Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

bis 30 m²Brutto-Grundfläche · BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g geprüft

Nach BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g, bleibt ein Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. Bis 4,50 m Tiefe.

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Was im Detail gilt

Maßgeblich ist BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: keine offenen Kerndaten.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BauO NRW 2018, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (BauO NRW 2018) Bauportal des Landes

Im Vergleich

Das Wichtigste vorab

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Terrasse überdachen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung bauen. Maßgeblich ist § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g der Landesbauordnung NRW. Dieselbe Vorschrift regelt auch den Wintergarten.

Für die Terrassenüberdachung nennt die Datengrundlage zwei Grenzwerte, die gleichzeitig eingehalten sein müssen: höchstens 30 m² Fläche und höchstens 4,50 m Tiefe.

Die Angaben dieser Seite sind geprüft, die Konfidenz ist hoch. Offene Punkte sind derzeit nicht vermerkt. Grundlage sind das amtliche Bauportal NRW, ein Gesetzestextspiegel sowie Merkblätter der Städte Kaarst und Monheim. Stand der Prüfung: 01.10.2026.

Verfahrensfreiheit ist nicht gleich Zulässigkeit

Diese Unterscheidung ist für Bauherren zentral:

  • Verfahrensfreiheit bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag stellen und keine Baugenehmigung abwarten müssen.
  • Materielle Zulässigkeit bedeutet, dass Ihr Vorhaben inhaltlich mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist.

Ein verfahrensfreies Vorhaben ist also nicht automatisch erlaubt. Die Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen liegt dann bei Ihnen als Bauherr. Eine Behörde prüft vorab nichts.

Wann Sie keine Baugenehmigung benötigen

Die Grenzwerte der Terrassenüberdachung

KriteriumGrenzwert laut Datengrundlage
Fundstelle§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g BauO NRW
Flächehöchstens 30 m²
Tiefehöchstens 4,50 m
Verknüpfungbeide Werte kumulativ

Kumulativ heißt: Eine Überdachung mit 28 m² Fläche, aber 5 m Tiefe, fällt nicht unter die Verfahrensfreiheit. Ebenso wenig eine Überdachung mit 4 m Tiefe und 32 m² Fläche.

Weitere Bedingungen im Datensatz

Der Datensatz nennt zu § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g zusätzlich folgende Bedingungen:

  • nur im Innenbereich,
  • nur bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,
  • Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze.

Diese Bedingungen stehen in der Datengrundlage im Zusammenhang mit dem Wintergarten-Tatbestand. Für die Terrassenüberdachung sind dort ausdrücklich nur Fläche und Tiefe aufgeführt. Da beide Vorhaben jedoch auf derselben Fundstelle beruhen, sollten Sie vor Baubeginn mit dem Bauamt klären, ob diese Bedingungen auch für Ihre Überdachung gelten. Planen Sie im Zweifel so, dass Sie sie einhalten.

Abgrenzung zum Wintergarten

Wird die Überdachung seitlich geschlossen, kann aus ihr ein Wintergarten werden. Dafür gelten eigene Kriterien.

MerkmalTerrassenüberdachungWintergarten
Fundstelle§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g
Flächengrenze30 m² Fläche30 m² Brutto-Grundfläche
Tiefengrenze4,50 mim Datensatz nicht genannt
Beheizungim Datensatz nicht genanntnur unbeheizt verfahrensfrei
Innenbereich, GK 1–3, 3 m Abstandmit Bauamt klärenim Datensatz genannt

Ein beheizter Wintergarten gilt als Erweiterung des Wohnraums und ist genehmigungspflichtig. Das Merkmal „unbeheizt“ steht nicht im Gesetzeswortlaut selbst, sondern in der amtlichen Auslegung des Bauportals NRW.

Richtig messen

Fläche und Tiefe

Für die Terrassenüberdachung sind zwei Maße entscheidend: die Fläche bis 30 m² und die Tiefe bis 4,50 m. Die Datengrundlage legt für die Überdachung keine gesonderte Messgröße fest. Für den Wintergarten nennt sie die Brutto-Grundfläche.

Praktische Empfehlung

Klären Sie vorab mit dem Bauamt, von welchen Bezugspunkten aus gemessen wird, etwa ob Dachüberstände einzubeziehen sind. Gerade bei Planungen knapp unter 30 m² oder 4,50 m entscheidet die Messmethode darüber, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei bleibt.

Typische Fehler

Nur ein Grenzwert geprüft

Viele Bauherren achten auf die 30 m² und übersehen die Tiefe von 4,50 m. Beide Grenzen gelten gleichzeitig.

Spätere Umbauten

Wer die Überdachung nachträglich verglast und beheizt, verändert den Charakter des Vorhabens. Ein beheizter Wintergarten ist genehmigungspflichtig.

Verfahrensfrei mit „erlaubt“ verwechselt

Auch ohne Genehmigungsverfahren müssen die inhaltlichen Anforderungen des Baurechts eingehalten werden.

Bedingungen ungeprüft übernommen

Weder sollten Sie Innenbereich, Gebäudeklasse und Grenzabstand pauschal ignorieren, noch sollten Sie ungeprüft annehmen, dass sie entfallen. Eine kurze Rückfrage beim Bauamt schafft Klarheit.

Unterlagen und Checkliste

Für ein verfahrensfreies Vorhaben ist kein Bauantrag nötig. Für eine Rückfrage beim Bauamt und für Ihre eigene Dokumentation sind dennoch folgende Unterlagen sinnvoll:

  • Skizze oder Planzeichnung mit Fläche und Tiefe,
  • Lageplan mit Abstand zur Nachbargrenze,
  • Angaben zur Gebäudeklasse des Hauptgebäudes,
  • Hinweis, ob Seitenwände oder eine Beheizung geplant sind.

Checkliste vor Baubeginn:

  1. Fläche der Überdachung ermitteln: höchstens 30 m²?
  2. Tiefe der Überdachung ermitteln: höchstens 4,50 m?
  3. Messmethode mit dem Bauamt abstimmen.
  4. Lage des Grundstücks klären: Innenbereich?
  5. Gebäudeklasse des Hauptgebäudes feststellen: 1 bis 3?
  6. Abstand zur Nachbargrenze prüfen: mindestens 3 m?
  7. Klären, ob diese Bedingungen auch für die Überdachung gelten.
  8. Ausschließen, dass eine Beheizung oder Schließung zum Wintergarten geplant ist.
  9. Materielle Zulässigkeit unabhängig von der Verfahrensfreiheit prüfen lassen.
  10. Ergebnis der Rückfrage schriftlich festhalten.

Status der Angaben und nächste Schritte

PrüfmerkmalAngabe
Statusgeprüft
Konfidenzhoch
Geprüft am01.10.2026
BelegquellenAmtliches Bauportal NRW, Gesetzestextspiegel, Merkblätter Kaarst und Monheim
Noch offenkeine Punkte vermerkt

Der Status ist zwar geprüft, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung. Örtliche Vorgaben und die konkreten Verhältnisse Ihres Grundstücks können sich auf die Zulässigkeit auswirken.

Behördenhinweis: Wenden Sie sich vor Baubeginn an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Lassen Sie sich bestätigen, ob Ihre Terrassenüberdachung unter § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g BauO NRW fällt, welche Bedingungen gelten und ob Ihr Vorhaben inhaltlich zulässig ist. Bitten Sie möglichst um eine schriftliche Auskunft.

Quellen

  • BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: Amtliches Bauportal NRW und Gesetzestextspiegel

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.