Pool Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Nach BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 10 a BauO NRW, bleibt ein Pool in Nordrhein-Westfalen im Innenbereich bis 100 m³ verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. kein zweiter Tatbestand.
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Was im Detail gilt
Maßgeblich ist BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 10 a BauO NRW zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Exakter neuer Wortlaut von § 6 Abs. 1 Satz 3 nach der Novelle.
Was trotzdem gilt
Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BauO NRW 2018, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.
Wenn eine Genehmigung nötig ist
Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.
Pool in Nordrhein-Westfalen: die Eckdaten
| Messgröße | Beckeninhalt |
|---|---|
| Außenbereich | im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen |
| Wasserbecken-Tatbestand | kein zweiter Tatbestand |
| Luftgetragene Überdachung | im Tatbestand Nr. 10 a mitgeregelt, ohne eigenen Flächenwert |
| Feste Überdachung | § 62 Abs. 1 Nr. 1 a: 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume. Eine Schwimmhalle überschreitet das regelmäßig |
| Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW) | § 6 Abs. 1 Satz 2: Abstandsflächen bei anderen Anlagen, soweit sie höher als 2 m sind und gebäudegleiche Wirkung haben, oder höher als 1 m und begehbar. Das Bauportal NRW sagt, ebenerdige Becken lösen in der Regel keine Abstandsflächen aus. Das Merkblatt Hagen formuliert strenger und verlangt ab 1 m Überstand 3 m Grenzabstand |
| Umwehrung (§ 38 BauO NRW) | nein, Wasserbecken werden in den sieben Nummern nicht genannt |
| Örtliche Bauvorschriften | § 89 BauO NRW |
| Schwimmteich | kein eigener Tatbestand. Die untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises: Gartenteiche nur mit Regen- oder Leitungswasser und ohne Verbindung zu Gewässern oder Grundwasser brauchen in der Regel keine Erlaubnis |
| Wasserrecht | § 48 LWG NRW begründet die Überlassungspflicht. Merkblatt Neunkirchen-Seelscheid: nur Schmutz- oder Mischwasserkanalisation, verboten sind Regenwasserkanal, Grünflächen und Gewässer, vorher mehrere Tage stehen lassen. Stadt Langenfeld nennt als einzige konkrete Werte: nach rund sieben Tagen ist das Chlor weitgehend abgebaut, maßgeblich 0,3 mg je Liter. Technische Betriebe Leverkusen: freies Chlor höchstens 0,5 mg je Liter, pH zwischen 6,5 und 10, Bussgeld bis 50.000 Euro nach § 123 Abs. 4 LWG NRW |
Besonderheit: Das Dritte Änderungsgesetz vom 21.07.2026 hat § 62 stark umgebaut, Nummer 10 aber nicht angefasst. Einschlägige Rechtsprechung: VG Münster, Urteil vom 31.05.2023, Aktenzeichen 2 K 1357/22. Eine fest auf dem Beckenrand verbundene Kuppel aus verschiebbaren Kunststoffelementen ist keine luftgetragene Überdachung und damit formell illegal. Dasselbe Urteil verneinte bei 1,15 m Gesamthöhe eine gebäudegleiche Wirkung
Im Vergleich
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Pool bauen will, braucht in vielen Fällen keine Baugenehmigung. Die Bauordnung stellt Schwimmbecken bis zu einem bestimmten Beckeninhalt verfahrensfrei. Verfahrensfrei heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Bebauungsplan, Grundflächenzahl, Abstandsflächen und Wasserrecht gelten weiter. Spätestens bei einer festen Überdachung beginnt ein anderes Verfahren. Dieser Überblick gibt den Rechtsstand vom 1. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Grundregel: 100 Kubikmeter Beckeninhalt
Maßgeblich ist § 62 Abs. 1 Nr. 10 a BauO NRW. Danach sind Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt verfahrensfrei. Der Wert entspricht der Musterbauordnung. Gemessen wird das Volumen des Beckens, nicht die Grundfläche und nicht die Tiefe. Einen zweiten Tatbestand für allgemeine Wasserbecken kennt die nordrhein-westfälische Bauordnung nicht. Damit gibt es auch keine Konkurrenz zweier Vorschriften wie in anderen Ländern.
Das Dritte Änderungsgesetz vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. 2026 S. 537) hat § 62 stark umgebaut. Die Nummer 10 hat es aber nicht verändert. Für Poolbesitzer bleibt es bei der bekannten Regel. Die konsolidierte Fassung gilt seit dem 1. September 2026.
Auch ein Aufstellpool ist eine bauliche Anlage. Nach der Musterbauordnung besteht eine Verbindung mit dem Boden schon dann, wenn die Anlage durch ihre eigene Schwere auf dem Boden ruht. Offen ist dagegen, ob ein Stahlwandpool, der jedes Jahr abgebaut wird, anders zu behandeln ist als ein dauerhaft stehendes Becken. Das ist in keinem Land amtlich geklärt.
| Frage | Regelung in Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Fundstelle | § 62 Abs. 1 Nr. 10 a BauO NRW |
| Grenzwert | 100 m³ Beckeninhalt |
| Außenbereich | nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen |
| Luftgetragene Überdachung | in Nr. 10 a mitgeregelt, ohne eigenen Flächenwert |
| Feste Überdachung | Gebäude, verfahrensfrei nur bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 a) |
| Abstandsflächen | § 6 BauO NRW |
| Umwehrung | § 38 BauO NRW nennt Becken nicht |
| Schwimmteich | kein eigener Tatbestand |
Außenbereich: Die 50-Meter-Regel
Nordrhein-Westfalen gehört zu den drei Ländern, die den Außenbereich nicht vollständig sperren. Ein Pool ist dort verfahrensfrei, wenn er Nebenanlage eines höchstens 50 Meter entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen ist. Der Pool am Wohnhaus im Außenbereich ist damit erfasst. Der freistehende Pool auf der Wiese ist es nicht.
Verfahrensfreiheit ist allerdings keine Zulässigkeit. § 35 BauGB gilt weiter. Ein privater Pool fällt unter keinen Privilegierungstatbestand. Er ist deshalb ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein solches Vorhaben scheitert schon dann, wenn es öffentliche Belange beeinträchtigt. Typisch betroffen sind folgende Belange:
- ein Widerspruch zum Flächennutzungsplan,
- die natürliche Eigenart der Landschaft,
- die Entstehung einer Splittersiedlung.
Wer im Außenbereich baut, sollte die Zulässigkeit deshalb vorher mit der Bauaufsicht klären.
Überdachung: Hier entsteht der teure Fehler
Verfahrensfrei ist neben dem Becken nur eine luftgetragene Überdachung. Was das genau bedeutet, hat das VG Münster im Urteil vom 31. Mai 2023 (2 K 1357/22) festgelegt.
- Luftgetragen ist danach eine elastische, am Boden abgedichtete Hülle, die ein Gebläse durch leichten Überdruck trägt.
- Nicht luftgetragen ist eine Kuppel aus verschiebbaren Kunststoffelementen, die fest mit dem Beckenrand verbunden ist. Im entschiedenen Fall war sie deshalb formell illegal.
Eine feste Überdachung macht aus der Anlage ein Gebäude. Dann gilt § 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW. Verfahrensfrei sind danach Gebäude bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume. Eine Schwimmhalle überschreitet diesen Wert regelmäßig. Ein kleines Poolhaus für die Technik kann darunter bleiben.
Abstandsflächen
Ein Pool ist kein Gebäude. Abstandsflächen kommen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW nur bei anderen Anlagen in Betracht. Das gilt in zwei Fällen:
- Die Anlage ist höher als 2 Meter und hat eine gebäudegleiche Wirkung.
- Die Anlage ist höher als 1 Meter und begehbar.
Das Bauportal NRW hält fest, dass ebenerdige Becken in der Regel keine Abstandsflächen auslösen. Das VG Münster hat in 2 K 1357/22 bei einer Gesamthöhe von 1,15 Metern eine gebäudegleiche Wirkung verneint.
Strenger ist das Merkblatt der Stadt Hagen. Es verlangt schon ab 1 Meter Überstand 3 Meter Grenzabstand. Wer ein deutlich erhöhtes Becken plant, sollte deshalb die örtliche Praxis erfragen.
Noch offen ist der genaue neue Wortlaut von § 6 Abs. 1 Satz 3 nach der Novelle. Er war zum Prüfstand nicht abschließend belegt.
Bebauungsplan, Grundflächenzahl, örtliche Bauvorschriften
Ein Pool ist eine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO. Er muss dafür funktionell und räumlich-gegenständlich untergeordnet sein. Diese Anforderung hat das BVerwG für eine private Schwimmhalle formuliert (Urteil vom 28. April 2004, 4 C 10.03) und im entschiedenen Fall verneint.
Baufenster. Außerhalb des Baufensters können Nebenanlagen nach § 23 Abs. 5 BauNVO zugelassen werden, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Auf einer festgesetzten privaten Grünfläche hat das BVerwG Terrasse und Schwimmbecken für unzulässig gehalten (Beschluss vom 11. April 2017, 4 B 11.17).
Ausschluss von Nebenanlagen. Ein pauschaler Ausschluss aller Nebenanlagen ist angreifbar. Das VG Würzburg hielt eine solche Festsetzung für unwirksam (W 5 K 23.163), weil dafür in aller Regel hinreichende städtebauliche Motive fehlen.
Grundflächenzahl. Der Pool wird mitgerechnet. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch Nebenanlagen um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Wer diesen Rahmen mit Haus, Garage und Terrasse schon ausgeschöpft hat, bekommt den Pool planungsrechtlich nicht mehr unter. Daran ändert auch die Verfahrensfreiheit nichts.
Örtliche Bauvorschriften. Zusätzlich können Gemeinden nach § 89 BauO NRW eigene Vorschriften erlassen, etwa zur Gestaltung. Sie gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
Umwehrung und Sicherung
§ 38 BauO NRW regelt Umwehrungen in sieben Nummern. Wasserbecken kommen darin nicht vor. Eine bauordnungsrechtliche Pflicht, den Gartenpool einzuzäunen, ergibt sich daraus nicht.
Davon zu trennen ist die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht, vor allem gegenüber Kindern. Hier gibt es keine belastbar belegte Rechtsprechung. Die Frage ist offen. Eine Sicherungspflicht lässt sich deshalb weder sicher bejahen noch ausschließen.
Schwimmteich
Einen eigenen Tatbestand für Schwimmteiche gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Wasserrechtlich hilft eine Aussage der unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises. Danach brauchen Gartenteiche in der Regel keine Erlaubnis, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Sie werden nur mit Regen- oder Leitungswasser gefüllt.
- Sie haben keine Verbindung zu Gewässern oder zum Grundwasser.
Bauplanungsrechtlich gilt für den Teich dasselbe wie für den Pool, insbesondere im Außenbereich.
Poolwasser: Kanal statt Rasen
Behandeltes Poolwasser ist Abwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 WHG, und zwar Schmutzwasser. Die Versickerungsregel für Niederschlagswasser gilt dafür nicht. In Nordrhein-Westfalen begründet § 48 LWG NRW zusätzlich eine Überlassungspflicht. Was im Einzelnen gilt, bestimmen die kommunalen Entwässerungssatzungen. Die Vorgaben unterscheiden sich von Ort zu Ort.
| Kommune | Vorgabe |
|---|---|
| Neunkirchen-Seelscheid | nur in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation; verboten sind Regenwasserkanal, Grünflächen und Gewässer; vorher mehrere Tage stehen lassen |
| Langenfeld | Chlor nach rund sieben Tagen weitgehend abgebaut, maßgeblich 0,3 mg je Liter |
| Leverkusen (Technische Betriebe) | freies Chlor höchstens 0,5 mg je Liter, pH zwischen 6,5 und 10 |
Leverkusen droht bei Verstößen ein Bußgeld bis 50.000 Euro nach § 123 Abs. 4 LWG NRW an. Eine landesweit einheitliche Regel lässt sich aus diesen Angaben nicht ableiten. Vor dem Ablassen lohnt deshalb ein Blick in die eigene Satzung.
Lärm
Für Pumpe, Filter und Wärmepumpe gilt die TA Lärm. Ihre Immissionsrichtwerte hängen vom Baugebiet ab:
- Allgemeines Wohngebiet: 55 Dezibel tags und 40 nachts.
- Reines Wohngebiet: 50 Dezibel tags und 35 nachts.
Nachts gilt die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Dass die TA Lärm auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen grundsätzlich abschließend bindet, hat das VG Düsseldorf zu einer Luft-Wärmepumpe bestätigt (Urteil vom 10. Dezember 2024, 3 K 8968/22).
Der Badebetrieb selbst fällt nicht unter die Privilegierung von Kinderlärm im BImSchG. Er gilt aber als typische Wohnnutzung. Allein die Größe eines Pools und eine häufigere Nutzung begründen nach dem VGH München (15 ZB 24.1558) keine Unzumutbarkeit. Feste Uhrzeiten für Badelärm hat die Rechtsprechung nicht aufgestellt.
Was offen bleibt
- § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW: Der genaue Wortlaut nach der Novelle ist noch nicht abschließend geprüft.
- Saisonaler Abbau: Ob ein jährlich abgebauter Pool anders zu behandeln ist als ein dauerhaft stehender, ist nicht amtlich geklärt.
- Sicherung gegenüber Kindern: Die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht ist nicht abschließend entschieden.
Die Angaben auf dieser Seite wurden am 1. Oktober 2026 am amtlichen Text geprüft.
Quellen
- BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 10 a BauO NRW, amtliches Rechtsportal
- Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt, Bauportal
- Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Amtliches recht.nrw.de mit konsolidierter Fassung ab 01.09.2026 und GV. NRW. 2026 S. 537, zwei Spiegel, Bauportal NRW, Merkblätter Hagen und Porta Westfalica, Urteil VG Münster
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.