Grunderwerbsteuer in Saarland

6,5 %gilt seit 01.01.2015

Im Saarland beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. Januar 2015 6,5 Prozent des Kaufpreises. Wer eine Immobilie für 300.000 Euro kauft, zahlt also 19.500 € an das Land.

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Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche oder Markise. Nur realistische Zeitwerte angeben, das Finanzamt kann Nachweise verlangen.

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Bei mehreren Käufern den eigenen Anteil eintragen.

Grunderwerbsteuer

26.000 €

6,5 % in Saarland

Dieselbe Immobilie im Ländervergleich

Bayern (günstigstes Land)14.000 €
Saarland (Ihre Auswahl)26.000 €
Schleswig-Holstein (teuerstes Land)26.000 €
Rechenweg anzeigen
  1. Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
  2. Anteil 100 %: 400.000 € × 100 % = 400.000 €
  3. Steuer: 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €

Steuersätze Stand 30.09.2026. Unverbindliche Berechnung, ersetzt keine Steuerberatung.

Beispielrechnungen für Saarland

KaufpreisGrunderwerbsteuer (6,5 %)
200.000 €13.000 €
300.000 €19.500 €
400.000 €26.000 €
500.000 €32.500 €
750.000 €48.750 €

Formel: Kaufpreis abzüglich Inventar × 6,5 % = Grunderwerbsteuer.

Infografik: Grunderwerbsteuer Saarland auf einen Blick — Satz 6,5 Prozent, Beispielrechnung und Formel
Grafik: immokunde.com

Wie sich der Satz entwickelt hat

  • 6,5 % vom 01.01.2015 bis heute
  • 5,5 % vom 01.01.2013 bis 31.12.2014
  • 4,5 % vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
  • 4,0 % vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
  • 3,5 % vom 01.01.1997 bis 31.12.2010

Bis Ende 2010 galt im Saarland der Satz von 3,5 Prozent. Er war seit 1997 bundesweit einheitlich. Mit der Föderalismusreform von 2006 erhielten die Länder das Recht, den Satz selbst festzulegen. Das Saarland nutzte diese Möglichkeit ab 2011 und erhöhte danach in kurzen Abständen: auf 4,0 Prozent im Jahr 2011, auf 4,5 Prozent im Jahr 2012 und auf 5,5 Prozent ab 2013.

Zum 1. Januar 2015 stieg der Satz auf 6,5 Prozent. Innerhalb von fünf Jahren hat das Land die Steuer also viermal angehoben und damit fast verdoppelt. Der Grund war die schwierige Haushaltslage. Das Saarland erhielt Konsolidierungshilfen und musste dafür einen festen Abbaupfad beim Defizit einhalten. Die Grunderwerbsteuer ist eine der wenigen Steuern, deren Höhe ein Land selbst bestimmen kann. Deshalb bot sie sich als Einnahmequelle an.

Seit 2015 hat sich am Satz nichts geändert. Wer vor 2011 gekauft hat, zahlte beim gleichen Kaufpreis gut die Hälfte der heutigen Steuer. Beim Vergleich alter Kaufverträge aus der Familie oder beim Weiterverkauf einer früher erworbenen Immobilie fällt dieser Unterschied oft deutlich auf.

Saarland im Vergleich

Mit 6,5 Prozent liegt Saarland bundesweit auf Rang 13 von 16 (Rang 1 ist der niedrigste Satz). Unterschied bei 400.000 € Kaufpreis:

NachbarlandSatzSteuerDifferenz zu Saarland
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €−6.000 €

Die Sätze in Deutschland beginnen bei 3,5 Prozent. Das Saarland steht mit 6,5 Prozent am oberen Ende dieser Spanne und teilt den Höchstsatz nur mit wenigen anderen Ländern. Die Kaufpreise zwischen Saarbrücken, Saarlouis, Homburg und St. Wendel liegen aber im Bundesvergleich eher moderat. Die tatsächliche Steuerlast pro Objekt fällt daher oft niedriger aus als in Ballungsräumen mit niedrigerem Satz und viel höheren Preisen. Für die Kalkulation zählt am Ende der Betrag in Euro, nicht der Prozentsatz allein.

Der einzige deutsche Nachbar ist Rheinland-Pfalz. Dort ist der Satz niedriger. Das betrifft zum Beispiel Käufer, die sich zwischen dem Saarpfalz-Kreis und Zweibrücken, dem Ostertal und dem Kreis Kusel oder dem Hochwald und dem Raum Trier-Saarburg entscheiden. Maßgeblich ist immer das Land, in dem das Grundstück liegt, und nicht der Wohnsitz des Käufers. Mit Frankreich und Luxemburg grenzt das Saarland zudem an zwei Staaten mit eigenen Abgaben auf den Immobilienkauf. Für Grundstücke auf saarländischem Gebiet gilt davon unabhängig die deutsche Grunderwerbsteuer. Das betrifft etwa Luxemburg-Pendler, die in Perl oder an der Obermosel kaufen, oder Käufer aus Lothringen im Grenzraum um Saarbrücken und Saargemünd.

Infografik: Grunderwerbsteuer Saarland im Vergleich mit den Nachbarländern
Grafik: immokunde.com

Ablauf und Fälligkeit

Nach der Beurkundung zeigt der Notar den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt an. Im Saarland geht diese Anzeige nicht an das Finanzamt vor Ort, sondern an das Finanzamt Merzig, das die Grunderwerbsteuer für das ganze Land bearbeitet. Dort wird geprüft, ob eine Befreiung greift. Ist das nicht der Fall, erhält der Erwerber den Steuerbescheid. Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam. Nach dem üblichen Kaufvertrag trägt sie aber der Käufer.

Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bezahlt sein. Danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst mit ihr darf das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht den Käufer als Eigentümer eintragen. Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen rechnen, und die Eintragung ins Grundbuch verzögert sich. Deshalb sollte die Finanzierung so geplant sein, dass die Steuer bei Eingang des Bescheids verfügbar ist.

Zuständiges Finanzamt

Im Saarland ist die Grunderwerbsteuer bei einem Finanzamt gebündelt. Laut Serviceportal des Landes ist für Anträge in Grunderwerbsteuersachen das Finanzamt Merzig zuständig. Das gilt auch für Immobilien in Saarbrücken, Neunkirchen oder im Saarpfalz-Kreis, obwohl dort eigene Finanzämter sitzen. Eine weitere Besonderheit gibt es bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Dafür nennt das Portal das Finanzamt Kusel-Landstuhl, das in Rheinland-Pfalz liegt. Das ist relevant, wenn eine Immobilie geerbt oder verschenkt wird und deshalb keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Serviceportal Saarland: Steueransprüche Erlass (Finanzamt Merzig)

Wer in Saarland keine Grunderwerbsteuer zahlt

Das Grunderwerbsteuergesetz gilt bundesweit. Die Befreiungen in § 3 GrEStG gelten deshalb im Saarland genauso wie in allen anderen Ländern:

  • Erwerbe, bei denen die Gegenleistung 2.500 Euro nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1)
  • Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung, weil hier die Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt (§ 3 Nr. 2)
  • Übertragungen unter Miterben bei der Teilung des Nachlasses (§ 3 Nr. 3)
  • Erwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner (§ 3 Nr. 4)
  • Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und 5a)
  • Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder und Enkel, einschließlich deren Ehegatten sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6)

Legal sparen

Die Steuer wird nur auf den Preis für Grundstück und Gebäude erhoben. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände gehören nicht dazu, zum Beispiel eine gebrauchte Einbauküche, freistehende Möbel oder Heizöl im Tank. Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, bleiben steuerpflichtig. Dazu zählen Heizung, Sanitäranlagen und Fenster. Das Inventar sollte im Kaufvertrag einzeln und mit einem realistischen Zeitwert aufgeführt sein. Das Finanzamt prüft diese Angaben. Überhöhte Inventarwerte streicht es und besteuert den gestrichenen Betrag wie den übrigen Kaufpreis. Bei einem Satz von 6,5 Prozent lohnt sich eine saubere Aufstellung, ein künstlich erhöhter Inventarposten dagegen nicht.

Beim Neubau gilt: Wer ein Grundstück kauft und das Haus später bei einem frei gewählten Bauunternehmen in Auftrag gibt, zahlt die Grunderwerbsteuer grundsätzlich nur auf den Grundstückspreis. Anders ist es, wenn Grundstück und Bebauung zusammengehören. Das ist etwa der Fall, wenn der Verkäufer oder ein mit ihm verbundener Anbieter das Haus schon geplant hat und der Käufer beim Kauf nicht mehr frei entscheiden kann. Dann gilt das Ganze als einheitliches Geschäft, und auch die Baukosten werden besteuert. Das trifft auf viele Neubaugebiete mit Bauträgerangeboten zu. Ob zwei getrennte Verträge tatsächlich unabhängig voneinander sind, beurteilt das Finanzamt nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang und nicht nach der Form der Verträge.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Saarland

Welches Finanzamt schickt im Saarland den Grunderwerbsteuerbescheid?

Für Grunderwerbsteuersachen ist im Saarland das Finanzamt Merzig zuständig. Das gilt unabhängig davon, in welchem Landkreis die Immobilie liegt. Der Notar schickt die Anzeige direkt dorthin.

Seit wann gilt im Saarland der Satz von 6,5 Prozent?

Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2015. Vorher hatte das Land die Steuer seit 2011 schrittweise erhöht, von 3,5 über 4,0 und 4,5 auf 5,5 Prozent. Seit 2015 ist der Satz unverändert.

Ich wohne im Saarland und kaufe ein Haus in Zweibrücken oder im Kreis Kusel. Welcher Satz gilt?

Es zählt der Ort des Grundstücks. Bei einer Immobilie in Rheinland-Pfalz gilt der dortige Satz, und zuständig ist die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung. Der Wohnsitz des Käufers spielt keine Rolle.

Zahlen Käufer aus Luxemburg oder Frankreich im Saarland Grunderwerbsteuer?

Ja. Für Grundstücke im Saarland gilt die deutsche Grunderwerbsteuer mit 6,5 Prozent, auch wenn der Käufer in Luxemburg oder Frankreich lebt. Das betrifft zum Beispiel Käufe in Perl, an der Obermosel oder im Grenzraum um Saarbrücken.

Gibt es im Saarland einen Nachlass für Familien oder Erstkäufer?

Das Saarland erhebt für alle Käufer denselben Satz. Einen Freibetrag für den ersten Immobilienkauf sieht das Grunderwerbsteuergesetz nicht vor. Steuerfrei sind nur die gesetzlichen Fälle, etwa Käufe unter Ehegatten oder zwischen Eltern und Kindern.

Quellen

Stand: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuerberatung.