Pool Baugenehmigung in Hessen

bis 100 m³Beckeninhalt · HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 6.6 HBO geprüft

Nach HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 6.6 HBO, bleibt ein Pool in Hessen im Innenbereich bis 100 m³ verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. kein zweiter Tatbestand, Hessen spricht nur von Wasserbecken.

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Was im Detail gilt

Maßgeblich ist HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 6.6 HBO zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Ob der Verweis in Nr. 6.6 auf Abschnitt IV oder Abschnitt V Nr. 3 geht, die Quellen widersprechen sich. Kein hessisches Poolwasser-Merkblatt mit Zahlenwerten gefunden.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der HBO, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (HBO) Bauportal des Landes

Pool in Hessen: die Eckdaten

MessgrößeRauminhalt und Tiefe
Außenbereichkeine Außenbereichsklausel im Wortlaut
Wasserbecken-Tatbestandkein zweiter Tatbestand, Hessen spricht nur von Wasserbecken
Luftgetragene ÜberdachungAnlage Abschnitt I Nr. 9.5: luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche
Feste ÜberdachungAnlage Abschnitt I Nr. 1.1: 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume
Abstandsflächen (§ 6 HBO)§ 6 Abs. 8 erfasst Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung und enthält als Besonderheit einen Negativkatalog mit Aufschüttungen, Außentreppen und Terrassen. Schwimmbecken sind darin nicht genannt
Umwehrung (§ 41 HBO)nein, Wasserbecken werden nicht genannt. Auslöser ist eine Absturzhöhe von mehr als 1 m
Örtliche Bauvorschriften§ 91 HBO
Schwimmteichkein eigener Tatbestand, fällt unter Nr. 6.6 und damit auch unter die 2-Meter-Tiefengrenze
Wasserrecht§ 37 HWG regelt die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden. Für Versickerungsanlagen ist nach Auskunft kommunaler Wasserbehörden eine Erlaubnis nach § 8 WHG nötig, unabhängig von Baugebiet und Flächengrösse

Besonderheit: Bundesweit einmalig: Hessen ist das einzige Land mit einer Tiefenbegrenzung. Ein Becken tiefer als 2 m ist nie verfahrensfrei, und zwischen 1,50 und 2 m Tiefe braucht es vor Ausführung eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit durch eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 berechtigte Person. Dazu fehlt die sonst übliche Außenbereichsklausel

Im Vergleich

Wer in Hessen einen Pool plant, stößt auf eine Besonderheit, die es in keinem anderen Bundesland gibt: Die Hessische Bauordnung begrenzt verfahrensfreie Becken nicht nur nach dem Rauminhalt, sondern auch nach der Tiefe. Die bekannten 100 Kubikmeter gelten zwar auch hier, reichen allein aber nicht aus. Dieser Überblick zeigt, wann ein Pool in Hessen ohne Bauantrag errichtet werden darf, welche Vorschriften trotzdem gelten und wo die Rechtslage offen ist. Rechtsstand ist der 1. Oktober 2026. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Grundregel: Rauminhalt und Tiefe

Maßgeblich ist die Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 6.6 HBO. Danach sind Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Rauminhalt und zugleich bis 2 Meter Tiefe verfahrensfrei. Beide Grenzen müssen eingehalten sein. Ein flaches, aber sehr großes Becken fällt ebenso heraus wie ein kleines, aber tiefes.

Die Tiefe ist zusätzlich gestaffelt. Bis 1,50 Meter gilt die Verfahrensfreiheit ohne weitere Bedingung. Zwischen 1,50 und 2 Metern ist das Becken nur unter einem Vorbehalt verfahrensfrei. Vor der Ausführung muss eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit vorliegen, ausgestellt von einer nach § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO berechtigten Person. Ein Becken mit mehr als 2 Metern Tiefe ist in Hessen nie verfahrensfrei.

BeckentiefeRauminhalt bis 100 m³Rauminhalt über 100 m³
bis 1,50 mverfahrensfreinicht verfahrensfrei
mehr als 1,50 m bis 2 mverfahrensfrei, aber vorher Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeitnicht verfahrensfrei
mehr als 2 mnicht verfahrensfreinicht verfahrensfrei

Ein Punkt ist offen: Nr. 6.6 verweist für die Tiefe zwischen 1,50 und 2 Metern auf einen anderen Abschnitt der Anlage. Ob dies Abschnitt IV oder Abschnitt V Nr. 3 ist, geben die ausgewerteten Quellen widersprüchlich wieder. An der inhaltlichen Anforderung, der Bescheinigung vor Ausführung, ändert das nach den vorliegenden Daten nichts. Die genaue Verweisstelle sollte aber am amtlichen Text geprüft werden.

Ein Tatbestand für alle Becken

Hessen kennt keinen getrennten Schwimmbecken-Tatbestand, die Bauordnung spricht nur von Wasserbecken. Das hat eine praktische Folge für Schwimmteiche: Auch sie fallen unter Nr. 6.6 und damit unter die 2-Meter-Tiefengrenze. Ein naturnah gestalteter Teich mit tiefer Schwimmzone ist also nicht automatisch verfahrensfrei.

Für Aufstellpools gilt: Nach § 2 Abs. 1 der Musterbauordnung besteht eine Verbindung mit dem Boden auch dann, wenn eine Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Ein aufgestelltes Becken ist danach eine bauliche Anlage. Ob ein saisonal abgebauter Stahlwandpool anders zu behandeln ist als ein dauerhaft stehender, ist in keinem Land amtlich geklärt, auch nicht in Hessen.

Außenbereich: keine Klausel, aber keine Freikarte

Anders als die meisten Länder enthält der hessische Wortlaut keine Außenbereichsklausel. Die Verfahrensfreiheit ist dem Text nach nicht auf den Innenbereich beschränkt.

Das heißt aber nicht, dass ein Pool im Außenbereich zulässig wäre. Verfahrensfreiheit ist nicht Zulässigkeit. § 35 BauGB gilt unabhängig vom Bauordnungsrecht. Ein privater Pool fällt unter keinen Privilegierungstatbestand und ist damit ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Solche Vorhaben sind schon dann unzulässig, wenn sie öffentliche Belange beeinträchtigen. Regelmäßig betroffen sind der Widerspruch zum Flächennutzungsplan, die natürliche Eigenart der Landschaft und die Entstehung einer Splittersiedlung. Wie das ausgeht, zeigt das VG München im Urteil vom 11. Mai 2022 (M 9 K 20.5553). Es hob die Genehmigung für einen Schwimmteich auf, der nicht mehr im Bebauungszusammenhang mit dem Wohnhaus stand.

Überdachung: luftgetragen oder Gebäude

Für luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen hat Hessen einen eigenen Tatbestand. Nach Anlage Abschnitt I Nr. 9.5 sind sie bis 100 Quadratmeter Grundfläche verfahrensfrei.

Was luftgetragen heißt, hat das VG Münster im Urteil vom 31. Mai 2023 (2 K 1357/22) definiert. Gemeint ist eine elastische, am Boden abgedichtete Hülle, die durch leichten Überdruck aus einem Gebläse getragen wird. Eine fest mit dem Beckenrand verbundene Kuppel aus verschiebbaren Kunststoffelementen ist danach keine luftgetragene Überdachung.

Eine feste Überdachung macht aus dem Becken ein Gebäude. Dann greift Anlage Abschnitt I Nr. 1.1: Verfahrensfrei sind Gebäude nur bis 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume. Diese Grenze ist bei einer Poolüberdachung schnell überschritten.

Art der ÜberdachungFundstelleGrenze
luftgetragenAnlage Abschnitt I Nr. 9.5 HBObis 100 m² Grundfläche
fest, Pool wird GebäudeAnlage Abschnitt I Nr. 1.1 HBObis 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume

Abstandsflächen

Abstandsflächen regelt § 6 HBO. Abs. 8 erfasst Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Als hessische Besonderheit enthält die Vorschrift einen Negativkatalog mit Aufschüttungen, Außentreppen und Terrassen. Schwimmbecken sind darin nicht genannt. Ob ein Becken gebäudegleiche Wirkung hat, bleibt damit eine Frage des Einzelfalls.

Die einzige ausdrückliche amtliche Aussage dazu stammt nicht aus Hessen, sondern aus Brandenburg. Die dortigen Entscheidungshilfen verneinen eine solche Wirkung bei Schwimmbecken in der Regel, auch bei aufgestellten. Das VG Münster hat sie in 2 K 1357/22 bei 1,15 Metern Gesamthöhe ebenfalls verneint. Als Faustregel gilt: Ein ebenerdig eingelassenes Becken löst keine Abstandsflächen aus, ein deutlich erhöht aufgestelltes kann es. Kommunale Merkblätter nennen für solche Fälle 2,50 bis 3 Meter Grenzabstand.

Bebauungsplan, Grundflächenzahl und Baufenster

Auch ein verfahrensfreier Pool muss das Planungsrecht einhalten. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO werden Nebenanlagen bei der Grundfläche mitgerechnet. Für Hessen ist das amtlich bestätigt: Die Bauaufsicht Frankfurt am Main ordnet den Swimmingpool, der mit der Hauptanlage verbunden ist, der GRZ I zu und den nicht verbundenen der GRZ II. Wer die Grundflächenzahl mit Haus, Garage und Terrasse bereits ausgeschöpft hat, kann den Pool planungsrechtlich unter Umständen nicht mehr unterbringen.

Außerhalb des Baufensters können Nebenanlagen nach § 23 Abs. 5 BauNVO zugelassen werden, wenn der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Einen pauschalen Ausschluss aller Nebenanlagen hat das VG Würzburg (W 5 K 23.163) für unwirksam gehalten. Greift eine Festsetzung dagegen, hilft § 23 Abs. 5 nicht. Das BVerwG hielt ein Schwimmbecken auf einer festgesetzten privaten Grünfläche für unzulässig (4 B 11.17). Hinzu kommen mögliche örtliche Bauvorschriften der Gemeinde nach § 91 HBO.

Umwehrung und Sicherung

§ 41 HBO nennt Wasserbecken nicht. Eine Umwehrung ist dort an eine Absturzhöhe von mehr als 1 Meter geknüpft. Eine bauordnungsrechtliche Zaunpflicht für den Gartenpool gibt es danach nicht.

Offen ist die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht, vor allem gegenüber Kindern. Es gibt Entscheidungen des AG Kleve (35 C 312/22) und des LG Bonn (3 O 503/07). Sie liegen jedoch nur als Fundstellenhinweis vor, und der Kleveer Fall betraf ein Tier. Eine verlässliche Aussage, dass keine Sicherungspflicht besteht, lässt sich daraus nicht ableiten.

Poolwasser ablassen

Poolwasser ist Abwasser im Sinne von § 54 Abs. 1 WHG, und zwar Schmutzwasser. Die Soll-Regel des § 55 Abs. 2 WHG zur Versickerung gilt nur für Niederschlagswasser. In Hessen liegt die Abwasserbeseitigungspflicht nach § 37 HWG bei den Gemeinden.

Nach Auskunft kommunaler Wasserbehörden ist für Versickerungsanlagen eine Erlaubnis nach § 8 WHG nötig, unabhängig von Baugebiet und Flächengröße. Ein hessisches Merkblatt mit Zahlenwerten etwa zu Restchlor oder pH-Wert wurde nicht gefunden. Maßgeblich ist deshalb die örtliche Entwässerungssatzung, bei der Gemeinde lohnt sich eine Nachfrage.

Lärm

Pumpe, Filter und Wärmepumpe unterliegen der TA Lärm. Im allgemeinen Wohngebiet gelten 55 Dezibel tags und 40 Dezibel nachts, im reinen Wohngebiet 50 und 35 Dezibel. Badelärm fällt nicht unter die Kinderlärm-Privilegierung des § 22 Abs. 1a BImSchG. Er ist aber als typische Freizeitnutzung im Wohnaußenbereich grundsätzlich hinzunehmen, wie der VGH München (15 ZB 24.1558) entschieden hat. Feste Uhrzeiten für den Badebetrieb hat kein Gericht festgelegt.

Quellen

  • HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 6.6 HBO, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Zwei unabhängige Quellen mit identischem Wortlaut, Spiegel anwalt24.de und kommunaler Abdruck der Anlage zu § 63, HBO-Volltext der Architektenkammer Hessen

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.