Baupreisindex 3. Quartal 2026: Wohngebäude 5,5 % teurer
Baupreisindex für Wohngebäude im 3. Quartal 2026: Neubau 5,5 % teurer als im Vorjahr, Instandhaltung 6,0 %. Was das für Bauherren und Eigentümer heißt.

Redaktion immokunde.com
Redaktionsleitung · Andreas Malkow
Die Preise für den Neubau von Wohngebäuden in Deutschland lagen im August 2026 um 5,5 Prozent über dem Vorjahresmonat. Das hat das Statistische Bundesamt am 9. Oktober 2026 mitgeteilt. Der August ist der Berichtsmonat für das dritte Quartal. Damit liegt der Baupreisindex 3. Quartal 2026 für Wohngebäude vor: Gegenüber Mai 2026 sind die Preise um 1,0 Prozent gestiegen, der Index steht bei 141,7 Punkten (Basisjahr 2021 = 100). Arbeiten an bestehenden Häusern haben sich noch etwas stärker verteuert, nämlich um 6,0 Prozent.
Baupreisindex 3. Quartal 2026: die Zahlen für Wohngebäude
Das Statistische Bundesamt erhebt die Baupreise jedes Quartal, und zwar für die Monate Februar, Mai, August und November. Gemessen wird, was Bauleistungen am Gebäude selbst kosten, einschließlich Mehrwertsteuer. Das Grundstück gehört nicht dazu, genauso wenig wie Architektenhonorar oder Erschließung. Der Index zeigt also, wie sich die Preise für Rohbau und Ausbau entwickeln. Was ein fertiges Haus insgesamt kostet, zeigt er nicht.
So sieht der August 2026 im Vergleich zum August 2025 aus:
| Bauleistung | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|
| Wohngebäude insgesamt | +5,5 % |
| Rohbauarbeiten | +5,4 % |
| Betonarbeiten | +4,3 % |
| Mauerarbeiten | +4,2 % |
| Dachdeckungsarbeiten | +7,6 % |
| Zimmer- und Holzbauarbeiten | +7,2 % |
| Erdarbeiten | +6,1 % |
| Ausbauarbeiten | +5,7 % |
| Heizanlagen und zentrale Wassererwärmung (u. a. Wärmepumpen) | +5,2 % |
| Metallbauarbeiten | +5,0 % |
| Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnik | +7,2 % |
| Wärmedämm-Verbundsysteme | +5,7 % |
| Instandhaltung von Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) | +6,0 % |
Beton- und Mauerarbeiten haben den größten Anteil am Gesamtindex und sind mit gut 4 Prozent noch vergleichsweise moderat gestiegen. Dass der Rohbau trotzdem bei 5,4 Prozent landet, liegt an Dach, Holzbau und Erdarbeiten. Gerade diese Gewerke machen bei Einfamilienhäusern einen spürbaren Teil der Rechnung aus.
Die Teuerung hat sich im Lauf des Jahres beschleunigt
Im Februar 2026 lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei 3,3 Prozent, im Mai bei 5,0 Prozent, jetzt im August bei 5,5 Prozent. Das sind drei Quartale mit steigender Tendenz. Wer Anfang des Jahres mit Preissteigerungen von gut 3 Prozent kalkuliert hat, liegt heute deutlich daneben.
In Berlin und Brandenburg geht es noch stärker nach oben
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen eigene Indizes. Für Berlin weist das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im August 2026 ein Plus von 6,9 Prozent bei Wohngebäuden aus, für Brandenburg 7,6 Prozent. In Brandenburg ist die Instandhaltung von Wohngebäuden um 8,2 Prozent teurer geworden. Bauleistungen kosten also regional unterschiedlich viel. Der Bundeswert ist ein Durchschnitt.
Was der Anstieg für Bauherren bedeutet
Für alle, die gerade planen oder bauen, ist der Index vor allem eines: ein Abgleich mit der eigenen Kalkulation. Ein einfaches Beispiel zeigt, um welche Beträge es geht.
Rechenbeispiel (Annahmen): Für ein Einfamilienhaus wurden die reinen Baukosten im August 2025 mit 400.000 Euro kalkuliert. Die Preise entwickeln sich genau wie der Bundesindex.
| Zeitpunkt | Baukosten laut Index |
|---|---|
| August 2025 | 400.000,00 Euro |
| August 2026 (+5,5 %) | 422.000,00 Euro |
| Mehrkosten | 22.000,00 Euro |
Auch ein einziges Quartal macht sich bemerkbar. Auf 400.000 Euro gerechnet bedeutet der Anstieg um 1,0 Prozent zwischen Mai und August etwa 4.000 Euro. Bei Projekten, die über ein Jahr in der Planung waren, deckt ein Puffer von 5 Prozent für Unvorhergesehenes die reine Preissteigerung also schon nicht mehr ab.
Festpreis oder Preisgleitklausel: Darauf kommt es jetzt an
In der Praxis entscheidet der Vertrag, wer das Risiko trägt. Drei Konstellationen kommen typischerweise vor:
- Festpreis mit Bindungsfrist: Der Preis gilt für einen festgelegten Zeitraum. Beginnt der Bau später, etwa weil sich die Baugenehmigung verzögert, kann der Anbieter oft neu kalkulieren. Wann diese Frist endet, ist der wichtigste Punkt im Vertrag.
- Preisgleitklausel: Der Preis wird an einen Index gekoppelt, häufig an den Baupreisindex. Mit dem August-Wert lassen sich solche Anpassungen jetzt konkret nachrechnen. Klauseln in Verträgen mit Privatleuten müssen strenge rechtliche Anforderungen erfüllen. Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
- Einzelvergabe an Handwerker: Wer Gewerke einzeln beauftragt, bekommt die Preisbewegung direkt zu spüren. Angebote aus dem Frühjahr gelten oft nicht mehr, wenn die Ausführung erst im Herbst ansteht.
Beim Kauf vom Bauträger steigt auch die Grunderwerbsteuer
Wer ein Haus oder eine Wohnung vom Bauträger kauft, zahlt die Grunderwerbsteuer in der Regel auf den Gesamtpreis, also auf Grundstück und Gebäude zusammen. Höhere Baupreise erhöhen damit auch die Steuer. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt vom Steuersatz des Bundeslandes ab. Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner lässt sich das für den eigenen Kaufpreis durchspielen.
Was der Anstieg für Eigentümer im Bestand bedeutet
In der Diskussion über Baupreise geht oft unter: Die Instandhaltung ist mit 6,0 Prozent stärker gestiegen als der Neubau. Unter Instandhaltung versteht die Statistik Arbeiten, die ein Gebäude in Schuss halten, also Reparaturen und den Austausch von Bauteilen. Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren sind hier nicht enthalten.
Rechenbeispiel (Annahmen): Eine Dachsanierung wurde im August 2025 mit 40.000 Euro angeboten. Die Preise entwickeln sich wie der Bundesindex für Dachdeckungsarbeiten (+7,6 %).
- Angebot August 2025: 40.000,00 Euro
- Vergleichswert August 2026: 43.040,00 Euro
- Unterschied: 3.040,00 Euro
Ein solches Beispiel ersetzt kein aktuelles Angebot. Es zeigt aber, warum Angebote aus dem Vorjahr als Planungsgrundlage kaum noch taugen.
Eigentümergemeinschaften: Rücklage und Angebote prüfen
In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt das Thema meist bei der Eigentümerversammlung auf den Tisch. Die Erhaltungsrücklage, also das gemeinsame Polster für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, wird oft über Jahre mit gleichbleibenden Beträgen bespart. Steigen die Preise für Instandhaltung um 6 Prozent im Jahr, verliert die Rücklage real an Wert. Für die nächste Versammlung bietet es sich an, zwei Dinge zu klären: Sind die Angebote, über die abgestimmt wird, noch gültig? Und passt die Zuführung zur Rücklage noch zu den anstehenden Maßnahmen?
Die Gebäudeversicherung wird 2027 teurer
Für die Wohngebäudeversicherung hat der Baupreisindex unmittelbare Folgen. Die meisten Verträge sind als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Versichert ist dann der Betrag, den der Wiederaufbau zum aktuellen Preisniveau kostet. Damit dieser Wert mitwächst, gibt es einen jährlichen Anpassungsfaktor. In seine Veränderung fließt der Baupreisindex für Wohngebäude zu 80 Prozent ein, der Tariflohnindex im Baugewerbe zu 20 Prozent.
Maßgeblich ist dabei der Mai-Wert, also das zweite Quartal. Nach den Werten des Versicherungsverbands GDV steigt der Anpassungsfaktor zum 1. Januar 2027 von 27,63 auf 28,95. Das sind rund 4,8 Prozent. Der jetzt veröffentlichte August-Wert spielt für 2027 keine Rolle mehr.
Rechenbeispiel (Annahmen): Ein Jahresbeitrag von 800,00 Euro, der allein durch den Anpassungsfaktor steigt.
- Beitrag bisher: 800,00 Euro
- Beitrag mit Faktor 2027 (+4,77 %): 838,16 Euro
- Mehrbelastung: 38,16 Euro im Jahr
Wirksam wird die Erhöhung beim einzelnen Vertrag erst zur nächsten Hauptfälligkeit. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht durch die bloße Indexanpassung in der Regel nicht. Wer mit der Erhöhung nicht leben will, kommt nur über die reguläre Kündigungsfrist aus dem Vertrag. Bei der Gelegenheit lohnt ein Blick auf die Versicherungssumme: Stimmt sie nicht, droht im Schadenfall eine Unterversicherung.
Was der Anstieg für Käufer, Verkäufer und Vermieter bedeutet
Käufer und Verkäufer: Der Sachwert rechnet mit Baupreisen
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ermitteln Gutachter den Verkehrswert häufig nach dem Sachwertverfahren. Der Verkehrswert ist der Preis, der sich am Markt voraussichtlich erzielen lässt. Beim Sachwertverfahren wird berechnet, was das Gebäude heute neu kosten würde, davon wird die Alterung abgezogen und das Ergebnis an den örtlichen Markt angepasst. Die Herstellungskosten werden dabei mit dem Baupreisindex auf den aktuellen Stand gebracht. Steigt der Index, steigt der rechnerische Gebäudewert.
Für Verkäufer heißt das nicht automatisch, dass sie einen höheren Preis erzielen. Über die Marktanpassung fließt ein, was Käufer in der Region tatsächlich zahlen. Bei Erbschaften und Schenkungen rechnet auch das Finanzamt im Sachwertverfahren mit fortgeschriebenen Herstellungskosten.
Für Käufer von Bestandsimmobilien spielt der Index noch an anderer Stelle eine Rolle: Steht nach dem Kauf eine Sanierung an, kostet sie mehr. Ein Kostenvoranschlag aus dem Exposé oder vom Vorbesitzer, der ein Jahr alt ist, liegt bei den heutigen Preisen eher zu niedrig.
Vermieter und Mieter: Modernisierungen werden teurer
Modernisiert ein Vermieter, kann er einen gesetzlich festgelegten Anteil der Kosten über die Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen, begrenzt durch gesetzliche Obergrenzen. Höhere Baupreise erhöhen die umlagefähigen Kosten. Für Mieter bedeutet das: Eine angekündigte Modernisierung kann teurer ausfallen, als ältere Kostenschätzungen vermuten lassen. Aus Sicht der Vermieter gilt umgekehrt, dass sich Instandhaltungskosten nicht auf die Miete umlegen lassen. Bei gemischten Maßnahmen wird der Erhaltungsanteil deshalb herausgerechnet.
Ab wann die neuen Zahlen gelten
Der Baupreisindex ist kein Gesetz, sondern eine amtliche Statistik. Er gilt ab dem Tag seiner Veröffentlichung, also seit dem 9. Oktober 2026, als aktueller Referenzwert. Bezieht sich ein Vertrag auf den Index für das dritte Quartal 2026, lässt sich die Anpassung ab jetzt berechnen. Der nächste Berichtsmonat ist der November 2026.
Bei Vertragsklauseln kommt es auf das Basisjahr an. Destatis veröffentlicht den Index aktuell auf Basis 2021 = 100, der Wert für August 2026 liegt bei 141,7. Auf Basis 2010 = 100 entspricht das 200,1, auf Basis 2000 = 100 einem Wert von 232,8. Ältere Verträge nennen oft eine dieser Basen, und eine Verwechslung führt schnell zu falschen Beträgen.
Was Sie jetzt prüfen können
Bauherren in der Planung
- Kalkulation mit dem aktuellen Indexstand abgleichen, statt mit Werten vom Jahresanfang
- Bindungsfrist eines Festpreises notieren und mit dem realistischen Baubeginn vergleichen
- Bei einer Preisgleitklausel nachlesen, welcher Index, welches Basisjahr und welcher Ausgangsmonat vereinbart sind
Bauherren im laufenden Bau
- Angekündigte Nachträge aus Preisgründen mit der Entwicklung im passenden Gewerk vergleichen
- Prüfen, ob die Finanzierung einen Puffer für höhere Kosten enthält
Eigentümer und Eigentümergemeinschaften
- Angebote für anstehende Reparaturen auf Gültigkeit prüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen
- Rücklagenplanung mit den Preissteigerungen bei Instandhaltung abgleichen
- Beitragsrechnung der Gebäudeversicherung zur Hauptfälligkeit kontrollieren und die Versicherungssumme prüfen
Käufer
- Sanierungskosten aus älteren Gutachten oder Angeboten mit aktuellen Preisen gegenrechnen
- Beim Bauträgerkauf die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis einplanen
Einordnung: Wie sich die Baupreise langfristig entwickelt haben
Ein Indexstand von 141,7 auf Basis 2021 bedeutet: Bauleistungen am Wohngebäude kosten heute 41,7 Prozent mehr als im Durchschnitt des Jahres 2021. Auf längere Sicht ist der Abstand noch größer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben sich die Preise für Wohngebäude von 2010 bis 2025 um 89 Prozent erhöht, die allgemeine Inflation im selben Zeitraum um 38 Prozent.
Nach den Krisenjahren 2022 und 2023 hatte sich der Anstieg zwischenzeitlich deutlich abgeschwächt. Die Zahlen von 2026 zeigen wieder eine Beschleunigung, und zwar über alle Bauarten hinweg: Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen im selben Zeitraum um 5,7 Prozent, für gewerbliche Betriebsgebäude um 5,5 Prozent, im Straßenbau um 6,9 Prozent. Für private Bauherren bedeutet das, dass Handwerker und Bauunternehmen ihre Kapazitäten auch im Gewerbe- und Straßenbau gut auslasten können.
Häufige Fragen
Ist der Baupreisindex für das 3. Quartal dasselbe wie der August-Wert?
Ja. Das Statistische Bundesamt erhebt die Preise jeweils im mittleren Monat eines Quartals. Der August-Wert steht für das dritte Quartal, der November-Wert für das vierte.
Warum steigt die Gebäudeversicherung 2027 nicht um 5,5 Prozent?
Für den Anpassungsfaktor 2027 zählt die Veränderung des Baupreisindex von Mai 2025 bis Mai 2026, und die lag bei 5,0 Prozent. Dazu kommt der Tariflohnindex im Baugewerbe mit 20 Prozent Gewicht. Daraus ergibt sich das Plus von rund 4,8 Prozent.
Gilt der Index auch für Fertighäuser?
Der Index bildet konventionell gefertigte Wohngebäude ab. Die Preise für Fertighäuser können sich davon unterscheiden, weil die Anbieter anders kalkulieren und einen größeren Teil der Leistung im Werk erbringen.
Welchen Index muss ich für meinen Vertrag verwenden?
Maßgeblich ist der Index, der im Vertrag steht. Das kann der Bundesindex oder ein Landesindex sein, für Wohngebäude insgesamt oder für einzelne Gewerke, mit einem bestimmten Basisjahr. Steht dort nur allgemein „Baupreisindex“, ist die Auslegung im Streitfall eine Rechtsfrage.
Sagt der Index etwas über die Preise von Bestandsimmobilien?
Nur indirekt. Der Baupreisindex misst die Kosten für Bauleistungen. Wie sich die Kaufpreise für Häuser und Wohnungen entwickeln, zeigt der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamts. Über das Sachwertverfahren und die Sanierungskosten hängen beide Größen allerdings zusammen.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 360 vom 9. Oktober 2026, Baupreise für Wohngebäude im August 2026
- Statistisches Bundesamt: Baupreise und Immobilienpreise
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Preisindizes für Bauwerke in Berlin und Brandenburg, August 2026
Dieser Beitrag erklärt die Zahlen und ihre typischen Auswirkungen. Ob eine Preisgleitklausel wirksam ist, ob ein Nachtrag berechtigt ist oder was das steuerlich bedeutet, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hände eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.