Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht
Offen oder geschlossen, angebaut oder freistehend: Die Ausführung entscheidet über das Verfahren. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.
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Terrassenüberdachung: die 16 Bundesländer im Vergleich
Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.
| Bundesland | Grenzwert | Fundstelle | Status | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 30 m² | LBO BW, Anhang 1 Nr. 1 l | geprüft | Details |
| Bayern | bis 30 m² | BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g | teilweise geprüft | Details |
| Berlin | bis 30 m²; Tiefe 3 m | BauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | geprüft | Details |
| Brandenburg | bis 30 m²; Tiefe 4 m | BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 j | geprüft | Details |
| Bremen | bis 30 m²; Tiefe 3.5 m | BremLBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 h bb | geprüft | Details |
| Hamburg | zu klären | HBauO, Anlage zu § 61 | offen | Details |
| Hessen | ohne Zahlenlimit; Bedingungen beachten | HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13 | geprüft | Details |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | LBauO M-V, § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | geprüft | Details |
| Niedersachsen | bis 40 m² | NBauO, § 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.8 | geprüft | Details |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m²; Tiefe 4.5 m | BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g | geprüft | Details |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ | LBauO RP, § 62 Abs. 2 Nr. 2 | geprüft | Details |
| Saarland | zu klären | LBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 1 h | offen | Details |
| Sachsen | bis 30 m²; Tiefe 3 m | SächsBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | teilweise geprüft | Details |
| Sachsen-Anhalt | bis 30 m² | BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 i | geprüft | Details |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m²; Tiefe 3 m | LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | geprüft | Details |
| Thüringen | bis 30 m²; Tiefe 4 m | ThürBO, § 63 Abs. 1 Nr. 1 g | geprüft | Details |
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war
Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.
Was gemessen wird
Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.
Beispiel: Ein Terrassenüberdachung mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.
Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist
Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.
Ob eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, regelt jedes Bundesland in seiner eigenen Bauordnung. Dieser Überblick fasst den Prüfstand vom 1. Oktober 2026 zusammen. Er zeigt Fundstellen, Grenzwerte und den jeweiligen Prüfstatus.
Verfahrensfrei heißt nicht automatisch zulässig
Zwei Fragen müssen Sie getrennt beantworten:
- Verfahrensfreiheit: Braucht das Vorhaben ein Genehmigungsverfahren?
- Materielle Zulässigkeit: Darf das Vorhaben an dieser Stelle in dieser Form inhaltlich gebaut werden?
Die folgenden Werte betreffen ausschließlich die erste Frage. Ob Ihre Überdachung auf Ihrem Grundstück inhaltlich zulässig ist, beantworten die Tabellen nicht.
Alle 16 Länder im Überblick
| Bundesland | Fundstelle | Grenzwert laut Daten | Status |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Anhang 1 Nr. 1 l | 30 m² Grundfläche, nur Innenbereich, keine Tiefenbegrenzung, Dachterrassen ausgenommen | geprüft |
| Bayern | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g | 30 m², keine Tiefenbegrenzung im Gesetz | teilgeprüft |
| Berlin | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | 30 m² und 3,00 m Tiefe | geprüft |
| Brandenburg | § 61 Abs. 1 Nr. 1 j | 30 m² und 4,00 m Tiefe, außer im Außenbereich | geprüft |
| Bremen | § 61 Abs. 1 Nr. 1 h bb | 30 m² und 3,50 m Tiefe | geprüft |
| Hamburg | nicht belegbar | kein belastbarer Wert | offen |
| Hessen | Anlage zu § 63, Abschn. I Nr. 1.13 | erdgeschossige Terrassen bei Gebäudeklasse 1 bis 3, keine Flächen- oder Tiefengrenze im Wortlaut, Vorbehalt Standsicherheitsnachweis | geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | 40 m², kein Außenbereichsausschluss, keine Tiefen- oder Höhenbegrenzung | geprüft |
| Niedersachsen | § 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.8 | 40 m² Grundfläche, 3 m Grenzabstand | geprüft |
| Nordrhein-Westfalen | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g | 30 m² und 4,50 m Tiefe | geprüft |
| Rheinland-Pfalz | § 62 Abs. 2 Nr. 2 | 50 m³ umbauter Raum | geprüft |
| Saarland | § 61 Abs. 1 Nr. 1 h | laut Gesetzestextspiegeln kein Zahlenwert | offen |
| Sachsen | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | 30 m² und 3,00 m Tiefe | teilgeprüft |
| Sachsen-Anhalt | § 60 Abs. 1 Nr. 1 i | 30 m², keine Tiefenbegrenzung, kein Außenbereichsausschluss im Wortlaut | geprüft |
| Schleswig-Holstein | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g | 30 m² und 3,00 m Tiefe, nur bei ebenerdigen Terrassen | geprüft |
| Thüringen | § 63 Abs. 1 Nr. 1 g | 30 m² und 4,00 m Tiefe, außer im Außenbereich | geprüft |
Messgrößen richtig lesen
Fläche beziehungsweise Grundfläche
Die Fläche ist der häufigste Maßstab. Meist liegt die Grenze bei 30 m². In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen liegt sie bei 40 m².
Tiefe
Mehrere Länder begrenzen zusätzlich die Tiefe, also wie weit die Überdachung vom Gebäude absteht. Die Werte reichen von 3,00 m bis 4,50 m. Beide Grenzen müssen dann gemeinsam eingehalten werden.
Umbauter Raum
Rheinland-Pfalz misst nicht die Fläche, sondern den umbauten Raum: höchstens 50 m³. Terrassenüberdachungen sind dort gemeinsam mit Wintergärten in derselben Vorschrift geregelt.
Lage und Abstand
Einige Länder knüpfen an die Lage an: Innenbereich, Außenbereich oder einen Grenzabstand. Niedersachsen verlangt 3 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Gruppe 1: 30 m² mit Tiefenbegrenzung
| Tiefe | Länder |
|---|---|
| 3,00 m | Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein (nur ebenerdige Terrassen) |
| 3,50 m | Bremen |
| 4,00 m | Brandenburg, Thüringen (jeweils außer im Außenbereich) |
| 4,50 m | Nordrhein-Westfalen |
Gruppe 2: 30 m² ohne Tiefenbegrenzung
Diese Gruppe umfasst Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg gilt das nur im Innenbereich, Dachterrassen sind ausgenommen. Für Sachsen-Anhalt nennt der Wortlaut keinen Ausschluss für den Außenbereich.
Gruppe 3: 40 m²
Mecklenburg-Vorpommern sieht 40 m² ohne Tiefen- und Höhenbegrenzung vor. Niedersachsen verbindet 40 m² mit 3 m Grenzabstand.
Sonderwege
Hessen nennt keine Flächen- oder Tiefengrenze. Dafür gilt die Regel nur für erdgeschossige Terrassen bei Gebäudeklasse 1 bis 3 und unter dem Vorbehalt eines Standsicherheitsnachweises.
Rheinland-Pfalz rechnet mit dem Volumen statt mit der Fläche.
Länder mit offenem oder teilgeprüftem Stand
Hamburg: offen
Für Hamburg ist nur bestätigt, dass die verfahrensfreien Vorhaben in einer Anlage zu § 61 geregelt sind. Der Volltext dieser Anlage lag nicht vor. Eine ältere Broschüre von 2009 bezieht sich auf eine frühere Fassung. Sie ist kein verlässlicher Maßstab. Für Hamburg lässt sich derzeit keine Aussage zur Verfahrensfreiheit treffen.
Saarland: offen
Zwei Gesetzestextspiegel führen Terrassenüberdachungen in § 61 Abs. 1 Nr. 1 h ohne jeden Zahlenwert auf. Eine amtliche Gegenprobe war nicht möglich. Daraus darf nicht geschlossen werden, dass Überdachungen beliebiger Größe verfahrensfrei sind. Die Rechtslage ist amtlich zu klären.
Bayern und Sachsen: teilgeprüft
Die Terrassenwerte stammen aus dem Gesetzeswortlaut. Der Gesamtstatus beider Länder ist jedoch nur teilgeprüft. Eine abschließende Bestätigung liegt deshalb nicht vor.
Hinweise zu geprüften Ländern
- Brandenburg: Die Buchstabenzählung ist noch am amtlichen Text gegenzulesen.
- Rheinland-Pfalz: Die Absatzbezeichnung ist noch am amtlichen Text gegenzulesen.
- Bremen: Die amtliche Gegenprobe steht aus.
Die Grenzwerte selbst gelten in diesen drei Ländern als belegt.
Typische Fehler
| Fehler | Warum problematisch |
|---|---|
| Den Wert eines anderen Bundeslands übernehmen | Die Werte unterscheiden sich deutlich, von 30 m² bis 40 m² oder 50 m³ |
| Nur die Fläche prüfen | Viele Länder begrenzen zusätzlich die Tiefe |
| Lage und Abstand übersehen | Einige Länder nehmen den Außenbereich aus, Niedersachsen verlangt 3 m Grenzabstand |
| Fehlende Zahlen als „unbegrenzt“ lesen | Im Saarland ist das ausdrücklich ungeklärt, in Hessen gelten andere Vorbehalte |
| Wintergarten-Regeln auf die Überdachung übertragen | Beide sind meist getrennt geregelt |
| Verfahrensfreiheit als Baufreigabe verstehen | Über die inhaltliche Zulässigkeit sagt sie nichts aus |
| Veraltete Quellen nutzen | Beispiele sind die Hamburger Broschüre von 2009 und Stände vor Novellen |
Sicherer Ablauf vor Baubeginn
- Bundesland bestimmen und die passende Zeile oben lesen.
- Fläche, Tiefe oder umbauten Raum Ihrer Planung exakt ermitteln.
- Lage klären: Innen- oder Außenbereich, Abstand zur Nachbargrenze.
- In Hessen den Standsicherheitsnachweis einplanen und die Gebäudeklasse prüfen.
- Bei Status „offen“ oder „teilgeprüft“ grundsätzlich nicht ohne amtliche Auskunft bauen.
- Die geltende Fassung der Landesbauordnung im amtlichen Landesrechtsportal nachlesen.
- Die inh
Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.