Carport Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt

bis 50 m²Brutto-Grundfläche · Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b geprüft

Nach Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b, bleibt ein Carport in Sachsen-Anhalt im Innenbereich bis 50 m² verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m², außer im Außenbereich.

Rechner & Tools

Der Baugenehmigungs-Check

Prüfen Sie in Echtzeit, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.

Was möchten Sie bauen?

Live-Ergebnis

Ihr Ergebnis erscheint hier

Sobald Länge, Breite und Höhe eingetragen sind, sehen Sie das Ergebnis in Echtzeit.

Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Was im Detail gilt

Maßgeblich ist Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Grenzlänge nach § 6 BauO LSA.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BauO LSA, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (BauO LSA) Bauportal des Landes

Im Vergleich

Für einen Carport in Sachsen-Anhalt ist nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA keine Baugenehmigung erforderlich, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: Die mittlere Wandhöhe beträgt höchstens 3 m, die Grundfläche höchstens 50 qm, und der Standort liegt nicht im Außenbereich. Diese Angaben haben den Status „geprüft“ mit hoher Konfidenz. Grundlage sind zwei Gesetzestextspiegel, Prüfdatum ist der 1. Oktober 2026. Eine amtliche Bestätigung durch eine Behörde liegt damit nicht vor. Nicht geprüft ist die Frage der zulässigen Grenzlänge nach § 6 BauO LSA. Dieser Punkt bleibt in diesem Ratgeber ausdrücklich offen.

Kerndaten im Überblick

MerkmalAngabe
GesetzBauO LSA
Fundstelle§ 60 Abs. 1 Nr. 1 b
Maßgebliche MessgrößeGrundfläche
Grenzwert Grundflächebis 50 qm
Mittlere Wandhöhebis 3,00 m
Nur im Innenbereichja, nicht im Außenbereich
Status / Konfidenzgeprüft / hoch
Belegzwei Gesetzestextspiegel
Geprüft am1. Oktober 2026
Noch offenGrenzlänge nach § 6 BauO LSA

Wann braucht man in Sachsen-Anhalt keine Baugenehmigung für einen Carport?

Die Regelung erfasst nach ihrem Wortlaut „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze“. Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz und fällt damit unter dieselbe Vorschrift wie eine geschlossene Garage. Verfahrensfrei ist das Vorhaben, wenn es eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 m und eine Grundfläche von bis zu 50 qm hat. Beide Werte müssen eingehalten werden. Ein Carport mit 50 qm Grundfläche, aber einer höheren mittleren Wandhöhe, fällt nicht unter die Freistellung. Dasselbe gilt im umgekehrten Fall.

Die dritte Bedingung betrifft den Standort. Die Verfahrensfreiheit gilt ausdrücklich „außer im Außenbereich“. Steht das Grundstück im Außenbereich, greift § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA nicht, auch wenn der Carport klein und niedrig ist. Bevor Sie planen, sollten Sie deshalb zuerst die Lage des Grundstücks klären und erst danach die Maße festlegen.

Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Der Carport muss trotzdem alle übrigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Abstandsflächenvorschriften nach § 6 BauO LSA und die Festsetzungen eines Bebauungsplans. Diese Anforderungen prüft niemand vorab. Die Verantwortung dafür liegt bei der Bauherrschaft. Ein verfahrensfreier, aber rechtswidriger Carport kann nachträglich beanstandet werden.

Grundfläche richtig messen

Maßgebliche Messgröße ist die Grundfläche. Der Grenzwert liegt bei 50 qm. Wie die Grundfläche im Einzelfall genau zu bestimmen ist, enthält der Datensatz nicht. Ob etwa Dachüberstände einzurechnen sind, ist daher in diesem Ratgeber nicht geprüft. Wer nahe an 50 qm plant, sollte die Berechnungsweise vorab mit der Bauaufsichtsbehörde abstimmen oder einen Puffer einplanen. Liegt die Grundfläche über 50 qm, ist der Carport nicht nach dieser Vorschrift verfahrensfrei.

Mittlere Wandhöhe

Die Vorschrift stellt nicht auf die Firsthöhe oder die höchste Stelle ab, sondern auf die mittlere Wandhöhe von bis zu 3 m. Bei einem Flachdach mit gleich hohen Stützen ist die Bestimmung meist einfach. Bei Pultdächern oder Gefälle im Gelände sollten Sie die Höhen an mehreren Stellen ermitteln. Eine verbindliche Messanleitung enthält der Datensatz nicht. Die genaue Ermittlungsmethode sollten Sie im Zweifel bei der Behörde erfragen.

Planung und Prüfschritte

SchrittFrageErgebnis bei „nein“
1Liegt das Grundstück nicht im Außenbereich?keine Verfahrensfreiheit nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 b
2Beträgt die Grundfläche höchstens 50 qm?keine Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift
3Beträgt die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m?keine Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift
4Sind die Abstandsflächen nach § 6 BauO LSA eingehalten?materiell unzulässig, Lösung mit Behörde oder Nachbarn klären
5Erlaubt ein Bebauungsplan den Standort?Abweichung erforderlich oder Planung ändern

Die Schritte 1 bis 3 entscheiden über die Verfahrensfreiheit. Die Schritte 4 und 5 entscheiden über die materielle Zulässigkeit. Diese muss auch bei einem verfahrensfreien Carport gegeben sein.

Außenbereich

Der Ausschluss des Außenbereichs ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift. Ob ein Grundstück im Außenbereich liegt, ist nicht immer offensichtlich. Das gilt vor allem für Randlagen von Ortschaften oder Einzelgehöfte. Eine Auskunft der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde schafft hier Klarheit. Im Außenbereich ist für einen Carport nach den vorliegenden Daten der reguläre Verfahrensweg einzuschlagen.

Grenzbebauung und Abstandsflächen

Viele Carports sollen direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Ob und auf welcher Länge das ohne eigene Abstandsfläche zulässig ist, regelt § 6 BauO LSA. Genau dieser Punkt ist im Datensatz als nicht geprüft vermerkt. Dieser Ratgeber nennt deshalb keine zulässige Grenzlänge. Werte, die in älteren oder anderen Ratgebern dazu genannt werden, lassen sich auf Grundlage dieser Recherche weder bestätigen noch widerlegen. Sie sollten nicht ungeprüft übernommen werden.

Wichtig ist außerdem: Die Werte von 50 qm Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe betreffen die Verfahrensfreiheit. Sie sind keine Freigabe für eine Grenzbebauung. Planen Sie an der Grenze, klären Sie die Anforderungen nach § 6 BauO LSA vor der Bestellung mit der Bauaufsichtsbehörde.

Bebauungsplan beachten

Ein Bebauungsplan kann festlegen, wo auf dem Grundstück Garagen und Stellplätze zulässig sind, und gestalterische Vorgaben machen. Diese Festsetzungen gelten unabhängig von der Verfahrensfreiheit. Ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht und was er regelt, erfahren Sie bei der Gemeinde. Konkrete Festsetzungen sind nicht Gegenstand des Datensatzes.

Zuständige Behörde

Ansprechpartner für Fragen zur Verfahrensfreiheit, zu Abstandsflächen und zum Genehmigungsverfahren ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt die Gemeinde. Lassen Sie sich wichtige Auskünfte möglichst schriftlich geben. Das gilt besonders für die Lage im Innen- oder Außenbereich und für die Grenzbebauung.

Unterlagen und Risiken

ThemaEmpfehlung bzw. Risiko
Lageplan mit Maßenauch bei Verfahrensfreiheit sinnvoll zur eigenen Dokumentation
Nachweis GrundflächeBerechnung aufbewahren, besonders nahe 50 qm
Nachweis WandhöheHöhen an mehreren Punkten festhalten
Auskunft Außenbereichschriftlich einholen, wenn die Lage unklar ist
Grenzbebauungoffen, Anforderungen nach § 6 BauO LSA vorab klären
BebauungsplanFestsetzungen bei der Gemeinde einsehen
Risiko bei Fehleinschätzungnachträgliche Beanstandung, Änderung oder Rückbau möglich

Vorgehen bei Genehmigungspflicht

Erfüllt der Carport eine der drei Bedingungen nicht, ist er nicht nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA verfahrensfrei. Das ist der Fall, wenn die Grundfläche über 50 qm oder die mittlere Wandhöhe über 3 m liegt oder wenn der Standort im Außenbereich liegt. Gehen Sie dann so vor:

  1. Klären Sie mit der unteren Bauaufsichtsbehörde, welches Verfahren gilt und welche Unterlagen nötig sind.
  2. Prüfen Sie, ob sich die Planung so anpassen lässt, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das gilt nicht im Außenbereich.
  3. Beginnen Sie mit dem Bau erst, wenn die erforderliche Genehmigung vorliegt.

Ein Bauantrag wird in der Regel mit Entwurfsverfasser eingereicht. Welche Unterlagen im Einzelnen gefordert werden, teilt die Behörde mit.

Quellen

  • Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Zwei Gesetzestextspiegel

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.