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Mittagsruhe in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat keine landesweit verbindliche Mittagsruhe. Ein Landes-Immissionsschutzgesetz mit Ruhezeiten gibt es nicht; Ämter und Gemeinden können Ruhezeiten in eigenen Verordnungen festlegen.

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Mecklenburg-Vorpommern · Mo–Fr · 13:30 Uhr

Keine landesweite Mittagsruhe – Ortsrecht prüfen

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzliche Mittagsruhe auf Landesebene. Ihre Gemeinde kann aber eine festlegen, und viele Hausordnungen verlangen Ruhe von 13 bis 15 Uhr.

Fundstelle: Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, §§ 1, 3

Datenlage Mecklenburg-Vorpommern: teilgeprüft

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Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.

Mecklenburg-Vorpommern schreibt keine landesweite Mittagsruhe vor

Wer in Mecklenburg-Vorpommern mittags Rasen mäht, bohrt oder laute Musik hört, verstößt damit nicht automatisch gegen eine Ruhezeit des Landes. Das Land hat keine verbindliche Mittagsruhe festgelegt. Ein Landes-Immissionsschutzgesetz mit Ruhezeiten, wie es manche andere Länder kennen, gibt es hier nicht. Das bedeutet aber nicht, dass mittags überall alles erlaubt ist. Ob an Ihrem Wohnort eine Mittagsruhe gilt, hängt davon ab, was Ihr Amt oder Ihre Gemeinde geregelt hat und was Ihre Hausordnung vorsieht.

Die folgenden Abschnitte ordnen die einzelnen Regelungsebenen. Unsere Angaben zu Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise geprüft. Verbindlich für Ihre Adresse bleibt die jeweilige örtliche Verordnung.

Örtliche Ruhezeiten entstehen durch Verordnungen der Ämter und Gemeinden

Rechtsgrundlage für örtliche Ruhezeiten ist das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes, kurz SOG M-V. Nach dessen § 17 können Ämter und Gemeinden ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen. Das sind allgemein verbindliche Regeln, die eine Behörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung aufstellt. In solchen Verordnungen können auch Ruhezeiten festgelegt werden.

Ein Amt ist in Mecklenburg-Vorpommern ein Verwaltungsverbund, in dem mehrere Gemeinden ihre Verwaltung gemeinsam führen. Eine Amtsverordnung kann deshalb für mehrere Orte zugleich gelten, soweit ihr Geltungsbereich das vorsieht. Ein Beispiel ist die Amtsverordnung Nord-Rügen. Amtsfreie Gemeinden und Städte erlassen solche Verordnungen selbst.

Weil jede Verordnung eigenständig formuliert ist, können sich die Inhalte schon zwischen benachbarten Orten unterscheiden. Ob eine Mittagsruhe vorgesehen ist und zu welchen Uhrzeiten, lässt sich daher nicht aus der Regel im Nachbarort ableiten.

Auch die Nachtruhe richtet sich nach örtlichen Regeln

Für die Nacht gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls keine landesgesetzlich festgelegte Ruhezeit. Die Nachtruhe wird in den Verordnungen der Ämter und Gemeinden nach § 17 SOG M-V geregelt. Häufig umfasst sie die Zeit von 22 bis 7 Uhr. Das ist ein verbreitetes Muster, aber keine landesweite Vorgabe. Einzelne Verordnungen können abweichende Zeiten oder zusätzliche Bestimmungen enthalten.

Wer eine Gartenfeier oder Arbeiten in den Abendstunden plant, sollte daher nicht allein auf die übliche Uhrzeit vertrauen, sondern die örtliche Regel nachlesen. Auch unsere Angaben zur Nachtruhe sind nur teilweise geprüft.

Sonn- und Feiertage sind landesweit ganztägig geschützt

Anders als Mittags- und Nachtruhe sind Sonn- und Feiertage auf Landesebene geregelt. Das Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern schützt sie nach §§ 1 und 3 als Tage allgemeiner Arbeitsruhe, und zwar von 0 bis 24 Uhr. Gemeint ist also der gesamte Kalendertag und nicht nur einzelne Stunden.

Was im Einzelnen untersagt ist und welche Ausnahmen bestehen, ergibt sich aus dem Gesetz selbst. Für die private Planung ist die Folgerung einfach: Lärmintensive Arbeiten am Haus oder im Garten legen Sie besser auf einen Werktag. An Sonn- und Feiertagen kommt außerdem das Bundesrecht für Geräte und Maschinen hinzu.

Für bestimmte Gartengeräte gilt zusätzlich Bundesrecht

Die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung, auch Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung genannt, gilt bundesweit und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Sie beschränkt den Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen im Freien in Wohngebieten. Zu den erfassten Geräten gehören etwa Rasenmäher. An Sonn- und Feiertagen greift dieses Geräteverbot neben dem Feiertagsgesetz.

Welche Geräte genau erfasst sind und zu welchen Zeiten die Beschränkungen gelten, regelt die Verordnung selbst. Ob Ihr Gerät darunter fällt, können Sie anhand der dort aufgeführten Geräte prüfen. Eine örtliche Verordnung kann daneben eigene Ruhezeiten vorsehen, die bundesrechtliche Regel aber nicht außer Kraft setzen.

Hausordnung und Mietvertrag können eine Mittagsruhe festlegen

Neben dem öffentlichen Recht gibt es private Regeln. Eine Hausordnung ist ein Regelwerk für das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus. Sie kann Bestandteil des Mietvertrags sein oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Manche Hausordnungen enthalten eine Mittagsruhe, auch wenn die Gemeinde keine vorschreibt.

Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist keine Ordnungswidrigkeit, kann aber Folgen aus dem Miet- oder Eigentümerverhältnis haben. Ob eine Klausel wirksam ist und wie weit sie reicht, hängt vom Einzelfall ab. Vermietende Eigentümer sollten darauf achten, dass ihre Hausordnung klar formuliert und den Mietern bekannt ist.

So klären Sie die Regeln für Ihre Adresse

Am verlässlichsten ist der Weg über die zuständige Verwaltung. Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Wohnort zu einem Amt gehört oder amtsfrei ist. Suchen Sie dann auf den Seiten des Amtes oder der Gemeinde nach dem Ortsrecht, also den dort erlassenen Satzungen und Verordnungen. Finden Sie nichts, hilft eine kurze Anfrage beim Ordnungsamt.

Bei Streit mit Nachbarn hilft es, festzuhalten, welche Regel Sie für maßgeblich halten und woher sie stammt. Ein Hinweis auf die örtliche Verordnung oder die Hausordnung trägt oft mehr als der Verweis auf eine Landesregel, die es in Mecklenburg-Vorpommern nicht gibt. Lässt sich ein Konflikt so nicht lösen, ist eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll.

Mittagsruhe am Samstag in Mecklenburg-Vorpommern

Der Samstag ist rechtlich ein Werktag. Gartengeräte dürfen in Wohngebieten von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, Laubbläser und Freischneider ohne EU-Umweltzeichen nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Eine landesrechtliche Mittagsruhe gibt es auch samstags nicht.

Nachtruhe in Mecklenburg-Vorpommern

Eine landesgesetzliche Nachtruhe gibt es nicht. Sie wird in Verordnungen der Ämter und Gemeinden nach § 17 SOG M-V geregelt, häufig 22 bis 7 Uhr.

Nachtruhe in Mecklenburg-Vorpommern im Detail

Sonn- und Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern

Das Feiertagsgesetz M-V schützt Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr als Tage allgemeiner Arbeitsruhe (§§ 1, 3 FTG M-V). Dazu kommt das Geräteverbot der 32. BImSchV.

Rasenmähen, Gartenarbeit und Baulärm in Mecklenburg-Vorpommern

Geräte und Maschinen aus dem Anhang – darunter Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Häcksler und Kettensägen – dürfen dort im Freien an Werktagen nur von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt zusätzlich: an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr – es sei denn, das Gerät trägt das EU-Umweltzeichen.

Für Bohren und Renovieren in der Wohnung gibt es keine Landesuhrzeit; maßgeblich sind die Nachtruhe, das Ortsrecht und die Hausordnung.

Wer regelt die Ruhezeiten?

Zentral zuständig sind Ämter und Gemeinden über ordnungsbehördliche Verordnungen nach § 17 SOG M-V. Ein Beispiel ist die Amtsverordnung Nord-Rügen.

Fundstellen

Häufige Fragen

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Mittagsruhe?

Mecklenburg-Vorpommern hat keine landesweit verbindliche Mittagsruhe. Ein Landes-Immissionsschutzgesetz mit Ruhezeiten gibt es nicht; Ämter und Gemeinden können Ruhezeiten in eigenen Verordnungen festlegen.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern samstags Mittagsruhe?

Nicht nach Landesrecht. Der Samstag ist Werktag; Gartengeräte dürfen von 7 bis 20 Uhr laufen. Ihre Gemeinde kann eine Ruhezeit festlegen.

Wann ist Nachtruhe in Mecklenburg-Vorpommern?

Eine landesgesetzliche Nachtruhe gibt es nicht. Sie wird in Verordnungen der Ämter und Gemeinden nach § 17 SOG M-V geregelt, häufig 22 bis 7 Uhr.

Wann darf man in Mecklenburg-Vorpommern Rasen mähen?

Werktags (Montag bis Samstag) von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nicht – nach § 7 der 32. BImSchV in Wohngebieten.

Andere Bundesländer

Ruhezeiten nach Tag und Tätigkeit

Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.

Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung