Wintergarten Baugenehmigung in Bayern

bis 75 m³Brutto-Rauminhalt · BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a teilweise geprüft

Nach dem vorliegenden Grenzwert bleibt ein Wintergarten in Bayern im Innenbereich bis 75 m³ verfahrensfrei. Teile der aktuellen Vorschrift sind noch zu bestätigen.

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Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Was im Detail gilt

Maßgeblich ist BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Einordnung des beheizten Anbaus.

Die Angaben für Bayern sind teilweise geprüft. Noch offen: Einordnung des beheizten Anbaus.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BayBO, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Landratsamt oder kreisfreier Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (BayBO) Bauportal des Landes

Im Vergleich

Wer in Bayern einen Wintergarten plant, findet in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) keinen eigenen Wintergarten-Tatbestand. Für die Frage, ob ein Bauantrag nötig ist, kommt vor allem die allgemeine Regel für Gebäude in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a in Betracht. Dieser Ratgeber zeigt, was der Wortlaut hergibt und wo die Rechtslage offen ist. Er erklärt auch, warum Sie vor Baubeginn mit der Bauaufsichtsbehörde sprechen sollten.

Prüfstatus dieser Information

Die Angaben auf dieser Seite sind teilgeprüft. Der Gesetzeswortlaut ist gut belegt. Die entscheidende Frage für viele Bauherren ist dagegen ungeklärt: Wie ist ein angebauter Wintergarten einzuordnen?

MerkmalStand
Statusteilgeprüft
Geprüft am01.10.2026
Konfidenz Wortlauthoch
Konfidenz Einordnung des Anbausniedrig
Belegquellenamtliche RTF-Ausgabe auf gesetze-bayern.de, zwei Spiegel, FAQ der Stadt Nürnberg
Noch offenEinordnung des beheizten Anbaus, dafür wurde keine amtliche Quelle gefunden

Aus diesem Grund enthält dieser Text keine verbindliche Aussage, dass Ihr Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet werden darf.

Verfahrensfreiheit ist nicht gleich Zulässigkeit

Zwei Fragen müssen Sie streng auseinanderhalten:

  • Verfahrensfreiheit bedeutet nur, dass für ein Vorhaben kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
  • Materielle Zulässigkeit betrifft die Frage, ob das Vorhaben inhaltlich überhaupt erlaubt ist.

Ein verfahrensfreies Bauvorhaben ist also nicht automatisch zulässig. Inhaltliche Anforderungen können sich trotzdem ergeben, etwa aus einem Bebauungsplan oder zu Abstandsflächen. Auch ohne Genehmigungsverfahren tragen Sie als Bauherr die Verantwortung dafür, dass diese Vorgaben eingehalten werden.

Wann keine Baugenehmigung nötig sein kann

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO stellt auf den Brutto-Rauminhalt ab. Maßgeblich ist also ein Volumen in Kubikmetern, keine Grundfläche.

Grenzwerte nach Lage des Grundstücks

LageGrenzwert Brutto-RauminhaltAufenthaltsräume
Innenbereichbis 75 m³Tatbestand stellt nicht auf Aufenthaltsräume ab
Außenbereichbis 20 m³Tatbestand stellt auf Aufenthaltsräume ab

Der Wert von 75 m³ gilt nur im Innenbereich. Im Außenbereich liegt die Grenze deutlich niedriger, und die Frage der Aufenthaltsräume spielt dort eine Rolle. Klären Sie deshalb zuerst, in welchem Bereich Ihr Grundstück liegt.

Beheizter Wintergarten

Im Innenbereich ist ein beheizter Wintergarten nach dem Wortlaut nicht ausdrücklich von der Verfahrensfreiheit ausgeschlossen. Daraus folgt aber keine Freigabe. Die Einordnung als Anbau ist ungeklärt, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Der offene Punkt: eigenständiges Gebäude oder Erweiterung?

Die meisten Wintergärten werden direkt an das Wohnhaus angebaut. Genau hier liegt die Unsicherheit.

Zwei mögliche Lesarten

  1. Der Wintergarten gilt als eigenständiges Gebäude. Dann käme Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a mit den genannten Volumengrenzen in Betracht.
  2. Der Wintergarten gilt als Erweiterung des Hauptgebäudes. Eine solche Erweiterung wäre genehmigungspflichtig.

Welche Lesart zutrifft, lässt sich aus dem Gesetzeswortlaut nicht ableiten. Für die Einordnung des beheizten Anbaus wurde im Rahmen der Prüfung keine amtliche Quelle gefunden. Diese Frage kann nur Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde für Ihr konkretes Vorhaben beantworten.

Abgrenzung zur Terrassenüberdachung

Für Terrassenüberdachungen gilt eine eigene Regelung in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO.

MerkmalWintergarten (Nr. 1 a)Terrassenüberdachung (Nr. 1 g)
MessgrößeBrutto-RauminhaltFläche
Grenzwert75 m³ innen, 20 m³ außen30 m²
Tiefenbegrenzungkeine Angabekeine Tiefenbegrenzung im Gesetz

Wichtig: Die Bedingungen für Wintergärten, etwa die Unterscheidung nach Innen- und Außenbereich oder nach Aufenthaltsräumen, lassen sich nicht auf die Terrassenüberdachung übertragen. Für die Überdachung liegen hier nur der Flächenwert von 30 m² und der Hinweis vor, dass das Gesetz keine Tiefenbegrenzung nennt.

Wenn Sie eine Überdachung später seitlich verglasen, kann sich die Einordnung ändern. Lassen Sie das vorab prüfen.

Typische Fehler

Fläche statt Volumen messen

Beim Wintergarten zählt der Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern. Eine Grundfläche allein sagt nichts darüber aus, ob der Grenzwert eingehalten ist. Ein hoher Wintergarten kann trotz kleiner Grundfläche über dem Wert liegen.

Den Wert von 75 m³ pauschal anwenden

Diese Grenze gilt nur im Innenbereich. Im Außenbereich liegt sie bei 20 m³.

Verfahrensfreiheit mit Erlaubnis verwechseln

Auch wenn kein Verfahren nötig ist, müssen die inhaltlichen Vorgaben eingehalten werden.

Den Anbau ungeprüft als eigenständiges Gebäude behandeln

Die Einordnung ist offen. Wer ohne Klärung baut, trägt das Risiko, dass sich das Vorhaben als genehmigungspflichtige Erweiterung herausstellt.

Messung und Unterlagen

Lassen Sie den Brutto-Rauminhalt von einer fachkundigen Person ermitteln, zum Beispiel von einer Architektin oder einem Bauingenieur. Klären Sie auch, wie die Behörde die Berechnung erwartet.

Für das Gespräch mit dem Bauamt und für Ihre eigene Dokumentation sind sinnvoll:

  • Lageplan mit Standort des Wintergartens
  • Maßskizze mit Länge, Breite und Höhe
  • nachvollziehbare Berechnung des Brutto-Rauminhalts
  • Angaben zu geplanter Nutzung und Beheizung
  • Fotos der Anbausituation am Wohnhaus
  • falls vorhanden, Auszug aus dem Bebauungsplan
  • schriftliche Auskunft der Behörde zur Einordnung

Checkliste und nächste Schritte

  1. Klären Sie, ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt.
  2. Ermitteln Sie den Brutto-Rauminhalt des geplanten Wintergartens.
  3. Vergleichen Sie diesen Wert mit der passenden Grenze: 75 m³ innen, 20 m³ außen.
  4. Halten Sie fest, ob Aufenthaltsräume oder eine Beheizung geplant sind.
  5. Prüfen Sie, ob ein Bebauungsplan oder andere inhaltliche Vorgaben bestehen.
  6. Lassen Sie klären, ob der Anbau als eigenständiges Gebäude oder als Erweiterung gilt.
  7. Fordern Sie eine schriftliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde an.
  8. Beginnen Sie erst nach dieser Klärung mit Bestellung und Bau.

Wichtiger Behördenhinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind teilgeprüft und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Ob ein an das Wohnhaus angebauter, insbesondere beheizter Wintergarten in Bayern verfahrensfrei ist, ist nicht geklärt. Stimmen Sie Ihr Vorhaben vor Baubeginn mit dem Bauamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landratsamts ab und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich bestätigen.

Quellen

  • BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Landratsamt oder kreisfreier Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: teilweise geprüft · Konfidenz: hoch für Wortlaut, niedrig für Anbau-Einordnung · Beleg: Amtliche RTF-Ausgabe, Gesetzestextspiegel und FAQ Stadt Nürnberg

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.