Grunderwerbsteuer berechnen
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung an und wird fast immer vom Käufer bezahlt. Jedes Bundesland legt den Satz selbst fest, aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Fällig wird sie in der Regel einen Monat nach dem Steuerbescheid, den das Finanzamt nach der Beurkundung verschickt.
Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche oder Markise. Nur realistische Zeitwerte angeben, das Finanzamt kann Nachweise verlangen.
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Grunderwerbsteuer
26.000 €
6,5 % in Nordrhein-Westfalen
Dieselbe Immobilie im Ländervergleich
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- Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
- Anteil 100 %: 400.000 € × 100 % = 400.000 €
- Steuer: 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €
Steuersätze Stand 30.09.2026. Unverbindliche Berechnung, ersetzt keine Steuerberatung.
Grunderwerbsteuer in allen 16 Bundesländern
| Bundesland | Satz | Gilt seit | Steuer bei 400.000 € |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 01.01.1997 | 14.000 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 05.11.2011 | 20.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 01.01.2014 | 20.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 01.03.2012 | 20.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 01.03.2012 | 20.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 01.01.2024 | 20.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 01.07.2025 | 22.000 € |
| Hamburg | 5,5 % | 01.01.2023 | 22.000 € |
| Sachsen | 5,5 % | 01.01.2023 | 22.000 € |
| Berlin | 6,0 % | 01.01.2014 | 24.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 01.08.2014 | 24.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 01.07.2019 | 24.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 01.07.2015 | 26.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 01.01.2015 | 26.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 01.01.2015 | 26.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 01.01.2014 | 26.000 € |
Wann die Steuer fällig wird und wie der Ablauf ist
Nach der Beurkundung zeigt der Notar den Kaufvertrag beim zuständigen Finanzamt an. Das Finanzamt setzt die Steuer fest und verschickt den Bescheid, meist innerhalb weniger Wochen. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe. Ist die Steuer bezahlt, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne sie trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein.
Wer keine Grunderwerbsteuer zahlt
Das Grunderwerbsteuergesetz nennt mehrere Befreiungen, unter anderem:
- Erwerb zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)
- Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, also etwa Kinder und Enkel (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
- Erwerb von Todes wegen und Schenkungen, die unter das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz fallen (§ 3 Nr. 2 GrEStG)
- Erwerbe, bei denen die Gegenleistung 2.500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1 GrEStG)
Wie man die Bemessungsgrundlage legal senkt
Besteuert wird der Kaufpreis für Grund und Gebäude. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markise oder Gartenhaus ohne feste Verbindung zum Boden gehören nicht dazu. Ihr Zeitwert kann im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden. Das Finanzamt akzeptiert realistische Werte, streicht überhöhte Angaben aber und kann Nachweise wie Rechnungen verlangen.
Beim Neubau über einen Bauträger zählt häufig der Gesamtpreis für Grundstück und Haus. Nur wenn Grundstückskauf und Bauvertrag rechtlich und tatsächlich unabhängig voneinander sind, wird allein das Grundstück besteuert. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Gesetzlich haften Käufer und Verkäufer gemeinsam. Im Kaufvertrag wird fast immer vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt, und das Finanzamt richtet den Bescheid dann an ihn.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
In der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch nötig ist.
Kann man die Grunderwerbsteuer finanzieren?
Banken erwarten meist, dass Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bezahlt werden. Eine Vollfinanzierung inklusive Nebenkosten ist möglich, kostet aber in der Regel höhere Zinsen.
Fällt beim Kauf eines Grundstücks unter 2.500 Euro Steuer an?
Nein. Liegt die Gegenleistung nicht über 2.500 €, bleibt der Erwerb nach § 3 Nr. 1 GrEStG steuerfrei.
Wird die Grunderwerbsteuer auf das Inventar erhoben?
Nein. Bewegliche Gegenstände wie eine gebrauchte Einbauküche gehören nicht zum Grundstück. Ihr angemessener Wert kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und mindert die Bemessungsgrundlage.
Stand der Steuersätze: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuerberatung.