Wintergarten Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht

Ein Wintergarten ist meist ein Anbau am Wohnhaus und damit häufiger genehmigungspflichtig als freistehende Nebenanlagen. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.

Rechner & Tools

Der Baugenehmigungs-Check

Prüfen Sie in Echtzeit, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.

Was möchten Sie bauen?

Live-Ergebnis

Ihr Ergebnis erscheint hier

Sobald Länge, Breite und Höhe eingetragen sind, sehen Sie das Ergebnis in Echtzeit.

Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Wintergarten: die 16 Bundesländer im Vergleich

Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.

BundeslandGrenzwertFundstelleStatus
Baden-Württembergbis 40 m³LBO BW, § 50 Abs. 1 mit Anhang 1 Nr. 1 kgeprüftDetails
Bayernbis 75 m³BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a teilweise geprüftDetails
Berlinbis 10 m²BauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Brandenburgbis 20 m² und 75 m³BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 kgeprüftDetails
Bremenbis 30 m²; Tiefe 3.5 mBremLBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 h bbgeprüftDetails
Hamburgzu klärenHBauO, Anlage zu § 61, Abschnitt I offenDetails
Hessenbis 30 m²HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12geprüftDetails
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²LBauO M-V, § 61 Abs. 1 Nr. 1 bgeprüftDetails
Niedersachsenbis 30 m²NBauO, § 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.8geprüftDetails
Nordrhein-Westfalenbis 30 m²BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ggeprüftDetails
Rheinland-Pfalzbis 50 m³LBauO RP, § 62 Abs. 2 Nr. 2geprüftDetails
Saarlandzu klärenLBO Saar, kein eigener Tatbestand offenDetails
Sachsenbis 75 m³SächsBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a teilweise geprüftDetails
Sachsen-Anhaltbis 10 m²BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Schleswig-Holsteinohne Zahlenlimit; Bedingungen beachtenLBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a in Verbindung mit § 47geprüftDetails
Thüringenbis 20 m² und 75 m³ThürBO, § 63 Abs. 1 Nr. 1 hgeprüftDetails

Wintergarten ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war

Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.

Was gemessen wird

Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.

Beispiel: Ein Wintergarten mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.

Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist

Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.

Ob ein Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, regelt jedes Bundesland in seiner eigenen Landesbauordnung. Die Unterschiede sind erheblich: Messgrößen, Grenzwerte und Bedingungen weichen deutlich voneinander ab. Dieser Überblick vergleicht den Prüfstand vom 01.10.2026 und zeigt, wo die Rechtslage noch nicht abschließend belegt ist.

Verfahrensfrei heißt nicht automatisch zulässig

Verfahrensfreiheit bedeutet nur, dass kein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Sie beantwortet nicht die Frage, ob ein Vorhaben inhaltlich zulässig ist.

Ein verfahrensfreier Wintergarten muss deshalb trotzdem allen anderen Vorgaben entsprechen. Ob das im Einzelfall gelingt, prüft niemand vorab für Sie. Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Bauherr.

Die 16 Länder im Überblick

LandEigener TatbestandGrenzwertBeheizt verfahrensfrei?Status
Baden-Württembergnein (Vorbauten)40 m³ BRIneingeprüft
Bayernnein75 m³ innen / 20 m³ außenEinordnung ungeklärtteilgeprüft
Berlinnein10 m² BGFnicht ausgeschlossengeprüft
Brandenburgja20 m² und 75 m³neingeprüft*
Bremenja30 m² und 3,50 m Tiefeneingeprüft*
Hamburgnicht belegbarnicht belegbarnicht belegbaroffen
Hessenja30 m², GK 1–3ja, mit Kenntnisgabegeprüft
Mecklenburg-Vorpommernnein40 m² BGFneingeprüft
Niedersachsenja30 m² BGF, 5 m Höhejageprüft*
Nordrhein-Westfalenja30 m² BGF, GK 1–3neingeprüft
Rheinland-Pfalzja50 m³ umbauter Raumneingeprüft*
Saarlandkein Tatbestandentfälltneinoffen
Sachsennein75 m³ BRIEinordnung offenteilgeprüft
Sachsen-Anhaltnein10 m²nicht ausgeschlossengeprüft
Schleswig-Holsteinnein30 m³ innen / 10 m³ außenneingeprüft*
Thüringenja20 m² und 75 m³ja, seit 24.07.2026geprüft

* Einzelne Punkte sind noch offen, etwa die amtliche Gegenprobe der Fundstelle oder eine Auslegung, die nur auf einem kommunalen Merkblatt beruht.

Messgrößen verstehen

Fläche

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen messen die Brutto-Grundfläche. Hessen und Sachsen-Anhalt stellen auf die Grundfläche ab.

Rauminhalt

Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein messen den Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern. Rheinland-Pfalz verwendet den Begriff „umbauter Raum“.

Kombinierte Werte

Brandenburg und Thüringen verlangen, dass 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt eingehalten werden. Bremen kombiniert 30 m² mit 3,50 m Tiefe. Niedersachsen begrenzt zusätzlich die Höhe auf 5 m.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Länder mit eigenem Wintergarten-Tatbestand

Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nennen den Wintergarten ausdrücklich. Häufig gelten Zusatzbedingungen:

  • Anbau an ein Gebäude oder Wohngebäude (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen)
  • lichtdurchlässige Baustoffe (Brandenburg, Thüringen)
  • Gebäudeklassen 1 bis 3 (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz)
  • 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen)

In Hessen ist das Vorhaben nicht formlos möglich. Erforderlich sind eine Kenntnisgabe an die Gemeinde mit Bauvorlagen, eine Wartefrist von 14 Tagen bis zum Baubeginn und eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit.

Länder ohne eigenen Tatbestand

In den übrigen Ländern greifen allenfalls allgemeine Tatbestände für kleine Gebäude oder Vorbauten. In Berlin und Sachsen-Anhalt ist der Wert von 10 m² für einen Wintergarten praktisch ohne Bedeutung.

In Bayern und Sachsen ist ungeklärt, ob ein angebauter Wintergarten als eigenständiges Gebäude oder als genehmigungspflichtige Erweiterung gilt. Eine Baubroschüre des Landkreises Mittelsachsen legt eine Genehmigungspflicht nahe.

Offene Länder

Für Hamburg war der Volltext der maßgeblichen Anlage nicht beschaffbar. Im Saarland kennt § 61 LBO Saar keinen Wintergarten-Tatbestand. Für beide Länder lässt sich keine Aussage zur Verfahrensfreiheit treffen.

Beheizt oder unbeheizt

Diese Frage entscheidet oft über die Genehmigungspflicht. Ausdrücklich nur unbeheizte Wintergärten erfassen Brandenburg und Rheinland-Pfalz.

In Nordrhein-Westfalen steht das Merkmal „unbeheizt“ nicht im Gesetz selbst. Es stammt aus der amtlichen Auslegung des Landesbauportals: Ein beheizter Wintergarten gilt dort als Wohnraumerweiterung und ist genehmigungspflichtig.

Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern verlangen, dass keine Aufenthaltsräume entstehen. Bremen erfasst nur Vorbauten, die zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind.

Schleswig-Holstein ist am strengsten: Laut Merkblatt des Bauordnungsamts Kiel ist jeder Wintergarten ein Aufenthaltsraum, ob beheizt oder unbeheizt. Diese Auslegung stammt allerdings aus einem kommunalen Merkblatt und nicht aus dem Gesetz.

Hessen und Niedersachsen knüpfen nicht an die Beheizung an. Thüringen hat das Wort „unbeheizte“ mit Wirkung zum 24.07.2026 gestrichen.

Terrassenüberdachungen im Vergleich

LandGrenzwert laut GesetzStatus
Baden-Württemberg30 m², nur Innenbereich, ohne Dachterrassengeprüft
Bayern30 m²teilgeprüft
Berlin30 m² und 3,00 m Tiefegeprüft
Brandenburg30 m² und 4,00 m, nicht im Außenbereichgeprüft
Bremen30 m² und 3,50 mgeprüft
Hamburgnicht belegbaroffen
Hessenohne Zahlenwert, GK 1–3, Standsicherheitsnachweisgeprüft
Mecklenburg-Vorpommern40 m²geprüft
Niedersachsen40 m², 3 m Grenzabstandgeprüft
Nordrhein-Westfalen30 m² und 4,50 mgeprüft
Rheinland-Pfalz50 m³ umbauter Raumgeprüft
Saarlandohne Zahlenwert, amtlich nicht verifiziertoffen
Sachsen30 m² und 3,00 mteilgeprüft
Sachsen-Anhalt30 m²geprüft
Schleswig-Holstein30 m² und 3,00 m, nur ebenerdiggeprüft
Thüringen30 m² und 4,00 m, nicht im Außenbereichgeprüft

Eine Terrassenüberdachung, die nachträglich verglast wird, ist nicht automatisch ein verfahrensfreier Wintergarten. Die beiden Tatbestände sind getrennt zu prüfen.

Typische Fehler

  • Grenzwerte aus anderen Ländern übernehmen: Ein Wert aus Nachbarländern gilt nicht bei Ihnen.
  • Messgrößen verwechseln: Quadratmeter und Kubikmeter sind nicht austauschbar.
  • Zusatzbedingungen übersehen: Dazu zählen Gebäudeklasse, Grenzabstand, Außenbereich und Anbaupflicht.
  • Spätere Beheizung ignorieren: Ein nachträglicher Einbau der Heizung kann die Einordnung ändern.
  • Veraltete Quellen nutzen: In Niedersachsen gilt seit dem 01.07.2025 eine neue Fassung, und eine Hamburger Broschüre von 2009 ist überholt.
  • Verfahrensfreiheit mit Zulässigkeit gleichsetzen: Auch ohne Genehmigungsverfahren muss das Vorhaben alle übrigen Vorgaben erfüllen.

Sicherer Ablauf vor Baubeginn

  1. Ermitteln Sie Ihr Bundesland und lesen Sie den aktuellen Gesetzestext.
  2. Klären Sie, ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt.
  3. Bestimmen Sie die Gebäudeklasse Ihres Hauses.
  4. Berechnen Sie Fläche, Rauminhalt, Tiefe und Höhe nach der jeweiligen Messgröße.
  5. Legen Sie verbindlich fest, ob beheizt werden soll.
  6. Prüfen Sie den Abstand zur Nachbargrenze.
  7. Fragen Sie nach Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften.
  8. Holen Sie eine schriftliche Auskunft der Bauaufsicht ein.

Wichtiger Behördenhinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Auskunft der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Besonders in Bayern, Hamburg, im Saarland und in Sachsen ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Beginnen Sie erst mit dem Bau, wenn Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Behörde vorliegt.

Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.