Kaufnebenkosten in Bayern
Wer in Bayern eine Immobilie kauft, sollte ohne Maklerprovision mit Kaufnebenkosten von rund 4,5 Prozent des Kaufpreises rechnen, gemessen an einem Kaufpreis von 400.000 Euro. Den größten Einzelposten bildet die Grunderwerbsteuer, die im Freistaat 3,5 Prozent beträgt. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen damit 10.500 € Euro Grunderwerbsteuer an. Hinzu kommen die bundesweit einheitlichen Kosten für Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision.
Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche. Mindert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Voreinstellung 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.), mit − und + oder direkt änderbar. Bei Wohnimmobilien zahlen Sie höchstens so viel wie der Verkäufer.
Genau nach der GNotKG-Gebührentabelle gerechnet, nicht geschätzt: Notar 2.802 € (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch 1.178 €.
Kaufnebenkosten gesamt
32.260 €
8,06 % vom Kaufpreis in Bayern
Eigenkapitalbedarf
32.260 €
Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Diesen Betrag sollten Sie aus Eigenmitteln aufbringen.
Aufteilung der Nebenkosten
Dieselbe Immobilie im Ländervergleich (ohne Makler)
Rechenweg anzeigen
- Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
- Grunderwerbsteuer: 400.000 € × 3,5 % = 14.000 €
- Notar: Beurkundung 1.570 € + Betreuung 393 € + Vollzug 393 € + 19 % MwSt. 447 € = 2.802 € (Gebührentabelle GNotKG)
- Grundbuch: Vormerkung 393 € + Umschreibung 785 € = 1.178 €
- Makler: 400.000 € × 3,57 % = 14.280 €
- Summe der Nebenkosten: 32.260 €
- Nebenkostenquote: 8,06 % vom Kaufpreis
- Gesamtkosten: 400.000 € + 32.260 € = 432.260 €
Stand 30.09.2026. Notarkosten nach GNotKG inkl. 19 % MwSt., Grundbuchkosten nach GNotKG (umsatzsteuerfrei). Nicht enthalten: Auslagen des Notars (meist unter 100 €), Gutachter, Umzug und Renovierung. Unverbindliche Schätzung, die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Beispielrechnungen für Bayern
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Notar | Grundbuch | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 7.000 € | 1.553 € | 653 € | 9.205 € |
| 300.000 € | 10.500 € | 2.267 € | 953 € | 13.719 € |
| 400.000 € | 14.000 € | 2.802 € | 1.178 € | 17.980 € |
| 500.000 € | 17.500 € | 3.338 € | 1.403 € | 22.240 € |
| 750.000 € | 26.250 € | 6.640 € | 2.790 € | 35.680 € |
Ohne Makler und ohne Grundschuldbestellung. Notar (inkl. 19 % MwSt.) und Grundbuch nach der Gebührentabelle des GNotKG.
Grunderwerbsteuer in Bayern
Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent der Gegenleistung, in der Regel also des im notariellen Vertrag beurkundeten Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 1997 unverändert. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 dürfen die Länder den Steuersatz selbst festlegen. Bayern hat von dieser Möglichkeit als einziges Land keinen Gebrauch gemacht und wendet weiterhin den im Grunderwerbsteuergesetz genannten allgemeinen Satz an.
Die Steuer entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags. Das Finanzamt erlässt einen Bescheid, und erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den Käufer nicht als Eigentümer eintragen darf. Keine Grunderwerbsteuer fällt an, wenn die Gegenleistung die Bagatellgrenze von 2.500 Euro nicht übersteigt. Das kann etwa beim separaten Erwerb eines kleinen Grundstücksanteils oder eines günstigen Stellplatzes relevant sein.
Ausführliche Informationen zu Berechnung, Befreiungen und Fälligkeit finden Sie auf unserer eigenen Seite zur Grunderwerbsteuer in Bayern.
Zur ausführlichen Grunderwerbsteuer-Seite für Bayern
Notar und Grundbuch
Die Kosten für Notar und Grundbuch richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), einem Bundesgesetz. Maßgeblich ist der Geschäftswert, beim Kauf also der Kaufpreis, aus dem sich über die Gebührentabelle B eine volle Gebühr ergibt. Für den Notar fallen typischerweise an:
- 2,0 Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags
- 0,5 Gebühren für den Vollzug, etwa das Einholen von Genehmigungen und Erklärungen zum Vorkaufsrecht
- 0,5 Gebühren für die Betreuung, insbesondere die Fälligkeitsmitteilung und die Überwachung der Eigentumsumschreibung
Hinzu kommen Auslagen und die Umsatzsteuer auf die Notarleistungen.
Das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht berechnet 0,5 Gebühren für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und 1,0 Gebühren für die Eigentumsumschreibung. Wird der Kauf über ein Darlehen finanziert, kommen für die Bestellung der Grundschuld 1,0 Gebühren beim Notar sowie 1,0 Gebühren für die Eintragung im Grundbuch hinzu. Geschäftswert ist in diesem Fall der Nennbetrag der Grundschuld.
Diese Gebührensätze gelten in Bayern in exakt derselben Höhe wie in jedem anderen Bundesland. Ein Kauf in München verursacht bei gleichem Kaufpreis und gleicher Finanzierung dieselben Notar- und Grundbuchkosten wie ein Kauf in Hamburg, Leipzig oder im Bayerischen Wald. Viele Webseiten stellen das falsch dar und nennen je Bundesland unterschiedliche Prozentsätze für Notar und Grundbuch. Unterschiede entstehen allein durch die Höhe von Kaufpreis und Grundschuld sowie durch zusätzliche Tätigkeiten im Einzelfall.
Maklerprovision in Bayern
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern bundesweit einheitliche Regeln, sofern der Käufer Verbraucher ist. Wird der Makler für beide Seiten tätig, darf er nach § 656c BGB nur eine gleich hohe Provision von Käufer und Verkäufer verlangen. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf nach § 656d BGB höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer abgewälzt werden, und dieser Anteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich gezahlt hat. Im Ergebnis zahlt der Käufer also höchstens so viel wie der Verkäufer. Der Maklervertrag bedarf zudem der Textform.
Zur üblichen Höhe in Bayern: Nach Angaben von Maklerunternehmen wie Von Poll Immobilien und Aigner Immobilien liegt die Provision im Freistaat regelmäßig bei 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer je Seite, insgesamt also bei 7,14 Prozent. Diese Angaben stammen aus der Branche selbst und sind als Orientierung zu verstehen, eine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe gibt es nicht.
Die tatsächliche Höhe bleibt daher Verhandlungssache. Einzelne Anbieter arbeiten mit niedrigeren Sätzen, und gerade bei hochpreisigen Objekten lohnt es sich, über die Provision zu sprechen, bevor ein Maklervertrag unterschrieben wird.
Was die Bank nicht finanziert
Banken bemessen ein Immobiliendarlehen am Beleihungswert der Immobilie. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision erhöhen diesen Wert nicht, sie sind mit der Zahlung verbraucht. Im Fall einer Verwertung könnte die Bank diese Beträge nicht zurückerlangen. Deshalb erwarten Kreditinstitute in der Regel, dass die Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln bezahlt werden. Wer darüber hinaus einen Teil des Kaufpreises selbst trägt, erhält meist bessere Konditionen.
Von einer Vollfinanzierung spricht man, wenn die Bank den gesamten Kaufpreis finanziert und der Käufer nur die Nebenkosten selbst aufbringt. Deckt das Darlehen auch die Nebenkosten ab, ist häufig von einer 110 Prozent Finanzierung die Rede. Solche Finanzierungen setzen eine sehr gute Bonität voraus, sind mit Zinsaufschlägen verbunden und führen zu einer höheren Restschuld über viele Jahre. Der vergleichsweise niedrige Grunderwerbsteuersatz in Bayern senkt den Eigenkapitalbedarf zwar spürbar, ersetzt eine solide Rücklage aber nicht.
Wo man sparen kann
- Inventar im Kaufvertrag ausweisen: Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Markisen oder eine Sauna unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Werden sie mit realistischen Werten gesondert im Kaufvertrag aufgeführt, sinkt die Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt prüft die Angaben, überhöhte Werte werden nicht anerkannt.
- Provision verhandeln: Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt. Ein Gespräch vor Abschluss des Maklervertrags kann sich lohnen, ebenso der Blick auf Angebote ohne Makler.
- Beim Bauträger Grundstück und Bauvertrag trennen: Wird das Grundstück unabhängig vom späteren Bauvertrag erworben, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an. Besteht dagegen ein einheitliches Vertragswerk mit Grundstücksverkäufer und Bauunternehmen, bezieht das Finanzamt die Baukosten ein.
- Vermeidbare Beurkundungen prüfen: Jede zusätzliche Urkunde, etwa für nachträgliche Vertragsänderungen, löst weitere Gebühren aus. Eine sorgfältige Prüfung des Vertragsentwurfs vor dem Termin vermeidet Nachträge.
- Grundschuld sinnvoll bemessen: Die Gebühren für Bestellung und Eintragung richten sich nach dem Nennbetrag. Eine Grundschuld in der tatsächlich benötigten Höhe oder, falls möglich, die Übernahme einer bestehenden Grundschuld des Verkäufers kann Kosten senken.
Bayern im Vergleich
Mit 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer liegt Bayern bundesweit auf Rang 1 von 16 (Rang 1 ist der niedrigste Satz). Unterschied der Gesamtnebenkosten bei 400.000 € Kaufpreis, ohne Makler:
| Nachbarland | GrESt | Nebenkosten | Differenz zu Bayern |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 23.980 € | +6.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 27.980 € | +10.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 23.980 € | +6.000 € |
| Sachsen | 5,5 % | 25.980 € | +8.000 € |
Im Bundesvergleich gehört Bayern zu den Ländern mit den niedrigsten Kaufnebenkosten. Das liegt fast ausschließlich an der Grunderwerbsteuer: Mit 3,5 Prozent hat der Freistaat den niedrigsten Satz aller Länder, während mehrere Bundesländer bis zu 6,5 Prozent erheben.
Die übrigen Posten unterscheiden sich kaum. Notar und Grundbuch kosten bundesweit bei gleichem Kaufpreis dasselbe, und die Maklerprovision bewegt sich in Bayern im Rahmen dessen, was auch in vielen anderen Ländern üblich ist. Zu beachten ist, dass die hohen Immobilienpreise in vielen bayerischen Regionen die absoluten Nebenkosten trotz des niedrigen Steuersatzes deutlich ansteigen lassen.
Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten in Bayern
Wie viel Grunderwerbsteuer zahlt man in Bayern bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro?
Bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent beträgt die Grunderwerbsteuer 10.500 € Euro. Maßgeblich ist der im Kaufvertrag beurkundete Kaufpreis ohne gesondert ausgewiesenes Inventar. Die Steuer ist nach Erhalt des Bescheids an das Finanzamt zu zahlen.
Sind Notarkosten in München höher als in anderen Teilen Bayerns?
Nein. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem bundesweit geltenden GNotKG und hängen allein vom Geschäftswert ab, nicht vom Ort. Ein Kaufvertrag über denselben Kaufpreis kostet in München genauso viel wie in Passau, Würzburg oder in jedem anderen Bundesland. Höhere Kosten in Ballungsräumen ergeben sich nur aus den höheren Kaufpreisen.
Wann ist ein Immobilienkauf in Bayern von der Grunderwerbsteuer befreit?
Die Befreiungen ergeben sich aus dem bundesweiten Grunderwerbsteuergesetz und gelten daher auch in Bayern. Steuerfrei sind unter anderem Erwerbe bis zu einer Gegenleistung von 2.500 Euro, Erwerbe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie, etwa von Eltern an Kinder. Ob eine Befreiung greift, prüft das Finanzamt anhand der Anzeige des Notars.
Welches Finanzamt ist in Bayern für die Grunderwerbsteuer zuständig?
In Bayern bearbeiten nicht die Wohnsitzfinanzämter die Grunderwerbsteuer, sondern zentrale Grunderwerbsteuerstellen bei ausgewählten Finanzämtern. Maßgeblich ist in der Regel die Lage des Grundstücks. Der Notar übermittelt den Vertrag an die zuständige Stelle, von dort kommt auch der Steuerbescheid.
Muss ein Käufer in Bayern Provision zahlen, wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Verkäufer höchstens die Hälfte der Provision auf einen Käufer abwälzen, der als Verbraucher handelt. Der Anteil des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat. Eine vollständige Übernahme der Provision durch den Käufer ist seit dem 23. Dezember 2020 in diesen Fällen nicht mehr zulässig.
Quellen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), geprüft am 30.09.2026
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), geprüft am 30.09.2026
- Bayerisches Landesamt für Steuern, geprüft am 30.09.2026
Stand: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Notarrechnung hängt vom Umfang der Beurkundung ab.