Wintergarten Baugenehmigung in Brandenburg
Nach BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 k, bleibt ein Wintergarten in Brandenburg im Innenbereich bis 20 m² verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. Beide Grenzen gelten gemeinsam; unbeheizt, vor der Außenwand eines Wohngebäudes und aus lichtdurchlässigen Baustoffen.
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Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden
Was im Detail gilt
Maßgeblich ist BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 k zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Buchstabenzählung am amtlichen Text.
Was trotzdem gilt
Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BbgBO, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.
Wenn eine Genehmigung nötig ist
Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.
Im Vergleich
Ein Wintergarten erweitert den Wohnraum und bringt Licht ins Haus. In Brandenburg ist ein solcher Anbau unter engen Voraussetzungen verfahrensfrei, braucht dann also keine Baugenehmigung. Die Ausnahme ist jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Dieser Ratgeber erklärt die Regelung, die Grenzwerte und die häufigsten Fehler.
Das Wichtigste in Kürze
| Merkmal | Regelung für Wintergärten in Brandenburg |
|---|---|
| Fundstelle | § 61 Abs. 1 Nr. 1 k |
| Eigener Wintergarten-Tatbestand | ja |
| Grundfläche | höchstens 20 m² |
| Brutto-Rauminhalt | höchstens 75 m³ |
| Verknüpfung der Grenzwerte | kumulativ (beide müssen eingehalten sein) |
| Beheizung | nur unbeheizte Wintergärten |
| Bauweise | aus lichtdurchlässigen Baustoffen |
| Lage | vor der Außenwand eines Wohngebäudes |
| Außenbereichsklausel in dieser Nummer | keine |
Wann brauche ich keine Baugenehmigung?
Verfahrensfrei ist nach dem Wortlaut ein Wintergarten, der vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtet wird, unbeheizt ist und nicht mehr als 20 Quadratmeter Grundfläche und 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt hat.
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, greift die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.
Die kumulativen Grenzwerte
Beide Grenzwerte gelten nebeneinander. Es genügt nicht, nur einen davon einzuhalten:
- Grundfläche: nicht mehr als 20 m²
- Brutto-Rauminhalt: nicht mehr als 75 m³
Ein Wintergarten mit 18 m² Grundfläche kann also trotzdem aus der Verfahrensfreiheit herausfallen, wenn sein Brutto-Rauminhalt 75 m³ übersteigt.
Die weiteren Bedingungen
- Anbau an ein Wohngebäude: Der Wintergarten muss vor der Außenwand eines Wohngebäudes stehen. Ein freistehender Glasbau oder ein Anbau an ein Nebengebäude erfüllt diese Bedingung nicht.
- Lichtdurchlässige Baustoffe: Diese Voraussetzung ist zwingend. Ein überwiegend massiv gebauter Anbau fällt nicht unter den Tatbestand.
- Unbeheizt: Die Vorschrift erfasst ausdrücklich nur unbeheizte Wintergärten. Ein beheizter Wintergarten ist nach dieser Nummer nicht verfahrensfrei.
Verfahrensfrei heißt nicht automatisch zulässig
Verfahrensfreiheit bedeutet nur, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Sie sagt nichts darüber, ob das Vorhaben materiell zulässig ist.
Ob der Wintergarten an der geplanten Stelle gebaut werden darf, richtet sich nach weiteren Vorgaben. Klären Sie deshalb vor Baubeginn zum Beispiel:
- ob ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung Festsetzungen enthält,
- ob Abstandsflächen zum Nachbargrundstück berührt sind,
- ob Belange wie Denkmalschutz betroffen sein könnten.
Wer verfahrensfrei baut, trägt selbst die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben diese Anforderungen erfüllt.
Innen- und Außenbereich
Die Wintergarten-Nummer enthält keine Außenbereichsklausel. Daraus folgt aber nicht, dass ein Wintergarten im Außenbereich ohne Weiteres zulässig ist. Die Frage der materiellen Zulässigkeit bleibt davon unberührt. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, sollten Sie die Planung besonders sorgfältig mit der Bauaufsichtsbehörde abstimmen.
Anders formuliert ist die Regel für Terrassenüberdachungen. Dazu der folgende Abschnitt.
Abgrenzung: Wintergarten oder Terrassenüberdachung?
Für Terrassenüberdachungen gibt es eine eigene Regelung. Die Bedingungen des Wintergartens lassen sich darauf nicht übertragen und umgekehrt.
| Merkmal | Wintergarten | Terrassenüberdachung |
|---|---|---|
| Fundstelle | § 61 Abs. 1 Nr. 1 k | § 61 Abs. 1 Nr. 1 j |
| Grenzwerte | 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt | 30 m² Fläche und 4,00 m Tiefe |
| Außenbereich | keine Außenbereichsklausel in dieser Nummer | Verfahrensfreiheit gilt nicht im Außenbereich |
Wichtig für die Planung: Wird eine Überdachung später seitlich verglast oder geschlossen, kann aus ihr baulich ein Wintergarten werden. Dann sind die Wintergarten-Bedingungen zu prüfen.
Richtig messen: Grundfläche und Brutto-Rauminhalt
Die Werte sollten Sie nicht schätzen, sondern anhand der Planmaße ermitteln.
Grundfläche
Maßgeblich ist die Fläche, die der Wintergarten einnimmt. Halten Sie Länge und Breite in einer maßstäblichen Skizze fest.
Brutto-Rauminhalt
Hier zählt das Volumen. Gerade bei hohen Konstruktionen wird dieser Wert schnell zum begrenzenden Faktor. Eine vereinfachte Rechnung zeigt das: Bei voller Ausnutzung von 20 m² Grundfläche ergibt 75 m³ eine durchschnittliche Höhe von höchstens 3,75 m.
Diese Überschlagsrechnung ersetzt keine fachgerechte Ermittlung. Wie die Werte im Einzelfall genau zu bestimmen sind, klären Sie am besten mit Ihrem Planer oder der Behörde.
Typische Fehler
Nur einen Grenzwert prüfen
Viele achten nur auf die Grundfläche. Der Brutto-Rauminhalt muss ebenfalls eingehalten sein.
Spätere Beheizung einplanen
Ein Heizkörper oder eine Fußbodenheizung lässt die Voraussetzung „unbeheizt“ entfallen. Dann ist der Wintergarten nach dieser Nummer nicht verfahrensfrei.
Falsches Material oder falscher Standort
Massive Wandteile statt lichtdurchlässiger Baustoffe oder ein Anbau an die Garage statt an das Wohngebäude führen aus dem Tatbestand heraus.
Verfahrensfreiheit mit Zulässigkeit verwechseln
Auch ohne Genehmigungspflicht müssen alle anderen Vorgaben eingehalten werden.
Checkliste und nächste Schritte
- Prüfen, ob der Wintergarten vor der Außenwand eines Wohngebäudes stehen soll.
- Sicherstellen, dass er aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtet wird.
- Festlegen, dass er unbeheizt bleibt, auch auf Dauer.
- Grundfläche ermitteln: nicht mehr als 20 m².
- Brutto-Rauminhalt ermitteln: nicht mehr als 75 m³.
- Klären, ob das Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt.
- Bebauungsplan, Satzungen, Abstandsflächen und Denkmalschutz prüfen lassen.
- Bei Unsicherheit vor Baubeginn bei der Bauaufsichtsbehörde nachfragen.
Sinnvolle Unterlagen
Auch bei einem verfahrensfreien Vorhaben lohnt eine saubere Dokumentation, etwa für eine Anfrage bei der Behörde oder für spätere Nachweise:
- Lageplan mit Standort des Wintergartens
- maßstäbliche Skizze mit Länge, Breite und Höhen
- Berechnung von Grundfläche und Brutto-Rauminhalt
- Angaben zu Baustoffen und zum Verzicht auf eine Heizung
- Fotos der betroffenen Außenwand
Wichtiger Behördenhinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Auskunft der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Lassen Sie sich die Verfahrensfreiheit und die materielle Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens vor Baubeginn verbindlich bestätigen, insbesondere bei Grenzwerten nahe 20 m² bzw. 75 m³, bei Grundstücken im Außenbereich oder bei möglichen örtlichen Festsetzungen.
Prüfstatus und offene Punkte
| Angabe | Stand |
|---|---|
| Status | geprüft |
| Konfidenz | hoch für die Werte, mittel für die Buchstabenzählung |
| Belegquelle | Gesetzestextspiegel und Merkblatt der Stadt Potsdam |
| Geprüft am | 01.10.2026 |
| Noch offen | Buchstabenzählung am amtlichen BRAVORS-Text gegenlesen |
Die Grenzwerte und Bedingungen gelten als belastbar belegt. Noch nicht abschließend bestätigt ist die genaue Buchstabenzählung der Fundstellen (k für Wintergärten, j für Terrassenüberdachungen). Bitte gleichen Sie die Fundstelle vor einer Berufung darauf mit dem amtlichen Text ab.
Quellen
- BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 k, amtliches Rechtsportal
- Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis, Bauportal
- Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch für Werte, mittel für Buchstabenzählung · Beleg: Gesetzestextspiegel plus Merkblatt Stadt Potsdam
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.