Dachgaube Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Verfahrensfreiheit: ja, aber nur satzungsgebunden. Genehmigungsfreistellung: ja, neu seit 01.09.2026. Abstandsflächen und Vollgeschoss sind in jedem Fall getrennt zu prüfen.
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Im Gebiet mit Bebauungsplan hängt der Weg in Nordrhein-Westfalen davon ab, ob die Gaube dem Plan entspricht. Klären Sie Freistellung oder Bauantrag mit der Bauaufsicht.
Begründung
- Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW): ja. § 6 Abs. 4 rechnet zur Wandhöhe zu einem Drittel die Höhe von Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtlänge je Dachfläche mehr als die Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle hat diesen Anteil von einem Fünftel auf ein Drittel verschärft
- Vollgeschoss-Risiko (§ 2 Abs. 6 BauO NRW): 2,30 m über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses. Kippt das Dachgeschoss zum Vollgeschoss, kann die Gaube dem Bebauungsplan widersprechen.
Berechnungsschritte
Verfahrensfreiheit: ja, aber nur satzungsgebunden
Genehmigungsfreistellung: ja, neu seit 01.09.2026
Fundstelle: BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 1 i BauO NRW, amtliches Rechtsportal
Zuständig: Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt, Bauportal des Landes
Geprüft am 2026-10-01: Der Grenzwert für Nordrhein-Westfalen ist anhand der angegebenen Quellen geprüft (Amtliches recht.nrw.de mit konsolidierter Fassung ab 01.09.2026 und GV. NRW. 2026 S. 537, zwei Spiegel, Urteil VG Gelsenkirchen, Gestaltungssatzung Soest). Wortlaut: Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entsprechen. Ohne passende Satzung greift der Tatbestand nicht. Dazu eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Grenzbebauung und örtliche Satzungen gelten weiter. Die Gemeinde kann abweichen, die Bauaufsicht entscheidet im Zweifel.
Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden
Was im Detail gilt
Maßgeblich ist BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 1 i BauO NRW zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Vollständiger Wortlaut der Unbedenklichkeitsbescheinigung in Nr. 1 i. Ob die Tiefe ab Hauswand oder Dachrinne gemessen wird.
Was trotzdem gilt
Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BauO NRW 2018, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.
Wenn eine Genehmigung nötig ist
Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.
Dachgaube in Nordrhein-Westfalen: die Eckdaten
| Im unbeplanten Innenbereich | ja, Wortlaut nennt den Anwendungsbereich des § 34 BauGB. Es gelten nur Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, also Erschließung und Schweigen der Gemeinde |
|---|---|
| Wartefrist | ein Monat nach Eingang der Unterlagen |
| Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW) | ja. § 6 Abs. 4 rechnet zur Wandhöhe zu einem Drittel die Höhe von Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtlänge je Dachfläche mehr als die Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle hat diesen Anteil von einem Fünftel auf ein Drittel verschärft |
| Vorbauten | § 6 Abs. 6: Bauteile bis 1,50 m, Vorbauten ein Drittel der Wandbreite, 1,60 m Vortritt, 2 m Grenzabstand |
| Vollgeschoss (§ 2 Abs. 6 BauO NRW) | 2,30 m über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses |
| Örtliche Bauvorschriften | § 89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW |
| Lichte Höhe im Dachraum | 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche, § 46 |
| Fensterfläche | ein Achtel der Netto-Raumfläche, bei Nutzungsänderung im Bestand ein Zehntel und mindestens 0,5 m² |
| Abstand zur Brandwand | 1,25 m nach § 32 Abs. 5 BauO NRW |
Im Vergleich
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Dachgaube plant, landet seit dem 1. September 2026 in einer neuen Rechtslage. Die Novelle der Landesbauordnung vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. 2026 S. 537) hat die Gaube nicht etwa allgemein verfahrensfrei gestellt, wie vielfach zu lesen ist. Sie hat sie in die Genehmigungsfreistellung aufgenommen, und zwar auch für den unbeplanten Innenbereich. Daneben gibt es eine ältere, eng begrenzte Verfahrensfreiheit, die an kommunales Ortsrecht gebunden ist. Beide Wege führen ohne Baugenehmigung zum Bau, funktionieren aber grundverschieden. Diese Seite ordnet sie ein und benennt die Punkte, an denen Gaubenprojekte in NRW scheitern. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Zwei Wege ohne Baugenehmigung, die man nicht verwechseln darf
Verfahrensfrei heißt, es gibt kein Verfahren und es werden keine Unterlagen eingereicht. Genehmigungsfreigestellt heißt dagegen, dass Unterlagen eingereicht werden und eine Frist abgewartet wird. In dieser Zeit kann die Gemeinde das Verfahren an sich ziehen. In NRW existieren beide Wege nebeneinander, mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
| Verfahrensfreiheit | Genehmigungsfreistellung | |
|---|---|---|
| Fundstelle | § 62 Abs. 1 Nr. 1 i BauO NRW | § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW |
| Seit wann | bereits vor der Novelle | neu seit 01.09.2026 |
| Kernvoraussetzung | Satzung mit Regeln zu Zulässigkeit, Standort und Größe, Gaube entspricht ihr | Erschließung gesichert, Gemeinde schweigt |
| Lage | Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder Satzung nach § 89 | auch im Anwendungsbereich des § 34 BauGB |
| Unterlagen | keine Bauvorlagen, aber Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit | Unterlagen einreichen |
| Baubeginn | ohne Wartefrist | ein Monat nach Eingang der Unterlagen |
Verfahrensfreiheit nur mit passender Satzung
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 i BauO NRW erfasst „Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entsprechen“. Ohne eine solche Satzung greift der Tatbestand nicht. Ebenso wenig greift er, wenn die vorhandene Satzung nicht alle drei Punkte regelt.
Bundesweit ist das ungewöhnlich. Bayern, Hessen und Niedersachsen stellen die Gaube verfahrensfrei, ohne die Freiheit an Ortsrecht zu knüpfen. In NRW ist die Prüfung des kommunalen Ortsrechts deshalb der erste Arbeitsschritt und nicht der letzte.
Hinzu kommt eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Verfahrensfrei bedeutet hier also nicht nachweisfrei. Der vollständige Wortlaut der Anforderungen an diese Bescheinigung ist noch nicht abschließend geprüft. Welche Inhalte und welche Ausstellerqualifikation verlangt werden, bleibt an dieser Stelle offen.
Mit einer Klarstellung ist außerdem eine verbreitete Annahme zu korrigieren. Die Novelle hat § 62 nicht zugunsten der Gaube erweitert. Der neu eingefügte § 62 Abs. 1a betrifft Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung und hat mit Dachgauben nichts zu tun. Der eigentliche Hebel der Reform liegt in § 63.
Die Genehmigungsfreistellung im unbeplanten Innenbereich
§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW nimmt die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben in die Genehmigungsfreistellung auf. Der Wortlaut nennt ausdrücklich den Anwendungsbereich des § 34 BauGB. Nordrhein-Westfalen gehört damit zu acht Ländern, die diesen nahezu identischen Satz in den Jahren 2025 und 2026 eingeführt haben.
Der Regelungsgewinn steckt im Verweis. Für diesen Fall gelten nur § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, also die gesicherte Erschließung und das Schweigen der Gemeinde. Das Erfordernis eines Bebauungsplans, das die Freistellung sonst voraussetzt, entfällt. Gerade das ist praxisrelevant, denn Gauben entstehen meist im Altbaubestand, und dieser liegt häufig außerhalb eines Plangebiets.
Die Wartefrist beträgt einen Monat nach Eingang der Unterlagen. Die Freistellung ist kein Freibrief. Sie verlagert die Verantwortung für die Einhaltung des materiellen Rechts auf Bauherrschaft und Entwurfsverfasser.
Abstandsflächen: die verschärfte Drittel-Regel
An den Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW scheitern Gaubenprojekte am häufigsten. NRW folgt dem Modell der Anrechnung ab einer Breitenschwelle. Nach § 6 Abs. 4 wird die Höhe von Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet, wenn deren Gesamtlänge je Dachfläche mehr als die Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand beträgt. Vor der Novelle lag dieser Anteil bei einem Fünftel. Die Regel ist also verschärft worden.
Das Modell hat einen Vorteil: Es ist gut planbar. Bleiben die Gauben einer Dachfläche zusammen bei höchstens der halben Wandlänge, löst diese Anrechnungsregel nichts aus.
Die Vorbautenregel des § 6 Abs. 6 privilegiert Bauteile bis 1,50 m sowie Vorbauten mit höchstens einem Drittel der Wandbreite, 1,60 m Vortritt und 2 m Grenzabstand. Die Gaube ist jedoch kein klassischer Vorbau. Ob und wie weit Gaubenteile hier überhaupt erfasst sein können, hängt auch an der Messweise. Ob die Tiefe ab Hauswand oder ab Dachrinne gemessen wird, ist derzeit offen.
| Regel | Wert in NRW | Fundstelle |
|---|---|---|
| Anrechnung Dachhöhe auf Wandhöhe | ein Drittel, wenn Gauben mehr als die Hälfte der Wandlänge einnehmen (früher ein Fünftel) | § 6 Abs. 4 BauO NRW |
| Vorbauten | ein Drittel Wandbreite, 1,60 m Vortritt, 2 m Grenzabstand | § 6 Abs. 6 BauO NRW |
| Vollgeschoss im Dachraum | 2,30 m über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses | § 2 Abs. 6 BauO NRW |
| Lichte Höhe Aufenthaltsraum im Dach | 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche | § 46 BauO NRW |
| Fensterfläche | ein Achtel der Netto-Raumfläche, bei Nutzungsänderung im Bestand ein Zehntel und mindestens 0,5 m² | BauO NRW |
| Abstand zur Brandwand | 1,25 m | § 32 Abs. 5 BauO NRW |
Das stille Risiko: das Vollgeschoss
§ 20 Abs. 1 BauNVO verweist für den Vollgeschossbegriff auf das Landesrecht. In NRW ist ein Dachgeschoss nach § 2 Abs. 6 BauO NRW ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von 2,30 m erreicht.
Eine Gaube schafft in ihrem Bereich genau diese lichte Höhe. Überschreitet das Dachgeschoss dadurch die Schwelle und lässt ein Bebauungsplan nur zwei Vollgeschosse zu, ist das Vorhaben planungsrechtlich unzulässig. Es bräuchte dann eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Dass solche Befreiungen regelmäßig scheitern, zeigt der BayVGH im Beschluss 9 ZB 20.2610. Nach dieser Entscheidung gehört die Zweigeschossigkeit zu den Grundzügen der Planung. Der Beschluss stammt aus Bayern, die Argumentation betrifft aber das Bundesrecht.
Gestaltungssatzungen nach § 89 BauO NRW
Dachform und Dachaufbauten lassen sich im Bebauungsplan nicht nach § 9 Abs. 1 BauGB festsetzen. Möglich ist das nur über örtliche Bauvorschriften, in NRW nach § 89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW. In Nordrhein-Westfalen haben solche Satzungen eine doppelte Funktion. Sie begrenzen die Gaube, und sie sind zugleich die Voraussetzung für deren Verfahrensfreiheit.
Ein typisches Beispiel ist die Gestaltungssatzung von Soest:
- Die Gauben dürfen zusammen höchstens ein Drittel der Trauflänge einnehmen.
- Einzelgauben dürfen höchstens 2,00 m breit sein.
- Zum Giebel ist ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
- Die Traufe der Gaube darf höchstens 1,80 m über der Dachfläche liegen.
Mit Dachgauben hat sich in NRW unter anderem das VG Gelsenkirchen befasst (5 K 4164/19).
Gaube oder Zwerchgiebel
Eine Legaldefinition gibt es nicht. Maßgeblich ist die Abgrenzung des VG Braunschweig (2 B 250/20). Danach treten Dachgauben mit allen Seiten aus der Dachfläche heraus. Zwerchgiebel steigen dagegen aus der Fassade der Traufwand auf und liegen in aller Regel in der Flucht der Außenwand. Für die Abstandsflächen und für Satzungsvorgaben ist diese Unterscheidung keine Formalie.
Aufenthaltsraum, Energie, Statik, Brandschutz
Aufenthaltsraum: Nach § 46 genügen im Dachraum 2,20 m lichte Höhe über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche. Die Fensterfläche muss ein Achtel der Netto-Raumfläche betragen. Bei Nutzungsänderungen im Bestand reicht ein Zehntel, mindestens aber 0,5 m².
Energierecht: Seit
Quellen
- BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 1 i BauO NRW, amtliches Rechtsportal
- Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt, Bauportal
- Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Amtliches recht.nrw.de mit konsolidierter Fassung ab 01.09.2026 und GV. NRW. 2026 S. 537, zwei Spiegel, Urteil VG Gelsenkirchen, Gestaltungssatzung Soest
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.