Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Hessen

Bedingungen statt Zahlenlimit

Für Hessen ist derzeit kein eindeutiger Grenzwert für dieses Vorhaben belegbar. Die zuständige Behörde und die Fundstelle finden Sie unten.

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Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Was im Detail gilt

Maßgeblich ist HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13 zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: keine offenen Kerndaten.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der HBO, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (HBO) Bauportal des Landes

Im Vergleich

Wer in Hessen eine Terrasse überdachen möchte, hat gute Chancen, ohne Baugenehmigung bauen zu dürfen. Die Hessische Bauordnung nennt die Terrassenüberdachung in ihrer Anlage zu § 63 als eigenen Tatbestand. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Wichtig ist eine klare Trennung: Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist. Ob das Vorhaben materiell zulässig ist, also alle übrigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben einhält, ist eine eigene Frage. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen als Bauherr.

Rechtsgrundlage und Prüfstatus

Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf zwei kommunalen Abdrucken des Anlagentextes. Einer davon gibt den Stand der Novelle vom Oktober 2025 wieder.

MerkmalAngabe
BundeslandHessen
Fundstelle TerrassenüberdachungAnlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13
Fundstelle WintergartenAnlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.12
Statusgeprüft
Konfidenzhoch
Geprüft am01.10.2026
Noch offenkeine offenen Punkte vermerkt

Der Status ist „geprüft“, offene Punkte sind nicht vermerkt. Gesetze können sich jedoch ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand deshalb vor Baubeginn.

Wann keine Baugenehmigung nötig ist

Terrassenüberdachung nach Nr. 1.13

Verfahrensfrei sind laut Wortlaut Überdachungen und Teilverglasungen erdgeschossiger Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3. Daran ist ein Vorbehalt geknüpft: Es wird ein Standsicherheitsnachweis verlangt.

Eine Flächen- oder Tiefengrenze nennt der Wortlaut für die Terrassenüberdachung nicht. Die bei Wintergärten geltende Grenze von 30 qm lässt sich deshalb nicht einfach auf die Überdachung übertragen.

Wintergarten nach Nr. 1.12

Für Wintergärten gibt es einen eigenen Tatbestand mit anderen Bedingungen. Sie gelten nur für den Wintergarten:

  • Grundfläche bis 30 qm
  • nur bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
  • Vorbehalte nach Abschnitt IV Nr. 1 und 3: Sie zeigen das Vorhaben der Gemeinde mit Bauvorlagen an (Kenntnisgabe). Mit dem Bau dürfen Sie frühestens 14 Tage danach beginnen. Zusätzlich brauchen Sie eine Bescheinigung über die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit.
  • Auch ein beheizter Wintergarten kann verfahrensfrei sein, denn das Gesetz knüpft nicht an die Beheizung an.

Alle Bedingungen im Überblick

Jede Bedingung muss für sich erfüllt sein. Fehlt nur eine, entfällt die Verfahrensfreiheit.

BedingungTerrassenüberdachung (Nr. 1.13)Wintergarten (Nr. 1.12)
Gebäudeklasse1 bis 31 bis 3
Lageerdgeschossige Terrassekeine Angabe in den Daten
Flächengrenzekeine im Wortlautbis 30 qm Grundfläche
Tiefengrenzekeine im Wortlautkeine Angabe in den Daten
StatikVorbehalt StandsicherheitsnachweisBescheinigung statisch-konstruktive Unbedenklichkeit
Kenntnisgabe an Gemeindein den Daten nicht vorgesehenja, mit Bauvorlagen
Wartefristin den Daten nicht vorgesehen14 Tage
Beheizungnicht geregeltunerheblich

Innen- und Außenbereich

Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Innen- und Außenbereich. Die Verfahrensfreiheit hängt also nicht davon ab, wo das Grundstück liegt.

Das bedeutet aber nicht, dass überall alles erlaubt ist. Die materielle Zulässigkeit muss trotzdem gegeben sein. Dazu können etwa Festsetzungen eines Bebauungsplans oder andere örtliche Vorgaben gehören. Ob Ihr Vorhaben dazu passt, klären Sie im Zweifel mit der Gemeinde oder der Bauaufsicht.

Richtig messen und einordnen

Was bei der Überdachung zählt

Für die Terrassenüberdachung nennt der Wortlaut keine Flächengrenze. Entscheidend sind daher andere Punkte:

  • Liegt die Terrasse im Erdgeschoss?
  • Gehört das Gebäude zu den Gebäudeklassen 1 bis 3?
  • Handelt es sich um eine Überdachung oder Teilverglasung?

Was beim Wintergarten zählt

Beim Wintergarten ist die Grundfläche maßgeblich, und die Grenze liegt bei 30 qm. Wenn Sie Ihre Pläne nahe an dieser Grenze ausrichten, sollten Sie besonders sorgfältig messen. Klären Sie im Zweifel mit der Behörde, welche Maße einzubeziehen sind.

Typische Fehler

Wintergartenregeln auf die Überdachung übertragen

Die 30-qm-Grenze, die Kenntnisgabe und die 14-Tage-Frist gehören laut den vorliegenden Daten zum Wintergarten-Tatbestand. Für die Terrassenüberdachung gelten eigene Bedingungen.

Überdachung und Wintergarten verwechseln

Der Tatbestand Nr. 1.13 spricht von Überdachungen und Teilverglasungen. Soll die Terrasse weitgehend oder ganz geschlossen werden, prüfen Sie, ob das Vorhaben nicht als Wintergarten einzuordnen ist. Dann gelten dessen Grenzen und Vorbehalte.

Statik vernachlässigen

Auch die verfahrensfreie Terrassenüberdachung steht unter dem Vorbehalt eines Standsicherheitsnachweises. Ohne diesen Nachweis sind die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt.

Verfahrensfreiheit mit Erlaubnis verwechseln

Dass keine Genehmigung nötig ist, ersetzt nicht die Pflicht, alle übrigen Vorschriften einzuhalten. Verstöße können auch bei verfahrensfreien Vorhaben Folgen haben.

Unterlagen und nächste Schritte

Benötigte Unterlagen

Für die Terrassenüberdachung brauchen Sie vor allem den Standsicherheitsnachweis.

Für einen Wintergarten kommen zwei Dinge hinzu:

  • die Bauvorlagen für die Kenntnisgabe an die Gemeinde
  • die Bescheinigung über die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit

Checkliste vor dem Bau

  1. Gebäudeklasse Ihres Hauses feststellen: Liegt sie zwischen 1 und 3?
  2. Prüfen, ob die Terrasse erdgeschossig ist.
  3. Das Vorhaben einordnen: Überdachung oder Teilverglasung (Nr. 1.13) oder Wintergarten (Nr. 1.12)?
  4. Bei einem Wintergarten die Grundfläche messen: höchstens 30 qm.
  5. Den Standsicherheitsnachweis bzw. die Statikbescheinigung beschaffen.
  6. Bei einem Wintergarten die Kenntnisgabe mit Bauvorlagen an die Gemeinde richten und die 14 Tage Wartefrist einhalten.
  7. Die materielle Zulässigkeit prüfen, etwa den Bebauungsplan und örtliche Vorgaben.
  8. Den aktuellen Gesetzesstand kontrollieren.
  9. Alle Unterlagen dauerhaft aufbewahren.

Behördenhinweis

Wichtig: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördliche Auskunft. Der Status der Daten ist „geprüft“ und beruht auf zwei kommunalen Abdrucken des Anlagentextes. Im Einzelfall können Bebauungspläne, örtliche Satzungen oder besondere Grundstücksverhältnisse zu einer anderen Bewertung führen. Fragen Sie vor Baubeginn bei Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde nach, wenn Sie unsicher sind. Klären Sie insbesondere die Einordnung als Überdachung oder Wintergarten und die materielle Zulässigkeit.

Quellen

  • HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Zwei kommunale Abdrucke des Anlagentextes

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.