Anschlussfinanzierung 2026: Forward-Darlehen und Zinsbindung
Bauzinsen über 4 Prozent, EZB-Entscheid am 29. Oktober: Was ein Forward-Darlehen jetzt kostet, wie Sie rechnen und welche Zinsbindung zu Ihnen passt.

Redaktion immokunde.com
Redaktionsleitung · Andreas Malkow
Laut der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank kosteten neu abgeschlossene Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung im August 2026 im Schnitt 4,04 Prozent. Im Juli waren es noch 3,92 Prozent. Am 10. September 2026 hat die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen zum zweiten Mal in diesem Jahr angehoben, die nächste Entscheidung fällt am 29. Oktober 2026. Bei einer Anschlussfinanzierung 2026 stellt sich damit für viele Eigentümer eine konkrete Frage: Den heutigen Zins per Forward-Darlehen für eine Zinsbindung sichern, die erst in ein bis fünf Jahren endet, oder bis zum Stichtag warten? Die Antwort hängt davon ab, wie viel Vorlauf Sie haben und wie viel Risiko Ihr Budget aushält. Der Rest ist Rechenarbeit.
Anschlussfinanzierung 2026: Wo die Bauzinsen gerade stehen
Viele Eigentümer haben zwischen 2016 und 2021 mit Zinsen um 1 bis 2 Prozent finanziert. Für sie ist der Sprung jetzt erheblich. Die amtlichen Zahlen zeigen die Richtung:
| Kennzahl | Wert | Stand |
|---|---|---|
| EZB-Einlagensatz | 2,50 % | gültig seit 16. September 2026 |
| EZB-Hauptrefinanzierungssatz | 2,65 % | gültig seit 16. September 2026 |
| Bundesbank, Wohnungsbaukredite über 10 Jahre Zinsbindung | 4,04 % | Neugeschäft August 2026 |
| Bundesbank, Wohnungsbaukredite über 10 Jahre Zinsbindung | 3,92 % | Neugeschäft Juli 2026 |
| Rendite zehnjährige Bundesanleihe | 3,69 % | Hoch am 28. September 2026 |
| Rendite zehnjährige Bundesanleihe | 3,55 % | 7. Oktober 2026 |
Für Ihre Anschlussfinanzierung zählt vor allem die letzte Zeile. Langfristige Baukredite orientieren sich eng an der Rendite langlaufender Anleihen, also eher an Bundesanleihen und Pfandbriefen als am Leitzins der EZB. Deshalb können die Bauzinsen auch dann steigen, wenn die Notenbank stillhält. Und umgekehrt kann ein EZB-Schritt am 29. Oktober schon vorher in den Konditionen eingepreist sein.
Die Bundesbank-Werte sind Durchschnitte über alle Banken und Bonitäten. Ein einzelnes Angebot kann darüber oder darunter liegen, je nach Beleihung, Einkommen und Restschuld.
Die Kurzfassung für Eigentümer mit auslaufender Zinsbindung
Ein Forward-Darlehen ist eine Zinsversicherung mit Prämie. Die Prämie ist der Forward-Aufschlag, und er wächst mit jedem Monat Vorlauf. Das Geschäft rechnet sich nur, wenn der Marktzins am Tag Ihrer Anschlussfinanzierung höher liegt als der heutige Zins plus Aufschlag. Ob das so kommt, weiß niemand. Wer aber eine Rate nur bis zu einer bestimmten Höhe stemmen kann, kauft mit dem Forward-Darlehen Planbarkeit, auch wenn er am Ende vielleicht etwas mehr zahlt.
Was ein Forward-Darlehen kostet: Der Aufschlag wächst mit jedem Monat Vorlauf
Das Prinzip ist einfach. Sie unterschreiben heute einen Darlehensvertrag, ausgezahlt wird erst, wenn Ihre alte Zinsbindung endet. Bis dahin zahlen Sie nichts, auch keine Bereitstellungszinsen. Für das Warten verlangt die Bank einen Zuschlag auf den Sollzins, also den reinen Zinssatz ohne Nebenkosten.
Vermittler wie Interhyp nennen dafür derzeit etwa 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte pro Monat Vorlauf. Manche Banken verlangen für die ersten drei bis zwölf Monate gar keinen Aufschlag. Die maximale Vorlaufzeit liegt je nach Anbieter bei bis zu 60 oder 66 Monaten.
Die folgende Tabelle ist ein Beispiel. Annahmen: Sollzins für eine sofort ausgezahlte Anschlussfinanzierung mit zehn Jahren Zinsbindung 4,00 Prozent, Aufschlag 0,02 Prozentpunkte pro Monat ab dem ersten Monat.
| Vorlauf bis zur Auszahlung | Aufschlag gesamt | Forward-Sollzins | Mehrzins pro Jahr je 100.000 Euro |
|---|---|---|---|
| 12 Monate | 0,24 Prozentpunkte | 4,24 % | 240,00 Euro |
| 24 Monate | 0,48 Prozentpunkte | 4,48 % | 480,00 Euro |
| 36 Monate | 0,72 Prozentpunkte | 4,72 % | 720,00 Euro |
| 60 Monate | 1,20 Prozentpunkte | 5,20 % | 1.200,00 Euro |
Wie die Tabelle zeigt, ist ein Forward mit zwölf Monaten Vorlauf vergleichsweise günstig, bei fünf Jahren wird es teuer. Gibt die Bank die ersten zwölf Monate aufschlagsfrei, sinkt der Forward-Zins bei 24 Monaten Vorlauf in diesem Beispiel auf 4,24 Prozent. Genau an solchen Details unterscheiden sich die Angebote, und genau dort lohnt der Vergleich.
Rechenbeispiel: 196.500 Euro Restschuld, Zinsbindung endet im Herbst 2028
Beispiel mit Annahmen: Ein Ehepaar hat im Herbst 2018 ein Darlehen über 250.000 Euro aufgenommen, 1,50 Prozent Sollzins, 2,00 Prozent Anfangstilgung, zehn Jahre Zinsbindung. Die Monatsrate beträgt 729,17 Euro. Bei Ablauf der Zinsbindung im Herbst 2028 stehen nach vereinfachter Jahresrechnung noch rund 196.500 Euro offen. Bis zur Anschlussfinanzierung bleiben also 24 Monate.
Für die neue Rate wird wieder mit 2,00 Prozent Tilgung gerechnet. Drei Wege:
| Variante | Sollzins | Monatsrate (Zins + 2 % Tilgung) | Mehr als bisher |
|---|---|---|---|
| Forward heute, 24 Monate Vorlauf | 4,48 % (gesichert) | 1.061,10 Euro | 331,93 Euro |
| Abwarten, Marktzins 2028 bei 3,50 % | 3,50 % | 900,63 Euro | 171,46 Euro |
| Abwarten, Marktzins 2028 bei 4,48 % | 4,48 % | 1.061,10 Euro | 331,93 Euro |
| Abwarten, Marktzins 2028 bei 5,50 % | 5,50 % | 1.228,13 Euro | 498,96 Euro |
Die Zinssätze für 2028 sind keine Prognose, sondern Szenarien zum Durchrechnen. Aus der Tabelle lassen sich drei Dinge ablesen:
- Die Schwelle liegt bei 4,48 Prozent. Nur wenn der Marktzins im Herbst 2028 darüber liegt, war das Forward-Darlehen die günstigere Wahl.
- Die Rate steigt in jedem Fall deutlich. Selbst im freundlichen Szenario zahlt das Paar rund 171 Euro mehr im Monat als heute. Wer das nicht einkalkuliert hat, hat ein Problem, egal ob mit oder ohne Forward.
- Der Abstand ist ungleich verteilt. Im günstigen Fall kostet der Forward 160,47 Euro im Monat mehr als nötig. Im ungünstigen Fall spart er 167,03 Euro im Monat. Über zehn Jahre sind das jeweils fünfstellige Beträge, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Im ersten Jahr der neuen Zinsbindung fallen bei 4,48 Prozent auf 196.500 Euro rund 8.803,20 Euro Zinsen an. Bei 1,50 Prozent auf dieselbe Summe wären es 2.947,50 Euro gewesen. Diese Differenz ist der eigentliche Kern jeder Anschlussfinanzierung 2026.
Wer vom Forward-Darlehen profitiert und wer draufzahlt
Eher im Vorteil sind Haushalte, deren Budget eng ist. Wenn eine Rate über 1.100 Euro die Haushaltskasse sprengen würde, hat Planungssicherheit einen Wert, der sich nicht in Zinspunkten messen lässt. Dazu kommen Eigentümer mit hoher Restschuld, denn jeder Zehntelprozentpunkt wirkt hier stärker.
Eher im Nachteil sind Eigentümer, die bis zur Anschlussfinanzierung noch viel Kapital erwarten, etwa aus einer Erbschaft oder einem fälligen Sparvertrag. Ein Forward-Darlehen wird über die vereinbarte Summe abgeschlossen. Wer später deutlich weniger braucht, muss mit der Bank verhandeln. Ebenfalls im Nachteil: alle, die die Immobilie vor Auszahlung verkaufen könnten. Ein unterschriebenes Forward-Darlehen ist ein verbindlicher Vertrag. Wer es nicht abruft, muss in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen, also einen Ausgleich für den Zinsschaden der Bank.
Unbeteiligt, aber betroffen sind Mieter. Ihr Mietvertrag ändert sich durch die Finanzierung des Vermieters nicht. Höhere Finanzierungskosten können aber Verkaufsentscheidungen von Kleinvermietern beeinflussen.
Forward-Darlehen, Prolongation oder Umschuldung: drei Wege im Vergleich
In der Praxis landen viele Eigentümer beim bequemsten Weg: Die Hausbank schickt ein Verlängerungsangebot, man unterschreibt. Das nennt sich Prolongation. Bequem ist es, günstig nicht unbedingt.
| Weg | Zeitpunkt | Vorteil | Haken |
|---|---|---|---|
| Prolongation bei der bisherigen Bank | in den letzten Monaten vor Ablauf | kein Bankwechsel, keine Kosten für die Grundschuld | oft kein Wettbewerb, Angebot wird selten verhandelt |
| Umschuldung zu einer anderen Bank | bis etwa zwölf Monate vorher, je nach Bank auch kürzer | Marktvergleich möglich | Grundschuld muss abgetreten werden, dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an |
| Forward-Darlehen | ein bis fünf Jahre vorher | Zins heute fest | Aufschlag, Abnahmepflicht |
Wichtig zur Grundschuld: Die Grundschuld ist das Pfandrecht der Bank am Grundstück, eingetragen im Grundbuch. Wechseln Sie die Bank, wird sie meist an die neue Bank abgetreten statt neu bestellt. Das ist in der Regel günstiger als eine Neueintragung, kostet aber trotzdem Gebühren. Bei kleinen Restschulden können diese Kosten den Zinsvorteil einer anderen Bank merklich schmälern.
Beim Forward-Darlehen sind beide Varianten möglich: bei der eigenen Bank, die dann intern verlängert, oder bei einer anderen Bank mit späterer Abtretung der Grundschuld.
Welche Zinsbindung zur Anschlussfinanzierung passt
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, für den der Sollzins fest vereinbart ist. Bei der Anschlussfinanzierung wird sie oft unterschätzt, dabei ist sie die zweite große Stellschraube neben dem Zinssatz.
Im August 2026 lagen die Durchschnittszinsen laut Bundesbank für die drei Laufzeitgruppen nah beieinander: über ein bis fünf Jahre 4,03 Prozent, über fünf bis zehn Jahre 3,81 Prozent, über zehn Jahre 4,04 Prozent. Eine kurze Bindung ist derzeit also kaum billiger als eine lange.
Für die Wahl hilft eine praktische Überlegung: Wann wollen Sie schuldenfrei sein? Liegt die Restschuld bei Ende der neuen Bindung noch hoch, tragen Sie wieder ein Zinsrisiko. Im Beispiel oben bleibt bei 4,48 Prozent Sollzins und 2,00 Prozent Tilgung nach zehn Jahren noch ein großer Teil der 196.500 Euro offen. Mit höherer Tilgung schrumpft dieses Risiko, die Rate steigt aber.
Ein Punkt, der bei langen Bindungen oft übersehen wird: Nach zehn Jahren ab Auszahlung dürfen Sie als Kreditnehmer ein Darlehen mit fester Zinsbindung immer kündigen, mit sechs Monaten Frist und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. So regelt es § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. Eine Zinsbindung über 15 Jahre gibt Ihnen also Sicherheit gegen steigende Zinsen und lässt nach zehn Jahren trotzdem den Ausstieg offen, falls die Zinsen dann gefallen sind. Die Bank selbst hat dieses Kündigungsrecht nicht.
Ihre Rechte gegenüber der Bank vor dem Ablauf der Zinsbindung
Zwei gesetzliche Regeln sind für die Anschlussfinanzierung 2026 besonders praktisch:
- Informationspflicht der Bank: Nach § 493 Absatz 1 BGB muss die Bank spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Wer erst dieses Schreiben abwartet, hat allerdings wenig Zeit für Vergleiche und kann keinen Forward-Vorlauf mehr nutzen.
- Kündigung zum Ende der Zinsbindung: Nach § 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB können Sie ein Darlehen, dessen Zinsbindung vor der vollständigen Rückzahlung endet, mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Zinsbindung kündigen. Damit steht der Weg zu einer anderen Bank offen.
Was in der Praxis häufig schiefgeht: Die Ablösung bei einem Bankwechsel braucht Zeit, weil die Grundschuld übertragen werden muss. Wer zu spät startet, rutscht im schlechtesten Fall in einen teuren variablen Zins, bis alles erledigt ist.
Was offen ist und wovon die Entwicklung abhängt
Ob die EZB am 29. Oktober 2026 erneut erhöht, entscheidet der EZB-Rat am Sitzungstag. Mehrere Banken und Analysehäuser erwarten vorerst keinen weiteren Schritt. Die LBBW etwa schrieb Anfang Oktober 2026, sie rechne für Oktober mit keiner weiteren Anhebung. Für Ihre Anschlussfinanzierung entscheidender ist aber, wie sich Inflation, Energiepreise und Anleiherenditen bis zu Ihrem Stichtag entwickeln. Diese Größen kann niemand verlässlich vorhersagen, auch Banken nicht.
Gerade deshalb ist das Forward-Darlehen keine Wette auf eine bestimmte Zinsentwicklung, sondern eine Entscheidung über Ihre Risikotragfähigkeit. Wer bei 5,50 Prozent Marktzins in Zahlungsschwierigkeiten käme, rechnet anders als jemand, der auch diese Rate locker tragen könnte.
Was Eigentümer jetzt prüfen können
Zinsbindung endet in weniger als zwölf Monaten:
- Vertrag heraussuchen und das genaue Enddatum der Zinsbindung notieren.
- Restschuld zum Stichtag aus dem Tilgungsplan oder beim Kreditinstitut erfragen.
- Angebote mehrerer Banken einholen und mit dem Prolongationsangebot der Hausbank vergleichen. Viele Banken verlangen in diesem Zeitfenster keinen oder nur einen geringen Forward-Aufschlag.
- Kosten für die Abtretung der Grundschuld in den Vergleich einbeziehen.
Zinsbindung endet in ein bis drei Jahren:
- Die eigene Schmerzgrenze bei der Monatsrate festlegen. Diese Zahl ist wichtiger als jede Zinsmeinung.
- Mit der Tabelle oben durchrechnen: Ab welchem Marktzins wäre die Rate nicht mehr tragbar? Liegt der Forward-Zins darunter, wird das Forward-Darlehen zur Absicherungsfrage.
- Klären, ob ein Verkauf oder eine größere Sondertilgung vor dem Stichtag denkbar ist. Wenn ja, ist die Abnahmepflicht ein echtes Risiko.
Zinsbindung endet in mehr als drei Jahren:
- Prüfen, ob Ihr laufender Vertrag Sondertilgungen erlaubt. Jeder Euro, der vorher getilgt wird, muss später nicht zum höheren Zins finanziert werden.
- Beachten, dass der Aufschlag bei langen Vorlaufzeiten schnell über einen Prozentpunkt steigt.
Vermieter:
- Bei einer vermieteten Immobilie sind Schuldzinsen grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung absetzbar. Die steuerliche Wirkung verändert die Nettobelastung, aber nicht das Zinsrisiko.
- Mietrendite und neue Rate gegenüberstellen. Steigt die Rate wie im Beispiel um über 300 Euro im Monat, verschiebt sich die Rechnung einer Kapitalanlage spürbar.
Häufige Fragen zum Forward-Darlehen
Kann ich ein Forward-Darlehen widerrufen?
Verbraucher haben bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss. Danach ist der Vertrag bindend. Wer das Darlehen später nicht abruft, muss in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.
Was passiert, wenn die Zinsen nach Abschluss fallen?
Dann zahlen Sie den vereinbarten Forward-Zins, auch wenn der Markt günstiger ist. Eine Anpassung nach unten ist nicht vorgesehen. Bei einer Zinsbindung über zehn Jahre bleibt Ihnen nach zehn Jahren ab Auszahlung das gesetzliche Kündigungsrecht.
Zahle ich während der Vorlaufzeit schon Zinsen?
Nein. In der Vorlaufzeit fallen weder Zinsen noch Bereitstellungszinsen an. Der Aufschlag steckt im Sollzins und wird erst ab Auszahlung mit der normalen Rate bezahlt.
Kann ich mit dem Forward-Darlehen auch die Tilgung ändern?
Ja, die Tilgung wird für den neuen Vertrag frei vereinbart. Viele Eigentümer nutzen die Anschlussfinanzierung, um Tilgung und Sondertilgungsrechte neu zu verhandeln.
Ist ein Bausparvertrag eine Alternative?
Ein Bausparvertrag kann einen Darlehenszins sichern, setzt aber eine Ansparphase und die Zuteilung voraus. Ob er rechtzeitig zuteilungsreif wird und was Abschlussgebühr und Guthabenzins insgesamt kosten, muss für den konkreten Tarif gerechnet werden.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Rechts- und Marktlage allgemein. Ob ein Forward-Darlehen, eine Prolongation oder eine Umschuldung im Einzelfall passt, hängt von Vertrag, Restschuld, Einkommen und Plänen ab. Lassen Sie Ihren Fall von einer unabhängigen Finanzierungsberatung prüfen, bei steuerlichen Fragen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und bei Streit mit der Bank von einer Anwältin oder einem Anwalt.
Quellen
- Deutsche Bundesbank: MFI-Zinsstatistik für den Euroraum, August 2026
- Europäische Zentralbank: Geldpolitische Beschlüsse
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 489 BGB, Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 493 BGB, Informationen während des Vertragsverhältnisses
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.