Nachtruhe in Mecklenburg-Vorpommern
Eine landesgesetzliche Nachtruhe gibt es nicht. Sie wird in Verordnungen der Ämter und Gemeinden nach § 17 SOG M-V geregelt, häufig 22 bis 7 Uhr.
Ergebnis
Nachtzeit – Rücksicht ist Pflicht
Mecklenburg-Vorpommern hat keine landesweite Nachtruhe-Uhrzeit. Die Gemeinde kann eine festlegen, und vermeidbarer Lärm ist nach § 117 OWiG jederzeit verboten. In Mietwohnungen gilt außerdem die Hausordnung.
Fundstelle: § 117 OWiG · Ortsrecht
Datenlage Mecklenburg-Vorpommern: teilgeprüft
Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.
In Mecklenburg-Vorpommern bestimmt Ihr Wohnort die Nachtruhe
Wann nachts Ruhe herrschen muss, steht in Mecklenburg-Vorpommern nicht in einem Landesgesetz. Maßgeblich sind die Verordnungen des Amtes oder der Gemeinde, in der Sie wohnen. Viele dieser Regelungen sehen eine Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr vor. Verlassen können Sie sich darauf aber erst, wenn Sie den Text Ihrer örtlichen Verordnung kennen.
Für Eigentümer, Mieter und Nachbarn bedeutet das: Eine Auskunft aus Rostock gilt nicht automatisch für ein Dorf auf Usedom oder eine Kleinstadt an der Seenplatte. Wer wissen möchte, ob eine laute Feier um 23 Uhr gegen eine Vorschrift verstößt, braucht die Regelung genau dieses Ortes.
Ämter und Gemeinden regeln die Ruhezeiten in eigenen Verordnungen
Die rechtliche Grundlage ist § 17 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, kurz SOG M-V. Diese Vorschrift erlaubt es den örtlichen Behörden, ordnungsbehördliche Verordnungen zu erlassen. Gemeint sind allgemein verbindliche Regeln, die eine Behörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufstellt. Ruhezeiten und Lärmschutz gehören häufig dazu.
In Mecklenburg-Vorpommern sind viele kleine Gemeinden in sogenannten Ämtern zusammengeschlossen. Ein Amt ist ein Verwaltungsverbund, der Aufgaben für mehrere amtsangehörige Gemeinden erledigt. Deshalb kann eine Ruhezeitenregelung als Amtsverordnung für alle Gemeinden eines Amtsbereichs gelten. Ein Beispiel dafür ist die Amtsverordnung Nord-Rügen. Amtsfreie Gemeinden und Städte erlassen ihre Verordnungen selbst.
Die häufige Spanne von 22 bis 7 Uhr ist kein landesweiter Standard
Dass viele Verordnungen die Nachtruhe auf 22 bis 7 Uhr legen, ist eine verbreitete Praxis. Ein verbindlicher Landesstandard ist es nicht. Einzelne Ämter oder Gemeinden können andere Zeiten wählen, Ausnahmen für bestimmte Anlässe vorsehen oder zusätzliche Regeln treffen. Die vorliegenden Angaben zu den örtlichen Regelungen sind nur teilweise geprüft. Prüfen Sie daher stets den aktuellen Wortlaut vor Ort.
Ein hypothetisches Beispiel: Eine Mieterin zieht von Schwerin in eine amtsangehörige Gemeinde. Sie geht davon aus, dass die Nachtruhe überall um 22 Uhr beginnt. Ob das stimmt, zeigt erst die Verordnung ihres neuen Amtes. Bis dahin sollte sie keine Uhrzeit als feststehend annehmen.
Sonn- und Feiertage sind landesweit geschützt
Anders als bei der Nachtruhe gibt es für Sonn- und Feiertage eine landesrechtliche Regelung. Nach dem Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, §§ 1 und 3 FTG M-V, sind Sonntage und gesetzliche Feiertage von 0 bis 24 Uhr Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Dieser Schutz gilt im ganzen Land, unabhängig davon, was eine örtliche Verordnung zur Nachtruhe sagt.
Hinzu kommt Bundesrecht: Die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 32. BImSchV, beschränkt den Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen. Gemeint sind etwa motorbetriebene Garten- und Baugeräte in Wohngebieten. Welche Geräte im Einzelnen erfasst sind und zu welchen Zeiten, ergibt sich aus der Verordnung selbst. Für den Rasenmäher am Sonntag spielt also neben dem Landesrecht auch diese bundesweite Vorschrift eine Rolle.
Eine Mittagsruhe gilt nur, wenn Ort oder Hausordnung sie vorsehen
Eine landesweit verbindliche Mittagsruhe kennt Mecklenburg-Vorpommern nicht. Ein Landes-Immissionsschutzgesetz mit festen Ruhezeiten gibt es ebenfalls nicht. Ämter und Gemeinden dürfen aber in ihren Verordnungen auch Ruhezeiten am Tag festlegen. Ob das an Ihrem Wohnort geschehen ist, steht wiederum nur in der örtlichen Regelung.
Davon zu trennen ist die Hausordnung. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Regel des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die über den Mietvertrag oder einen Beschluss gilt. Eine Hausordnung kann Mittagsruhe oder strengere Zeiten innerhalb des Hauses vorsehen. Verstöße dagegen betreffen das Miet- oder Eigentümerverhältnis, nicht die Ordnungsbehörde.
So finden Sie die Verordnung für Ihre Adresse
Klären Sie zuerst, ob Ihre Gemeinde amtsfrei ist oder zu einem Amt gehört. Diese Information finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde oder des Amtes. Danach suchen Sie im Ortsrecht nach Begriffen wie ordnungsbehördliche Verordnung, Lärmschutz oder öffentliche Ordnung. Viele Ämter veröffentlichen ihr Ortsrecht online. Andernfalls gibt das Ordnungsamt Auskunft.
Achten Sie auf das Datum der Fassung. Ordnungsbehördliche Verordnungen sind häufig befristet und werden neu erlassen. Eine ältere Fassung kann deshalb ganz andere Zeiten nennen als die geltende. Sinnvoll ist auch ein Blick in Ihren Mietvertrag und die Hausordnung, damit Sie alle Ebenen nebeneinander sehen.
Bei Lärm hilft zuerst das Gespräch, danach die zuständige Stelle
Viele Konflikte lassen sich klären, bevor eine Behörde eingeschaltet wird. Ein sachlicher Hinweis an die Nachbarn, am besten mit Bezug auf die konkrete örtliche Regelung, wirkt oft mehr als ein allgemeiner Verweis auf die Nachtruhe. Halten Sie wiederholte Störungen mit Datum und Uhrzeit fest. Diese Notizen helfen später bei Gesprächen mit Vermieter, Verwaltung oder Ordnungsamt.
Für Verstöße gegen die örtliche Verordnung ist in der Regel das Ordnungsamt des Amtes oder der Gemeinde zuständig. Geht es um die Hausordnung, ist der Vermieter oder die Hausverwaltung der richtige Ansprechpartner. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei anhaltendem Streit kann eine fachkundige Beratung sinnvoll sein, etwa durch einen Mieterverein oder eine Anwältin.
Sonn- und Feiertage
Das Feiertagsgesetz M-V schützt Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr als Tage allgemeiner Arbeitsruhe (§§ 1, 3 FTG M-V). Dazu kommt das Geräteverbot der 32. BImSchV.
Wer ist zuständig?
Zentral zuständig sind Ämter und Gemeinden über ordnungsbehördliche Verordnungen nach § 17 SOG M-V. Ein Beispiel ist die Amtsverordnung Nord-Rügen.
Mittagsruhe
Mecklenburg-Vorpommern hat keine landesweit verbindliche Mittagsruhe. Ein Landes-Immissionsschutzgesetz mit Ruhezeiten gibt es nicht; Ämter und Gemeinden können Ruhezeiten in eigenen Verordnungen festlegen. Mehr zur Mittagsruhe in Mecklenburg-Vorpommern
Fundstellen
- Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – §§ 1, 3
Häufige Fragen
Ab wann ist Nachtruhe in Mecklenburg-Vorpommern?
Eine landesgesetzliche Nachtruhe gibt es nicht. Sie wird in Verordnungen der Ämter und Gemeinden nach § 17 SOG M-V geregelt, häufig 22 bis 7 Uhr.
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern am Wochenende eine andere Nachtruhe?
Nein. Die Nachtruhe gilt nach der Verordnung Ihrer Gemeinde an allen Tagen; sonntags ist zusätzlich der ganze Tag geschützt.
Was gilt an Sonn- und Feiertagen in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Feiertagsgesetz M-V schützt Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr als Tage allgemeiner Arbeitsruhe (§§ 1, 3 FTG M-V). Dazu kommt das Geräteverbot der 32. BImSchV.
Nachtruhe in anderen Ländern
Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.
Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung