringen konnten wir eine geltende landesgesetzliche Nachtruhe nicht amtlich bestätigen. Dort hilft nur der Blick in die Verordnung Ihrer Gemeinde.

Die Hausordnung ist eine eigene Ebene neben dem öffentlichen Recht

Eine Hausordnung kann zusätzliche Ruhezeiten enthalten. Sie ist kein Gesetz, sondern Teil der Regeln im Mietverhältnis oder in der Eigentümergemeinschaft. Am deutlichsten wird das bei der Mittagsruhe: In Nordrhein-Westfalen kann sie sich nur aus Hausordnung oder Mietvertrag ergeben, weil das Landesgesetz keine vorsieht.

Geht es allein um einen Verstoß gegen die Hausordnung, sind in der Regel Vermieter oder Hausverwaltung die richtigen Ansprechpartner und nicht das Ordnungsamt. Ob eine einzelne Klausel wirksam ist, hängt vom Wortlaut und vom Einzelfall ab. Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

So klären Sie die Regel für Ihre Adresse

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Land eine feste Nachtzeit im Gesetz kennt. Falls nicht, suchen Sie die Verordnung Ihrer Gemeinde. In Mecklenburg-Vorpommern kann sie auch vom Amt stammen, also von einem Verwaltungsverbund mehrerer Gemeinden. Ein Beispiel dafür ist die Amtsverordnung Nord-Rügen. Bei Gartenarbeit kommen die Gerätezeiten der 32. BImSchV hinzu. Zuletzt sehen Sie in Hausordnung und Mietvertrag nach. Gilt mehr als eine Regel, halten Sie sich am besten an die strengste.

Bei Störungen hilft zunächst ein ruhiges Gespräch. Notieren Sie, wann die Geräusche auftreten und worum es sich handelt. Die zuständigen Stellen unterscheiden sich je nach Land: In Berlin sind es die Ordnungsämter der Bezirke und die Polizei, in Bremen das Ordnungsamt. In Nordrhein-Westfalen überwachen die örtlichen Ordnungsbehörden die Nachtruhe, in Rheinland-Pfalz übernehmen die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltungen den Vollzug. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bundesrecht: keine einheitliche Nachtruhe

Ein Bundesgesetz mit einer Nachtruhe für alle gibt es nicht. Die 32. BImSchV verbietet Gartengeräte im Freien werktags von 20 bis 7 Uhr. § 117 OWiG verbietet vermeidbaren Lärm, der andere erheblich belästigt – nachts wird das besonders streng beurteilt.

Nachtruhe in allen 16 Bundesländern

Landesgesetzliche Uhrzeit, Zuständigkeit und Datenlage im Überblick.

LandNachtruhe LandesrechtWer regelt?Datenlage
Baden-Württembergkeine LandesuhrzeitGemeindegeprüft
Bayernkeine LandesuhrzeitGemeindegeprüft
Berlin22–6 Uhr (§ 3 Abs. 1 LImSchG Bln)Stadtstaatteilgeprüft
Brandenburg22–6 Uhr (§ 10 Abs. 1 LImSchG Bbg)Landesgesetzgeprüft
Bremenkeine LandesuhrzeitStadtstaatteilgeprüft
Hamburg20–7 Uhr (§ 2 Abs. 1 HmbLärmSchG)Stadtstaatgeprüft
Hessenkeine LandesuhrzeitGemeindegeprüft
Mecklenburg-Vorpommernkeine LandesuhrzeitGemeindeteilgeprüft
Niedersachsenkeine LandesuhrzeitGemeindegeprüft
Nordrhein-Westfalen22–6 Uhr (§ 9 Abs. 1 LImSchG NRW)Landesgesetzgeprüft
Rheinland-Pfalz22–6 Uhr (§ 4 Abs. 1 LImSchG RLP)Landesgesetzgeprüft
Saarlandkeine LandesuhrzeitGemeindeteilgeprüft
Sachsenkeine LandesuhrzeitGemeindeteilgeprüft
Sachsen-Anhaltkeine LandesuhrzeitGemeindegeprüft
Schleswig-Holsteinkeine LandesuhrzeitGemeindegeprüft
Thüringenkeine LandesuhrzeitGemeindeoffen

Häufige Fragen

Ab wann ist Nachtruhe?

In NRW, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Berlin ab 22 Uhr bis 6 Uhr nach Landesgesetz. In Hamburg sind Arbeiten mit Werkzeugen schon ab 20 Uhr verboten. In den übrigen Ländern legt die Gemeinde die Zeit fest – meist ebenfalls 22 Uhr.

Gibt es eine gesetzliche Nachtruhe in Deutschland?

Keine bundesweite Uhrzeit für alle. Bundesweit gelten die 32. BImSchV für Gartengeräte (20–7 Uhr) und § 117 OWiG gegen vermeidbaren Lärm.

Gilt die Nachtruhe am Wochenende länger?

Nein. Die Landesgesetze kennen keine längere Wochenend-Nachtruhe; am Sonntag ist allerdings der ganze Tag geschützt.

Bis wann ist Nachtruhe?

Nach den Landesgesetzen in NRW, RLP und Brandenburg bis 6 Uhr, in Hamburg für Werkzeuge bis 7 Uhr, in München bis 7 Uhr.

Was gilt an Silvester?

In NRW können Gemeinden für die Silvesternacht Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 3 LImSchG). Sonst gilt die normale Nachtruhe.

Ruhezeiten nach Tag und Tätigkeit

Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.

Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung