Pool Baugenehmigung in Saarland

Grenzwert offen

Für Saarland ist derzeit kein eindeutiger Grenzwert für dieses Vorhaben belegbar. Die zuständige Behörde und die Fundstelle finden Sie unten.

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Was im Detail gilt

Maßgeblich ist LBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 8 b LBO zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Der Spiegelkonflikt muss am amtlichen Text bei recht.saarland.de oder im Amtsblatt aufgelöst werden. Erzeugt bis dahin keine Seite.

Die Angaben für Saarland sind teilweise geprüft. Noch offen: Der Spiegelkonflikt muss am amtlichen Text bei recht.saarland.de oder im Amtsblatt aufgelöst werden. Erzeugt bis dahin keine Seite.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der LBO Saar, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (LBO Saar) Bauportal des Landes

Pool in Saarland: die Eckdaten

MessgrößeBeckeninhalt
Außenbereichja, ausser im Außenbereich, ohne die 50-Meter-Öffnung
Wasserbecken-Tatbestand§ 61 Abs. 1 Nr. 6 e: Wasserbecken bis zu 100 m³ Beckeninhalt
Luftgetragene Überdachungim Tatbestand Nr. 8 b mitgeregelt
Feste Überdachung§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a: eingeschossige Gebäude bis 75 m³ Rauminhalt, ausser im Außenbereich
Abstandsflächen (§ 7 LBO)§ 7 Abs. 7: Abstandsflächen bei Anlagen, die keine Gebäude sind, ab 2 m Höhe bei gebäudegleicher Wirkung, ab 1 m wenn sie betreten werden können. Ein eingelassenes Becken löst danach keine aus
Umwehrung (§ 38 LBO)nein, Wasserbecken werden in den sieben Nummern nicht genannt
Örtliche Bauvorschriften§ 85 LBO
Schwimmteichkein eigener Tatbestand, Auffangbegriff ist Wasserbecken in Nr. 6 e
Wasserrecht§ 50a und § 50b SWG begründen Beseitigungspflicht und Überlassungspflicht. Merkblatt der Gemeinde Beckingen: Poolwasser ist durch Einleitung in das öffentliche Kanalnetz zu überlassen, Versickerung oder direkte Gewässereinleitung ohne wasserrechtliche Erlaubnis unzulässig

Besonderheit: Ungelöster Spiegelkonflikt: zwei von drei Wortlautspiegeln führen Nr. 8 b ohne Zahlenwert und die 100 m³ nur bei Nr. 6 e, der dritte genau umgekehrt. Nach der überwiegenden Lesart wäre der Schwimmbecken-Tatbestand zahlenlos. Das passt zum Muster anderer saarländischer Tatbestände, etwa der Terrassenüberdachung ohne jeden Wert

Im Vergleich

<!-- Hinweis zum Status: Die Landesdaten für das Saarland stehen auf "teilgeprüft" mit Konfidenz "mittel". Laut Datenbasis soll bis zur Auflösung des Spiegelkonflikts am amtlichen Text keine Seite veröffentlicht werden. Dieser Text ist daher nur als Entwurf zu verstehen. -->

Wer im Saarland einen Pool plant, stößt auf eine Besonderheit, die es in dieser Form in keinem anderen Land gibt. Unklar ist nicht nur, wie die Behörde einen Fall auslegt, sondern schon, welcher Zahlenwert im Gesetz steht. Die Landesbauordnung regelt Schwimmbecken in § 61 Abs. 1 Nr. 8 b LBO und Wasserbecken in § 61 Abs. 1 Nr. 6 e LBO. Die verfügbaren Wortlautwiedergaben widersprechen sich jedoch, an welcher Stelle die 100 Kubikmeter stehen. Dieser Beitrag ordnet ein, was gesichert ist und was offen bleibt. Er zeigt auch, warum Verfahrensfreiheit nicht dasselbe ist wie Zulässigkeit.

Der offene Punkt: Wo stehen die 100 Kubikmeter?

Drei frei zugängliche Wortlautspiegel der saarländischen Landesbauordnung liefern ein widersprüchliches Bild. Zwei führen den Schwimmbecken-Tatbestand in Nr. 8 b ohne Zahlenwert und nennen die 100 Kubikmeter Beckeninhalt nur beim Wasserbecken in Nr. 6 e. Der dritte Spiegel verteilt die Angaben genau umgekehrt.

Nach der überwiegenden Lesart wäre der Schwimmbecken-Tatbestand im Saarland also zahlenlos. Das würde zu anderen saarländischen Tatbeständen passen, die ebenfalls ohne Wert auskommen, etwa der Terrassenüberdachung. Ein ähnliches Muster findet sich in Bayern. Dort enthält der Schwimmbecken-Tatbestand nach den vorliegenden Daten ebenfalls keine Volumengrenze, und die 100 Kubikmeter stehen nur beim Wasserbecken. Auch das ist allerdings noch nicht am amtlichen Text geprüft.

Beantwortet ist die Frage für das Saarland damit nicht. Sie lässt sich nur am amtlichen Text klären, also über das Landesrecht des Saarlandes oder das Amtsblatt. Bis dahin sollte niemand allein auf einen Zahlenwert aus einer Gesetzeswiedergabe vertrauen. Wer einen größeren Pool plant, sollte die Einordnung vorab bei der unteren Bauaufsichtsbehörde erfragen.

TatbestandFundstelleInhalt nach überwiegender LesartStatus
Schwimmbecken einschließlich luftgetragener Überdachung§ 61 Abs. 1 Nr. 8 b LBOohne Zahlenwert, außer im Außenbereichstrittig
Wasserbecken§ 61 Abs. 1 Nr. 6 e LBObis 100 Kubikmeter Beckeninhaltstrittig, ein Spiegel abweichend
Eingeschossige Gebäude§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBObis 75 Kubikmeter Rauminhalt, außer im Außenbereichaus den Daten übernommen

Bundesweit gilt: Vierzehn von sechzehn Ländern stellen Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt verfahrensfrei. Der Wert stammt aus der Musterbauordnung. Das Saarland wird in dieser Zählung bewusst nicht als gesichert geführt.

Außenbereich: keine Öffnung

In einem Punkt ist die Lage eindeutig. Die Verfahrensfreiheit gilt im Saarland nicht im Außenbereich. Anders als Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kennt das Saarland keine Öffnung für Becken, die als Nebenanlage zu einem höchstens 50 Meter entfernten Wohngebäude gehören. Neben Rheinland-Pfalz gehört das Saarland damit zu den Ländern, die den Außenbereich ohne jede Ausnahme sperren.

Auch dort, wo Verfahrensfreiheit bestünde, entscheidet § 35 BauGB über die Zulässigkeit. Ein privater Pool ist kein privilegiertes Vorhaben. Er ist ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB und schon dann unzulässig, wenn er öffentliche Belange beeinträchtigt. Regelmäßig betroffen sind nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB drei Belange:

  • der Widerspruch zum Flächennutzungsplan (Nr. 1),
  • die natürliche Eigenart der Landschaft (Nr. 5),
  • die Entstehung einer Splittersiedlung (Nr. 7).

Das VG München hat am 11. Mai 2022 (M 9 K 20.5553) die Baugenehmigung für einen Schwimmteich im Außenbereich aufgehoben. Der Teich stand nicht mehr im Bebauungszusammenhang mit dem Wohnhaus.

Schwimmteich und Aufstellpool

Einen eigenen Tatbestand für Schwimmteiche hat die saarländische Bauordnung nicht. Als Auffangbegriff dient das Wasserbecken in Nr. 6 e. Für den Teich gilt deshalb dieselbe Unsicherheit wie für den Pool.

Auch ein Aufstellpool ist nicht automatisch außen vor. Nach § 2 Abs. 1 der Musterbauordnung besteht eine Verbindung mit dem Boden auch dann, wenn eine Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Nicht amtlich geklärt ist, ob ein saisonal abgebauter Stahlwandpool anders zu behandeln ist als ein dauerhaft stehender. Das gilt für das Saarland ebenso wie für alle anderen Länder.

Überdachung: luftgetragen oder fest

Die luftgetragene Überdachung ist im Schwimmbecken-Tatbestand Nr. 8 b mitgeregelt. Eine feste Überdachung kann das Becken dagegen zum Gebäude machen. Maßstab ist § 2 Abs. 2 der Musterbauordnung: Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen.

Das VG Münster hat am 31. Mai 2023 (2 K 1357/22) klargestellt, wo die Grenze verläuft. Eine fest mit dem Beckenrand verbundene Kuppel aus verschiebbaren Kunststoffelementen ist keine luftgetragene Überdachung. Luftgetragen ist nur eine elastische, am Boden abgedichtete Hülle, die durch Gebläse-Überdruck getragen wird.

Wird das überdachte Becken zum Gebäude, greift im Saarland § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO. Verfahrensfrei sind danach eingeschossige Gebäude bis 75 Kubikmeter Rauminhalt, außer im Außenbereich. Damit gehört das Saarland zu den großzügigeren Ländern. In Berlin und Sachsen-Anhalt etwa liegt die Schwelle bei 10 Quadratmetern Grundfläche.

Abstandsflächen und Umwehrung

FrageRegelung im SaarlandFolge für den Pool
Abstandsflächen§ 7 Abs. 7 LBO: bei Anlagen, die keine Gebäude sind, ab 2 m Höhe mit gebäudegleicher Wirkung, ab 1 m bei Betretbarkeitein eingelassenes Becken löst keine aus
Umwehrung§ 38 LBO, Wasserbecken in keiner der sieben Nummern genanntkeine bauordnungsrechtliche Umwehrungspflicht
Örtliche Bauvorschriften§ 85 LBOGemeinde kann eigene Vorgaben treffen

Ein deutlich erhöht aufgestelltes Becken kann Abstandsflächen auslösen. Kommunale Merkblätter verlangen dann oft 2,50 bis 3 Meter Grenzabstand. Ob für einen konkreten Ort eine örtliche Bauvorschrift nach § 85 LBO gilt, klärt der Blick in das Ortsrecht.

Dass die Bauordnung keine Umwehrung verlangt, beantwortet nicht die zivilrechtliche Frage der Verkehrssicherungspflicht. Belastbare Entscheidungen zur Sicherung gegenüber Kindern liegen nicht im Volltext vor. Die Frage ist daher offen und nicht im Sinne einer fehlenden Pflicht beantwortet.

Bebauungsplan und Grundflächenzahl

Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei. Ein Pool ist eine Nebenanlage nach § 14 BauNVO und wird nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bei der Grundfläche mitgerechnet. Die zulässige Grundfläche darf durch solche Anlagen um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Wer diesen Rahmen mit Haus, Garage und Terrasse schon ausgeschöpft hat, findet für den Pool keinen Platz mehr.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 4 BauNVO kann ein Bebauungsplan Nebenanlagen einschränken oder ausschließen. Das VG Würzburg hielt am 8. Februar 2024 (W 5 K 23.163) einen pauschalen Ausschluss aller Nebenanlagen allerdings für unwirksam. Greift eine wirksame Festsetzung, hilft auch § 23 Abs. 5 BauNVO nicht weiter. So hat das BVerwG am 11. April 2017 (4 B 11.17) ein Schwimmbecken auf einer festgesetzten privaten Grünfläche außerhalb des Baufensters für unzulässig gehalten.

Poolwasser: Überlassung an den Kanal

Poolwasser ist Abwasser im Sinne von § 54 Abs. 1 WHG, genauer Schmutzwasser. Die Soll-Regel des § 55 Abs. 2 WHG zur Versickerung gilt nur für Niederschlagswasser. Eine Versickerung ist nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Im Saarland begründen § 50a und § 50b SWG eine Beseitigungs- und eine Überlassungspflicht. Das Merkblatt der Gemeinde Beckingen zieht daraus eine klare Folgerung: Poolwasser ist durch Einleitung in das öffentliche Kanalnetz zu überlassen. Eine Versickerung oder direkte Einleitung in ein Gewässer ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis unzulässig. Ob andere saarländische Gemeinden Zusatzvorgaben machen, etwa zu Chlorwerten, regelt die jeweilige Entwässerungssatzung.

Lärm von Technik und Badebetrieb

Pumpe, Filter und Wärmepumpe unterliegen der TA Lärm. In allgemeinen Wohngebieten gelten 55 Dezibel tags und 40 Dezibel nachts. Badelärm fällt dagegen nicht unter die Kinderlärm-Privilegierung des § 22 Abs. 1a BImSchG, ist aber über das Rücksichtnahmegebot geschützt.

Der VGH München sah am 11. November 2024 (15 ZB 24.1558) im Badebetrieb typische Freizeitbetätigung im Wohnaußenbereich. Allein die Größe des Pools und eine häufigere Nutzung machen ihn nicht unzumutbar. Feste Ruhezeiten für Badelärm hat kein Gericht aufgestellt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Solange der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 8 b und Nr. 6 e LBO nicht am amtlichen Text geklärt ist, gibt die Bauaufsichtsbehörde die verlässlichste Auskunft.

Quellen

  • LBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 8 b LBO, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis, Bauportal
  • Recherche-Status: teilweise geprüft · Konfidenz: mittel · Beleg: Drei Wortlautspiegel saarheim.de, anwalt24.de und gesetze.co mit widersprüchlichem Ergebnis, Merkblatt Gemeinde Beckingen

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.