Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

5,0 %gilt seit 01.03.2012

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent des Kaufpreises. Wer ein Haus oder eine Wohnung für 300.000 Euro kauft, zahlt also 15.000 € an das Land.

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Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche oder Markise. Nur realistische Zeitwerte angeben, das Finanzamt kann Nachweise verlangen.

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Bei mehreren Käufern den eigenen Anteil eintragen.

Grunderwerbsteuer

20.000 €

5,0 % in Rheinland-Pfalz

Dieselbe Immobilie im Ländervergleich

Bayern (günstigstes Land)14.000 €
Rheinland-Pfalz (Ihre Auswahl)20.000 €
Schleswig-Holstein (teuerstes Land)26.000 €
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  1. Bemessungsgrundlage: 400.000 € − 0 € Inventar = 400.000 €
  2. Anteil 100 %: 400.000 € × 100 % = 400.000 €
  3. Steuer: 400.000 € × 5,0 % = 20.000 €

Steuersätze Stand 30.09.2026. Unverbindliche Berechnung, ersetzt keine Steuerberatung.

Beispielrechnungen für Rheinland-Pfalz

KaufpreisGrunderwerbsteuer (5,0 %)
200.000 €10.000 €
300.000 €15.000 €
400.000 €20.000 €
500.000 €25.000 €
750.000 €37.500 €

Formel: Kaufpreis abzüglich Inventar × 5,0 % = Grunderwerbsteuer.

Infografik: Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz auf einen Blick — Satz 5,0 Prozent, Beispielrechnung und Formel
Grafik: immokunde.com

Wie sich der Satz entwickelt hat

  • 5,0 % vom 01.03.2012 bis heute
  • 3,5 % vom 01.01.1997 bis 29.02.2012

Von 1997 bis Ende Februar 2012 galt in Rheinland-Pfalz der damals bundesweit einheitliche Satz von 3,5 Prozent. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder den Satz selbst bestimmen. Mainz hat davon lange keinen Gebrauch gemacht und den alten Wert noch mehr als fünf Jahre beibehalten.

Zum 1. März 2012 hob der Landtag den Satz auf 5,0 Prozent an. Das war die erste und bislang einzige Erhöhung im Land. Seitdem ist der Satz unverändert geblieben, obwohl mehrere andere Länder in dieser Zeit mehrfach nachgelegt haben. Darunter sind auch direkte Nachbarn wie das Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Für Käufer bedeutet die lange Konstanz eine verlässliche Kalkulation. Ob Neubauwohnung in Mainz, Altbau in Trier oder Einfamilienhaus im Westerwald: Seit über zehn Jahren rechnen Notare, Banken und Käufer im ganzen Land mit demselben Prozentsatz.

Rheinland-Pfalz im Vergleich

Mit 5,0 Prozent liegt Rheinland-Pfalz bundesweit auf Rang 2 von 16 (Rang 1 ist der niedrigste Satz). Unterschied bei 400.000 € Kaufpreis:

NachbarlandSatzSteuerDifferenz zu Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €+6.000 €
Hessen6,0 %24.000 €+4.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €gleich
Saarland6,5 %26.000 €+6.000 €

Im Bundesvergleich liegt Rheinland-Pfalz im Mittelfeld. Die Spanne reicht von 3,5 bis 6,5 Prozent, und das Land befindet sich deutlich näher am unteren als am oberen Ende. Mehrere Länder verlangen spürbar mehr. Ein Land liegt darunter.

Besonders interessant ist der Blick über die Landesgrenzen. Nordrhein-Westfalen und das Saarland liegen am oberen Ende der Spanne, Hessen ebenfalls über dem rheinland-pfälzischen Niveau. Baden-Württemberg erhebt den gleichen Satz. Für Pendlerlagen wirkt sich das spürbar aus: Wer in Wiesbaden oder Frankfurt arbeitet und in Rheinhessen kauft, wer vom Kreis Ahrweiler oder Neuwied nach Bonn und Köln fährt oder von der Westpfalz ins Saarland pendelt, zahlt auf der rheinland-pfälzischen Seite weniger Grunderwerbsteuer. An der Grenze zur Metropolregion Rhein-Neckar, also zwischen Ludwigshafen, Speyer und Mannheim, macht der Satz dagegen keinen Unterschied. Maßgeblich ist immer die Lage des Grundstücks, nicht Wohnsitz oder Arbeitsort.

Infografik: Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz im Vergleich mit den Nachbarländern
Grafik: immokunde.com

Ablauf und Fälligkeit

Nach der Beurkundung zeigt der Notar den Kaufvertrag dem Finanzamt an. Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Bescheid kommt in Rheinland-Pfalz aber nicht vom Wohnsitzfinanzamt und oft auch nicht vom örtlichen Finanzamt, sondern von einer der vier Grunderwerbsteuerstellen des Landes. Wer etwa in Koblenz, Kaiserslautern oder Pirmasens kauft, erhält Post aus einer anderen Stadt.

Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge an. Erst wenn der Betrag eingegangen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt sie an den Notar. Dieser reicht sie beim Grundbuchamt ein, und erst dann kann der neue Eigentümer eingetragen werden.

Zuständiges Finanzamt

Rheinland-Pfalz hat die Grunderwerbsteuer auf vier Finanzämter gebündelt, die als Zentralämter arbeiten. Welches davon zuständig ist, richtet sich nach der Lage des Grundstücks. Das Finanzamt Landau betreut die Bezirke Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens und Speyer-Germersheim. Das Finanzamt Trier ist für Trier, Wittlich und Bitburg-Prüm zuständig. Das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden übernimmt Bad Kreuznach, Bingen-Alzey, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Mainz und den eigenen Bezirk. Die vierte Grunderwerbsteuerstelle ist das Finanzamt Mayen.

Fragen und Antworten, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Wer in Rheinland-Pfalz keine Grunderwerbsteuer zahlt

Das Grunderwerbsteuergesetz gilt bundesweit, die Befreiungen nach § 3 GrEStG gelten deshalb auch in Rheinland-Pfalz unverändert. Keine Grunderwerbsteuer fällt insbesondere an bei:

  • Erwerben, deren Gegenleistung 2.500 Euro nicht übersteigt
  • Erwerben durch Erbschaft oder Schenkung, die unter das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz fallen
  • der Teilung eines Nachlasses unter Miterben
  • Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Vermögensauseinandersetzungen nach Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Erwerben durch Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Enkel und Eltern, einschließlich Stiefkindern und deren Ehegatten

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Bemessungsgrundlage ist nur der Preis für Grundstück und Gebäude. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Möbel oder eine Sauna ohne feste Verbindung zum Haus gehören nicht dazu. Sie können im Kaufvertrag mit einem eigenen Betrag ausgewiesen werden, der dann nicht besteuert wird. Fest verbaute Bestandteile wie Heizung, Fenster oder Sanitäranlagen zählen dagegen zum Gebäude. Die angesetzten Werte müssen dem Zeitwert entsprechen. Das Finanzamt prüft solche Positionen und streicht überhöhte Inventarwerte, der gestrichene Teil wird dann nachträglich besteuert.

Im Neubau ist die Frage wichtig, ob nur das Grundstück oder auch das Haus besteuert wird. Kauft man beim Bauträger ein Grundstück mit Haus, erfasst die Steuer den Gesamtpreis. Das gilt auch dann, wenn Grundstückskauf und Bauvertrag getrennt geschlossen werden, der Käufer aber faktisch an einen bestimmten Bauunternehmer gebunden ist. Man spricht dann von einem einheitlichen Vertragswerk. Nur wenn das Grundstück ohne jede Verpflichtung zur Bebauung erworben wird und der Bauherr den Bauunternehmer frei wählt, bleibt die Bauleistung außen vor.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Welches Finanzamt schickt in Rheinland-Pfalz den Grunderwerbsteuerbescheid?

Zuständig ist eine von vier zentralen Grunderwerbsteuerstellen in Landau, Mayen, Trier und Worms-Kirchheimbolanden. Welche davon den Bescheid erlässt, hängt von der Lage des Grundstücks ab. Bei einem Kauf in Mainz oder Kaiserslautern ist zum Beispiel Worms-Kirchheimbolanden zuständig, bei einem Kauf in Ludwigshafen oder Pirmasens Landau.

Ich arbeite in Wiesbaden und kaufe eine Wohnung in Mainz. Welcher Satz gilt?

Es gilt der rheinland-pfälzische Satz von 5,0 Prozent. Für die Grunderwerbsteuer zählt ausschließlich, in welchem Land das Grundstück liegt. Arbeitsort und bisheriger Wohnsitz spielen keine Rolle.

Ist der Satz in Mainz, Trier und im Westerwald gleich hoch?

Ja. Der Satz von 5,0 Prozent gilt einheitlich im ganzen Land. Städte und Gemeinden können ihn weder erhöhen noch senken. Unterschiede bei der Steuerlast ergeben sich allein aus den Kaufpreisen, die etwa in Mainz deutlich höher liegen als in der Eifel oder im Hunsrück.

Fällt deutsche Grunderwerbsteuer an, wenn ich als Grenzpendler aus der Region Trier eine Immobilie in Luxemburg kaufe?

Nein. Das Grunderwerbsteuergesetz erfasst nur Grundstücke im Inland. Für eine Immobilie in Luxemburg gelten die dortigen Regeln und Abgaben. Kaufen Sie dagegen in Trier, im Kreis Trier-Saarburg oder in der Südeifel, fällt die rheinland-pfälzische Grunderwerbsteuer an.

Seit wann gilt der aktuelle Satz in Rheinland-Pfalz?

Der Satz von 5,0 Prozent gilt seit dem 1. März 2012. Davor lag er bei 3,5 Prozent. Seit dieser Erhöhung hat das Land den Satz nicht mehr verändert. Eine Änderung wäre nur durch ein Landesgesetz möglich.

Quellen

Stand: 30.09.2026. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuerberatung.