Markt & Zahlen · 9 Min. Lesezeit

Anschlussfinanzierung 2026: Was Bauzinsen über 4 Prozent kosten

Bauzinsen über 4 Prozent: Was die Anschlussfinanzierung 2026 in Euro kostet, welche Fristen gelten und wie Eigentümer Prolongation und Umschuldung prüfen.

Andreas Malkow, Redaktionsleitung immokunde.com

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Redaktionsleitung · Andreas Malkow

Faktengeprüft
Taschenrechner und ausgedruckte Vertragsunterlagen auf einem Schreibtisch
Foto: Jakub Żerdzicki / Unsplash

Wer 2026 eine Anschlussfinanzierung braucht, muss mit Bauzinsen über 4 Prozent rechnen, und das hat für viele Eigentümer spürbare Folgen für die Monatsrate. Die Deutsche Bundesbank weist in ihrer Zinsstatistik für Wohnungsbaukredite, die im August 2026 neu abgeschlossen wurden und mehr als zehn Jahre Zinsbindung haben, einen durchschnittlichen Effektivzins von 4,04 Prozent aus. Im August 2025 waren es 3,73 Prozent. Dazu kommt die Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank vom 10. September 2026, die den Einlagensatz auf 2,50 Prozent angehoben hat. Die nächste Zinsentscheidung der EZB steht am 29. Oktober 2026 an.

Die Kernaussage: Die alte Rate reicht oft nicht mehr

Viele Darlehen, die jetzt aus der Zinsbindung laufen, wurden in den Niedrigzinsjahren abgeschlossen. Wer heute mit derselben Monatsrate weitermachen will, stellt häufig fest: Bei Zinsen über 4 Prozent deckt die alte Rate kaum noch die Zinsen. Getilgt wird dann fast nichts mehr. Die Lösung liegt deshalb selten im Zinsvergleich allein. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Restschuld, Tilgungssatz, neuer Zinsbindung und der Frage, wie viel Rate der Haushalt dauerhaft tragen kann.

Für die Einordnung ist wichtig, welche Zahl Sie gerade vor sich haben. Die Bundesbank erfasst tatsächlich vereinbarte Konditionen und veröffentlicht sie mit Verzögerung. Die Augustwerte sind also die jüngsten amtlichen Zahlen. Die tagesaktuellen Angebote von Vermittlern liegen höher: Interhyp nannte für zehn Jahre Zinsbindung am 15. Oktober 2026 einen Durchschnitt von 4,42 Prozent, Dr. Klein am 18. Oktober 2026 einen besten Sollzins von 4,01 Prozent bei einem Effektivzins von 4,11 Prozent. Solche Topzinsen gelten für Kreditnehmer mit sehr guter Bonität und niedrigem Beleihungsauslauf. Was Sie selbst bekommen, kann spürbar darüber liegen.

Anschlussfinanzierung 2026: Bauzinsen über 4 Prozent in Euro gerechnet

An einem Beispiel sieht man am schnellsten, was der Zinsanstieg für die eigene Finanzierung bedeutet. Die Zahlen sind gerundet und gehen von einem gleichbleibenden Sollzins über die gesamte Zinsbindung aus. Nebenkosten einer Umschuldung sind nicht enthalten.

Beispiel 1: Gleiche Restschuld, unterschiedliche Zinsen

Annahmen: Ursprüngliches Darlehen 350.000 Euro, abgeschlossen vor zehn Jahren mit 1,20 Prozent Sollzins und 2 Prozent anfänglicher Tilgung. Die Monatsrate betrug 933,33 Euro. Nach zehn Jahren sind rund 275.000 Euro Restschuld übrig.

Was passiert, wenn diese 275.000 Euro neu finanziert werden?

VarianteSollzinsAnfängliche TilgungMonatsrateRestschuld nach weiteren 10 Jahren
Alte Rate beibehalten4,10 %praktisch 0 %933,33 EuroZinsen werden nicht voll gedeckt
Anschluss mit 2 % Tilgung4,10 %2,00 %1.397,92 Eurorund 207.200 Euro
Anschluss mit 1 % Tilgung4,10 %1,00 %1.168,75 Eurorund 241.100 Euro
Anschluss mit 2 % Tilgung, schlechtere Kondition4,50 %2,00 %1.489,58 Eurogeringfügig niedriger als bei 4,10 %

Drei Dinge fallen auf. Erstens: Allein die Zinsen auf 275.000 Euro kosten bei 4,10 Prozent im ersten Monat 939,58 Euro. Die alte Rate von 933,33 Euro reicht also nicht einmal dafür. Zweitens: Bei 2 Prozent Tilgung steigt die Rate um 464,59 Euro im Monat. Das sind 5.575,08 Euro im Jahr. Drittens: Ob die Bank 4,10 oder 4,50 Prozent verlangt, macht bei dieser Restschuld 91,66 Euro im Monat aus, also rund 1.100 Euro im Jahr. Ein sorgfältiger Angebotsvergleich ist bares Geld.

Beispiel 2: Was eine niedrigere Tilgung wirklich kostet

Die naheliegende Reaktion auf die höhere Rate ist, die Tilgung zu senken. Im Beispiel oben drückt die Tilgung von 1 statt 2 Prozent die Rate um 229,17 Euro im Monat. Der Preis dafür zeigt sich am Ende der neuen Zinsbindung: Es bleiben rund 241.100 statt rund 207.200 Euro Restschuld. Gut 33.900 Euro mehr Schulden gehen dann in die nächste Anschlussfinanzierung, zu Zinsen, die heute niemand kennt.

In der Praxis ist die abgesenkte Tilgung trotzdem oft der richtige Hebel, nämlich dann, wenn die höhere Rate das Haushaltsbudget sprengen würde. Wichtig ist nur, dass man es bewusst tut und eine Vereinbarung über Tilgungssatzwechsel oder Sondertilgungen in den neuen Vertrag aufnimmt. Dann lässt sich später nachsteuern, wenn Einkommen steigen oder Rücklagen frei werden.

Wen der Zinsanstieg trifft und wen weniger

Stark betroffen: Altverträge mit niedriger Tilgung

Am härtesten trifft es Eigentümer, deren Darlehen in den Niedrigzinsjahren mit geringer Tilgung abgeschlossen wurde. Bei ihnen ist die Restschuld noch hoch, und der Zinssprung wirkt auf eine große Summe. Wer damals 1 Prozent Tilgung vereinbart hat, steht heute mit einer Restschuld da, die sich kaum vom ursprünglichen Darlehen unterscheidet.

Ebenfalls belastet: hoher Beleihungsauslauf

Banken bepreisen das Risiko über den Beleihungsauslauf. Gemeint ist das Verhältnis der Restschuld zum Beleihungswert, also dem Wert, den die Bank vorsichtig und dauerhaft für die Immobilie ansetzt. Der Beleihungswert liegt in der Regel unter dem Verkehrswert, dem Preis, der am Markt erzielbar wäre. Je höher der Auslauf, desto höher der Zinsaufschlag. Wer seine Restschuld vor dem Anschluss unter eine Beleihungsschwelle der Bank drücken kann, etwa durch eine Sondertilgung, bekommt unter Umständen bessere Konditionen.

Weniger betroffen: hohe Tilgung, Rücklagen, frühe Absicherung

Vergleichsweise entspannt sind Eigentümer, die konsequent getilgt oder Sondertilgungen genutzt haben. Ihre Restschuld ist klein, der Zinssprung wirkt auf weniger Geld. Wer sich vor dem Anstieg im Sommer 2026 bereits ein Forward-Darlehen gesichert hat, profitiert von der damaligen Kondition. Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zins heute festgelegt wird, die aber erst später ausgezahlt wird.

Käufer, die heute abschließen

Wer jetzt eine Immobilie kauft und finanziert, ist zwar nicht in einer Anschlussfinanzierung, legt aber deren Ausgangslage fest. Die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist die Summe, die beim nächsten Anschluss neu verhandelt werden muss. Diese Zahl steht in jedem Tilgungsplan und verdient mehr Aufmerksamkeit als der Zins in der Werbung.

Was offen ist und wovon die Entwicklung abhängt

Der Hintergrund des Zinsanstiegs ist die Inflation. Das Statistische Bundesamt hat am 13. Oktober 2026 bestätigt, dass die Teuerung im September bei 3,3 Prozent lag, nach 2,9 Prozent im August und 2,8 Prozent im Juli. Treiber war die Energie. Die Kerninflation ohne Nahrungsmittel und Energie lag dagegen wie in den beiden Vormonaten bei 2,4 Prozent.

Wie die EZB am 29. Oktober 2026 entscheidet, ist offen. Die LBBW schrieb in ihrer Terminvorschau Anfang Oktober, sie rechne für Oktober nicht mit einer weiteren Anhebung. Finanztip kam im September zur selben Einschätzung. Das sind Einschätzungen Dritter, keine Gewissheiten.

Für Baufinanzierungen ist der Leitzins ohnehin nur ein Faktor. Langfristige Bauzinsen orientieren sich vor allem an den Renditen langlaufender Anleihen und Pfandbriefe, und die reagieren auf Inflationserwartungen, Staatsverschuldung und die Lage an den internationalen Kapitalmärkten. Auch eine unveränderte EZB-Entscheidung kann deshalb mit steigenden oder fallenden Bauzinsen einhergehen.

Was jetzt zu tun ist, je nach Ausgangslage

Ihre Zinsbindung endet in den nächsten zwölf Monaten

  • Restschuld und Ablaufdatum prüfen. Beides steht im Darlehensvertrag oder im Jahreskontoauszug der Bank. Ohne diese zwei Zahlen ist kein Angebot vergleichbar.
  • Auf das Angebot der Hausbank achten. Nach § 493 BGB muss die Bank spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Dieses Prolongationsangebot, also die Verlängerung beim bisherigen Kreditgeber, kommt oft knapp. Wer früher fragt, gewinnt Zeit für Vergleiche.
  • Vergleichsangebote einholen. Ein Bankwechsel, die sogenannte Umschuldung, kostet Aufwand: Bonitätsprüfung, Unterlagen, in der Regel eine Abtretung der Grundschuld mit Notar- und Grundbuchkosten. Diese Kosten gehören in den Vergleich, ebenso wie Sondertilgungsrechte und die Möglichkeit, den Tilgungssatz zu wechseln.
  • Fristen kennen. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen nach § 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Achtung: Nach § 489 Absatz 3 BGB gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn der geschuldete Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurückgezahlt wird. Die neue Finanzierung muss also rechtzeitig stehen.

Ihre Zinsbindung endet in einem bis fünf Jahren

Hier kommt das Forward-Darlehen ins Spiel. Für die Zinssicherheit verlangen Banken einen Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit wächst. Wichtig ist der Haken: Das Forward-Darlehen muss abgenommen werden, auch wenn die Zinsen bis zum Start fallen. Es ist eine Absicherung gegen steigende Zinsen, kein Instrument, um an sinkenden zu verdienen. Wer diesen Weg prüft, sollte die Höhe des Aufschlags je Monat Vorlauf bei mehreren Anbietern erfragen. Er unterscheidet sich zwischen den Instituten deutlich.

Ihr Darlehen läuft schon länger als zehn Jahre

Wer eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren vereinbart hat, kann nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einem alten Zins unter dem heutigen Niveau gibt es dafür meist keinen Anlass. Das Recht wird erst interessant, wenn die Marktzinsen unter den eigenen Vertragszins fallen.

Sie haben Rücklagen

Zum Ende der Zinsbindung lässt sich die Restschuld in beliebiger Höhe tilgen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Jeder Euro, der dann zurückgezahlt wird, muss nicht zu Zinsen über 4 Prozent neu finanziert werden. Dem steht gegenüber, dass Rücklagen für Reparaturen, Heizung oder Dach nicht fehlen dürfen. Gerade bei älteren Häusern ist ein Puffer oft wichtiger als der letzte Zehntelpunkt beim Zins.

Häufige Fragen

Muss meine Bank mir überhaupt eine Verlängerung anbieten?

Die Bank muss Ihnen nach § 493 BGB rechtzeitig mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Eine Pflicht, Ihnen eine bestimmte Kondition anzubieten, ergibt sich daraus nicht. Ob und zu welchem Zins verlängert wird, ist Verhandlungssache.

Was passiert, wenn ich bis zum Ablauf nichts unternehme?

Das hängt vom Darlehensvertrag ab. Häufig läuft das Darlehen dann zu einem variablen Zins weiter, der meist über den Konditionen einer neuen Festschreibung liegt. Ein Blick in die Vertragsbedingungen klärt, was in Ihrem Fall gilt.

Ist eine kürzere Zinsbindung jetzt günstiger?

Nicht automatisch. Bei mehreren Vermittlern lagen die Topzinsen für fünf Jahre im Oktober 2026 sogar über denen für zehn Jahre. Eine kürzere Bindung bringt außerdem schneller die nächste Anschlussfinanzierung mit unbekanntem Zins. Es lohnt sich, die Angebote für mehrere Laufzeiten nebeneinanderzulegen.

Kann ich einen Teil variabel und einen Teil fest finanzieren?

Ja, viele Banken bieten eine Aufteilung in mehrere Darlehensteile an. Der variable Teil lässt sich in der Regel jederzeit tilgen, trägt aber das volle Zinsänderungsrisiko. Für wen das passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Schwankung bei der Rate der Haushalt verkraften kann.

Hilft ein Bausparvertrag bei der Anschlussfinanzierung?

Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag mit niedrigem Darlehenszins kann einen Teil der Restschuld ablösen. Wie viel er bringt, hängt von Bausparsumme, Zuteilung und den Vertragsbedingungen ab. Bei laufenden Verträgen ist der Zeitpunkt der Zuteilung oft der Knackpunkt.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Marktlage und ersetzt keine Beratung. Ob eine Prolongation, eine Umschuldung oder ein Forward-Darlehen in Ihrer Situation passt, sollten Sie mit einer unabhängigen Finanzierungsberatung, etwa der Verbraucherzentrale, oder bei Vertragsfragen mit einem Anwalt im Einzelfall prüfen.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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