Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen
An Sonn- und Feiertagen gilt die strengste Regel: Motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubbläser dürfen in Wohngebieten den ganzen Tag nicht betrieben werden. Dazu kommen die Feiertagsgesetze der Länder, die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe schützen.
Ergebnis
Nicht erlaubt
An Sonn- und Feiertagen dürfen motorbetriebene Gartengeräte in Wohngebieten im Freien den ganzen Tag nicht betrieben werden.
Fundstelle: 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), § 7 Abs. 1
Datenlage Nordrhein-Westfalen: geprüft
Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.
Für die Sonntagsruhe gelten mehrere Regelebenen nebeneinander
Ob eine Tätigkeit am Sonntag oder Feiertag zulässig ist, entscheidet keine einzelne Vorschrift. Mehrere Ebenen ergänzen sich. Bundesrecht regelt mit der 32. BImSchV, der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, den Betrieb bestimmter Geräte im Freien. Die Länder schützen Sonn- und Feiertage über eigene Gesetze. Hinzu können kommunale Regelungen und die Hausordnung Ihres Gebäudes kommen.
Eine Tätigkeit ist deshalb erst dann unbedenklich, wenn keine dieser Ebenen sie untersagt. Wer nur in die Hausordnung schaut, übersieht leicht ein Verbot aus dem Landesrecht. Umgekehrt ersetzt kein Gesetz die Rücksicht, die im Zusammenleben ohnehin erwartet wird.
Ob ein Gerät erfasst ist, entscheidet der Anhang der Verordnung
Das ganztägige Verbot nach § 7 Abs. 1 der 32. BImSchV bezieht sich auf die Geräte und Maschinen aus dem Anhang der Verordnung, darunter Rasenmäher, Heckenscheren und Laubbläser. Es gilt in Wohngebieten. Welche Gebietsarten genau gemeint sind, legt die Verordnung selbst fest. Ob Ihr Grundstück dazugehört, ergibt sich in der Regel aus dem Bebauungsplan, also der verbindlichen Planung der Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet.
Unsicher wird es bei Akkugeräten oder Mährobotern. Ob ein bestimmtes Modell unter die Verordnung fällt, lässt sich hier nicht pauschal beantworten. Prüfen Sie den Anhang und ziehen Sie die Herstellerangaben heran. Im Zweifel bleibt das Gerät am Sonntag aus, oder Sie fragen bei der Gemeinde nach.
Ein Handmäher ohne Motor gehört nicht zu den erfassten Geräten. Die allgemeine Pflicht, Nachbarn nicht unnötig zu stören, bleibt trotzdem bestehen.
Welcher Tag ein Feiertag ist, bestimmt Ihr Bundesland
Maßgeblich ist der Feiertagskalender des Landes, in dem die Tätigkeit stattfindet. Bundesweit einheitlich ist dieser Kalender nicht. Fronleichnam ist zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag, in Niedersachsen dagegen nicht. Dort gelten an diesem Tag die gewöhnlichen Regeln für Werktage.
Kirchliche Gedenktage oder örtliche Feste sind nicht automatisch gesetzliche Feiertage. Entscheidend ist allein, was das jeweilige Landesrecht festlegt. Den aktuellen Stand finden Sie im Feiertagsgesetz Ihres Landes. Ein Blick dorthin lohnt sich besonders bei Feiertagen, die nur in einzelnen Ländern gelten.
Bohren und Hämmern regelt vor allem das Landesrecht
Für Arbeiten mit Werkzeugen sind die Gesetze der Länder maßgeblich. Die Feiertagsgesetze verbieten an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die äußere Ruhe stören. Vereinfacht gesagt geht es um Arbeiten, die nach außen wahrnehmbar sind und den Ruhetag beeinträchtigen.
Einige Länder haben zusätzliche Regeln in eigenen Lärmschutzgesetzen. Berlin verbietet nach § 3 Abs. 2 LImSchG an diesen Tagen Geräusche, die andere erheblich belästigen. Hamburg untersagt nach § 2 HmbLärmSchG ganztägig Arbeiten mit Werkzeugen und Geräten. Wie die Rechtslage in den übrigen Ländern im Detail aussieht, sollten Sie im jeweiligen Landesgesetz nachlesen, da die Formulierungen voneinander abweichen.
Daraus folgt eine einfache Planungsregel: Legen Sie Renovierungsarbeiten mit Bohrmaschine oder Säge auf Werktage. Gewöhnliche Hausarbeit in der Wohnung ist davon zu unterscheiden, solange sie niemanden erheblich belästigt.
Ortsrecht und Hausordnung können zusätzliche Grenzen ziehen
Städte und Gemeinden können eigene Regeln erlassen, etwa in einer örtlichen Lärmschutzverordnung. Ob es an Ihrem Wohnort eine solche Regelung gibt, erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder im örtlichen Amtsblatt.
Für Mieter und Wohnungseigentümer kommt die Hausordnung hinzu. Sie ist eine private Regelung und gilt über den Mietvertrag oder über Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie kann Ruhezeiten genauer fassen, etwa für den gemeinsamen Garten oder den Waschkeller. Öffentlich-rechtliche Verbote kann sie dagegen nicht aufheben. Was das Gesetz an Sonn- und Feiertagen untersagt, bleibt verboten, auch wenn die Hausordnung dazu nichts regelt.
Bei Streit hilft zuerst das Gespräch und dann eine sachliche Dokumentation
Mäht oder bohrt der Nachbar am Sonntag, ist ein ruhiges Gespräch oft der schnellste Weg. Häufig fehlt schlicht das Wissen um die Regeln, gerade bei Feiertagen, die nicht in allen Ländern gelten. Ein Hinweis ohne Vorwurf lässt beiden Seiten Raum.
Wiederholt sich die Störung, hilft eine knappe Aufzeichnung mit Datum, Uhrzeit, Art der Arbeit und Dauer. Mieter können sich an Vermieter oder Hausverwaltung wenden, wenn die Hausordnung betroffen ist. Ein Verstoß gegen die 32. BImSchV ist eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Welche Behörde an Ihrem Ort zuständig ist, nennt Ihnen die Gemeindeverwaltung. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Darf man sonntags Rasen mähen?
Nein, nicht mit einem Motor-Rasenmäher in einem Wohngebiet. § 7 Abs. 1 der 32. BImSchV verbietet den Betrieb an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Verordnung erfasst Geräte und Maschinen aus ihrem Anhang. Ein reiner Handmäher ohne Motor gehört nicht dazu – die allgemeine Rücksichtspflicht gilt trotzdem.
Was gilt sonst an Sonn- und Feiertagen?
Die Länder schützen Sonn- und Feiertage über ihre Feiertagsgesetze: öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die äußere Ruhe stören, sind verboten. Berlin verbietet in § 3 Abs. 2 LImSchG zusätzlich Geräusche, die andere erheblich belästigen. Hamburg untersagt Arbeiten mit Werkzeugen und Geräten ganztägig (§ 2 HmbLärmSchG).
Für Bohren, Hämmern und Renovieren heißt das: an Sonn- und Feiertagen unterlassen.
Feiertage: welche zählen?
Es zählen die gesetzlichen Feiertage des jeweiligen Landes. Fronleichnam etwa ist in Bayern, Baden-Württemberg oder NRW Feiertag, in Niedersachsen nicht – dort gilt an diesem Tag die normale Werktagsregel.
Fundstellen
- 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) – § 7 Abs. 1
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – § 117 (Unzulässiger Lärm)
Häufige Fragen
Darf man am Feiertag Rasen mähen?
Nein. Für Motor-Rasenmäher gilt an gesetzlichen Feiertagen dasselbe ganztägige Verbot wie an Sonntagen.
Gibt es sonntags eine Mittagsruhe?
Der ganze Sonntag ist Ruhetag. Eine eigene Mittagsruhe braucht es deshalb nicht.
Darf man sonntags Staub saugen?
Normale Hausarbeit in der Wohnung ist erlaubt, solange sie Nachbarn nicht erheblich belästigt.
Gilt die Nachtruhe am Sonntag länger?
Nein. Sie beginnt und endet wie an anderen Tagen; der Sonntag ist aber tagsüber zusätzlich geschützt.
Ruhezeiten nach Tag und Tätigkeit
Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.
Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung