Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz
Wer in Rheinland-Pfalz eine Immobilie kauft, sollte ohne Makler mit Kaufnebenkosten von rund 6 Prozent des Kaufpreises rechnen. Dieser Wert gilt für einen Kaufpreis von 400.000 Euro. Der größte Posten ist die Grunderwerbsteuer mit einem Landessatz von 5,0 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 15.000 € Euro, dazu kommen die Kosten für Notar und Grundbuch und, falls ein Makler beteiligt ist, dessen Provision.
Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche. Mindert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Voreinstellung 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.), mit − und + oder direkt änderbar. Bei Wohnimmobilien zahlen Sie höchstens so viel wie der Verkäufer.
Genau nach der GNotKG-Gebührentabelle gerechnet, nicht geschätzt: Notar 2.802 € (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch 1.178 €.
Kaufnebenkosten gesamt
38.260 €
9,56 % vom Kaufpreis in Rheinland-Pfalz
Eigenkapitalbedarf
38.260 €
Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Diesen Betrag sollten Sie aus Eigenmitteln aufbringen.
Aufteilung der Nebenkosten
Dieselbe Immobilie im Ländervergleich (ohne Makler)
Rechenweg anzeigen
- Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
- Grunderwerbsteuer: 400.000 € × 5,0 % = 20.000 €
- Notar: Beurkundung 1.570 € + Betreuung 393 € + Vollzug 393 € + 19 % MwSt. 447 € = 2.802 € (Gebührentabelle GNotKG)
- Grundbuch: Vormerkung 393 € + Umschreibung 785 € = 1.178 €
- Makler: 400.000 € × 3,57 % = 14.280 €
- Summe der Nebenkosten: 38.260 €
- Nebenkostenquote: 9,56 % vom Kaufpreis
- Gesamtkosten: 400.000 € + 38.260 € = 438.260 €
Stand 30.09.2026. Notarkosten nach GNotKG inkl. 19 % MwSt., Grundbuchkosten nach GNotKG (umsatzsteuerfrei). Nicht enthalten: Auslagen des Notars (meist unter 100 €), Gutachter, Umzug und Renovierung. Unverbindliche Schätzung, die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Beispielrechnungen für Rheinland-Pfalz
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Notar | Grundbuch | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 10.000 € | 1.553 € | 653 € | 12.205 € |
| 300.000 € | 15.000 € | 2.267 € | 953 € | 18.219 € |
| 400.000 € | 20.000 € | 2.802 € | 1.178 € | 23.980 € |
| 500.000 € | 25.000 € | 3.338 € | 1.403 € | 29.740 € |
| 750.000 € | 37.500 € | 6.640 € | 2.790 € | 46.930 € |
Ohne Makler und ohne Grundschuldbestellung. Notar (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch nach der Gebührentabelle des GNotKG.
Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. März 2012. Damals hob das Land den Satz mit dem Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 an, vorher galt der bundesweite Satz von 3,5 Prozent. Seitdem hat sich der Satz nicht verändert. Er gilt im ganzen Land, ob für Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen.
Berechnet wird die Steuer auf die Gegenleistung, also in der Regel auf den im Kaufvertrag genannten Kaufpreis. Nach § 3 Nr. 1 GrEStG bleiben Erwerbe steuerfrei, bei denen die Gegenleistung 2.500 Euro nicht übersteigt. Diese Bagatellgrenze ist eine Freigrenze: Liegt der Betrag darüber, wird der gesamte Kaufpreis besteuert. Beim üblichen Wohnungs- oder Hauskauf spielt sie deshalb praktisch keine Rolle, eher bei kleinen Teilflächen oder Stellplätzen.
Die Steuer wird fällig, sobald das Finanzamt den Bescheid verschickt hat. Erst nach der Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den Käufer nicht als neuen Eigentümer einträgt. Berechnungsbeispiele, Befreiungen und Ablauf erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz.
Zur ausführlichen Grunderwerbsteuer-Seite für Rheinland-Pfalz
Notar und Grundbuch
Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), einem Bundesgesetz. Maßgeblich ist der Geschäftswert, beim Kauf also meist der Kaufpreis. Aus der Gebührentabelle des GNotKG ergibt sich eine volle Gebühr (1,0), und je nach Tätigkeit wird ein bestimmter Gebührensatz berechnet. Für die Beurkundung des Kaufvertrags fällt eine 2,0-Gebühr an. Dazu kommen in der Regel eine 0,5-Gebühr für die Betreuung, etwa die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung, und eine 0,5-Gebühr für den Vollzug, zum Beispiel das Einholen von Genehmigungen oder Vorkaufsrechtsverzichten. Hinzu kommen Auslagen und die Umsatzsteuer.
Das Grundbuchamt berechnet eine 0,5-Gebühr für die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die den Käufer bis zur Umschreibung absichert, und eine 1,0-Gebühr für die Eintragung des neuen Eigentümers. Wird der Kauf mit einem Darlehen finanziert, beurkundet oder beglaubigt der Notar die Grundschuldbestellung, bei der üblichen Beurkundung mit einer 1,0-Gebühr. Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung der Grundschuld ebenfalls eine 1,0-Gebühr, berechnet nach dem Betrag der Grundschuld.
In Rheinland-Pfalz sind diese Kosten genauso hoch wie in jedem anderen Bundesland. Notare und Grundbuchämter haben keinen Spielraum: Bei gleichem Kaufpreis und gleichem Vertragsinhalt kommt in Mainz, Koblenz oder Trier derselbe Betrag heraus wie in Hamburg oder München. Viele Webseiten nennen trotzdem eigene Notarkosten je Bundesland oder listen Rheinland-Pfalz als besonders günstig oder teuer. Das ist falsch. Unterschiede entstehen nur durch den Kaufpreis, den Umfang der Tätigkeiten und die Frage, ob eine Grundschuld eingetragen wird, nicht durch den Ort.
Maklerprovision in Rheinland-Pfalz
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit eine gesetzliche Teilungsregel für Maklerkosten. Sie greift, wenn eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an einen Verbraucher verkauft wird. Beauftragen Käufer und Verkäufer denselben Makler, dürfen sie nach § 656c BGB nur Provisionen in gleicher Höhe vereinbaren. Der Käufer zahlt also höchstens so viel wie der Verkäufer. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er nach § 656d BGB höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer abwälzen, und das erst, wenn er seinen eigenen Anteil nachweislich bezahlt hat. Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden. Für Mehrfamilienhäuser, reine Baugrundstücke und Gewerbeimmobilien gilt die Regel nicht.
Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Nach Angaben des Portals immoverkauf24 berechnen Makler in Rheinland-Pfalz fast überall 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, die sich Käufer und Verkäufer mit je 3,57 Prozent teilen. Diese Teilung war im Land schon vor der Reform üblich. Laut derselben Quelle ist die Provision im Kreis Mainz-Bingen mit bis zu 5,95 Prozent niedriger und wird dort seit der Neuregelung ebenfalls hälftig geteilt.
Diese Werte beschreiben die Marktpraxis und sind keine Vorgabe. Die Provision ist Verhandlungssache, besonders wenn ein Objekt schon länger angeboten wird oder mehrere Makler um einen Auftrag konkurrieren. Käufer sollten den vereinbarten Satz vor der Besichtigung schriftlich prüfen und darauf achten, ob er brutto oder netto angegeben ist.
Was die Bank nicht finanziert
Banken finanzieren in der Regel nur den Wert der Immobilie, nicht die Nebenkosten. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler verbessern die Sicherheit für das Darlehen nicht, denn im Fall einer Verwertung bringt die Immobilie höchstens ihren Marktwert. Deshalb erwarten Kreditinstitute, dass Käufer mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln zahlen. In Rheinland-Pfalz sind das ohne Makler rund 6 Prozent des Kaufpreises, mit Maklerbeteiligung entsprechend mehr. Ein höherer Eigenkapitalanteil führt meist zu günstigeren Zinskonditionen.
Von Vollfinanzierung spricht man, wenn die Bank den gesamten Kaufpreis finanziert und der Käufer nur die Nebenkosten selbst trägt. Werden auch die Nebenkosten mitfinanziert, sprechen viele Anbieter von einer 110-Prozent-Finanzierung. Beide Varianten sind möglich, setzen aber ein sicheres und ausreichend hohes Einkommen voraus und sind in der Regel mit Zinsaufschlägen verbunden. Zudem ist die Restschuld über lange Zeit höher als der Wert der Immobilie, was einen Verkauf in den ersten Jahren erschweren kann.
Wo man sparen kann
- Inventar im Kaufvertrag ausweisen: Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Markisen oder Möbel gehören nicht zum Grundstück. Werden sie mit einem realistischen, belegbaren Wert gesondert im Kaufvertrag aufgeführt, fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an. Überhöhte Werte erkennt das Finanzamt, sie sollten deshalb dokumentiert werden können.
- Provision verhandeln: Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt. Ein Gespräch über den Satz lohnt sich vor allem bei Objekten, die schon länger angeboten werden.
- Beim Bauträger Grundstück und Bauvertrag trennen: Grunderwerbsteuer fällt nur auf das Grundstück an, wenn der Bauvertrag wirklich unabhängig davon geschlossen wird. Ist der Grundstückskauf rechtlich oder tatsächlich an einen bestimmten Bauunternehmer gebunden, behandelt das Finanzamt beides als einheitlichen Erwerb und besteuert auch die Bauleistung. Hier ist eine Beratung vor Vertragsschluss sinnvoll.
- Vermeidbare Beurkundungen prüfen: Jede zusätzliche Urkunde löst eigene Gebühren aus. Nachträgliche Vertragsänderungen, notarielle Reservierungsvereinbarungen oder eine neue Grundschuld, obwohl eine bestehende Grundschuld des Verkäufers übernommen und an die eigene Bank abgetreten werden könnte, lassen sich oft vermeiden.
- Vertragsinhalt vor dem Termin klären: Wer Kaufpreis, Übergabetermin, Inventarliste und Finanzierung vor dem Beurkundungstermin vollständig abstimmt, vermeidet Nachträge und die damit verbundenen Zusatzkosten.
Rheinland-Pfalz im Vergleich
Mit 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer liegt Rheinland-Pfalz bundesweit auf Rang 2 von 16 (Rang 1 ist der niedrigste Satz). Unterschied der Gesamtnebenkosten bei 400.000 € Kaufpreis, ohne Makler:
| Nachbarland | GrESt | Nebenkosten | Differenz zu Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 29.980 € | +6.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 27.980 € | +4.000 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 23.980 € | gleich |
| Saarland | 6,5 % | 29.980 € | +6.000 € |
Mit einem Grunderwerbsteuersatz von 5,0 Prozent liegt Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich im unteren Mittelfeld. Nur Bayern verlangt einen niedrigeren Satz, mehrere Länder liegen auf gleicher Höhe. Einige Länder erheben deutlich mehr, darunter das benachbarte Saarland, sodass sich beim Blick über die Landesgrenze spürbare Unterschiede ergeben.
Da Notar- und Grundbuchkosten bundesweit gleich sind, entsteht der Unterschied zwischen den Ländern fast vollständig über die Grunderwerbsteuer und die regional übliche Maklerprovision. Für die Kalkulation in Rheinland-Pfalz bedeutet das: Der Steuersatz ist seit 2012 stabil und gut planbar, die Provision ist der Posten mit dem größten Verhandlungsspielraum.
Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz
Wie viel Grunderwerbsteuer zahlt man in Rheinland-Pfalz bei 300.000 Euro Kaufpreis?
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz 15.000 € Euro. Grundlage ist der Landessatz von 5,0 Prozent, der seit dem 1. März 2012 gilt. Ist im Kaufvertrag mitverkauftes Inventar gesondert ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage um diesen Wert.
Sind Notarkosten in Rheinland-Pfalz günstiger als in anderen Bundesländern?
Nein. Notar- und Grundbuchkosten werden bundesweit einheitlich nach dem GNotKG berechnet und hängen vom Geschäftswert ab, nicht vom Bundesland. Ein Kaufvertrag über denselben Preis kostet in Rheinland-Pfalz beim Notar genauso viel wie in jedem anderen Land. Angaben zu länderspezifischen Notarkosten sind daher nicht korrekt.
Wer zahlt in Rheinland-Pfalz die Maklerprovision?
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher zahlt der Käufer seit dem 23. Dezember 2020 höchstens so viel wie der Verkäufer. In Rheinland-Pfalz ist nach Angaben von immoverkauf24 eine Teilung mit je 3,57 Prozent üblich. Die konkrete Höhe bleibt Verhandlungssache.
Welches Finanzamt ist in Rheinland-Pfalz für die Grunderwerbsteuer zuständig?
In Rheinland-Pfalz wird die Grunderwerbsteuer nicht vom örtlichen Finanzamt bearbeitet, sondern von vier Finanzämtern mit zentralen Grunderwerbsteuerstellen. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, wo das Grundstück liegt. Der Notar zeigt den Kaufvertrag dort an, Käufer müssen selbst nichts einreichen.
Gilt der Steuersatz in ganz Rheinland-Pfalz, auch in Städten wie Mainz oder Trier?
Ja. Der Satz von 5,0 Prozent gilt landesweit, Städte und Gemeinden können ihn nicht verändern. Auch die Art der Immobilie macht keinen Unterschied, der Satz gilt für Baugrundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen gleichermaßen. Die Höhe der Steuer hängt deshalb nur vom Kaufpreis ab.
Quellen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), geprüft am 30.09.2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), geprüft am 30.09.2026
- Finanzministerium Rheinland-Pfalz, geprüft am 30.09.2026
Stand: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab.