Pool Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

bis 100 m³Beckeninhalt · LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBO geprüft

Nach LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBO, bleibt ein Pool in Schleswig-Holstein im Innenbereich bis 100 m³ verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. § 61 Abs. 1 Nr. 6 f: Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt.

Rechner & Tools

Der Baugenehmigungs-Check

Prüfen Sie in Echtzeit, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.

Was möchten Sie bauen?

Live-Ergebnis

Ihr Ergebnis erscheint hier

Sobald Länge, Breite und Höhe eingetragen sind, sehen Sie das Ergebnis in Echtzeit.

Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Was im Detail gilt

Maßgeblich ist LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBO zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Chlorfreiheit, Wartezeit und pH nennen die SH-Betriebe nicht. Vollständiger Wortlaut aller acht Nummern des § 86 Abs. 1.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der LBO SH, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (LBO SH) Bauportal des Landes

Pool in Schleswig-Holstein: die Eckdaten

MessgrößeBeckeninhalt
Außenbereichim Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen
Wasserbecken-Tatbestand§ 61 Abs. 1 Nr. 6 f: Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt
Luftgetragene Überdachungeigener Tatbestand § 61 Abs. 1 Nr. 10 b: luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche, ausser im Außenbereich. Nr. 10 a nennt selbst keine Überdachungen
Feste Überdachung§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a: 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, im Außenbereich 10
Abstandsflächen (§ 6 LBO)§ 6 Abs. 1 Satz 2 erfasst andere Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung. Die Merkblätter Kiel und Rendsburg-Eckernförde betonen, dass Abstandsflächen auch bei verfahrensfreien Vorhaben gelten
Umwehrung (§ 38 LBO)nein, Wasserbecken werden in den sieben Nummern nicht genannt
Örtliche Bauvorschriften§ 86 LBO
SchwimmteichSchleswig-Holstein ist das einzige Land mit einem ausdrücklichen Tatbestand: Nr. 10 a lautet Schwimmbecken und Naturteiche mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³. Der Naturpool ist damit dem Schwimmbecken gleichgestellt, einschließlich der Außenbereichsregelung
Wasserrecht§ 13 LWG stellt nur die Versickerung von Niederschlagswasser erlaubnisfrei, Poolwasser fällt nicht darunter. AZV Südholstein: behandeltes Poolwasser muss in den Schmutzwasserkanal, Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation unzulässig, Bussgeld bis 50.000 Euro. Stadtwerke Husum ebenso, Versickerung und Gartenbewässerung ausdrücklich verboten

Besonderheit: Vier Abweichungen: Naturteiche ausdrücklich erfasst, Außenbereich nicht gesperrt sondern an die 50-Meter-Bedingung geknüpft, eigener Überdachungstatbestand mit eigener Messgrösse, und ein zweiter Beckentatbestand in Nr. 6 f

Im Vergleich

Wer in Schleswig-Holstein einen Pool plant, findet in der Landesbauordnung eine Regelung, die von der Musterbauordnung an mehreren Stellen abweicht. Der Grenzwert von 100 Kubikmetern Beckeninhalt entspricht dem bundesweit üblichen Wert. Bemerkenswert sind die Bedingungen drumherum: Naturteiche sind ausdrücklich erfasst, der Außenbereich ist nicht gesperrt, sondern an eine Entfernungsbedingung geknüpft, und für luftgetragene Überdachungen gibt es einen eigenen Tatbestand mit eigener Messgröße. Dieser Überblick ordnet die Vorschriften ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die Rechtsgrundlage: zwei Tatbestände für Becken

Maßgeblich ist § 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBO. Danach sind „Schwimmbecken und Naturteiche mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmeter“ verfahrensfrei. Daneben enthält § 61 Abs. 1 Nr. 6 f einen zweiten Beckentatbestand für Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt. Wie sich die beiden Tatbestände im Einzelfall zueinander verhalten, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht abschließend ablesen. Für den typischen Gartenpool ist Nr. 10 a die einschlägige Vorschrift.

VorhabenFundstelleGrenzeAußenbereich
Schwimmbecken und Naturteiche§ 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBO100 m³ Beckeninhaltnur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen
Wasserbecken§ 61 Abs. 1 Nr. 6 f LBO100 m³ Beckeninhaltaus den Quellen nicht gesondert belegt
Luftgetragene Schwimmbeckenüberdachung§ 61 Abs. 1 Nr. 10 b LBO100 m² Grundflächenicht verfahrensfrei
Feste Überdachung, Poolhaus (Gebäude ohne Aufenthaltsräume)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO30 m³ Brutto-Rauminhalt10 m³

Schwimmteich und Naturpool: ausdrücklich gleichgestellt

Schleswig-Holstein ist das einzige Land, das Naturteiche ausdrücklich in den Schwimmbecken-Tatbestand aufnimmt. Ein Naturpool oder Schwimmteich ist damit dem Schwimmbecken gleichgestellt, einschließlich der Regelung für den Außenbereich. In anderen Ländern muss erst geklärt werden, ob ein Schwimmteich überhaupt unter den Begriff Schwimmbecken fällt. Diese Frage stellt sich hier nicht.

Der Außenbereich: offen, aber nur am Haus

Schleswig-Holstein gehört zusammen mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu den Ländern, die den Außenbereich nicht sperren. Verfahrensfrei ist ein Becken dort aber nur als Nebenanlage eines höchstens 50 Meter entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen. Der Pool am Wohnhaus im Außenbereich ist damit erfasst, der freistehende Pool auf der Wiese nicht.

Verfahrensfreiheit bedeutet jedoch nicht Zulässigkeit. § 35 BauGB gilt weiter. Ein privater Pool fällt unter keinen Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 BauGB. Er ist damit ein sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 und schon dann unzulässig, wenn er öffentliche Belange beeinträchtigt. Regelmäßig betroffen sind nach § 35 Abs. 3 Satz 1 die Nummern 1 (Widerspruch zum Flächennutzungsplan), 5 (natürliche Eigenart der Landschaft) und 7 (Splittersiedlung). Wie das konkret aussieht, zeigt ein Schwimmteich-Fall aus Bayern. Das VG München hat mit Urteil vom 11. Mai 2022 (M 9 K 20.5553) eine Baugenehmigung aufgehoben, weil der Teich nicht mehr im Bebauungszusammenhang mit dem Wohnhaus stand und Belange des § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beeinträchtigte. Weil § 35 BauGB Bundesrecht ist, lässt sich der Gedanke auch auf Schleswig-Holstein übertragen.

Überdachung: luftgetragen oder Gebäude

Nr. 10 a selbst nennt keine Überdachungen. Dafür gibt es mit § 61 Abs. 1 Nr. 10 b einen eigenen Tatbestand. Verfahrensfrei sind luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 Quadratmeter Grundfläche, außer im Außenbereich. Gemessen wird hier also die Fläche und nicht das Beckenvolumen.

Was luftgetragen heißt, hat das VG Münster mit Urteil vom 31. Mai 2023 (2 K 1357/22) beschrieben: eine elastische, am Boden abgedichtete Hülle, die durch einen mit einem Gebläse erzeugten leichten Überdruck getragen wird. Eine fest mit dem Beckenrand verbundene Kuppel aus verschiebbaren Kunststoffelementen fällt nicht darunter. Im entschiedenen Fall war sie formell illegal.

Eine feste Überdachung macht aus dem Becken ein Gebäude. Dann greift § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO mit 30 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, im Außenbereich nur 10 Kubikmetern. Ein festes Poolhaus über einem üblichen Becken überschreitet diese Werte schnell.

LandGebäudeschwelle für feste Überdachung
Berlin, Sachsen-Anhalt10 m² Grundfläche
Schleswig-Holstein, Hessen30 m³
Baden-Württemberg40 m³
Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen75 m³

Abstandsflächen gelten auch ohne Verfahren

Ein Pool ist kein Gebäude. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LBO gelten die Abstandsflächen aber entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Die Merkblätter der Stadt Kiel und des Kreises Rendsburg-Eckernförde betonen, dass Abstandsflächen auch bei verfahrensfreien Vorhaben einzuhalten sind. Die Bauaufsicht prüft das zwar nicht vorab, die Pflicht bleibt aber bestehen.

Ob ein bestimmtes Becken gebäudegleich wirkt, ist für Schleswig-Holstein nicht amtlich geklärt. Das VG Münster hat dies in 2 K 1357/22 bei 1,15 Metern Gesamthöhe verneint. Als Faustregel gilt: Ein ebenerdig eingelassenes Becken löst in aller Regel keine Abstandsflächen aus, ein deutlich erhöht aufgestelltes kann es.

Umwehrung: keine bauordnungsrechtliche Pflicht

§ 38 LBO regelt Umwehrungen in sieben Nummern. Wasserbecken werden darin nicht genannt. Eine bauordnungsrechtliche Pflicht, den Gartenpool einzuzäunen, ergibt sich daraus nicht. Offen bleibt die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht, vor allem gegenüber Kindern. Dazu gibt es Gerichtsentscheidungen, die aber nicht im Volltext belegt sind. Wer daraus ableitet, eine Sicherung sei nie nötig, geht zu weit.

Bebauungsplan, Grundflächenzahl, örtliche Bauvorschriften

Auch ein verfahrensfreier Pool muss das Planungsrecht einhalten. § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO rechnet Nebenanlagen nach § 14 in die Grundfläche ein. Die zulässige Grundfläche darf dadurch um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Ist diese Grenze mit Haus, Garage und Terrasse schon ausgeschöpft, ist für den Pool planungsrechtlich kein Platz mehr.

Ein privater Pool ist eine untergeordnete Nebenanlage, wenn er funktionell und räumlich-gegenständlich untergeordnet ist. Diesen Maßstab hat das BVerwG im Urteil vom 28. April 2004 (4 C 10.03) formuliert. Gemeinden können Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 Satz 4 BauNVO einschränken. Einen pauschalen Ausschluss hat das VG Würzburg jedoch am 8. Februar 2024 (W 5 K 23.163) für unwirksam gehalten. Greift eine Festsetzung dagegen wirksam, etwa eine private Grünfläche, hilft auch § 23 Abs. 5 BauNVO nicht weiter. Das hat das BVerwG im Beschluss vom 11. April 2017 (4 B 11.17) entschieden.

Zusätzlich können Gemeinden nach § 86 LBO örtliche Bauvorschriften erlassen. Der vollständige Wortlaut aller acht Nummern des § 86 Abs. 1 liegt nicht vor. Ob und wie weit diese Vorschrift Pools konkret betreffen kann, bleibt daher offen.

Poolwasser: in Schleswig-Holstein klar geregelt

Poolwasser ist Abwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 WHG, und zwar Schmutzwasser. § 13 LWG stellt nur die Versickerung von Niederschlagswasser erlaubnisfrei. Poolwasser fällt nicht darunter. Die kommunalen Vorgaben im Land sind eindeutig:

  • AZV Südholstein: Behandeltes Poolwasser gehört in den Schmutzwasserkanal. Die Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation ist unzulässig, es droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.
  • Stadtwerke Husum: Hier gilt dasselbe. Versickerung und Gartenbewässerung sind ausdrücklich verboten.

Grenzwerte für Chlor, Wartezeiten oder pH-Werte nennen die Betriebe in Schleswig-Holstein nicht. Werte aus anderen Ländern lassen sich nicht übertragen. Maßgeblich ist die örtliche Entwässerungssatzung.

Lärm und offene Fragen

Pumpe, Filteranlage und Wärmepumpe unterliegen der TA Lärm. In allgemeinen Wohngebieten gelten 55 Dezibel tags und 40 nachts, in reinen Wohngebieten 50 und 35. Für den Badebetrieb selbst gilt die Kinderlärm-Privilegierung des § 22 Abs. 1a BImSchG nicht unmittelbar. Der VGH München hat ihn aber im Beschluss vom 11. November 2024 (15 ZB 24.1558) als nutzungstypische Wohngeräusche eingeordnet. Feste Uhrzeiten für Badelärm hat kein Gericht aufgestellt.

Ungeklärt ist in keinem Land, auch nicht in Schleswig-Holstein, ob ein saisonal abgebauter Stahlwandpool anders zu behandeln ist als ein dauerhaft stehender. Im Zweifel klärt eine frühe Anfrage bei der unteren Bauaufsicht mehr als jede pauschale Regel.

Quellen

  • LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 10 a LBO, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Zwei Gesetzestextspiegel gesetze.co und anwalt24.de wortgleich, Merkblätter Stadt Kiel und Kreis Rendsburg-Eckernförde, AZV Südholstein, Stadtwerke Husum

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.