Kaufnebenkosten in Saarland

rund 7,5 %vom Kaufpreis, ohne Makler

Wer im Saarland eine Immobilie kauft, zahlt ohne Makler Kaufnebenkosten von rund 7,5 Prozent des Kaufpreises. Grundlage dieser Beispielrechnung ist ein Kaufpreis von 400.000 Euro. Den größten Anteil hat die Grunderwerbsteuer mit einem Satz von 6,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 19.500 € Euro, dazu kommen die Kosten für Notar und Grundbuch.

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Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche. Mindert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

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Voreinstellung 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.), mit − und + oder direkt änderbar. Bei Wohnimmobilien zahlen Sie höchstens so viel wie der Verkäufer.

Genau nach der GNotKG-Gebührentabelle gerechnet, nicht geschätzt: Notar 2.802 € (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch 1.178 €.

Kaufnebenkosten gesamt

44.260 €

11,06 % vom Kaufpreis in Saarland

Grunderwerbsteuer26.000 €
Notarkosten2.802 €
Grundbuchkosten1.178 €
Maklerprovision14.280 €
Kaufnebenkosten44.260 €
Gesamtkosten inkl. Kaufpreis444.260 €

Eigenkapitalbedarf

44.260 €

Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Diesen Betrag sollten Sie aus Eigenmitteln aufbringen.

Aufteilung der Nebenkosten

Grunderwerbsteuer: 26.000 €Notar: 2.802 €Grundbuch: 1.178 €Makler: 14.280 €

Dieselbe Immobilie im Ländervergleich (ohne Makler)

Bayern (günstigstes Land)17.980 €
Saarland (Ihre Auswahl)29.980 €
Schleswig-Holstein (teuerstes Land)29.980 €
Rechenweg anzeigen
  1. Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
  2. Grunderwerbsteuer: 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €
  3. Notar: Beurkundung 1.570 € + Betreuung 393 € + Vollzug 393 € + 19 % MwSt. 447 € = 2.802 € (Gebührentabelle GNotKG)
  4. Grundbuch: Vormerkung 393 € + Umschreibung 785 € = 1.178 €
  5. Makler: 400.000 € × 3,57 % = 14.280 €
  6. Summe der Nebenkosten: 44.260 €
  7. Nebenkostenquote: 11,06 % vom Kaufpreis
  8. Gesamtkosten: 400.000 € + 44.260 € = 444.260 €

Stand 30.09.2026. Notarkosten nach GNotKG inkl. 19 % MwSt., Grundbuchkosten nach GNotKG (umsatzsteuerfrei). Nicht enthalten: Auslagen des Notars (meist unter 100 €), Gutachter, Umzug und Renovierung. Unverbindliche Schätzung, die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Beispielrechnungen für Saarland

KaufpreisGrunderwerbsteuerNotarGrundbuchSumme
200.000 €13.000 €1.553 €653 €15.205 €
300.000 €19.500 €2.267 €953 €22.719 €
400.000 €26.000 €2.802 €1.178 €29.980 €
500.000 €32.500 €3.338 €1.403 €37.240 €
750.000 €48.750 €6.640 €2.790 €58.180 €

Ohne Makler und ohne Grundschuldbestellung. Notar (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch nach der Gebührentabelle des GNotKG.

Grunderwerbsteuer in Saarland

Das Saarland erhebt eine Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf den Kaufpreis. Dieser Satz gilt für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2015. Davor betrug er 5,5 Prozent. Das Saarland liegt damit in der höchsten Stufe, die derzeit ein Bundesland erhebt. Die Steuer wird mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Der Notar meldet den Vorgang an das Finanzamt, das anschließend den Steuerbescheid verschickt.

Steuerfrei sind Erwerbe, bei denen die Gegenleistung die Bagatellgrenze von 2.500 Euro nicht übersteigt. Für einen normalen Wohnungs- oder Hauskauf spielt das kaum eine Rolle. Bei kleinen Teilflächen, Stellplätzen oder Gartenstreifen kann die Grenze aber greifen.

Ausführliche Informationen zu Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Ausnahmen finden Sie auf unserer eigenen Seite zur Grunderwerbsteuer im Saarland.

Zur ausführlichen Grunderwerbsteuer-Seite für Saarland

Notar und Grundbuch

Die Gebühren für Notar und Grundbuchamt richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz gilt bundesweit. Ausgangspunkt ist der Geschäftswert, in der Regel der Kaufpreis. Daraus ergibt sich eine einfache Gebühr, die je nach Tätigkeit mit einem festen Faktor multipliziert wird. Für die Beurkundung des Kaufvertrags fallen 2,0 Gebühren an, für die Betreuung, etwa die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit, 0,5 Gebühren und für den Vollzug, also das Einholen von Genehmigungen und Unterlagen, weitere 0,5 Gebühren. Hinzu kommen Auslagen und die Umsatzsteuer.

Beim Grundbuchamt kostet die Eintragung der Auflassungsvormerkung 0,5 Gebühren, die Eigentumsumschreibung auf den Käufer 1,0 Gebühren. Wird der Kauf finanziert, entstehen für die Bestellung der Grundschuld 1,0 Gebühren beim Notar. Für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch kommen weitere 1,0 Gebühren hinzu. Zusammen machen Notar und Grundbuch meist etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises aus. Der genaue Anteil sinkt bei höheren Kaufpreisen leicht, weil die Gebührentabelle degressiv verläuft.

Diese Kosten sind im Saarland genauso hoch wie in jedem anderen Bundesland. Viele Webseiten stellen die Notar- und Grundbuchkosten nach Bundesland gestaffelt dar, das ist sachlich falsch. Unterschiede zwischen den Ländern entstehen allein durch die Grunderwerbsteuer und die ortsübliche Maklerprovision. Notare dürfen ihre Gebühren weder erhöhen noch Nachlässe gewähren, ein Preisvergleich zwischen Notariaten bringt daher nichts.

Maklerprovision in Saarland

Seit dem 23. Dezember 2020 regelt § 656c BGB die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer Verbraucher ist. Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen Käufer und Verkäufer gleich hohe Anteile tragen. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben, und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat. Der Maklervertrag braucht außerdem die Textform. Für Mehrfamilienhäuser, reine Grundstücke und gewerbliche Käufer gilt die Regel nicht.

Eine gesetzlich festgelegte Höhe der Provision gibt es nicht. Nach Angaben regionaler Maklerunternehmen wie Weiland & Kirch Immobilien liegt die Gesamtprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien im Saarland häufig bei etwa 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, also etwa 3,57 Prozent je Seite. Auch Musso Immobilien nennt in der Regel etwa 3,57 Prozent für Käufer und Verkäufer. Das sind Angaben von Marktteilnehmern und keine amtliche Statistik.

Im Einzelfall ist die Provision Verhandlungssache. Sie kann niedriger ausfallen oder für den Käufer ganz wegfallen, wenn der Verkäufer die Kosten allein trägt oder die Immobilie ohne Makler verkauft wird.

Was die Bank nicht finanziert

Banken finanzieren eine Immobilie auf Grundlage ihres Beleihungswerts. Kaufnebenkosten schaffen keinen Gegenwert, den die Bank im Ernstfall verwerten könnte: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler erhöhen den Wert des Objekts nicht. Deshalb erwarten die meisten Kreditinstitute, dass Käufer mindestens die Nebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlen, besser noch einen Teil des Kaufpreises. Im Saarland ist wegen des Steuersatzes von 6,5 Prozent mit einem entsprechend hohen Eigenkapitalbedarf zu rechnen.

Von einer Vollfinanzierung spricht man, wenn die Bank den gesamten Kaufpreis finanziert. Manche Angebote übernehmen zusätzlich die Nebenkosten und liegen damit über dem Kaufpreis. Solche Finanzierungen sind möglich, setzen aber in der Regel ein sicheres und gutes Einkommen voraus. Wegen des höheren Risikos für die Bank sind die Zinsen spürbar höher, und die Restschuld sinkt am Anfang nur langsam.

Wo man sparen kann

  • Inventar im Kaufvertrag ausweisen: Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Möbel oder eine Markise können mit einem realistischen Wert gesondert im Kaufvertrag stehen. Auf diesen Anteil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Überhöhte Werte kann das Finanzamt beanstanden.
  • Provision verhandeln: Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt. Ein Gespräch über den Satz oder über eine Übernahme durch den Verkäufer kann sich lohnen, vor allem bei gefragten Objekten mit kurzer Vermarktungszeit.
  • Beim Bauträger Grundstück und Bauvertrag trennen: Grunderwerbsteuer fällt auch auf die Baukosten an, wenn Grundstückskauf und Bauleistung als Einheit gelten. Werden das Grundstück und der Bauvertrag unabhängig voneinander und mit verschiedenen Vertragspartnern geschlossen, bleibt in der Regel nur der Grundstückspreis steuerpflichtig. Ob das im Einzelfall trägt, sollte vorab geprüft werden.
  • Vermeidbare Beurkundungen prüfen: Jede spätere Änderung am Kaufvertrag und jede zusätzliche Urkunde kostet eigene Gebühren. Es spart Geld, wenn alle Punkte vor dem Notartermin geklärt sind und der Vertragsentwurf gründlich gelesen wird.
  • Bestehende Grundschuld nutzen: Ist im Grundbuch bereits eine Grundschuld eingetragen, kann sie unter Umständen an die finanzierende Bank des Käufers abgetreten werden. Das kann günstiger sein als die Löschung und Neubestellung.

Saarland im Vergleich

Mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer liegt Saarland bundesweit auf Rang 13 von 16 (Rang 1 ist der niedrigste Satz). Unterschied der Gesamtnebenkosten bei 400.000 € Kaufpreis, ohne Makler:

NachbarlandGrEStNebenkostenDifferenz zu Saarland
Rheinland-Pfalz5,0 %23.980 €−6.000 €

Im Bundesvergleich gehört das Saarland zu den Ländern mit den höchsten Kaufnebenkosten. Das liegt allein an der Grunderwerbsteuer: Mit 6,5 Prozent erhebt das Land den derzeit höchsten Satz in Deutschland. Die Notar- und Grundbuchkosten sind dagegen bundesweit gleich und machen keinen Unterschied zwischen den Ländern.

Für die Einordnung zählt deshalb vor allem der Abstand beim Steuersatz. Wo ein niedrigerer Satz gilt, fallen die Nebenkosten bei gleichem Kaufpreis entsprechend geringer aus. Dazu kommt die regionale Praxis bei der Maklerprovision. Für die Finanzierungsplanung im Saarland empfiehlt es sich, mit der vollen Steuerlast zu rechnen und einen Puffer für Makler und Finanzierungskosten einzuplanen.

Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten in Saarland

Wie viel Grunderwerbsteuer zahlt man im Saarland bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro?

Bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent beträgt die Grunderwerbsteuer 19.500 € Euro. Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Preis ohne gesondert ausgewiesenes Inventar. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision.

Sind Notar und Grundbuch im Saarland teurer als in anderen Bundesländern?

Nein. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich bundesweit nach dem GNotKG und sind im Saarland genauso hoch wie überall sonst. Unterschiede zwischen den Bundesländern entstehen nur durch die Grunderwerbsteuer und die ortsübliche Maklerprovision.

Wie hoch ist die Maklerprovision für Käufer im Saarland?

Nach Angaben regionaler Maklerunternehmen liegt die Gesamtprovision für Wohnimmobilien im Saarland häufig bei etwa 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer, also rund 3,57 Prozent je Seite. Nach § 656c BGB zahlt der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses höchstens so viel wie der Verkäufer. Die genaue Höhe bleibt Verhandlungssache.

Wann muss die Grunderwerbsteuer im Saarland bezahlt werden?

Nach der Beurkundung informiert der Notar das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlässt. Der Betrag ist in der Regel innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den Käufer nicht als Eigentümer einträgt.

Fällt im Saarland Grunderwerbsteuer an, wenn man von Verwandten kauft?

Beim Kauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und zwischen Verwandten in gerader Linie, etwa von den Eltern, fällt nach dem Grunderwerbsteuergesetz keine Grunderwerbsteuer an. Diese Befreiungen gelten bundesweit und damit auch im Saarland. Bei Geschwistern gilt die Befreiung nicht, dort wird der volle Satz von 6,5 Prozent fällig.

Quellen

Stand: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab.