Carport Baugenehmigung in Thüringen

bis 60 m²Brutto-Grundfläche · Thüringer Bauordnung (Fassung 02.07.2024, geändert 06.07.2026), § 63 Abs. 1 Nr. 1 b geprüft

Nach Thüringer Bauordnung (Fassung 02.07.2024, geändert 06.07.2026), § 63 Abs. 1 Nr. 1 b, bleibt ein Carport in Thüringen im Innenbereich bis 60 m² verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. Der Wert wurde zum 24.07.2026 von 50 auf 60 m² angehoben; § 60 war die alte Fundstelle. Ein älteres Merkblatt nennt 9 m je Grenze und 18 m je Grundstück.

Rechner & Tools

Der Baugenehmigungs-Check

Prüfen Sie in Echtzeit, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.

Was möchten Sie bauen?

Live-Ergebnis

Ihr Ergebnis erscheint hier

Sobald Länge, Breite und Höhe eingetragen sind, sehen Sie das Ergebnis in Echtzeit.

Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Was im Detail gilt

Maßgeblich ist Thüringer Bauordnung (Fassung 02.07.2024, geändert 06.07.2026), § 63 Abs. 1 Nr. 1 b zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Grenzlänge anhand der aktuellen Fassung.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der ThürBO, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Landkreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (ThürBO) Bauportal des Landes

Im Vergleich

Kernaussage: Ein Carport kann in Thüringen nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO verfahrensfrei sein. Maßgeblich ist die Grundfläche, und die Regel gilt nur im Innenbereich. Der genaue Grenzwert ist derzeit offen: Zwei Gesetzestextspiegel nennen unterschiedliche Werte, nämlich 50 qm für die Fassung vom 02.07.2024 und 60 qm für die Fassung nach der Änderung vom 06.07.2026. Ein Abgleich mit dem amtlichen Gesetzestext steht noch aus. Stand der Recherche ist der 01.10.2026, die Konfidenz ist mittel. Bis zur Klärung sollte niemand die höhere Zahl als gesichert behandeln.

Kerndaten im Überblick

MerkmalAngabeEinordnung
GesetzThürBO (Fassung 02.07.2024, geändert 06.07.2026)Aktuelle Rechtsgrundlage
Fundstelle§ 63 Abs. 1 Nr. 1 bKorrigiert. § 60 betraf die alte ThürBO 2014
MessgrößeGrundflächeKeine Raummaßangabe
Grenzwert60 qmOffen, die Quellen widersprechen sich
Mittlere Wandhöhe3,00 m nach § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1Bezug zur Grenzbebauung
GeltungsbereichNur InnenbereichGilt nicht im Außenbereich
StatusoffenKeine eindeutige Freigabe
KonfidenzmittelZwei Gesetzestextspiegel weichen voneinander ab
Geprüft am01.10.2026Recherchestand

Wann braucht man in Thueringen keine Baugenehmigung für einen Carport?

Ohne Baugenehmigung kommt ein Carport aus, wenn er die Voraussetzungen von § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO erfüllt. Er muss im Innenbereich liegen, und seine Grundfläche darf den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreiten. Genau dieser Wert ist durch die Änderung 2026 geklärt. Nach dem einen Gesetzestextspiegel liegt er bei 50 qm (Fassung vom 02.07.2024), nach dem anderen bei 60 qm (Fassung nach der Änderung vom 06.07.2026). Solange der amtliche Text nicht abgeglichen ist, ist nur eine Aussage belastbar: Ein Carport bis 50 qm Grundfläche liegt unter beiden genannten Werten. Für Grundflächen zwischen 50 und 60 qm lässt sich die Verfahrensfreiheit derzeit nicht eindeutig bestätigen.

Verfahrensfrei bedeutet außerdem nur, dass kein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Materiell erlaubt ist das Vorhaben damit noch nicht. Der Carport muss trotzdem alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten, etwa die Abstandsflächenregeln, die Festsetzungen eines Bebauungsplans und gegebenenfalls örtliche Vorschriften. Wer diese Vorgaben verletzt, baut auch ohne Genehmigungspflicht rechtswidrig. Die Bauaufsicht kann dann einschreiten.

Überholte und falsche Werte richtig einordnen

In älteren Ratgebern taucht für Thüringen oft der Wert „40 Kubikmeter“ auf. Diese Angabe ist falsch. Die ThürBO 2014 nannte 40 qm, also eine Fläche und keinen Rauminhalt. Auch dieser Wert gilt nicht mehr, denn er stammt aus der alten Fassung, in der die Regelung noch in § 60 stand. Die aktuelle Fundstelle ist § 63 Abs. 1 Nr. 1 b. Wer mit einem Ratgeber arbeitet, der § 60 oder einen Kubikmeterwert nennt, stützt sich auf überholte oder fehlerhafte Angaben.

Wie wird gemessen?

Die Messgröße ist die Grundfläche des Carports. Der Rauminhalt spielt nach dem Datensatz keine Rolle. Nicht geregelt ist im Datensatz dagegen, wie Dachüberstände, Pfostenstellungen oder angebaute Abstellräume in die Fläche einfließen. Liegt ein Carport nahe an 50 qm, sollte diese Frage vor der Bestellung mit der Bauaufsicht geklärt werden. Für Vorhaben über 50 qm gilt das erst recht.

Welche Rolle spielt die Höhe?

Der Datensatz nennt eine mittlere Wandhöhe von 3,00 m nach § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ThürBO. Diese Vorschrift gehört zum Abstandsflächenrecht. Für die Grenzbebauung ist sie deshalb entscheidend. Übersteigt die mittlere Wandhöhe 3,00 m, kann der Carport nicht ohne Weiteres an der Grundstücksgrenze stehen. Die Höhe sollte bereits in der Planung festgelegt und dokumentiert werden.

Außenbereich

Die Verfahrensfreiheit gilt nur im Innenbereich. Im Außenbereich greift § 63 Abs. 1 Nr. 1 b für einen Carport nicht. Dort ist vor dem Bau mit der Bauaufsicht zu klären, welches Verfahren nötig ist und ob das Vorhaben überhaupt zulässig ist. Ob ein Grundstück zum Innen- oder Außenbereich gehört, ist im Zweifel ebenfalls bei der Behörde zu erfragen.

Grenzbebauung

Für Carports an der Grundstücksgrenze kursieren Werte aus einem Merkblatt der Stadt Erfurt: 9 m je Grenze und 18 m je Grundstück. Dieses Merkblatt bezieht sich jedoch noch auf die ThürBO 2014. Ob die Längen nach der aktuellen Fassung unverändert gelten, ist nicht belegt. Sie eignen sich als Hinweis, nicht aber als gesicherte Planungsgrundlage. Zusammen mit der mittleren Wandhöhe von 3,00 m sollten sie vor der Planung an der Grenze überprüft werden.

Prüfschritte für die Planung

SchrittFrageHinweis
1Liegt das Grundstück im Innenbereich?Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nicht
2Wie groß ist die Grundfläche?Bis 50 qm unter beiden genannten Werten, 50 bis 60 qm offen
3Wie wird gemessen?Behandlung von Überständen mit der Behörde klären
4Steht der Carport an der Grenze?Mittlere Wandhöhe 3,00 m nach § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 beachten
5Welche Grenzlängen gelten?9 m je Grenze und 18 m je Grundstück nur aus dem Erfurter Merkblatt zur ThürBO 2014
6Gibt es einen Bebauungsplan?Festsetzungen gelten auch für verfahrensfreie Vorhaben
7Bleibt eine Unklarheit?Schriftliche Auskunft der Bauaufsicht einholen

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan kann festlegen, wo auf dem Grundstück Nebenanlagen, Garagen oder Carports zulässig sind. Er kann auch Gestaltungsvorgaben machen. Diese Festsetzungen gelten unabhängig davon, ob ein Genehmigungsverfahren nötig ist. Vor dem Bau sollte daher geklärt werden, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan besteht und was er für Nebenanlagen regelt.

Zuständige Behörde

Ansprechpartner ist die Bauaufsichtsbehörde, die für das Grundstück örtlich zuständig ist. Sie beantwortet Fragen zur Lage im Innen- oder Außenbereich, zum Bebauungsplan, zur Flächenmessung und zur Grenzbebauung. Weil der Grenzwert derzeit offen ist, ist eine schriftliche Auskunft besonders sinnvoll, wenn die Grundfläche über 50 qm liegt.

Vorgehen bei Genehmigungspflicht

Erfüllt der Carport die Voraussetzungen der Verfahrensfreiheit nicht oder bleibt diese zweifelhaft, ist ein Bauantrag bei der Bauaufsicht der sichere Weg. Das betrifft vor allem Vorhaben im Außenbereich, Grundflächen über dem geltenden Grenzwert und Fälle, in denen der Bebauungsplan oder die Grenzbebauung Fragen aufwirft. Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, legt die Behörde fest.

BereichTypische Unterlage oder typisches RisikoHinweis
UnterlagenLageplan mit GrenzabständenGrundlage für die Prüfung der Grenzbebauung
UnterlagenBauzeichnung mit Grundfläche und WandhöheMacht Messgröße und Höhe nachvollziehbar
UnterlagenBaubeschreibungKonstruktion und Nutzung als Carport
RisikoPlanung mit 60 qm ohne KlärungDer Wert ist nicht amtlich bestätigt
RisikoVerwendung von „40 Kubikmeter“Falsche Angabe aus älteren Ratgebern
RisikoErfurter Grenzlängen ungeprüft übernehmenDas Merkblatt bezieht sich auf die ThürBO 2014
RisikoBau im Außenbereich ohne VerfahrenDie Verfahrensfreiheit gilt nur im Innenbereich

Quellen

  • Thüringer Bauordnung (Fassung 02.07.2024, geändert 06.07.2026), § 63 Abs. 1 Nr. 1 b, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Landkreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Gesetzestextspiegel beider Fassungen, Beschlussempfehlung Drs. 8/3762 und Ingenieurkammer Thüringen

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.