Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht

Offen oder geschlossen, angebaut oder freistehend: Die Ausführung entscheidet über das Verfahren. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.

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Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Terrassenüberdachung: die 16 Bundesländer im Vergleich

Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.

BundeslandGrenzwertFundstelleStatus
Baden-Württembergbis 30 m²LBO BW, Anhang 1 Nr. 1 lgeprüftDetails
Bayernbis 30 m²BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g teilweise geprüftDetails
Berlinbis 30 m²; Tiefe 3 mBauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ggeprüftDetails
Brandenburgbis 30 m²; Tiefe 4 mBbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 jgeprüftDetails
Bremenbis 30 m²; Tiefe 3.5 mBremLBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 h bbgeprüftDetails
Hamburgzu klärenHBauO, Anlage zu § 61 offenDetails
Hessenohne Zahlenlimit; Bedingungen beachtenHBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13geprüftDetails
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²LBauO M-V, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ggeprüftDetails
Niedersachsenbis 40 m²NBauO, § 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.8geprüftDetails
Nordrhein-Westfalenbis 30 m²; Tiefe 4.5 mBauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ggeprüftDetails
Rheinland-Pfalzbis 50 m³LBauO RP, § 62 Abs. 2 Nr. 2geprüftDetails
Saarlandzu klärenLBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 1 h offenDetails
Sachsenbis 30 m²; Tiefe 3 mSächsBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 g teilweise geprüftDetails
Sachsen-Anhaltbis 30 m²BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 igeprüftDetails
Schleswig-Holsteinbis 30 m²; Tiefe 3 mLBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ggeprüftDetails
Thüringenbis 30 m²; Tiefe 4 mThürBO, § 63 Abs. 1 Nr. 1 ggeprüftDetails

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war

Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.

Was gemessen wird

Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.

Beispiel: Ein Terrassenüberdachung mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.

Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist

Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.

Ob eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, regelt jedes Bundesland in seiner eigenen Bauordnung. Dieser Überblick fasst den Prüfstand vom 1. Oktober 2026 zusammen. Er zeigt Fundstellen, Grenzwerte und den jeweiligen Prüfstatus.

Verfahrensfrei heißt nicht automatisch zulässig

Zwei Fragen müssen Sie getrennt beantworten:

  • Verfahrensfreiheit: Braucht das Vorhaben ein Genehmigungsverfahren?
  • Materielle Zulässigkeit: Darf das Vorhaben an dieser Stelle in dieser Form inhaltlich gebaut werden?

Die folgenden Werte betreffen ausschließlich die erste Frage. Ob Ihre Überdachung auf Ihrem Grundstück inhaltlich zulässig ist, beantworten die Tabellen nicht.

Alle 16 Länder im Überblick

BundeslandFundstelleGrenzwert laut DatenStatus
Baden-WürttembergAnhang 1 Nr. 1 l30 m² Grundfläche, nur Innenbereich, keine Tiefenbegrenzung, Dachterrassen ausgenommengeprüft
BayernArt. 57 Abs. 1 Nr. 1 g30 m², keine Tiefenbegrenzung im Gesetzteilgeprüft
Berlin§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g30 m² und 3,00 m Tiefegeprüft
Brandenburg§ 61 Abs. 1 Nr. 1 j30 m² und 4,00 m Tiefe, außer im Außenbereichgeprüft
Bremen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 h bb30 m² und 3,50 m Tiefegeprüft
Hamburgnicht belegbarkein belastbarer Wertoffen
HessenAnlage zu § 63, Abschn. I Nr. 1.13erdgeschossige Terrassen bei Gebäudeklasse 1 bis 3, keine Flächen- oder Tiefengrenze im Wortlaut, Vorbehalt Standsicherheitsnachweisgeprüft
Mecklenburg-Vorpommern§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g40 m², kein Außenbereichsausschluss, keine Tiefen- oder Höhenbegrenzunggeprüft
Niedersachsen§ 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.840 m² Grundfläche, 3 m Grenzabstandgeprüft
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g30 m² und 4,50 m Tiefegeprüft
Rheinland-Pfalz§ 62 Abs. 2 Nr. 250 m³ umbauter Raumgeprüft
Saarland§ 61 Abs. 1 Nr. 1 hlaut Gesetzestextspiegeln kein Zahlenwertoffen
Sachsen§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g30 m² und 3,00 m Tiefeteilgeprüft
Sachsen-Anhalt§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i30 m², keine Tiefenbegrenzung, kein Außenbereichsausschluss im Wortlautgeprüft
Schleswig-Holstein§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g30 m² und 3,00 m Tiefe, nur bei ebenerdigen Terrassengeprüft
Thüringen§ 63 Abs. 1 Nr. 1 g30 m² und 4,00 m Tiefe, außer im Außenbereichgeprüft

Messgrößen richtig lesen

Fläche beziehungsweise Grundfläche

Die Fläche ist der häufigste Maßstab. Meist liegt die Grenze bei 30 m². In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen liegt sie bei 40 m².

Tiefe

Mehrere Länder begrenzen zusätzlich die Tiefe, also wie weit die Überdachung vom Gebäude absteht. Die Werte reichen von 3,00 m bis 4,50 m. Beide Grenzen müssen dann gemeinsam eingehalten werden.

Umbauter Raum

Rheinland-Pfalz misst nicht die Fläche, sondern den umbauten Raum: höchstens 50 m³. Terrassenüberdachungen sind dort gemeinsam mit Wintergärten in derselben Vorschrift geregelt.

Lage und Abstand

Einige Länder knüpfen an die Lage an: Innenbereich, Außenbereich oder einen Grenzabstand. Niedersachsen verlangt 3 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Gruppe 1: 30 m² mit Tiefenbegrenzung

TiefeLänder
3,00 mBerlin, Sachsen, Schleswig-Holstein (nur ebenerdige Terrassen)
3,50 mBremen
4,00 mBrandenburg, Thüringen (jeweils außer im Außenbereich)
4,50 mNordrhein-Westfalen

Gruppe 2: 30 m² ohne Tiefenbegrenzung

Diese Gruppe umfasst Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg gilt das nur im Innenbereich, Dachterrassen sind ausgenommen. Für Sachsen-Anhalt nennt der Wortlaut keinen Ausschluss für den Außenbereich.

Gruppe 3: 40 m²

Mecklenburg-Vorpommern sieht 40 m² ohne Tiefen- und Höhenbegrenzung vor. Niedersachsen verbindet 40 m² mit 3 m Grenzabstand.

Sonderwege

Hessen nennt keine Flächen- oder Tiefengrenze. Dafür gilt die Regel nur für erdgeschossige Terrassen bei Gebäudeklasse 1 bis 3 und unter dem Vorbehalt eines Standsicherheitsnachweises.

Rheinland-Pfalz rechnet mit dem Volumen statt mit der Fläche.

Länder mit offenem oder teilgeprüftem Stand

Hamburg: offen

Für Hamburg ist nur bestätigt, dass die verfahrensfreien Vorhaben in einer Anlage zu § 61 geregelt sind. Der Volltext dieser Anlage lag nicht vor. Eine ältere Broschüre von 2009 bezieht sich auf eine frühere Fassung. Sie ist kein verlässlicher Maßstab. Für Hamburg lässt sich derzeit keine Aussage zur Verfahrensfreiheit treffen.

Saarland: offen

Zwei Gesetzestextspiegel führen Terrassenüberdachungen in § 61 Abs. 1 Nr. 1 h ohne jeden Zahlenwert auf. Eine amtliche Gegenprobe war nicht möglich. Daraus darf nicht geschlossen werden, dass Überdachungen beliebiger Größe verfahrensfrei sind. Die Rechtslage ist amtlich zu klären.

Bayern und Sachsen: teilgeprüft

Die Terrassenwerte stammen aus dem Gesetzeswortlaut. Der Gesamtstatus beider Länder ist jedoch nur teilgeprüft. Eine abschließende Bestätigung liegt deshalb nicht vor.

Hinweise zu geprüften Ländern

  • Brandenburg: Die Buchstabenzählung ist noch am amtlichen Text gegenzulesen.
  • Rheinland-Pfalz: Die Absatzbezeichnung ist noch am amtlichen Text gegenzulesen.
  • Bremen: Die amtliche Gegenprobe steht aus.

Die Grenzwerte selbst gelten in diesen drei Ländern als belegt.

Typische Fehler

FehlerWarum problematisch
Den Wert eines anderen Bundeslands übernehmenDie Werte unterscheiden sich deutlich, von 30 m² bis 40 m² oder 50 m³
Nur die Fläche prüfenViele Länder begrenzen zusätzlich die Tiefe
Lage und Abstand übersehenEinige Länder nehmen den Außenbereich aus, Niedersachsen verlangt 3 m Grenzabstand
Fehlende Zahlen als „unbegrenzt“ lesenIm Saarland ist das ausdrücklich ungeklärt, in Hessen gelten andere Vorbehalte
Wintergarten-Regeln auf die Überdachung übertragenBeide sind meist getrennt geregelt
Verfahrensfreiheit als Baufreigabe verstehenÜber die inhaltliche Zulässigkeit sagt sie nichts aus
Veraltete Quellen nutzenBeispiele sind die Hamburger Broschüre von 2009 und Stände vor Novellen

Sicherer Ablauf vor Baubeginn

  1. Bundesland bestimmen und die passende Zeile oben lesen.
  2. Fläche, Tiefe oder umbauten Raum Ihrer Planung exakt ermitteln.
  3. Lage klären: Innen- oder Außenbereich, Abstand zur Nachbargrenze.
  4. In Hessen den Standsicherheitsnachweis einplanen und die Gebäudeklasse prüfen.
  5. Bei Status „offen“ oder „teilgeprüft“ grundsätzlich nicht ohne amtliche Auskunft bauen.
  6. Die geltende Fassung der Landesbauordnung im amtlichen Landesrechtsportal nachlesen.
  7. Die inh

Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.