Kaufnebenkosten in Hamburg

rund 6,5 %vom Kaufpreis, ohne Makler

Beim Kauf einer Immobilie in Hamburg liegen die Kaufnebenkosten ohne Makler bei rund 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der größte Posten ist die Grunderwerbsteuer mit einem Satz von 5,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 16.500 € Euro. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten, die bundesweit einheitlich berechnet werden, und bei einem Kauf über einen Makler der Anteil des Käufers an der Provision.

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Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche. Mindert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

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Voreinstellung 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.), mit − und + oder direkt änderbar. Bei Wohnimmobilien zahlen Sie höchstens so viel wie der Verkäufer.

Genau nach der GNotKG-Gebührentabelle gerechnet, nicht geschätzt: Notar 2.802 € (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch 1.178 €.

Kaufnebenkosten gesamt

40.260 €

10,06 % vom Kaufpreis in Hamburg

Grunderwerbsteuer22.000 €
Notarkosten2.802 €
Grundbuchkosten1.178 €
Maklerprovision14.280 €
Kaufnebenkosten40.260 €
Gesamtkosten inkl. Kaufpreis440.260 €

Eigenkapitalbedarf

40.260 €

Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Diesen Betrag sollten Sie aus Eigenmitteln aufbringen.

Aufteilung der Nebenkosten

Grunderwerbsteuer: 22.000 €Notar: 2.802 €Grundbuch: 1.178 €Makler: 14.280 €

Dieselbe Immobilie im Ländervergleich (ohne Makler)

Bayern (günstigstes Land)17.980 €
Hamburg (Ihre Auswahl)25.980 €
Schleswig-Holstein (teuerstes Land)29.980 €
Rechenweg anzeigen
  1. Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
  2. Grunderwerbsteuer: 400.000 € × 5,5 % = 22.000 €
  3. Notar: Beurkundung 1.570 € + Betreuung 393 € + Vollzug 393 € + 19 % MwSt. 447 € = 2.802 € (Gebührentabelle GNotKG)
  4. Grundbuch: Vormerkung 393 € + Umschreibung 785 € = 1.178 €
  5. Makler: 400.000 € × 3,57 % = 14.280 €
  6. Summe der Nebenkosten: 40.260 €
  7. Nebenkostenquote: 10,06 % vom Kaufpreis
  8. Gesamtkosten: 400.000 € + 40.260 € = 440.260 €

Stand 30.09.2026. Notarkosten nach GNotKG inkl. 19 % MwSt., Grundbuchkosten nach GNotKG (umsatzsteuerfrei). Nicht enthalten: Auslagen des Notars (meist unter 100 €), Gutachter, Umzug und Renovierung. Unverbindliche Schätzung, die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Beispielrechnungen für Hamburg

KaufpreisGrunderwerbsteuerNotarGrundbuchSumme
200.000 €11.000 €1.553 €653 €13.205 €
300.000 €16.500 €2.267 €953 €19.719 €
400.000 €22.000 €2.802 €1.178 €25.980 €
500.000 €27.500 €3.338 €1.403 €32.240 €
750.000 €41.250 €6.640 €2.790 €50.680 €

Ohne Makler und ohne Grundschuldbestellung. Notar (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch nach der Gebührentabelle des GNotKG.

Grunderwerbsteuer in Hamburg

In Hamburg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 Prozent des Kaufpreises. Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2023. Damals hob der Senat die Steuer von zuvor 4,5 Prozent an. Der Satz ist in der ganzen Stadt gleich, der Stadtteil spielt für die Höhe der Steuer also keine Rolle. Grundlage ist der im notariellen Vertrag vereinbarte Kaufpreis. Mitverkauftes bewegliches Inventar gehört nicht dazu.

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz bleiben Erwerbe mit einer Gegenleistung von höchstens 2.500 Euro steuerfrei. Diese Bagatellgrenze betrifft vor allem kleine Flächen wie Garagenstellplätze oder Grundstücksstreifen. Für eine übliche Wohnung oder ein Haus hat sie keine Bedeutung. Die Steuer zahlt in der Praxis der Käufer. Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch nötig ist.

Befreiungen gelten unter anderem für Käufe unter Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie. Mehr zu Berechnung, Fälligkeit und Ausnahmen finden Sie auf unserer eigenen Seite zur Grunderwerbsteuer in Hamburg.

Zur ausführlichen Grunderwerbsteuer-Seite für Hamburg

Notar und Grundbuch

Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Bundesgesetz gilt in allen Ländern gleich. Maßgeblich ist der Geschäftswert, also in der Regel der Kaufpreis oder bei einer Finanzierung der Betrag der Grundschuld. Aus der Gebührentabelle des GNotKG ergibt sich für diesen Wert eine volle Gebühr, die je nach Tätigkeit mit einem festen Faktor multipliziert wird. Für den Notar fallen beim Kauf üblicherweise diese Gebühren an:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 2,0 Gebühren
  • Vollzug des Vertrags, etwa das Einholen von Genehmigungen und Unterlagen: 0,5 Gebühren
  • Betreuung, etwa die Fälligkeitsmitteilung zum Kaufpreis und die Überwachung der Umschreibung: 0,5 Gebühren

Dazu kommen die Kosten des Grundbuchamts. Für die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die den Käufer bis zur Umschreibung absichert, wird eine 0,5 Gebühr fällig. Die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer kostet eine 1,0 Gebühr. Wird der Kauf über ein Darlehen finanziert, fällt für die Bestellung der Grundschuld beim Notar eine 1,0 Gebühr an und für ihre Eintragung ins Grundbuch eine weitere 1,0 Gebühr. Beim Notar kommen noch Auslagen und Umsatzsteuer hinzu.

Diese Kosten sind in Hamburg genauso hoch wie in jedem anderen Bundesland. Bei gleichem Kaufpreis und gleichem Vertragsumfang ergibt sich in Hamburg, München oder Leipzig derselbe Betrag. Viele Webseiten stellen die Notar- und Grundbuchkosten trotzdem so dar, als hingen sie vom Bundesland ab, oder zeigen dafür Länderunterschiede. Das stimmt nicht. Die einzige Kaufnebenkostenart, die das Land selbst festlegt, ist die Grunderwerbsteuer.

Maklerprovision in Hamburg

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Kaufen Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, muss der Käufer nach § 656c BGB höchstens so viel Provision zahlen wie der Verkäufer. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben. Der Anteil des Käufers wird dann erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat. Der Maklervertrag braucht mindestens die Textform. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Käufer, die keine Verbraucher sind, gilt die Teilungsregel nicht.

Eine gesetzlich festgelegte Höhe der Provision gibt es nicht. Nach Angaben von immoverkauf24 und dem Bremer Maklerunternehmen Schichtel & Partner war in Hamburg lange eine Gesamtcourtage von 6,25 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer üblich, also 3,125 Prozent für jede Seite. Andere Anbieter wie Von Poll Immobilien und das Hamburger Maklerhaus Hansen & Hansen nennen dagegen 3,57 Prozent je Partei, zusammen also 7,14 Prozent. Diese Zahlen stammen von Marktteilnehmern und nicht aus einer amtlichen Statistik.

Für die Kalkulation sollten Käufer in Hamburg deshalb mit einem Anteil zwischen 3,125 und 3,57 Prozent des Kaufpreises rechnen. Maßgeblich ist, was im Exposé und im Maklervertrag steht. Die Höhe ist Verhandlungssache, und bei provisionsfreien Angeboten fällt dieser Posten ganz weg.

Was die Bank nicht finanziert

Banken finanzieren den Kaufpreis einer Immobilie, weil ihm ein Gegenwert gegenübersteht, der als Sicherheit dient. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und Maklerprovision schaffen dagegen keinen Wert, den die Bank im Ernstfall verwerten könnte. Deshalb erwarten Kreditinstitute in der Regel, dass Käufer die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlen. Häufig kommt noch ein Teil des Kaufpreises als Eigenkapital hinzu, was die Zinskonditionen spürbar verbessern kann.

Von einer Vollfinanzierung spricht man, wenn die Bank den gesamten Kaufpreis ohne Eigenkapital finanziert. Die Nebenkosten müssen dann trotzdem aus Ersparnissen kommen. Werden auch sie über das Darlehen bezahlt, ist oft von einer 110 Prozent Finanzierung die Rede. Solche Finanzierungen bieten nur manche Banken an. Sie setzen meist ein hohes und sicheres Einkommen voraus und sind mit Zinsaufschlägen und einer längeren Tilgungsdauer verbunden.

Wo man sparen kann

  • Inventar im Kaufvertrag ausweisen: Einbauküche, Möbel oder Markisen können im Vertrag mit einem eigenen, angemessenen Preis aufgeführt werden. Auf diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das Finanzamt prüft, ob die Werte realistisch sind, überhöhte Ansätze werden nicht anerkannt.
  • Provision verhandeln: Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt. Ein Gespräch über den Satz kann sich lohnen, vor allem bei höheren Kaufpreisen oder längerer Vermarktungsdauer. Provisionsfreie Angebote sparen diesen Posten ganz.
  • Beim Bauträger Grundstück und Bauvertrag trennen: Grunderwerbsteuer fällt nur auf das Grundstück an, wenn es unabhängig vom späteren Bauvertrag erworben wird. Bilden beide Verträge ein einheitliches Geschäft, etwa weil der Verkäufer das Grundstück nur zusammen mit einem bestimmten Bauunternehmen anbietet, besteuert das Finanzamt auch die Baukosten.
  • Vermeidbare Beurkundungen prüfen: Jede zusätzliche Urkunde löst eigene Gebühren aus. Ein vollständiger und gut abgestimmter Vertragsentwurf vermeidet spätere Nachträge. Vollmachten und Genehmigungen sollten rechtzeitig geklärt werden.
  • Bestehende Grundschuld nutzen: Ist im Grundbuch bereits eine Grundschuld eingetragen, kann es günstiger sein, sie abtreten zu lassen, statt eine neue bestellen und die alte löschen zu lassen. Ob die finanzierende Bank das mitmacht, sollte früh geklärt werden.

Hamburg im Vergleich

Mit 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer liegt Hamburg bundesweit auf Rang 7 von 16 (Rang 1 ist der niedrigste Satz). Unterschied der Gesamtnebenkosten bei 400.000 € Kaufpreis, ohne Makler:

NachbarlandGrEStNebenkostenDifferenz zu Hamburg
Schleswig-Holstein6,5 %29.980 €+4.000 €
Niedersachsen5,0 %23.980 €−2.000 €

Im Bundesvergleich liegt Hamburg bei der Grunderwerbsteuer mit 5,5 Prozent im Mittelfeld. Die Spanne der Länder reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent unter anderem in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und im Saarland. Wer zwischen Hamburg und dem Umland abwägt, sollte deshalb beachten: Beim Kauf im benachbarten Schleswig-Holstein ist der Steuersatz höher, in Niedersachsen mit 5,0 Prozent etwas niedriger. Es gilt immer der Satz des Landes, in dem die Immobilie liegt.

Bei den übrigen Posten gibt es zwischen den Ländern keinen Unterschied, soweit es um Notar und Grundbuch geht, denn diese werden überall nach dem GNotKG berechnet. Unterschiede entstehen nur noch bei der Maklerprovision. Hier gilt Hamburg mit der lange üblichen Gesamtcourtage von 6,25 Prozent als vergleichsweise günstig, auch wenn einige Anbieter inzwischen höhere Sätze verlangen.

Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten in Hamburg

Wie viel Grunderwerbsteuer zahlt man in Hamburg für eine Wohnung für 300.000 Euro?

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro werden in Hamburg 16.500 € Euro Grunderwerbsteuer fällig. Das entspricht dem Landessatz von 5,5 Prozent. Wird mitverkauftes Inventar wie eine Einbauküche im Vertrag eigens ausgewiesen, sinkt die Grundlage für die Steuer um diesen Betrag.

Sind Notar und Grundbuch in Hamburg teurer als im Hamburger Umland?

Nein. Notar- und Grundbuchkosten werden bundesweit einheitlich nach dem GNotKG berechnet und hängen nur vom Geschäftswert und den nötigen Tätigkeiten ab. Ein Kauf in Hamburg kostet bei gleichem Preis dieselben Notar- und Grundbuchgebühren wie ein Kauf in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen. Unterschiede zwischen den Ländern entstehen nur bei der Grunderwerbsteuer.

Mit welcher Maklerprovision sollten Käufer in Hamburg rechnen?

Nach Angaben von immoverkauf24 lag die ortsübliche Courtage in Hamburg lange bei 3,125 Prozent je Seite einschließlich Umsatzsteuer. Andere Hamburger Anbieter nennen 3,57 Prozent je Partei. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt der Käufer gegenüber einem Verbraucher höchstens so viel wie der Verkäufer. Die genaue Höhe steht im Maklervertrag und lässt sich verhandeln.

Gibt es in Hamburg einen ermäßigten Grunderwerbsteuersatz für Familien?

Derzeit gilt in Hamburg für alle Käufer der Regelsatz von 5,5 Prozent. Der Senat hatte 2022 zusammen mit der Erhöhung eine Ermäßigung für junge Familien angekündigt. Dafür wäre aber eine Öffnung im Bundesrecht nötig, die bisher nicht beschlossen wurde. Vor dem Kauf lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Rechtslage.

Wann muss die Grunderwerbsteuer in Hamburg bezahlt werden?

Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem Hamburger Finanzamt, das dann einen Steuerbescheid verschickt. Der Betrag ist in der Regel innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Käufer nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

Quellen

Stand: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab.