Carport Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht
Der Klassiker unter den Nebenanlagen. Ob ein Carport genehmigungsfrei ist, entscheidet das Bundesland über Fläche oder Rauminhalt. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.
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Carport: die 16 Bundesländer im Vergleich
Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.
| Bundesland | Grenzwert | Fundstelle | Status | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 50 m² | LBO BW (Neufassung 16.03.2026), § 50 Abs. 1 mit Anhang 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Bayern | bis 50 m² | Bayerische Bauordnung, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Berlin | bis 50 m² | Bauordnung für Berlin, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Brandenburg | bis 50 m² | Brandenburgische Bauordnung, § 61 Abs. 1 Nr. 1 d | geprüft | Details |
| Bremen | bis 50 m² | Bremische Landesbauordnung (Fassung 29.05.2024), § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Hamburg | bis 50 m² | Hamburgische Bauordnung (Fassung seit 01.01.2026), § 61 Abs. 1 mit Anlage | teilweise geprüft | Details |
| Hessen | bis 50 m² | Hessische Bauordnung, § 63 Abs. 1 mit Anlage, Abschnitt I Nr. 1.2 | geprüft | Details |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Niedersachsen | bis 30 m² | Niedersächsische Bauordnung, § 60 mit Anhang | teilweise geprüft | Details |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m² | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m² | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, § 62 Abs. 1 Nr. 1 f | geprüft | Details |
| Saarland | bis 36 m² | Landesbauordnung Saarland, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Sachsen | bis 50 m² | Sächsische Bauordnung, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Sachsen-Anhalt | bis 50 m² | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Schleswig-Holstein | bis 50 m² | Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Thüringen | bis 60 m² | Thüringer Bauordnung (Fassung 02.07.2024, geändert 06.07.2026), § 63 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
Carport ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war
Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.
Was gemessen wird
Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.
Beispiel: Ein Carport mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.
Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist
Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.
Wer einen Carport bauen will, stößt schnell auf widersprüchliche Angaben. Ein Grund dafür ist, dass es kein einheitliches Bundesrecht gibt. Jedes Land regelt in seiner Bauordnung selbst, welche Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Ein zweiter Grund ist, dass mehrere Länder ihre Grenzwerte geändert haben. Ältere Merkblätter und Ratgeber nennen deshalb oft Werte, die nicht mehr gelten. Dieser Überblick stützt sich ausschließlich auf einen geprüften Datensatz. Bei jedem Land ist angegeben, wie weit die Angaben belegt sind.
Wann braucht man keine Baugenehmigung für einen Carport?
Ein Carport ist in den meisten Bauordnungen ein „überdachter Stellplatz“. Er wird häufig im selben Tatbestand wie Garagen geregelt. Ohne Baugenehmigung darf er errichtet werden, wenn er unter eine Nummer im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben fällt. Dafür müssen alle Bedingungen dieser Nummer erfüllt sein, insbesondere:
- die Flächengrenze,
- gegebenenfalls eine mittlere Wandhöhe,
- häufig die Lage außerhalb des Außenbereichs.
Wird nur eine dieser Bedingungen überschritten, ist das Vorhaben nicht mehr verfahrensfrei.
Verfahrensfrei bedeutet allerdings nur, dass kein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Es bedeutet nicht, dass der Carport an der gewünschten Stelle zulässig ist. Abstandsflächen, Festsetzungen eines Bebauungsplans und weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben gelten weiterhin. Die Bauherrschaft muss sie selbst einhalten. Eine Behörde prüft das vorab nicht. Ein verfahrensfreier, aber unzulässiger Carport kann daher später beanstandet werden.
Grenzwerte im Ländervergleich
| Land | Fundstelle | Grenzwert | Höhe / Außenbereich | Status |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LBO BW, § 50 Abs. 1 mit Anhang 1 Nr. 1 b | 50 m² Grundfläche | mittl. Wandhöhe 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Bayern | BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b | 50 m² Fläche | Höhe nicht genannt; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Berlin | BauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | 50 m² Brutto-Grundfläche | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Brandenburg | BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 d | 50 m² Brutto-Grundfläche | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Bremen | BremLBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | 50 m² Brutto-Grundfläche, insgesamt je Baugrundstück | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Hamburg | HBauO, § 61 Abs. 1 mit Anlage | 50 m² Brutto-Grundfläche | Höhe und Außenbereich nicht belegbar | teilweise geprüft |
| Hessen | HBO, § 63 Abs. 1 mit Anlage, Abschnitt I Nr. 1.2 | 50 m² Grundfläche | Höhe nicht in dieser Nummer; Außenbereich nicht ausdrücklich | geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern | LBauO M-V, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | 40 m² Brutto-Grundfläche | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Niedersachsen | NBauO, § 60 mit Anhang | 30 m² Grundfläche | Höhe und Außenbereich nicht belegt | teilweise geprüft |
| Nordrhein-Westfalen | BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | 30 m² Brutto-Grundfläche, insgesamt | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Rheinland-Pfalz | LBauO RP, § 62 Abs. 1 Nr. 1 f | 50 m² Grundfläche | 3,20 m, Firsthöhe bei Giebelwänden 4,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Saarland | LBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | 36 m² Brutto-Grundfläche | 3,00 m über Geländeoberfläche; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Sachsen | SächsBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | 50 m² Brutto-Grundfläche, je Grundstück | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Sachsen-Anhalt | BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b | 50 m² Grundfläche | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
| Schleswig-Holstein | LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | 50 m² Brutto-Grundfläche | 3,00 m; keine Außenbereichsklausel in dieser Nummer | geprüft |
| Thüringen | ThürBO, § 63 Abs. 1 Nr. 1 b | 60 m² Grundfläche | 3,00 m; nicht im Außenbereich | geprüft |
Hamburg ist nur teilweise geprüft. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue HBauO. Bis zum 31.12.2025 stand die Regel in § 60 mit Anlage 2. Seitdem steht sie in § 61 mit Anlage. Der Wert von 50 m² je Grundstück ist nur durch eine amtliche Broschüre zur alten Fassung belegt. Folgende Punkte sind noch offen:
- der Wortlaut der neuen Anlage,
- die genaue Nummer,
- eine Höhengrenze,
- eine Grenzlänge.
Die Bezirke können den Katalog nicht ändern.
Niedersachsen ist ebenfalls nur teilweise geprüft. Der Wert von 30 m² Grundfläche stammt aus einem Merkblatt der Bauaufsicht Region Hannover. Offen sind die Nummer im Anhang, der Wortlaut, die Höhe und die Grenzlänge. Häufig wird der Wert von 40 Kubikmetern genannt. Er betrifft Gebäude ohne Aufenthaltsräume und gilt nicht für Carports. Im Außenbereich liegt dieser Wert bei 20 Kubikmetern.
Thüringen ist geprüft. Die Fundstelle ist § 63 Abs. 1 Nr. 1 b. Der Grenzwert wurde zum 24. Juli 2026 von 50 auf 60 m² angehoben. Die kursierende Angabe von 40 Kubikmetern ist falsch; ältere Fassungen arbeiteten mit Flächenwerten.
Veraltete Werte finden sich auch für andere Länder:
| Land | Kursierender Wert | Hintergrund |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 m² | alter Wert, der in Merkblättern noch auftaucht |
| Berlin | 30 m² | stammt aus der BauO Bln 2005 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 m² | veraltet |
| Sachsen | 30 m² | Wert der Musterbauordnung, gilt in Sachsen nicht |
| Schleswig-Holstein | 30 m² | Merkblatt Kiel ist veraltet |
| Saarland | 50 m² | falsch, es gelten 36 m² |
Wie gemessen wird und was zählt
| Prüfpunkt | Was der Datensatz belegt |
|---|---|
| Messgröße | Grundfläche (BW, HE, NI, RP, ST, TH), Brutto-Grundfläche (BE, BB, HB, HH, MV, NW, SL, SN, SH), Fläche (BY) |
| Bestand | wird ausdrücklich mitgezählt in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen (dort auch in das Wohnhaus integrierte Garagen) |
| Zufahrten | Hessen: einschließlich Zufahrten nicht mehr als 200 m² Grundfläche |
| Abstellraum | mit erfasst in Berlin, Hessen und im Saarland |
| Fahrrad- und Anhängerplätze | Fahrradabstellplätze in Brandenburg und Bremen; in Sachsen zusätzlich Anhängerabstellplätze |
| Geschosse | Saarland: nur eingeschossig |
| Wandhöhe | in der Regel mittlere Wandhöhe 3,00 m, in Rheinland-Pfalz 3,20 m |
Additionsregeln: Die Flächengrenze bezieht sich nicht überall nur auf den neuen Carport. In Bremen gilt ausdrücklich eine Grenze von insgesamt 50 m² je Baugrundstück. In Sachsen gelten 50 m² je Grundstück. In Nordrhein-Westfalen gelten insgesamt 30 m². In allen drei Ländern werden vorhandene Garagen und Carports hinzugerechnet. Ein neuer Carport kann dort also schon deshalb genehmigungspflichtig sein, weil auf dem Grundstück bereits eine Garage steht.
Für Baden-Württemberg enthält der Wortlaut keine Additionsregel. In Brandenburg ist nicht abschließend belegt, ob die Grenze insgesamt je Baugrundstück gilt. In Hessen umfasst die 200-m²-Grenze die Zufahrten. Die gelegentlich genannten 200 Kubikmeter gibt es dort nicht.
Höhen: In den meisten Ländern liegt die Grenze bei einer mittleren Wandhöhe von 3,00 m. Rheinland-Pfalz erlaubt 3,20 m. Bei Giebelwänden gilt dort eine Firsthöhe von 4,00 m. Im Saarland werden die 3,00 m über der Geländeoberfläche gemessen. In Bayern und Hessen nennt die jeweilige Nummer keine Höhe. Für Hessen ergibt sich die Wandhöhe von 3 m aus § 6 HBO. Für Hamburg und Niedersachsen ist keine Höhe belegt.
Außenbereich: Die meisten Länder nehmen den Außenbereich ausdrücklich von der Verfahrensfreiheit aus. Liegt das Grundstück außerhalb bebauter Ortsteile und außerhalb eines Bebauungsplans, ist dann eine Genehmigung erforderlich. Schleswig-Holstein hat in der einschlägigen Nummer keine Außenbereichsklausel. Das Bauplanungsrecht nach § 35 BauGB gilt dort aber unverändert. Außerdem ist die Regel in Schleswig-Holstein auf notwendige Garagen und Fahrradgaragen beschränkt. Sie gilt also nur für den bauordnungsrechtlich geforderten Stellplatzbedarf. In Hessen ist der Außenbereich in der Nummer nicht ausdrücklich ausgenommen. Für Hamburg und Niedersachsen ist dieser Punkt nicht belegt. Rheinland-Pfalz nimmt zusätzlich die Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern aus.
Bebauungsplan: Liegt ein Bebauungsplan vor, muss der Carport dessen Festsetzungen einhalten, auch wenn er verfahrensfrei ist. Brandenburg kennt mit Nr. 1 c einen zusätzlichen Tatbestand: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind Garagen bis 100 m² Grundfläche verfahrensfrei. Dieser Tatbestand gilt aber nicht für überdachte Stellplätze und damit nicht für Carports.
Gemeindevorbehalt in Hessen: In Hessen gibt es eine verfahrensrechtliche Besonderheit. Die Bauvorlagen sind bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bau darf 14 Tage danach begonnen werden, sofern die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt. Ohne jede Einreichung zu bauen, ist dort also nicht vorgesehen.
Grenzbebauung
Carports stehen häufig an der Nachbargrenze. Ob das zulässig ist, regeln die Abstandsflächenvorschriften. Diese sind ein materieller Prüfpunkt und unabhängig von der Verfahrensfreiheit. Belegt sind folgende Regeln:
- Baden-Württemberg (§ 6 Abs. 1 Nr. 2): Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche bis 25 m², 9 m je Nachbargrenze, insgesamt 15 m.
- Berlin (§ 6 Abs. 8): 9 m je Grenze, 15 m je Grundstück.
- Brandenburg (§ 6 Abs. 8): 9 m je Grenze, Dachneigung bis 45 Grad.
- Hessen (§ 6 HBO): Wandhöhe 3 m, 9 m je Grenze bzw. 15 m insgesamt.
- Saarland: Das Merkblatt der Stadt St. Ingbert nennt 12 m je Grenze und 15 m an allen Grenzen zusammen.
- Rheinland-Pfalz: Ein Merkblatt der Südwestpfalz nennt eine Dachneigung zur Grenze bis 45 Grad. Die Grenzlänge nach § 8 LBauO ist nicht geprüft.
- Thüringen: Das Merkblatt Erfurt nennt 9 m je Grenze und 18 m je Grundstück. Es bezieht sich jedoch noch auf die ThürBO 2014.
Für folgende Länder ist die Grenzlänge nicht geprüft und daher offen: Bayern (Art. 6 Abs. 7), Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Niedersachsen. Für Bremen enthält die einschlägige Nummer keine Längenbegrenzung.
Typische Unterlagen
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Lageplan mit Grundstücksgrenzen | Lage, Grenzabstände und Grenzlänge nachweisen |
| Flächenaufstellung | Fläche des Carports und vorhandener Garagen oder Carports, in Hessen samt Zufahrten |
| Ansichten oder Schnitt | mittlere Wandhöhe, Firsthöhe und Dachneigung belegen |
| Herstellerunterlagen | Maße und Konstruktion dokumentieren |
| Auszug aus dem Bebauungsplan | Festsetzungen zu Garagen und Stellplätzen prüfen |
| Bauvorlagen an die Gemeinde (Hessen) | Gemeindevorbehalt; Baubeginn erst nach Ablauf der 14 Tage |
Auch für verfahrensfreie Carports sollten diese Unterlagen aufbewahrt werden. So lässt sich später belegen, dass Fläche, Höhe und Lage den Vorgaben entsprochen haben. Wo der Datensatz Angaben als offen ausweist, schafft eine Nachfrage bei der zuständigen Bauaufsicht Klarheit. Das gilt besonders für Hamburg und Niedersachsen. In Bremerhaven gilt dieselbe Regel wie in Bremen, zuständig ist jedoch eine andere Bauaufsichtsbehörde. In Berlin sind die Bezirksämter nur Bauaufsicht und haben keine abweichenden Regeln.
Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.