Pool Baugenehmigung in Niedersachsen

bis 100 m³Beckeninhalt · NBauO, Anhang zu § 60 Abs. 1 Nr. 9.6 NBauO geprüft

Nach NBauO, Anhang zu § 60 Abs. 1 Nr. 9.6 NBauO, bleibt ein Pool in Niedersachsen im Innenbereich bis 100 m³ verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. kein zweiter Tatbestand, Niedersachsen spricht nur von Wasserbecken.

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Was im Detail gilt

Maßgeblich ist NBauO, Anhang zu § 60 Abs. 1 Nr. 9.6 NBauO zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Chlorgrenzwerte und Wartezeiten nennt die niedersächsische Quelle nicht. Aktueller Wortlaut von § 5 nur aus einer älteren Fassung belegt.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der NBauO, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Landkreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (NBauO) Bauportal des Landes

Pool in Niedersachsen: die Eckdaten

MessgrößeBeckeninhalt
Außenbereichim Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen
Wasserbecken-Tatbestandkein zweiter Tatbestand, Niedersachsen spricht nur von Wasserbecken
Luftgetragene ÜberdachungAnhang Nr. 9.7: luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche, beschränkt auf Becken, die nach Nr. 9.6 verfahrensfrei sind
Feste ÜberdachungAnhang Abschnitt 1: Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich 40
Abstandsflächen (§ 5 NBauO, in Niedersachsen Grenzabstände statt Abstandsflächen)§ 5 Abs. 1 gilt entsprechend für andere bauliche Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung und für Terrassen, soweit sie höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind. Ein vollständig eingelassenes Becken löst danach keine Grenzabstände aus. Die Schwelle liegt bei 1 m, nicht bei 2 m wie in NRW und im Saarland
Umwehrung (§ 4 DVO-NBauO, nicht im Gesetz)nein, Wasserbecken werden nicht genannt
Örtliche Bauvorschriften§ 84 NBauO, einschlägig Abs. 3 zur Gestaltung und zur Nutzung nicht überbauter Flächen
Schwimmteichkein eigener Tatbestand. Ein als Becken gebauter Schwimmteich fällt unter Nr. 9.6, ein naturnah modellierter Erdteich nicht zwingend
Wasserrecht§ 96 NWG, Abs. 10 begründet die Überlassungspflicht. Merkblatt der Stadt Salzgitter: Einleitung in die Abwasserkanalisation über Abfluss, Toilette oder Revisionsschacht. Unzulässig sind Versickern, Regenwasserkanal, Gewässer und Strassenentwässerung. Ohne Kanalanschluss muss ein Entsorgungsunternehmen abpumpen

Besonderheit: Die Novelle zum 01.07.2025 hat viele Schwellen angehoben, die 100 m³ beim Becken ausdrücklich nicht. Die Umwehrung steht nicht im Gesetz, sondern in der Durchführungsverordnung, das wird oft übersehen

Im Vergleich

Wer in Niedersachsen einen Pool im Garten plant, findet die entscheidende Regel nicht im Gesetzestext der Niedersächsischen Bauordnung selbst, sondern in ihrem Anhang. Dort steht die bekannte Grenze von 100 Kubikmetern Beckeninhalt. Sie sagt aber nur, ob ein Baugenehmigungsverfahren nötig ist. Ob der Pool an der gewünschten Stelle überhaupt stehen darf, entscheiden Bebauungsplan, Grundflächenzahl, Grenzabstände und Wasserrecht. Dieser Überblick gibt den Rechtsstand vom 1. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die Grundregel: Wasserbecken bis 100 Kubikmeter

Maßgeblich ist der Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO, Nr. 9.6. Verfahrensfrei sind danach Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt. Gemessen wird das Volumen, nicht die Fläche und nicht die Tiefe.

Anders als manche Länder kennt Niedersachsen keinen eigenen Schwimmbecken-Tatbestand neben dem Wasserbecken. Das Gesetz spricht nur von Wasserbecken, und darunter fällt auch der private Swimmingpool. Das vereinfacht die Einordnung.

Zum 1. Juli 2025 ist die NBauO novelliert worden. Viele Schwellenwerte wurden dabei angehoben, die 100 Kubikmeter beim Becken ausdrücklich nicht. Wer ältere Darstellungen liest, liegt beim Pool also richtig. Bei anderen Bauvorhaben sollte er die geänderten Werte prüfen.

Auch ein aufstellbarer Pool ist nicht automatisch außen vor. Nach der Musterbauordnung besteht eine Verbindung mit dem Boden auch dann, wenn eine Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Damit ist auch ein Aufstellpool eine bauliche Anlage. Ob ein saisonal abgebauter Stahlwandpool anders zu behandeln ist als ein dauerhaft stehender, ist in keinem Land amtlich geklärt, auch nicht in Niedersachsen.

PunktRegelung in Niedersachsen
FundstelleAnhang zu § 60 Abs. 1 Nr. 9.6 NBauO
Grenzwert100 Kubikmeter Beckeninhalt
Tatbestandnur „Wasserbecken“, kein gesonderter Schwimmbecken-Tatbestand
Außenbereichnur als Nebenanlage eines höchstens 50 Meter entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen
Luftgetragene ÜberdachungAnhang Nr. 9.7, bis 100 Quadratmeter Grundfläche
Grenzabstände§ 5 NBauO, ab mehr als 1 Meter über der Geländeoberfläche
Umwehrung§ 4 DVO-NBauO, Wasserbecken nicht genannt
Poolwasser§ 96 NWG, Überlassungspflicht nach Abs. 10

Außenbereich: offen, aber nur am Haus

Niedersachsen gehört mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den Ländern, die den Außenbereich nicht vollständig sperren. Verfahrensfrei ist ein Becken dort aber nur als Nebenanlage eines höchstens 50 Meter entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen. Der Pool am Wohnhaus kann damit verfahrensfrei sein, der freistehende Pool auf der Wiese nicht.

Verfahrensfreiheit bedeutet jedoch nicht Zulässigkeit. § 35 BauGB gilt weiter. Ein privater Pool fällt unter keinen Privilegierungstatbestand und ist damit ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein solches Vorhaben ist schon dann unzulässig, wenn es öffentliche Belange beeinträchtigt. Regelmäßig betroffen sind der Widerspruch zum Flächennutzungsplan, die natürliche Eigenart der Landschaft und die Entstehung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 5 und 7). Das VG München hat im Urteil vom 11. Mai 2022 (M 9 K 20.5553) eine Baugenehmigung für einen Schwimmteich im Außenbereich aufgehoben. Der Teich stand nicht mehr im Bebauungszusammenhang mit dem Wohnhaus.

Schwimmteich: kein eigener Tatbestand

Niedersachsen regelt den Schwimmteich nicht gesondert. Ein als Becken gebauter Schwimmteich fällt unter Nr. 9.6 und damit unter die 100-Kubikmeter-Grenze. Für einen naturnah modellierten Erdteich gilt das nicht zwingend. Seine Einordnung hängt von der Ausführung ab und sollte vorab mit der Bauaufsicht geklärt werden.

Die Überdachung entscheidet über das Verfahren

Für luftgetragene Überdachungen hat Niedersachsen mit Anhang Nr. 9.7 einen eigenen Tatbestand. Verfahrensfrei sind luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 Quadratmeter Grundfläche. Das gilt aber nur für Becken, die selbst nach Nr. 9.6 verfahrensfrei sind.

Was luftgetragen heißt, hat das VG Münster im Urteil vom 31. Mai 2023 (2 K 1357/22) beschrieben: eine elastische, am Boden abgedichtete Hülle, die durch leichten Überdruck aus einem Gebläse getragen wird. Eine fest mit dem Beckenrand verbundene Kuppel aus verschiebbaren Kunststoffelementen ist nach diesem Urteil keine luftgetragene Überdachung. Sie war im entschiedenen Fall formell illegal.

Eine feste Überdachung kann das Becken zum Gebäude machen. Dann gilt die Gebäudeschwelle aus Abschnitt 1 des Anhangs.

Art der ÜberdachungEinordnungSchwelle in Niedersachsen
luftgetragenAnhang Nr. 9.7bis 100 Quadratmeter Grundfläche, nur bei verfahrensfreiem Becken
fest, Gebäude ohne AufenthaltsräumeAnhang Abschnitt 1bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
fest, im AußenbereichAnhang Abschnitt 1bis 40 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

Mit 75 Kubikmetern liegt Niedersachsen im oberen Bereich der Länder. Ein kleines Poolhaus ist damit realistisch. Größere Hallen werden genehmigungspflichtig.

Grenzabstände statt Abstandsflächen

Niedersachsen spricht in § 5 NBauO von Grenzabständen statt von Abstandsflächen. Nach § 5 Abs. 1 gelten sie entsprechend für andere bauliche Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung und für Terrassen, soweit diese höher als 1 Meter über der Geländeoberfläche sind. Ein vollständig eingelassenes Becken löst danach keine Grenzabstände aus.

Die Schwelle liegt in Niedersachsen bei 1 Meter. Nordrhein-Westfalen setzt bei gebäudegleicher Wirkung erst bei 2 Metern an. Wer ein erhöht aufgestelltes Becken oder eine umlaufende Poolterrasse plant, sollte das beachten. Einschränkend gilt: Der aktuelle Wortlaut von § 5 ist in den vorliegenden Quellen nur aus einer älteren Fassung belegt. Ob sich nach der Novelle 2025 etwas geändert hat, ist hier offen.

Umwehrung: nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung

Die Umwehrungspflicht steht in Niedersachsen nicht in der NBauO, sondern in § 4 der Durchführungsverordnung (DVO-NBauO). Das wird oft übersehen. Wasserbecken werden dort nicht genannt. Eine bauordnungsrechtliche Pflicht, den Gartenpool einzuzäunen, ergibt sich daraus nicht.

Davon zu trennen ist die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht. Dazu gibt es Entscheidungen, aber keine, die im Volltext belegt vorliegt. Ein Urteil des AG Kleve (35 C 312/22) betraf ein ertrunkenes Tier und lässt sich nicht auf Kinder übertragen. Ob gegenüber Kindern eine Sicherungspflicht besteht, bleibt deshalb eine offene Frage.

Bebauungsplan, Grundflächenzahl und örtliche Bauvorschriften

Auch ein verfahrensfreier Pool muss das Planungsrecht einhalten. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO wird er als Nebenanlage auf die Grundfläche angerechnet. Die zulässige Grundfläche darf dadurch um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Wer die Grundflächenzahl mit Haus, Garage und Terrasse schon ausgeschöpft hat, kann keinen Pool mehr unterbringen.

Ein Pool ist eine untergeordnete Nebenanlage nach § 14 BauNVO, wenn er funktionell und räumlich untergeordnet ist. Diese Anforderung hat das BVerwG (4 C 10.03) für eine private Schwimmhalle formuliert und im entschiedenen Fall verneint. Der Bebauungsplan kann Nebenanlagen einschränken. Einen pauschalen Ausschluss hat das VG Würzburg (W 5 K 23.163) jedoch für unwirksam gehalten. Wo eine wirksame Festsetzung greift, etwa eine private Grünfläche, ist ein Becken außerhalb des Baufensters nach dem BVerwG (4 B 11.17) unzulässig.

Zusätzlich kann die Gemeinde örtliche Bauvorschriften nach § 84 NBauO erlassen. Einschlägig ist Abs. 3 zur Gestaltung und zur Nutzung nicht überbauter Flächen. Ein Blick in die Satzung der eigenen Gemeinde gehört deshalb zur Planung.

Poolwasser: Kanal, nicht Garten

Behandeltes Poolwasser ist Abwasser im Sinne von § 54 Abs. 1 WHG, und zwar Schmutzwasser. Die Versickerungsregel des § 55 Abs. 2 WHG gilt nur für Niederschlagswasser und lässt sich nicht übertragen. In Niedersachsen begründet § 96 Abs. 10 NWG die Pflicht, Abwasser dem Entsorgungspflichtigen zu überlassen.

Konkret wird das Merkblatt der Stadt Salzgitter:

  • Zulässig ist die Einleitung in die Abwasserkanalisation über einen Abfluss, die Toilette oder einen Revisionsschacht.
  • Unzulässig sind das Versickern, die Einleitung in den Regenwasserkanal, in ein Gewässer und in die Straßenentwässerung.
  • Ohne Kanalanschluss muss ein Entsorgungsunternehmen das Wasser abpumpen.

Chlorgrenzwerte und Wartezeiten nennt die niedersächsische Quelle nicht. Maßgeblich bleibt die Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

Lärm von Technik und Badebetrieb

Pumpe, Filter und Wärmepumpe unterliegen der TA Lärm. In allgemeinen Wohngebieten gelten 55 Dezibel tags und 40 Dezibel nachts, in reinen Wohngebieten 50 und 35 Dezibel.

Für den Badebetrieb gilt etwas anderes. Die Privilegierung von Kinderlärm in § 22 Abs. 1a BImSchG erfasst keine privaten Pools. Der VGH München (15 ZB 24.1558) hat Badegeräusche aber als nutzungstypische Wohngeräusche eingeordnet. Feste Uhrzeiten für Badelärm hat kein Gericht festgelegt.

Quellen

  • NBauO, Anhang zu § 60 Abs. 1 Nr. 9.6 NBauO, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Landkreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Amtliches VORIS mit Vergleichsansicht der Fassungen 2025 und 2027, Spiegel anwalt24.de, Merkblatt Stadt Salzgitter

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.