Carport Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Nach Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 62 Abs. 1 Nr. 1 a, bleibt ein Carport in Nordrhein-Westfalen im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. Vorhandene Garagen und Carports werden zur Fläche addiert.
Der Baugenehmigungs-Check
Prüfen Sie in Echtzeit, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.
Live-Ergebnis
Ihr Ergebnis erscheint hier
Sobald Länge, Breite und Höhe eingetragen sind, sehen Sie das Ergebnis in Echtzeit.
Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden
Was im Detail gilt
Maßgeblich ist Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 62 Abs. 1 Nr. 1 a zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Grenzlänge nach § 6 BauO NRW.
Was trotzdem gilt
Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BauO NRW 2018, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.
Wenn eine Genehmigung nötig ist
Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.
Im Vergleich
In Nordrhein-Westfalen ist ein Carport nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW 2018 verfahrensfrei, wenn er eine mittlere Wandhöhe bis zu 3,00 m und eine Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 qm hat. Diese Freistellung gilt nur im Innenbereich. Vorhandene Garagen und Carports auf dem Grundstück werden zur Fläche addiert.
Recherche-Status: Die Regel zur Verfahrensfreiheit ist geprüft. Die Konfidenz ist hoch, Stand der Prüfung ist der 01.10.2026. Belegt ist sie durch einen Gesetzestextspiegel und ein Merkblatt der Bauaufsicht Hagen. Noch offen ist die zulässige Grenzlänge nach § 6 BauO NRW. Dazu enthält dieser Ratgeber deshalb keinen Wert.
Kerndaten im Überblick
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Gesetz | BauO NRW 2018 |
| Fundstelle | § 62 Abs. 1 Nr. 1 a |
| Messgröße | Brutto-Grundfläche |
| Grenzwert | 30 qm (insgesamt) |
| Mittlere Wandhöhe | bis 3,00 m |
| Geltungsbereich | nur Innenbereich |
| Anrechnung | vorhandene Garagen und Carports werden addiert |
| Status / Konfidenz | geprüft / hoch |
| Geprüft am | 01.10.2026 |
| Belegquelle | Gesetzestextspiegel plus Merkblatt der Bauaufsicht Hagen |
| Noch offen | Grenzlänge nach § 6 BauO NRW |
Wann braucht man in Nordrhein-Westfalen keine Baugenehmigung für einen Carport?
Ein Carport braucht in Nordrhein-Westfalen keine Baugenehmigung, wenn alle drei Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW 2018 gleichzeitig erfüllt sind. Die mittlere Wandhöhe liegt bei höchstens 3 m. Die Brutto-Grundfläche aller Garagen und überdachten Stellplätze auf dem Grundstück beträgt zusammen höchstens 30 qm. Und das Grundstück liegt im Innenbereich. Der Gesetzeswortlaut nennt ausdrücklich „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze“. Carports fallen damit unter dieselbe Regel wie Garagen.
Entscheidend ist das Wort „insgesamt“. Steht auf dem Grundstück bereits eine Garage oder ein Carport, zählt deren Brutto-Grundfläche mit. Ratgeber, die nur die Fläche des neuen Carports betrachten, sind an dieser Stelle falsch. Wer neben einer bestehenden Garage einen zusätzlichen Carport plant, muss beide Flächen zusammenrechnen und mit den 30 qm vergleichen. Wird die Summe überschritten, entfällt die Verfahrensfreiheit für das Vorhaben.
Verfahrensfrei bedeutet allerdings nicht, dass der Carport ohne Weiteres zulässig ist. Es entfällt nur das Genehmigungsverfahren. Die materiellen Anforderungen gelten weiter. Dazu gehören die Abstandsflächenregeln des § 6 BauO NRW und die Festsetzungen eines Bebauungsplans. Für die Einhaltung ist der Bauherr selbst verantwortlich. Die Bauaufsicht kann auch gegen einen verfahrensfreien Carport einschreiten, wenn er gegen öffentliches Recht verstößt.
Messung der Fläche
Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, nicht die reine Stellfläche. Für die Prüfung werden die Brutto-Grundflächen aller vorhandenen und geplanten Garagen und Carports auf dem Grundstück addiert.
Der Datensatz regelt nicht, wie Dachüberstände oder angebaute Geräteräume im Einzelfall angerechnet werden. Liegt die Planung nahe an 30 qm, sollten Sie die Berechnungsweise vorab mit der Bauaufsicht klären.
Höhe
Begrenzt ist die mittlere Wandhöhe auf 3,00 m, nicht die Höhe an einer einzelnen Stelle. Bei Pultdächern oder geneigtem Gelände ergibt sich die mittlere Wandhöhe aus dem Mittel der unterschiedlichen Wandhöhen. Planen Sie die Maße an allen Seiten und dokumentieren Sie die Berechnung.
Außenbereich
Die Verfahrensfreiheit gilt laut Datensatz nur im Innenbereich. Ein Carport im Außenbereich ist nach dieser Vorschrift nicht verfahrensfrei, auch wenn Fläche und Höhe eingehalten sind.
Ob ein Grundstück zum Innen- oder Außenbereich gehört, ist im Grenzbereich nicht immer offensichtlich. Im Zweifel sollten Sie eine Auskunft der Bauaufsicht einholen, bevor Sie bauen.
Grenzbebauung
Ob und auf welcher Länge ein Carport an der Grundstücksgrenze stehen darf, richtet sich nach § 6 BauO NRW. Die zulässige Grenzlänge ist in diesem Ratgeber ausdrücklich offen. Sie ist nicht geprüft.
Ältere oder andere Ratgeber nennen hierzu teils konkrete Längen. Solche Angaben sollten Sie nicht ungeprüft übernehmen. Klären Sie die Grenzlänge vor der Planung anhand des aktuellen Gesetzestextes oder direkt bei der Bauaufsicht. Das gilt besonders, wenn auf derselben Grundstücksgrenze bereits Garagen oder Nebengebäude stehen.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan kann Festsetzungen enthalten, die auch für verfahrensfreie Carports gelten. Beispiele sind überbaubare Grundstücksflächen, Flächen für Garagen und Stellplätze oder Gestaltungsvorgaben. Die Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW hebt diese Festsetzungen nicht auf.
Prüfen Sie deshalb vor dem Bau, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung gilt und was sie für Nebenanlagen vorsieht.
Prüfschritte für die Planung
| Schritt | Frage | Ergebnis bei „nein“ |
|---|---|---|
| 1 | Liegt das Grundstück im Innenbereich? | keine Verfahrensfreiheit nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 a |
| 2 | Beträgt die mittlere Wandhöhe höchstens 3,00 m? | keine Verfahrensfreiheit |
| 3 | Bleibt die Brutto-Grundfläche aller Garagen und Carports zusammen bei höchstens 30 qm? | keine Verfahrensfreiheit |
| 4 | Sind die Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW eingehalten, einschließlich der Grenzlänge? | Grenzlänge offen, vorab klären |
| 5 | Erlaubt der Bebauungsplan den Carport an dieser Stelle? | Bau trotz Verfahrensfreiheit unzulässig |
| 6 | Bestehen sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben, etwa örtliche Satzungen? | Klärung mit der Bauaufsicht |
Zuständige Behörde
Zuständig ist die örtliche Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Kreises, in dem das Grundstück liegt. Die Bauaufsicht Hagen hat zu dieser Regel ein Merkblatt herausgegeben, auf das sich dieser Ratgeber neben dem Gesetzestext stützt.
Für Grundstücke außerhalb Hagens gilt: Fragen Sie bei Ihrer eigenen Bauaufsicht nach, ob sie eigene Merkblätter oder Hinweise bereithält.
Vorgehen bei Genehmigungspflicht
Sobald eine der Voraussetzungen fehlt, ist der Carport nicht nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 a verfahrensfrei. Das ist der Fall bei Außenbereich, mehr als 3,00 m mittlerer Wandhöhe oder mehr als 30 qm Brutto-Grundfläche insgesamt. Dann ist ein Bauantrag bei der Bauaufsicht nötig. Beginnen Sie erst mit dem Bau, wenn die Genehmigung vorliegt.
Bei unklaren Punkten hilft eine formlose Voranfrage bei der Behörde. Das betrifft vor allem die Grenzlänge oder die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich.
| Unterlage / Risiko | Hinweis |
|---|---|
| Lageplan mit allen Garagen und Carports | belegt die Gesamtfläche bis 30 qm |
| Flächenberechnung (Brutto-Grundfläche) | Grundlage für die Prüfung des Grenzwerts |
| Ansichten mit Wandhöhen | belegt die mittlere Wandhöhe bis 3,00 m |
| Auszug Bebauungsplan / Satzung | zeigt Festsetzungen für Nebenanlagen |
| Risiko: vorhandene Garage übersehen | Gesamtfläche überschritten, Verfahrensfreiheit entfällt |
| Risiko: Außenbereich verkannt | Bau ohne erforderliche Genehmigung |
| Risiko: Grenzlänge ungeprüft | möglicher Verstoß gegen § 6 BauO NRW; Wert offen |
| Risiko: Bebauungsplan missachtet | Einschreiten der Bauaufsicht trotz Verfahrensfreiheit |
Quellen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 62 Abs. 1 Nr. 1 a, amtliches Rechtsportal
- Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt, Bauportal
- Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Gesetzestextspiegel und Merkblatt der Bauaufsicht Hagen
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.