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Nachtruhe in Sachsen-Anhalt

Keine landesgesetzliche Uhrzeit. Kommunal meist 22 bis 6 Uhr, etwa in Köthen nach § 6 der Gefahrenabwehrverordnung.

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Sachsen-Anhalt · Mo–Fr · 22:30 Uhr

Nachtzeit – Rücksicht ist Pflicht

Sachsen-Anhalt hat keine landesweite Nachtruhe-Uhrzeit. Die Gemeinde kann eine festlegen, und vermeidbarer Lärm ist nach § 117 OWiG jederzeit verboten. In Mietwohnungen gilt außerdem die Hausordnung.

Fundstelle: § 117 OWiG · Ortsrecht

Datenlage Sachsen-Anhalt: geprüft

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Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.

Die Nachtruhe in Sachsen-Anhalt bestimmt Ihre Gemeinde

In Sachsen-Anhalt legt kein Landesgesetz eine einheitliche Uhrzeit für die Nachtruhe fest. Maßgeblich ist das Ortsrecht der Gemeinde, in der Sie wohnen. Viele Kommunen setzen die Nachtruhe auf 22 bis 6 Uhr fest, Köthen etwa in § 6 seiner Gefahrenabwehrverordnung. Ob diese Zeiten auch an Ihrem Wohnort gelten, erfahren Sie verlässlich nur aus der dort gültigen Verordnung.

Für Mieter, Eigentümer und Nachbarn hat das eine praktische Folge. Eine Angabe, die Sie für Magdeburg gelesen haben, lässt sich nicht ohne Weiteres auf Halle (Saale) oder eine kleinere Gemeinde übertragen. Wer umzieht oder einen Streit sachlich klären möchte, sollte den Wortlaut am jeweiligen Ort nachlesen, bevor er sich auf eine Uhrzeit beruft.

Gefahrenabwehrverordnungen sind die maßgebliche Rechtsgrundlage

Eine Gefahrenabwehrverordnung ist eine Rechtsverordnung, mit der eine Gemeinde verbindliche Regeln für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrem Gebiet erlässt. In Sachsen-Anhalt stützen sich die Gemeinden dabei auf die §§ 1 und 94 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, kurz SOG LSA. Das Landesgesetz gibt also den Rahmen vor, die konkreten Ruhezeiten stehen im Ortsrecht.

Solche Verordnungen behandeln meist mehrere Themen, Lärm ist nur eines davon. Die Gliederung unterscheidet sich von Ort zu Ort. Suchen Sie im Inhaltsverzeichnis nach Begriffen wie ruhestörender Lärm oder Ruhezeiten und lesen Sie den betreffenden Paragrafen vollständig, einschließlich etwaiger Ausnahmen.

Eine Mittagsruhe gilt nur dort, wo sie ausdrücklich geregelt ist

Sachsen-Anhalt kennt keine landesweite Mittagsruhe. Ob es an Ihrem Wohnort eine Ruhezeit am Mittag gibt, hängt davon ab, ob die Gemeinde sie in ihre Gefahrenabwehrverordnung aufgenommen hat. Fehlt eine solche Regel, gibt es mittags keine öffentlich-rechtlich festgelegte Ruhezeit. Rücksichtnahme unter Nachbarn bleibt trotzdem geboten.

Magdeburg hat am 09.06.2022 eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen, die Regeln zu ruhestörendem Lärm enthält. Ob darin auch eine Mittagsruhe festgelegt ist, ist amtlich nicht verifiziert. Wenn Sie in Magdeburg wohnen, prüfen Sie den Wortlaut im Amtsblatt der Stadt, statt sich auf Angaben aus zweiter Hand zu verlassen.

Sonn- und Feiertage sind landesweit ganztägig geschützt

Anders als bei der Nachtruhe gibt es für Sonn- und Feiertage eine landesweite Regel. Das Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt schützt diese Tage nach § 1 Abs. 2 von 0 bis 24 Uhr und erklärt sie in § 3 zu Tagen allgemeiner Arbeitsruhe. Welche Tätigkeiten im Einzelnen betroffen sind, ergibt sich aus dem Gesetz selbst.

Hinzu kommt Bundesrecht. Die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 32. BImSchV, enthält ein Verbot für den Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen, etwa Rasenmäher, in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen. Welche Geräte genau erfasst sind und zu welchen Zeiten das Verbot greift, entnehmen Sie dem Verordnungstext. Diese Regel gilt unabhängig vom Ortsrecht Ihrer Gemeinde.

Hausordnung und Mietvertrag können eigene Ruhezeiten festlegen

Neben staatlichen Vorschriften gibt es private Regeln. Eine Hausordnung, etwa als Teil des Mietvertrags oder als Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, kann Ruhezeiten enthalten, auch eine Mittagsruhe. Diese Regeln binden die Bewohner des Hauses, sind aber kein Ortsrecht. Ein Verstoß dagegen ist eine Angelegenheit zwischen den Beteiligten und nicht automatisch eine Ordnungswidrigkeit.

Prüfen Sie deshalb beide Ebenen getrennt. Was die Gemeinde nicht vorschreibt, kann im Haus trotzdem vereinbart sein. Umgekehrt ersetzt eine Hausordnung nicht die Gefahrenabwehrverordnung. Ob eine einzelne Klausel wirksam ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

So finden Sie die Regeln für Ihren Wohnort

Die Gefahrenabwehrverordnung Ihrer Gemeinde finden Sie in der Regel im Ortsrecht auf der Internetseite der Stadt oder im Amtsblatt. Halle (Saale) und Dessau-Roßlau haben eigene Gefahrenabwehrverordnungen. Die dort geltenden Zeiten sollten Sie direkt im Ortsrecht der jeweiligen Stadt nachlesen. Für Magdeburg ist die Fassung vom 09.06.2022 der Ausgangspunkt.

Achten Sie auf das Datum der Fassung. Gemeinden ändern ihre Verordnungen gelegentlich, und ältere Versionen kursieren oft weiter. Wenn Sie keine Verordnung finden, hilft eine Nachfrage beim Ordnungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung.

Bei nächtlichem Lärm hilft zuerst ein sachliches Gespräch

Ein hypothetisches Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus in Dessau-Roßlau läuft an mehreren Abenden nach 22 Uhr laute Musik. Bevor die Mieterin Behörden einschaltet, spricht sie die Nachbarn an und nennt die konkreten Zeiten. Oft lässt sich so eine Lösung finden, die beide Seiten akzeptieren.

Hilft das nicht, können Sie Vermieter oder Hausverwaltung informieren, wenn die Hausordnung betroffen ist. Bei Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung ist das Ordnungsamt der Gemeinde der richtige Ansprechpartner. Ob und wie ein Verstoß geahndet wird, ergibt sich aus der jeweiligen Verordnung. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung, damit Ihre Angaben nachvollziehbar sind.

Sonn- und Feiertage

Das Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt schützt Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr (§ 1 Abs. 2) als Tage allgemeiner Arbeitsruhe (§ 3). Dazu kommt das Geräteverbot der 32. BImSchV.

Wer ist zuständig?

Zuständig ist die Gemeinde über Gefahrenabwehrverordnungen nach §§ 1, 94 SOG LSA.

Mittagsruhe

Sachsen-Anhalt hat keine landesweite Mittagsruhe. Ruhezeiten regeln die Städte in Gefahrenabwehrverordnungen nach dem SOG LSA – Magdeburg etwa in seiner Gefahrenabwehrverordnung von 2022. Mehr zur Mittagsruhe in Sachsen-Anhalt

Fundstellen

Häufige Fragen

Ab wann ist Nachtruhe in Sachsen-Anhalt?

Keine landesgesetzliche Uhrzeit. Kommunal meist 22 bis 6 Uhr, etwa in Köthen nach § 6 der Gefahrenabwehrverordnung.

Gilt in Sachsen-Anhalt am Wochenende eine andere Nachtruhe?

Nein. Die Nachtruhe gilt nach der Verordnung Ihrer Gemeinde an allen Tagen; sonntags ist zusätzlich der ganze Tag geschützt.

Was gilt an Sonn- und Feiertagen in Sachsen-Anhalt?

Das Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt schützt Sonn- und Feiertage von 0 bis 24 Uhr (§ 1 Abs. 2) als Tage allgemeiner Arbeitsruhe (§ 3). Dazu kommt das Geräteverbot der 32. BImSchV.

Nachtruhe in anderen Ländern

Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.

Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung