Mittagsruhe am Samstag

Der Samstag ist rechtlich ein Werktag – auch wenn er sich wie Wochenende anfühlt. Für Rasenmäher und Gartengeräte gelten deshalb dieselben Zeiten wie montags bis freitags: 7 bis 20 Uhr. Eine gesetzliche Mittagsruhe am Samstag gibt es auf Landesebene nirgends; sie kann nur aus dem Ortsrecht Ihrer Gemeinde oder aus der Hausordnung kommen.

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Nordrhein-Westfalen · Samstag · 13:30 Uhr

Keine landesweite Mittagsruhe – Ortsrecht prüfen

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzliche Mittagsruhe auf Landesebene. Das Landesrecht sieht keine vor, und viele Hausordnungen verlangen Ruhe von 13 bis 15 Uhr.

Fundstelle: Landes-Immissionsschutzgesetz NRW, § 9 (Schutz der Nachtruhe), Fassung vom 16.03.2024

Datenlage Nordrhein-Westfalen: geprüft

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Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.

Für den Samstag gelten vier Regelebenen nebeneinander

Ob Sie samstags mittags mähen, bohren oder Musik hören dürfen, hängt von mehreren Regelwerken ab. Bundesrecht legt für Geräte und Maschinen im Freien feste Betriebszeiten fest. Landesrecht regelt in einigen Ländern vor allem die Nachtruhe. Ortsrecht, also Verordnungen und Satzungen Ihrer Stadt oder Gemeinde, kann eigene Ruhezeiten ergänzen. Die Hausordnung betrifft nur die Bewohner des jeweiligen Hauses oder der Wohnanlage.

Fehlt im Landesrecht eine Mittagsruhe, ist mittags deshalb nicht überall alles erlaubt. Maßgeblich ist, welche Regel an Ihrem Wohnort und in Ihrem Haus tatsächlich besteht. Ist eine örtliche Regel strenger als die bundesweiten Gerätezeiten, richten Sie sich nach der strengeren.

Der Samstag zählt im Lärmschutz als gewöhnlicher Werktag

Die Grundlage für Gartengeräte ist die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 32. BImSchV. Sie wird auch Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung genannt und regelt, wann lärmintensive Geräte in Wohngebieten betrieben werden dürfen. Als Werktage gelten darin auch Samstage. Für einen Motor-Rasenmäher gilt am Samstag deshalb dasselbe Zeitfenster wie am Dienstag, nämlich von 7 bis 20 Uhr.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Geräten wie dem Rasenmäher und besonders lauten Geräten, für die engere Zeiten gelten. Wenn Sie am Samstag mehrere Arbeiten im Garten planen, kommt es deshalb neben der Uhrzeit auch auf die jeweilige Maschine an.

Bei Laubbläsern entscheidet das EU-Umweltzeichen über die Mittagspause

Für Laubbläser, Freischneider und Trimmer sieht die 32. BImSchV engere Zeiten vor. Tragen diese Geräte kein EU-Umweltzeichen, dürfen sie werktags und damit auch samstags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr laufen. Das EU-Umweltzeichen ist ein freiwilliges europäisches Kennzeichen für Produkte, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen.

Ob Ihr Gerät das Zeichen trägt, können Sie auf dem Typenschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung prüfen. Fehlt der Hinweis, gehen Sie vorsichtshalber von den engeren Zeiten aus. Ein hypothetisches Beispiel: Wer samstags um 14 Uhr mit einem älteren Freischneider ohne Umweltzeichen die Rasenkanten nachschneidet, arbeitet außerhalb der bundesrechtlich erlaubten Zeit. Den Rasenmäher dürfte er zur selben Uhrzeit nach Bundesrecht benutzen, sofern vor Ort nichts anderes gilt.

Ob Ihre Gemeinde mittags Ruhe verlangt, steht im Ortsrecht

Gemeinden können eigene Ruhezeiten festlegen. München etwa sieht für Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Samstag eine Ruhezeit von 12 bis 15 Uhr vor. Dort wäre Rasenmähen am Samstagmittag trotz der bundesweiten Gerätezeiten nicht erlaubt. Von einer Stadt lässt sich jedoch nicht auf eine andere schließen.

Solche Regeln können zum Beispiel in einer Lärmschutz- oder Immissionsschutzverordnung der Gemeinde stehen. Viele Kommunen veröffentlichen ihr Ortsrecht auf ihrer Internetseite. Finden Sie dort keine eindeutige Antwort, kann Ihnen das Ordnungsamt sagen, welche Regel aktuell gilt.

Im Mehrfamilienhaus kann die Hausordnung eine Mittagsruhe vorsehen

Für Bohren, Hämmern oder laute Musik in der Wohnung sieht das Landesrecht keine Mittagsruhe vor. Eine Hausordnung kann aber eine Ruhezeit am Mittag bestimmen, auch für Samstage. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob die Hausordnung zum Mietvertrag gehört oder später übergeben wurde und welche Fassung aktuell ist. Auch Wohnungseigentümer sollten nachsehen, ob für ihre Anlage eine Hausordnung besteht und was sie für den Samstag regelt.

Ein hypothetisches Beispiel: Eine Mieterin möchte samstags um 13 Uhr ein Regal anbringen. Ihre Gemeinde kennt keine Mittagsruhe, die Hausordnung sieht jedoch eine Ruhezeit am Mittag vor. Dann liegt es nahe, sich an die Hausordnung zu halten und erst am Nachmittag zu bohren. Für das Nachbargrundstück gilt diese Hausordnung nicht.

Am Samstagabend gelten dieselben Grenzen wie unter der Woche

Die Nachtruhe kennt keine Wochenendausnahme. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg ist sie landesgesetzlich auf 22 bis 6 Uhr festgelegt. In Hamburg sind Arbeiten mit Werkzeugen bereits ab 20 Uhr untersagt. Für den Rasenmäher endet das Zeitfenster nach der 32. BImSchV ohnehin um 20 Uhr, auch am Samstag.

Wer am Samstagabend feiert, kann sich nicht auf eine längere Partyzeit berufen, weil das Gesetz eine solche Ausnahme nicht kennt. Wie die Nachtruhe in den übrigen Ländern geregelt ist und ob Ihre Gemeinde zusätzliche Vorgaben macht, lesen Sie im jeweiligen Landes- und Ortsrecht nach.

Bei Ärger mit Nachbarn hilft die konkrete Regel weiter als ein Gefühl

Streit über Samstagslärm entsteht häufig, weil beide Seiten von unterschiedlichen Annahmen ausgehen. Bevor Sie einen Nachbarn ansprechen, notieren Sie Uhrzeit und Art der Tätigkeit. Prüfen Sie dann, ob Bundesrecht, Ortsrecht oder Hausordnung für genau diesen Fall eine Grenze setzen.

Liegt kein Verstoß vor, bleibt das Gespräch über gegenseitige Rücksicht. Ein Hinweis auf ein schlafendes Kleinkind kann Ihr Anliegen verständlich machen, auch wenn daraus keine Pflicht folgt. Gibt es dagegen eine örtliche Regel, ist das Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle. Geht es um die Hausordnung, wenden Sie sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Gibt es samstags eine Mittagsruhe?

Nicht landesweit. Keines der 16 Bundesländer schreibt eine allgemeine Mittagsruhe vor – auch nicht am Samstag. Hessen hatte bis Ende 2004 eine, sie wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben.

Gemeinden können aber eigene Ruhezeiten festlegen, etwa München mit 12 bis 15 Uhr für Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Samstag. Im Mietshaus gilt zudem, was die Hausordnung vorgibt.

Rasenmähen am Samstag: ab wann und wie lange?

Die 32. BImSchV behandelt den Samstag als Werktag. Motor-Rasenmäher dürfen in Wohngebieten samstags von 7 bis 20 Uhr laufen.

Strenger ist es bei Laubbläsern, Freischneidern und Trimmern: Ohne EU-Umweltzeichen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr – das ist die einzige bundesrechtliche „Mittagspause“.

Nachtruhe am Samstag

Die Nachtruhe gilt am Samstag genauso wie an anderen Tagen. In NRW, Rheinland-Pfalz und Brandenburg ist sie landesgesetzlich auf 22 bis 6 Uhr festgelegt, in Hamburg sind Arbeiten mit Werkzeugen ab 20 Uhr untersagt. Eine längere Party-Ausnahme am Wochenende kennt das Gesetz nicht.

Fundstellen

Häufige Fragen

Ist samstags Mittagsruhe?

Gesetzlich auf Landesebene nein. Sie kann sich aus Ihrer Gemeindeverordnung oder der Hausordnung ergeben.

Wie lange darf man samstags Rasen mähen?

Bis 20 Uhr. Ab 7 Uhr ist es erlaubt, sofern Ihre Gemeinde nichts Strengeres regelt.

Darf man samstags in der Mittagszeit bohren?

Nach Landesrecht ja. Ortsrecht oder Hausordnung können eine Mittagsruhe vorsehen – dann gilt diese.

Ab wieviel Uhr darf man samstags Rasen mähen?

Ab 7 Uhr. Laubbläser und Freischneider ohne EU-Umweltzeichen erst ab 9 Uhr.

Ruhezeiten nach Tag und Tätigkeit

Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.

Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung