Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern
Wer in Mecklenburg-Vorpommern eine Immobilie kauft, sollte ohne Makler mit Kaufnebenkosten von rund 7 Prozent des Kaufpreises rechnen. Dieser Wert gilt für einen Kaufpreis von 400.000 Euro. Der größte Posten ist die Grunderwerbsteuer mit 6,0 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 18.000 € Euro. Dazu kommen die Kosten für Notar und Grundbuch, die bundesweit einheitlich berechnet werden, und bei einem Kauf über einen Makler der Anteil des Käufers an der Provision.
Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche. Mindert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Voreinstellung 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.), mit − und + oder direkt änderbar. Bei Wohnimmobilien zahlen Sie höchstens so viel wie der Verkäufer.
Genau nach der GNotKG-Gebührentabelle gerechnet, nicht geschätzt: Notar 2.802 € (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch 1.178 €.
Kaufnebenkosten gesamt
42.260 €
10,56 % vom Kaufpreis in Mecklenburg-Vorpommern
Eigenkapitalbedarf
42.260 €
Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Diesen Betrag sollten Sie aus Eigenmitteln aufbringen.
Aufteilung der Nebenkosten
Dieselbe Immobilie im Ländervergleich (ohne Makler)
Rechenweg anzeigen
- Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
- Grunderwerbsteuer: 400.000 € × 6,0 % = 24.000 €
- Notar: Beurkundung 1.570 € + Betreuung 393 € + Vollzug 393 € + 19 % MwSt. 447 € = 2.802 € (Gebührentabelle GNotKG)
- Grundbuch: Vormerkung 393 € + Umschreibung 785 € = 1.178 €
- Makler: 400.000 € × 3,57 % = 14.280 €
- Summe der Nebenkosten: 42.260 €
- Nebenkostenquote: 10,56 % vom Kaufpreis
- Gesamtkosten: 400.000 € + 42.260 € = 442.260 €
Stand 30.09.2026. Notarkosten nach GNotKG inkl. 19 % MwSt., Grundbuchkosten nach GNotKG (umsatzsteuerfrei). Nicht enthalten: Auslagen des Notars (meist unter 100 €), Gutachter, Umzug und Renovierung. Unverbindliche Schätzung, die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Beispielrechnungen für Mecklenburg-Vorpommern
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Notar | Grundbuch | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € | 1.553 € | 653 € | 14.205 € |
| 300.000 € | 18.000 € | 2.267 € | 953 € | 21.219 € |
| 400.000 € | 24.000 € | 2.802 € | 1.178 € | 27.980 € |
| 500.000 € | 30.000 € | 3.338 € | 1.403 € | 34.740 € |
| 750.000 € | 45.000 € | 6.640 € | 2.790 € | 54.430 € |
Ohne Makler und ohne Grundschuldbestellung. Notar (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch nach der Gebührentabelle des GNotKG.
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern erhebt eine Grunderwerbsteuer von 6,0 Prozent. Dieser Satz gilt seit dem 1. Juli 2019. Vorher lag er bei 5 Prozent. Mit der Erhöhung wollte das Land den Wegfall der Straßenbaubeiträge ausgleichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Kaufvertrag beurkundet wird. Berechnet wird die Steuer auf die Gegenleistung, in der Regel also auf den Kaufpreis.
Für sehr kleine Erwerbe gibt es eine Bagatellgrenze. Liegt die Gegenleistung bei höchstens 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das betrifft zum Beispiel kleine Grundstücksteile, Gartenflächen oder Arrondierungen. Einen normalen Kauf eines Hauses oder einer Wohnung betrifft das praktisch nie.
Das Finanzamt schickt nach der Beurkundung einen Steuerbescheid. Der Betrag ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Käufer nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Ausführliche Informationen zu Berechnung, Ausnahmen und Fälligkeit stehen auf unserer eigenen Seite zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern.
Zur ausführlichen Grunderwerbsteuer-Seite für Mecklenburg-Vorpommern
Notar und Grundbuch
Die Kosten für Notar und Grundbuchamt richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Bundesgesetz legt für jede Tätigkeit einen Gebührensatz fest. Der Satz wird auf eine einfache Gebühr angewendet, die sich aus einer Tabelle nach dem Geschäftswert ergibt, meist dem Kaufpreis. Je höher der Kaufpreis, desto niedriger ist der Anteil der Gebühren daran.
Beim Notar fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags 2,0 Gebühren an. Dazu kommen 0,5 für die Betreuung, zum Beispiel die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit, und 0,5 für den Vollzug, etwa die Einholung von Genehmigungen und Löschungsunterlagen. Das Grundbuchamt berechnet 0,5 Gebühren für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und 1,0 für die Umschreibung des Eigentums. Wird der Kauf finanziert, beurkundet der Notar die Grundschuldbestellung mit 1,0 Gebühren, und für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch fallen noch einmal 1,0 an. Hinzu kommen Auslagen und auf die Notarkosten die Umsatzsteuer.
Diese Kosten sind in Mecklenburg-Vorpommern genauso hoch wie in jedem anderen Bundesland. Ein Notar in Rostock, Schwerin oder Greifswald rechnet nach denselben Gebührensätzen und derselben Tabelle wie ein Notar in München oder Hamburg. Viele Webseiten stellen das falsch dar und nennen je Bundesland unterschiedliche Prozentsätze für Notar und Grundbuch. Unterschiede zwischen den Ländern gibt es bei der Grunderwerbsteuer und bei der üblichen Maklerprovision, nicht bei den Notar- und Grundbuchkosten.
Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher bundesweit feste Regeln zur Verteilung der Maklerkosten. Beauftragt ein Makler sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, dürfen beide nach § 656c BGB nur Provision in gleicher Höhe zahlen. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er nach § 656d BGB höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Der Anteil des Käufers wird dann erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat. Im Ergebnis zahlt der Käufer höchstens so viel wie der Verkäufer. Nicht unter diese Regeln fallen unter anderem Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeimmobilien.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die übliche Provision niedriger als in den meisten anderen Bundesländern. Nach Angaben des Maklerportals immoverkauf24 zahlten Verkäufer dort vor der Reform 2,38 Prozent und Käufer 3,57 Prozent. Seit Dezember 2020 zahlen beide Seiten jeweils 2,975 Prozent. Insgesamt sind das 5,95 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Aktuelle Übersichten, etwa von myinvest-pro, nennen diesen Wert ebenfalls für Mecklenburg-Vorpommern, neben Bremen und Hessen.
Es handelt sich um einen ortsüblichen Richtwert. Eine Gebührenordnung gibt es nicht, die Höhe bleibt Verhandlungssache. Käufer sollten im Maklervertrag prüfen, ob der genannte Satz die Umsatzsteuer schon enthält.
Was die Bank nicht finanziert
Banken finanzieren den Kauf einer Immobilie auf Grundlage ihres Beleihungswerts. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision erhöhen den Wert der Immobilie nicht. Deshalb erwarten Kreditinstitute in der Regel, dass Käufer diese Kosten aus eigenen Mitteln zahlen. Wer zusätzlich einen Teil des Kaufpreises aus Eigenkapital zahlt, bekommt meist bessere Zinskonditionen.
Bei einer Vollfinanzierung übernimmt die Bank den gesamten Kaufpreis, die Nebenkosten zahlt der Käufer weiterhin selbst. Finanziert die Bank auch die Nebenkosten, spricht man oft von einer 110-Prozent-Finanzierung. Beide Varianten bieten nicht alle Banken an. Sie setzen eine sehr gute Bonität voraus und sind in der Regel mit höheren Zinsen verbunden. Außerdem ist das Darlehen zu Beginn höher als der Wert, den die Bank der Immobilie beimisst. Das erhöht das Risiko, falls die Immobilie früh wieder verkauft werden muss.
Wo man sparen kann
- Inventar im Kaufvertrag gesondert ausweisen: Für bewegliche Gegenstände wie eine gebrauchte Einbauküche oder Möbel fällt keine Grunderwerbsteuer an. Wird ihr Wert getrennt ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage. Die Werte müssen realistisch sein, das Finanzamt kann sie prüfen.
- Provision verhandeln: Die in Mecklenburg-Vorpommern übliche Provision ist ein Richtwert und keine feste Gebühr. Vor der Unterschrift unter den Maklervertrag lässt sich über die Höhe sprechen.
- Beim Bauträger Grundstück und Bauvertrag trennen: Wird das Grundstück ohne Verpflichtung zur Bebauung durch einen bestimmten Anbieter gekauft, fällt die Grunderwerbsteuer grundsätzlich nur auf den Grundstückspreis an. Sind Grundstückskauf und Bauvertrag rechtlich oder tatsächlich miteinander verknüpft, besteuert das Finanzamt auch die Baukosten.
- Vermeidbare Beurkundungen prüfen: Jede spätere Änderung oder Ergänzung eines beurkundeten Vertrags kostet zusätzliche Gebühren. Den Entwurf des Notars vor dem Termin gründlich zu prüfen und offene Punkte vorher zu klären, vermeidet solche Kosten.
- Bestehende Grundschuld nutzen: Bleibt eine Grundschuld des Verkäufers bestehen und wird sie an die finanzierende Bank des Käufers abgetreten, lassen sich unter Umständen die Kosten für eine neue Bestellung und Eintragung sparen. Ob das möglich ist, sollte mit Bank und Notar geklärt werden.
Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich
Mit 6,0 Prozent Grunderwerbsteuer liegt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit auf Rang 10 von 16 (Rang 1 ist der niedrigste Satz). Unterschied der Gesamtnebenkosten bei 400.000 € Kaufpreis, ohne Makler:
| Nachbarland | GrESt | Nebenkosten | Differenz zu Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 29.980 € | +2.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 23.980 € | −4.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 29.980 € | +2.000 € |
Mit einer Grunderwerbsteuer von 6,0 Prozent liegt Mecklenburg-Vorpommern im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Am unteren Ende steht Bayern mit 3,5 Prozent, mehrere Länder erheben 6,5 Prozent. Da Notar- und Grundbuchkosten überall gleich berechnet werden, entstehen die Unterschiede zwischen den Ländern fast nur über die Grunderwerbsteuer und die Maklerprovision.
Beim Kauf mit Makler schneidet Mecklenburg-Vorpommern besser ab, als der Steuersatz allein vermuten lässt. Die übliche Gesamtprovision von 5,95 Prozent liegt unter dem Wert von 7,14 Prozent, der in vielen anderen Bundesländern üblich ist. Deshalb liegt Mecklenburg-Vorpommern bei den gesamten Kaufnebenkosten mit Makler eher im Mittelfeld.
Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt beim Hauskauf in Mecklenburg-Vorpommern an?
Der Steuersatz beträgt 6,0 Prozent des Kaufpreises und gilt seit dem 1. Juli 2019. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 18.000 € Euro. Die Steuer zahlt in der Praxis fast immer der Käufer, so ist es im Kaufvertrag üblicherweise geregelt.
Sind Notarkosten in Mecklenburg-Vorpommern günstiger als in anderen Bundesländern?
Nein. Notar- und Grundbuchkosten richten sich bundesweit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei gleichem Kaufpreis in jedem Bundesland gleich hoch. Ein Notar in Mecklenburg-Vorpommern darf weder mehr noch weniger verlangen als ein Notar anderswo.
Welche Maklerprovision ist in Mecklenburg-Vorpommern üblich?
Nach Angaben von Maklerportalen wie immoverkauf24 zahlen Käufer und Verkäufer in Mecklenburg-Vorpommern meist jeweils 2,975 Prozent inklusive Umsatzsteuer, zusammen also 5,95 Prozent. Das ist ein ortsüblicher Richtwert und keine feste Gebühr. Die Höhe kann im Einzelfall abweichen und ist verhandelbar.
Gilt die hälftige Teilung der Provision auch beim Kauf eines Baugrundstücks an der Ostsee?
Nein. Die Regeln der §§ 656a bis 656d BGB gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die ein Verbraucher kauft. Bei unbebauten Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten kann die Provision frei aufgeteilt werden, auch vollständig zulasten des Käufers. Deshalb sollte der Maklervertrag vor der Unterschrift genau geprüft werden.
Wann wird die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern fällig?
Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem zuständigen Finanzamt, das dann einen Steuerbescheid schickt. Die Steuer ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch nötig ist.
Quellen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), geprüft am 30.09.2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), geprüft am 30.09.2026
- Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, geprüft am 30.09.2026
Stand: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab.