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Nachtruhe in Nordrhein-Westfalen

§ 9 Abs. 1 LImSchG NRW: „Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.“ Gemeinden können für Feste, Außengastronomie oder die Silvesternacht Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 3).

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Nordrhein-Westfalen · Mo–Fr · 22:30 Uhr

Nachtruhe

§ 9 Abs. 1 LImSchG NRW: „Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.“ Gemeinden können für Feste, Außengastronomie oder die Silvesternacht Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 3).

Fundstelle: § 9 Abs. 1 LImSchG NRW

Datenlage Nordrhein-Westfalen: geprüft

Alle Ruhezeiten in Nordrhein-Westfalen →

Keine Rechtsberatung. Ortsrecht und Hausordnung können strenger sein.

In NRW gilt landesweit Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, eine Mittagsruhe gibt es nicht

In Nordrhein-Westfalen schützt das Landes-Immissionsschutzgesetz, kurz LImSchG NRW, die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit sind nach § 9 Abs. 1 Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Eine gesetzliche Mittagsruhe kennt das Land nicht. Wer zwischen 13 und 15 Uhr Rücksicht verlangt, kann sich nur auf eine Hausordnung oder den Mietvertrag stützen. Bei besonders lauten Gartengeräten kommt außerdem Bundesrecht in Betracht.

Die Regel gilt in Köln genauso wie in Düsseldorf, Dortmund, Essen oder einer kleinen Gemeinde. Unterschiede zwischen einzelnen Orten ergeben sich vor allem dort, wo eine Gemeinde für einen bestimmten Anlass eine Ausnahme zulässt. Ein Immissionsschutzgesetz regelt übrigens, welche Einwirkungen wie Geräusche oder Luftverunreinigungen auf Menschen und Umwelt hinzunehmen sind.

Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit die Nachtruhe stören kann

Der Kern der Vorschrift ist allgemein gefasst. Er knüpft an die Eignung an: Verboten ist, was die Nachtruhe stören kann. Nach dem Wortlaut kommt es also nicht allein darauf an, ob sich im Einzelfall tatsächlich jemand beschwert hat. Wie laut und wie lange etwas dauert, spielt bei der Bewertung eine Rolle.

Für den Alltag heißt das: Laute Musik auf dem Balkon oder eine Feier im Garten nach 22 Uhr können unter das Verbot fallen. Normale Wohngeräusche wie ein kurzer Gang durch den Flur sind etwas anderes. § 9 Abs. 1 nennt keine Zahlenwerte. Rechnen Sie deshalb nicht mit einer festen Dezibelgrenze, die Sie selbst messen und abhaken können.

Eine Mittagsruhe entsteht nur über Hausordnung oder Mietvertrag

Eine Hausordnung ist ein Regelwerk für das Zusammenleben in einem Gebäude, etwa zu Ruhezeiten oder zur Nutzung gemeinsamer Flächen. Sie ist kein Gesetz. Ob eine dort festgelegte Mittagsruhe für Sie gilt, hängt davon ab, ob sie Bestandteil Ihres Mietverhältnisses ist. Prüfen Sie daher, ob Ihr Mietvertrag auf die Hausordnung verweist. Eine öffentlich-rechtliche Pflicht entsteht dadurch nicht, die Regel wirkt im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Mieter sollten deshalb zuerst in den eigenen Vertrag und die Hausordnung schauen, bevor sie mit Nachbarn über die Mittagszeit streiten. Eigentümer, die selbst in einer Wohnanlage leben, können prüfen, ob es dort eine Hausordnung mit Ruhezeiten gibt und wie sie zustande gekommen ist.

Für Gartengeräte gilt zusätzlich Bundesrecht

Für Geräte und Maschinen im Freien gilt neben dem Landesrecht die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 32. BImSchV, auch Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung genannt. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb solcher Geräte im Freien danach verboten. Für besonders laute Gartengeräte gilt außerdem die Zeit von 13 bis 15 Uhr als Ruhezeit.

Welche Geräte als besonders laut gelten, ergibt sich aus der Verordnung selbst. Prüfen Sie im Zweifel den Verordnungstext oder fragen Sie beim Hersteller nach, bevor Sie mittags im Garten arbeiten. Die Verordnung enthält weitere Vorgaben, die hier nicht im Einzelnen dargestellt sind.

Sonn- und Feiertage schützen zwei Regelwerke zugleich

Neben der 32. BImSchV schützt das Feiertagsgesetz NRW die Sonn- und Feiertage. Dieses Landesgesetz verfolgt einen eigenen Zweck und kann auch Tätigkeiten betreffen, die mit Gartengeräten nichts zu tun haben. Welche Handlungen es im Einzelnen einschränkt, sollten Sie im Gesetzestext nachlesen. Die Nachtruhe aus dem Immissionsschutzgesetz gilt an diesen Tagen unverändert weiter.

Gemeinden können für bestimmte Anlässe Ausnahmen zulassen

Nach § 9 Abs. 3 LImSchG NRW können Gemeinden Ausnahmen von der Nachtruhe zulassen, etwa für Feste, Außengastronomie oder die Silvesternacht. Ein Stadtfest bis Mitternacht oder Tische vor einer Gaststätte nach 22 Uhr können also zulässig sein, wenn die Gemeinde das erlaubt hat. Wie weit eine solche Ausnahme reicht, ergibt sich aus der jeweiligen Entscheidung der Gemeinde.

Wenn Sie wissen wollen, ob für eine bestimmte Veranstaltung eine Ausnahme besteht, fragen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Verbindlich kann Ihnen das nur die Gemeinde selbst sagen.

Die örtliche Ordnungsbehörde überwacht die Nachtruhe

Für die Überwachung sind nach § 14 LImSchG die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, in der Regel das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dorthin können Sie sich wenden, wenn nächtlicher Lärm wiederholt auftritt. Geht es um eine Mittagsruhe aus der Hausordnung, sind Vermieter oder Hausverwaltung die passenden Ansprechpartner.

Bevor Sie eine Behörde einschalten, lohnt oft ein ruhiges Gespräch mit den Nachbarn. Kommt es zu keiner Einigung, hilft eine Notiz mit Uhrzeit und Art des Geräusches, um den Vorgang später nachvollziehbar zu schildern.

Sonn- und Feiertage

Geräte im Freien sind an Sonn- und Feiertagen nach der 32. BImSchV verboten. Zusätzlich schützt das Feiertagsgesetz NRW die Sonn- und Feiertage.

Wer ist zuständig?

Die Nachtruhe regelt das Land; die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen sie (§ 14 LImSchG). Eine Mittagsruhe kann sich nur aus Hausordnung oder Mietvertrag ergeben.

Mittagsruhe

Nordrhein-Westfalen hat keine gesetzliche Mittagsruhe. Das Landes-Immissionsschutzgesetz schützt in § 9 die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr – eine Mittagsruhe kommt im Gesetzestext nicht vor. Mehr zur Mittagsruhe in Nordrhein-Westfalen

Fundstellen

Häufige Fragen

Ab wann ist Nachtruhe in Nordrhein-Westfalen?

§ 9 Abs. 1 LImSchG NRW: „Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.“ Gemeinden können für Feste, Außengastronomie oder die Silvesternacht Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 3).

Gilt in Nordrhein-Westfalen am Wochenende eine andere Nachtruhe?

Nein. Die Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr (§ 9 Abs. 1 LImSchG NRW) an allen Tagen; sonntags ist zusätzlich der ganze Tag geschützt.

Was gilt an Sonn- und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen?

Geräte im Freien sind an Sonn- und Feiertagen nach der 32. BImSchV verboten. Zusätzlich schützt das Feiertagsgesetz NRW die Sonn- und Feiertage.

Nachtruhe in anderen Ländern

Hinweis zur Datenlage: Grundlage sind die amtlichen Gesetzestexte von Bund und Ländern. Länder mit „teilgeprüft“ oder „offen“ sind nicht abschließend belegt – dort zeigt der Prüfer kein eindeutiges Ergebnis. Ortsrecht der Gemeinde und Hausordnung können strengere Zeiten vorsehen.

Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung