Hausordnung – Ruhezeiten
Gebäude: ______________________________
1. Nachtruhe
Täglich von Uhr bis Uhr. In dieser Zeit ist jeder Lärm zu vermeiden, der andere Hausbewohner stören kann.
2. Mittagsruhe
Montag bis Samstag von Uhr bis Uhr. Bitte keine lärmintensiven Arbeiten wie Bohren, Hämmern oder laute Musik.
3. Sonn- und Feiertage
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig keine lärmintensiven Arbeiten. Motorbetriebene Gartengeräte dürfen nicht benutzt werden.
4. Gartengeräte
Rasenmäher und Gartengeräte werktags nur von 7 bis 20 Uhr; Laubbläser, Freischneider und Trimmer nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr (32. BImSchV).
5. Allgemein
Radio, Fernseher und Musik bitte in Zimmerlautstärke. Handwerkliche Arbeiten in der Wohnung nach Möglichkeit ankündigen.
Ort, Datum: ____________________ Vermieter/Verwaltung: ____________________
Vorlage: immokunde.com · Hinweis: Gesetzliche Nachtruhe und Ortsrecht gehen vor.