Mittagsruhe: Gibt es sie noch?
Kurz gesagt: Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es in Deutschland weder bundesweit noch in einem einzigen Bundesland. Die oft genannte Zeit 13 bis 15 Uhr stammt aus Hausordnungen, aus Verordnungen einzelner Gemeinden – oder aus der Bundesregel für besonders laute Gartengeräte.
Ergebnis
Keine landesweite Mittagsruhe – Ortsrecht prüfen
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzliche Mittagsruhe auf Landesebene. Das Landesrecht sieht keine vor, und viele Hausordnungen verlangen Ruhe von 13 bis 15 Uhr.
Fundstelle: Landes-Immissionsschutzgesetz NRW, § 9 (Schutz der Nachtruhe), Fassung vom 16.03.2024
Datenlage Nordrhein-Westfalen: geprüft
Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.
Ruhezeiten im Bundesland
Eine allgemeine Mittagsruhe schreibt heute kein Gesetz mehr vor
Eine Mittagsruhe, die für alle Haushalte in Deutschland verbindlich ist, gibt es nicht. Weder Bundesrecht noch das Recht eines Bundeslandes verlangt heute flächendeckend, dass um die Mittagszeit Ruhe herrscht. Ob Sie mittags bohren oder den Rasen mähen dürfen, hängt von Regeln auf verschiedenen Ebenen ab, die Sie getrennt prüfen sollten.
Dass viele die Mittagsruhe trotzdem für Pflicht halten, hat Gründe. Ältere Hausordnungen enthalten sie oft, und früher gab es landesrechtliche Vorgaben. Hessen etwa hob seine landesweite Mittagsruhe zum 1. Januar 2005 auf. Geblieben sind gezielte Vorschriften für bestimmte Geräte sowie Regeln, die Gemeinden oder Hausgemeinschaften selbst aufstellen können.
Die Geräteverordnung begrenzt Gartenarbeit auf feste Zeiten
Die wichtigste bundesrechtliche Vorschrift ist die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 32. BImSchV, auch Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung genannt. Immissionsschutz meint den Schutz vor schädlichen Einwirkungen wie Lärm. Nach § 7 Abs. 1 dürfen die im Anhang aufgeführten Geräte in bestimmten Gebieten im Freien werktags nur von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Dazu zählen unter anderem Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Häcksler und Kettensägen.
Geschützt sind reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Sondergebiete zur Erholung, Kur- und Klinikgebiete, Gebiete für die Fremdenbeherbergung sowie das Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Welche Gebietsart bei Ihnen vorliegt, ergibt sich in der Regel aus dem Bebauungsplan, also dem gemeindlichen Plan zur zulässigen Nutzung von Flächen. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.
Für Rasenmäher und Heckenschere sieht diese Regel keine Pause um die Mittagszeit vor. Wer werktags um 13.30 Uhr mäht, verstößt allein deshalb nicht gegen die Verordnung. Strengere örtliche Vorgaben bleiben davon unberührt.
Bei Laubbläsern und Trimmern entsteht eine echte Mittagspause
Für einige besonders laute Geräte zieht die Verordnung engere Grenzen. Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen in den genannten Gebieten werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr laufen. Die Lücke zwischen 13 und 15 Uhr kommt einer Mittagsruhe nahe, gilt aber nur für diese Gerätegruppe.
Ausgenommen sind Geräte mit dem EU-Umweltzeichen. Das ist ein europäisches Kennzeichen für Produkte, die bestimmte Umweltanforderungen erfüllen. Trägt Ihr Laubbläser dieses Zeichen, gelten für ihn die allgemeinen Zeiten von 7 bis 20 Uhr an Werktagen. Ob das zutrifft, erkennen Sie am Gerät oder in den Herstellerunterlagen. Ein bloßer Werbehinweis auf geringe Lautstärke ersetzt das Zeichen nicht.
Ein hypothetisches Beispiel: Eine Eigentümerin in einem allgemeinen Wohngebiet will an einem Dienstag um 14 Uhr mit einem Laubbläser ohne Umweltzeichen die Einfahrt säubern. Nach der Verordnung müsste sie bis 15 Uhr warten. Den Rasenmäher dürfte sie zur selben Zeit nach Bundesrecht benutzen.
Gemeinden und Hausordnungen können eigene Ruhezeiten festlegen
Neben dem Bundesrecht kann Ortsrecht gelten. Gemeinden können in Satzungen oder örtlichen Verordnungen Ruhezeiten regeln, auch zur Mittagszeit. Ob Ihre Gemeinde das getan hat, lässt sich nicht pauschal sagen. Fragen Sie beim Ordnungsamt nach oder sehen Sie im veröffentlichten Ortsrecht nach. Achten Sie darauf, für welche Tätigkeiten und Uhrzeiten eine solche Regel gilt.
Davon zu unterscheiden ist die Hausordnung. Sie ist kein staatliches Recht, sondern eine Regelung für das Zusammenleben in einem Gebäude, die etwa ein Vermieter vorgibt oder eine Eigentümergemeinschaft beschließt. Enthält sie eine Mittagsruhe, kann diese für die Bewohner verbindlich sein. Wie weit die Bindung reicht, hängt davon ab, wie die Hausordnung zustande gekommen ist, beispielsweise ob sie Teil Ihres Mietvertrags ist.
Unzulässiger Lärm ist zu jeder Uhrzeit untersagt
Unabhängig von Gerätezeiten und Hausordnung gilt § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, kurz OWiG. Die Vorschrift richtet sich gegen unzulässigen Lärm und gilt bundesweit rund um die Uhr. Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann, aber keine Straftat ist.
Ob Lärm unzulässig ist, beurteilen die zuständigen Stellen im Einzelfall. Für die Mittagszeit heißt das: Auch ohne Mittagsruhe darf niemand nach Belieben Lärm machen, und eine geltende Mittagsruhe verbietet nicht jedes Alltagsgeräusch.
Bei Streit sollten Sie zuerst die passende Regel klären
Fühlen Sie sich mittags gestört, prüfen Sie zunächst, welche Regel überhaupt in Betracht kommt. Bei Gartengeräten sind Gerätetyp und Gebietsart entscheidend. Bei Alltagsgeräuschen im Mehrfamilienhaus ist meist die Hausordnung der erste Anhaltspunkt. Örtliche Ruhezeiten klärt eine Nachfrage bei der Gemeinde.
Ein ruhiges Gespräch löst viele Konflikte, bevor Verwaltung oder Behörde eingeschaltet werden. Wer regelmäßig gestört wird, kann Zeitpunkt und Art der Geräusche notieren. Mieter wenden sich bei Verstößen gegen die Hausordnung in der Regel an den Vermieter, Wohnungseigentümer an die Verwaltung. Eine Einschätzung Ihres konkreten Falls kann dieser Ratgeber nicht ersetzen; dafür sind Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine anwaltliche Beratung die richtigen Stellen.
Gibt es eine bundesweite Mittagsruhe?
Nein. Kein Bundesgesetz schreibt eine allgemeine Mittagsruhe vor. Die einzige bundesrechtliche Zeitregel steht in der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), und sie betrifft nur Geräte und Maschinen im Freien.
Geräte und Maschinen aus dem Anhang – darunter Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Häcksler und Kettensägen – dürfen dort im Freien an Werktagen nur von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt zusätzlich: an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr – es sei denn, das Gerät trägt das EU-Umweltzeichen.
Für alles andere – Bohren, Musik, Staubsaugen – gibt es keine bundesweite Uhrzeit. Bundesweit gilt nur § 117 OWiG: Wer ohne berechtigten Anlass vermeidbaren Lärm macht, der andere erheblich belästigt, handelt ordnungswidrig – zu jeder Tageszeit.
Wurde die Mittagsruhe abgeschafft?
Nur in Hessen. Die hessische Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm sah 13 bis 15 Uhr vor und wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben. In NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg wird oft nach einer „Abschaffung“ gesucht – dort gab es aber nie eine landesrechtliche Mittagsruhe.
Mittagsruhe in allen 16 Bundesländern
Wer regelt im jeweiligen Land die Ruhezeiten, und wie sicher ist die Quellenlage? Ein Klick führt zur Landesseite mit Fundstellen.
| Land | Landesweite Mittagsruhe | Wer regelt? | Datenlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Nein | Gemeinde | geprüft |
| Bayern | Nein | Gemeinde | geprüft |
| Berlin | Nein | Stadtstaat | geprüft |
| Brandenburg | Nein | Gemeinde / Hausordnung | geprüft |
| Bremen | Nein | Stadtstaat | teilgeprüft |
| Hamburg | Nein | Stadtstaat | geprüft |
| Hessen | Nein (abgeschafft 2005) | Gemeinde | geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nein | Gemeinde | teilgeprüft |
| Niedersachsen | Nein | Gemeinde | geprüft |
| Nordrhein-Westfalen | Nein | Gemeinde / Hausordnung | geprüft |
| Rheinland-Pfalz | Nein | Gemeinde / Hausordnung | geprüft |
| Saarland | Nein | Gemeinde | teilgeprüft |
| Sachsen | Nein | Gemeinde | teilgeprüft |
| Sachsen-Anhalt | Nein | Gemeinde | geprüft |
| Schleswig-Holstein | Nein | Gemeinde | geprüft |
| Thüringen | Nein | Gemeinde | offen |
Ruhezeiten nach Tag und Tätigkeit
Häufige Fragen
Gibt es noch eine Mittagsruhe?
Eine gesetzliche Mittagsruhe auf Bundes- oder Landesebene gibt es nicht. Sie kann sich aus einer Verordnung Ihrer Gemeinde oder aus der Hausordnung ergeben.
Wann ist Mittagsruhe?
Wo Gemeinden oder Hausordnungen eine vorsehen, meist von 13 bis 15 Uhr; München etwa 12 bis 15 Uhr. Bundesrechtlich gilt 13 bis 15 Uhr nur für Laubbläser, Freischneider und Trimmer.
Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe in Deutschland?
Nein. Hessen hatte als letztes Land eine landesweite Mittagsruhe; sie wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben.
Wurde die Mittagsruhe in NRW oder Niedersachsen abgeschafft?
Nein – dort gab es nie eine landesrechtliche Mittagsruhe. Abgeschafft wurde sie nur in Hessen.
Wie lange dauert die Mittagsruhe?
Wo sie gilt, meist zwei Stunden (13–15 Uhr). Die genaue Dauer steht in der Gemeindeverordnung oder Hausordnung.
Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.
Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung