Wintergarten Baugenehmigung in Hessen

bis 30 m²Brutto-Grundfläche · HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12 geprüft

Nach HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12, bleibt ein Wintergarten in Hessen im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. Nur bei Gebäudeklassen 1 bis 3; Kenntnisgabe mit Bauvorlagen, 14 Tage Wartezeit und Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit.

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Was im Detail gilt

Maßgeblich ist HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12 zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: keine offenen Kerndaten.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der HBO, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (HBO) Bauportal des Landes

Im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

Hessen regelt Wintergärten mit einem eigenen Tatbestand. Fundstelle ist die Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12. Danach sind Wintergärten bis 30 qm Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 verfahrensfrei.

Die Verfahrensfreiheit gilt jedoch nicht voraussetzungslos. Sie steht unter den Vorbehalten des Abschnitts IV Nr. 1 und 3. Dazu gehören eine Kenntnisgabe an die Gemeinde mit Bauvorlagen, eine Wartezeit von 14 Tagen bis zum Baubeginn und eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit.

Wichtig ist eine Unterscheidung: Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Ob der Wintergarten an der geplanten Stelle materiell zulässig ist, also mit allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt, ist eine eigene Frage. Diese Vorschriften müssen Bauherren auch ohne Genehmigung selbst einhalten.

Wann ein Wintergarten in Hessen keine Baugenehmigung braucht

Eine Baugenehmigung ist nach den vorliegenden Daten nur entbehrlich, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

VoraussetzungInhalt laut Anlagentext
Art des VorhabensWintergarten (eigener Tatbestand)
FundstelleAnlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12
MessgrößeGrundfläche
Grenzwertbis 30 qm
Gebäudenur Gebäudeklassen 1 bis 3
VorbehalteAbschnitt IV Nr. 1 und 3

Die Grenzen gelten kumulativ

Es genügt nicht, nur eine Bedingung einzuhalten. Ein Wintergarten mit 25 qm an einem Gebäude außerhalb der Gebäudeklassen 1 bis 3 fällt nicht unter den Tatbestand. Ebenso wenig ein Wintergarten über 30 qm an einem Einfamilienhaus. Und auch ein kleiner Wintergarten an einem passenden Gebäude bleibt an die Vorbehalte gebunden.

Welche Gebäudeklasse hat mein Haus?

Die Gebäudeklasse Ihres Hauses ergibt sich nicht aus den hier gelieferten Daten. Klären Sie sie vorab mit Ihrem Entwurfsverfasser oder der Bauaufsichtsbehörde. Liegt das Gebäude außerhalb der Klassen 1 bis 3, greift die Verfahrensfreiheit nach Nr. 1.12 nicht.

Bedingungen: Kenntnisgabe und Statik

Der Wintergarten ist zwar verfahrensfrei, aber nicht formlos. Der Wortlaut verweist auf zwei Vorbehalte.

Kenntnisgabe an die Gemeinde

Vor dem Bau ist die Gemeinde zu informieren, und zwar mit Bauvorlagen. Mit dem Bau darf erst 14 Tage später begonnen werden. Diese Frist sollten Sie fest in Ihren Zeitplan einbauen, etwa bei der Terminierung des Montagebetriebs.

Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit

Zusätzlich ist eine Bescheinigung erforderlich, dass das Vorhaben statisch-konstruktiv unbedenklich ist. Ein Wintergarten ist mit dem Hauptgebäude verbunden und trägt Lasten. Die Standsicherheit muss deshalb fachlich belegt sein.

SchrittZeitpunkt
Bauvorlagen erstellenvor der Kenntnisgabe
Kenntnisgabe an die Gemeindevor Baubeginn
Wartezeit14 Tage
Statik-Bescheinigungals Vorbehalt der Verfahrensfreiheit
Baubeginnfrühestens nach Ablauf der 14 Tage

Messung, Beheizung, Innen- und Außenbereich

Gemessen wird die Grundfläche

Maßgeblich ist die Grundfläche, der Grenzwert liegt bei 30 qm. Andere Größen wie Rauminhalt oder Höhe nennt der Tatbestand laut den vorliegenden Daten nicht. Wie die Grundfläche im Einzelfall genau zu ermitteln ist, ergibt sich aus den gelieferten Daten nicht. Lassen Sie dies bei Grenzfällen nahe 30 qm verbindlich klären.

Beheizt oder unbeheizt?

Das Gesetz knüpft nicht an die Beheizung an. Auch ein beheizter Wintergarten kann daher verfahrensfrei sein, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Innenbereich und Außenbereich

Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Innen- und Außenbereich. Daraus folgt nur eine Aussage zur Verfahrensfreiheit. Ob ein Vorhaben am konkreten Standort materiell zulässig ist, beantwortet diese Regel nicht.

Terrassenüberdachung: eigener Tatbestand

Für Terrassenüberdachungen gilt eine gesonderte Regel. Sie steht in der Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13.

Erfasst sind Überdachungen und Teilverglasungen erdgeschossiger Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3. Eine Flächen- oder Tiefengrenze enthält der Wortlaut nicht. Die Verfahrensfreiheit steht unter dem Vorbehalt eines Standsicherheitsnachweises.

Die oben beschriebenen Wintergartenbedingungen, etwa die 30-qm-Grenze, gelten nicht automatisch auch für die Überdachung. Für sie ist allein Nr. 1.13 maßgeblich. Ob ein Vorhaben ein Wintergarten oder eine Terrassenüberdachung ist, sollte vor der Planung eindeutig feststehen.

Typische Fehler

  • Nur auf die Fläche schauen: Die 30 qm sind nur eine von mehreren Voraussetzungen. Die Gebäudeklasse und die Vorbehalte gelten zusätzlich.
  • Kenntnisgabe vergessen: Verfahrensfrei heißt nicht, dass niemand informiert werden muss.
  • Zu früh beginnen: Die 14-Tage-Frist ab Kenntnisgabe ist einzuhalten.
  • Statik unterschätzen: Ohne Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit fehlt ein Vorbehalt.
  • Tatbestände vermischen: Regeln für die Terrassenüberdachung und den Wintergarten nicht gegenseitig übertragen.
  • Verfahrensfreiheit mit Zulässigkeit verwechseln: Auch ein verfahrensfreier Wintergarten muss alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Unterlagen und nächste Schritte

  1. Gebäudeklasse des Hauptgebäudes feststellen (nur 1 bis 3 zulässig).
  2. Vorhaben eindeutig einordnen: Wintergarten (Nr. 1.12) oder Terrassenüberdachung (Nr. 1.13).
  3. Grundfläche des Wintergartens ermitteln und mit dem Grenzwert von 30 qm abgleichen.
  4. Bauvorlagen für die Kenntnisgabe an die Gemeinde zusammenstellen.
  5. Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit beauftragen.
  6. Kenntnisgabe mit Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen.
  7. 14 Tage abwarten und erst danach mit dem Bau beginnen.
  8. Materielle Zulässigkeit am Standort prüfen lassen, unabhängig von der Verfahrensfreiheit.

Behördenhinweis: Diese Seite ersetzt keine Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde. Welche Bauvorlagen konkret verlangt werden, wie die Grundfläche im Einzelfall zu ermitteln ist und ob Ihr Vorhaben am geplanten Standort materiell zulässig ist, sollten Sie vor Auftragsvergabe verbindlich bei Ihrer Gemeinde oder Bauaufsicht klären.

Prüfstatus und Datenlage

MerkmalAngabe
Statusgeprüft
Konfidenzhoch
Belegquellezwei kommunale Abdrucke des Anlagentextes, einer auf Stand der Novelle Oktober 2025
Geprüft am01.10.2026
Offene Punktekeine vermerkt

Die Angaben beruhen auf geprüften Abdrucken des Anlagentextes. Offene Punkte sind zum Prüfdatum nicht vermerkt. Rechtsänderungen nach diesem Datum sind darin nicht berücksichtigt.

Quellen

  • HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Zwei kommunale Abdrucke des Anlagentextes

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.