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CO2-Preis 2027: Was der Bundestagsbeschluss für Heizkosten heißt

Der Bundestag hat am 15.10.2026 den CO2-Preis 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne gedeckelt. Was das für Heizkosten, Mieter und Vermieter konkret bedeutet.

Andreas Malkow, Redaktionsleitung immokunde.com

Redaktion immokunde.com

Redaktionsleitung · Andreas Malkow

Faktengeprüft
Gasbrennwerttherme mit Rohrleitungen an einer Kellerwand
Foto: Andre Hunter / Unsplash

Der CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas steigt 2027 nicht weiter. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Damit gilt auch 2027 derselbe Preiskorridor wie 2026: mindestens 55 und höchstens 65 Euro je Tonne CO2. Für die Heizkosten von Mietern und Vermietern heißt das: Der CO2-Anteil bleibt bei gleichem Verbrauch auf dem Niveau dieses Jahres, und auch die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter funktioniert wie bisher. In Kraft ist das Gesetz allerdings noch nicht. Der Bundesrat muss sich ein zweites Mal damit befassen.

Was der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat

Der Bundestag hat namentlich abgestimmt: 304 Abgeordnete stimmten dafür, 211 dagegen, 52 enthielten sich. In der zweiten Lesung waren CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, die AfD stimmte dagegen und Die Linke enthielt sich. Am Tag davor hatte der Umweltausschuss den Gesetzentwurf gebilligt (Bundestagsdrucksache 21/7869).

Im Kern ändert sich ein einziger Satz in § 10 Absatz 2 BEHG. Der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat galt bisher nur für 2026. Jetzt gilt er für die Jahre 2026 und 2027. Ein Zertifikat steht für eine Tonne CO2. Die Unternehmen, die Heizöl und Gas in Verkehr bringen, müssen diese Zertifikate kaufen und geben die Kosten über den Brennstoffpreis an ihre Kunden weiter.

Warum war das nötig? Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, kurz ETS 2, sollte ursprünglich 2027 starten. Er wurde auf 2028 verschoben. Das deutsche Gesetz hatte für 2027 aber schon eine Übergangsregel: Der Preis hätte sich am Durchschnitt der Versteigerungen im bestehenden EU-Emissionshandel für Industrie und Energie (ETS 1) orientiert. Diese Preise schwanken stark. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hielt nach dieser Regel 75 bis 85 Euro je Tonne für möglich, bevor der Preis mit dem Start des ETS 2 wieder gesunken wäre. Das hätte einen Preissprung für genau ein Jahr bedeutet. Den verhindert die Novelle.

Stand des Verfahrens: beschlossen, aber noch nicht in Kraft

An dieser Stelle machen viele Beiträge im Netz einen Fehler, deshalb der Reihe nach:

SchrittDatumStand
Kabinettsbeschluss12. August 2026Entwurf
Bundesrat, erster Durchgang25. September 2026keine Einwendungen
Erste Lesung im Bundestag24. September 2026Überweisung in den Ausschuss
Öffentliche Anhörung7. Oktober 2026Ausschussberatung
Umweltausschuss14. Oktober 2026gebilligt
Bundestag, zweite und dritte Lesung15. Oktober 2026beschlossen
Bundesrat, zweiter Durchgangnoch offenausstehend
Verkündung im Bundesgesetzblattnoch offenausstehend

Das Gesetz ist also beschlossen, aber weder verkündet noch in Kraft. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In der Bundesratssitzung am 16. Oktober 2026 stand es noch nicht auf der Tagesordnung. Weil die Länder im ersten Durchgang keine Einwände erhoben haben, ist mit einer großen Überraschung kaum zu rechnen. Formell entschieden ist aber erst, wenn der Bundesrat das Gesetz passieren lässt. Ziel ist, dass die Regel zum 1. Januar 2027 gilt, wenn das neue Abrechnungsjahr beginnt.

CO2-Preis 2027 nach dem Bundestag-Beschluss: Heizkosten für Mieter, Vermieter und Selbstnutzer

Für die einzelnen Gruppen sieht das so aus:

Eigentümer, die selbst im Haus wohnen

Sie zahlen den CO2-Preis komplett selbst, versteckt im Gas- oder Heizölpreis. Für 2027 lässt sich jetzt verlässlich rechnen: Der CO2-Anteil liegt auf dem Niveau von 2026. Im Vergleich zu 2025 kann er höher sein, denn damals galt ein Festpreis von 55 Euro. Wer für 2027 ein Budget aufstellt, rechnet mit dem oberen Ende des Korridors auf der sicheren Seite, also mit 65 Euro je Tonne.

Mieter

Wer Heizkosten über die Betriebskostenabrechnung zahlt, muss den CO2-Anteil nicht allein tragen. Seit dem 1. Januar 2023 teilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf. An diesem Mechanismus ändert der Beschluss nichts. Er sorgt nur dafür, dass der zu verteilende Betrag 2027 nicht steigt. Mieter mit eigener Gasetagenheizung und eigenem Gasvertrag zahlen den CO2-Preis zunächst über ihre Gasrechnung und holen sich den Vermieteranteil anschließend zurück.

Vermieter

Für Vermieter bringt der Beschluss vor allem Planungssicherheit. Ihr Anteil an den CO2-Kosten hängt davon ab, wie viel CO2 das Gebäude je Quadratmeter Wohnfläche ausstößt. Je schlechter das Haus energetisch dasteht, desto mehr zahlen Sie. Bei einem unsanierten Altbau kann der Vermieteranteil bis zu 95 Prozent betragen. Ein Preissprung auf 80 Euro und mehr hätte gerade diese Eigentümer getroffen. Der bleibt 2027 aus.

Das Stufenmodell: Wer welchen Anteil trägt

Das CO2KostAufG ordnet jedes Wohngebäude anhand seines jährlichen CO2-Ausstoßes je Quadratmeter Wohnfläche in eine von zehn Stufen ein:

CO2-Ausstoß je m² und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
unter 12 kg100 %0 %
12 bis unter 17 kg90 %10 %
17 bis unter 22 kg80 %20 %
22 bis unter 27 kg70 %30 %
27 bis unter 32 kg60 %40 %
32 bis unter 37 kg50 %50 %
37 bis unter 42 kg40 %60 %
42 bis unter 47 kg30 %70 %
47 bis unter 52 kg20 %80 %
ab 52 kg5 %95 %

Die Ausgangswerte stehen auf der Rechnung des Brennstofflieferanten: die ausgestoßene CO2-Menge in Kilogramm und der darauf entfallende CO2-Preis. Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung drei Dinge ausweisen: den Anteil des Mieters an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen. Bei vermieteten Gewerbeflächen und anderen Nichtwohngebäuden gilt kein Stufenmodell. Dort werden die CO2-Kosten grundsätzlich hälftig geteilt.

Was der CO2-Preis 2027 in Euro bedeutet

Die folgenden Werte sind Beispielrechnungen mit diesen Annahmen: Erdgas mit rund 0,201 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde, Heizöl mit rund 2,65 Kilogramm CO2 je Liter, jeweils einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei 65 Euro je Tonne kommt man damit auf etwa 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas und etwa 20,50 Cent je Liter Heizöl.

Verbrauch pro JahrCO2-Kosten bei 55 Euro/tCO2-Kosten bei 65 Euro/t
10.000 kWh Erdgas (größere Wohnung)131,55 Euro155,47 Euro
20.000 kWh Erdgas (Einfamilienhaus)263,11 Euro310,95 Euro
2.000 Liter Heizöl346,89 Euro409,96 Euro
3.000 Liter Heizöl520,34 Euro614,93 Euro

Zum Vergleich ein hypothetisches Szenario: Bei 85 Euro je Tonne, dem oberen Wert der GdW-Schätzung ohne Gesetzesänderung, wären es bei 20.000 Kilowattstunden Gas rund 406,64 Euro gewesen, also etwa 95,69 Euro mehr als bei 65 Euro. Bei 3.000 Litern Heizöl wären es rund 804,14 Euro gewesen, also ein Plus von etwa 189,21 Euro. Ob diese Werte tatsächlich erreicht worden wären, weiß niemand. Die Rechnung zeigt nur die Größenordnung, um die es ging.

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit Gas-Zentralheizung

Ein realistisches Beispiel mit diesen Annahmen: fünf gleich große Wohnungen mit je 100 Quadratmetern, insgesamt 500 Quadratmeter Wohnfläche, 100.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr für Heizung und Warmwasser.

  • CO2-Ausstoß: 100.000 kWh × 0,201 kg = 20.100 kg, also 20,1 Tonnen
  • Je Quadratmeter: 20.100 kg ÷ 500 m² = 40,2 kg, also Stufe 7
  • Aufteilung: 60 Prozent Vermieter, 40 Prozent Mieter
  • CO2-Kosten bei 65 Euro je Tonne, brutto: 1.554,74 Euro
  • Davon trägt der Vermieter 932,84 Euro, alle Mieter zusammen 621,89 Euro
  • Bei gleichem Verbrauch entfallen rechnerisch 124,38 Euro auf jede Wohnung

Zum Vergleich bei 85 Euro je Tonne: Der Vermieteranteil läge bei 1.219,87 Euro, also 287,03 Euro höher. Jede Mietpartei hätte rund 38,27 Euro mehr gezahlt.

Interessanter für Vermieter ist ein anderer Hebel. Sinkt der Verbrauch dieses Hauses durch Dämmung oder eine effizientere Anlage auf 75.000 Kilowattstunden, liegt der Ausstoß bei rund 30,2 Kilogramm je Quadratmeter. Das Haus rutscht in Stufe 5, der Vermieteranteil sinkt auf 40 Prozent. Von dann 1.166,05 Euro CO2-Kosten trägt der Vermieter noch 466,42 Euro. Das ist die Hälfte des bisherigen Betrags, und zwar jedes Jahr. In der Praxis wiegt dieser Effekt meist schwerer als die Frage, ob die Tonne 55 oder 65 Euro kostet.

Neue Gas- oder Ölheizung: Ab 2028 gelten andere Regeln

Wer gerade über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte eine zweite Gesetzesänderung kennen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 gilt, wurde das CO2KostAufG um die §§ 5a bis 5d erweitert. Es heißt jetzt „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage“.

Für vermietete Wohngebäude mit einer nach dem 28. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach § 43 GModG gilt:

  • ab 1. Januar 2028: CO2-Kosten und Gasnetzentgelte werden fest 50 zu 50 geteilt. Das Stufenmodell gilt für diese Anlagen dann nicht mehr, der energetische Zustand des Gebäudes spielt keine Rolle.
  • ab 1. Januar 2029: Zusätzlich wird die Hälfte der Kosten für die vorgeschriebene Beimischung klimaneutraler Brennstoffe geteilt, begrenzt auf einen Bioanteil von höchstens 30 Prozent.

Bestehende Heizungen, die vor diesem Stichtag eingebaut wurden, sind davon nicht betroffen. Dort bleibt es beim Stufenmodell. Für 2027 heißt das: Auch bei einer frisch eingebauten Gasheizung wird die CO2-Abrechnung noch nach dem Stufenmodell erstellt. Die neue Teilung beginnt erst mit dem Abrechnungsjahr 2028. Bei einem gut gedämmten Haus kann die feste Halbierung für den Vermieter teurer sein als das Stufenmodell, bei einem schlechten Haus günstiger. Durchrechnen lohnt sich deshalb vor der Entscheidung.

Was Sie jetzt prüfen können

Als Vermieter oder Verwalter:

  • Prüfen Sie, ob die Heizkostenabrechnung für 2026 die CO2-Aufteilung vollständig ausweist: Mieteranteil, Einstufung, Berechnungsgrundlagen. Eine einzelne Zeile „abzüglich Vermieteranteil“ reicht nicht.
  • Fehlen diese Angaben, darf der Mieter seinen gesamten Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen, nicht nur den CO2-Posten. Bei 1.100 Euro Heizkosten sind das 33 Euro je Wohnung. Bei zwanzig Einheiten kommt da schnell ein vierstelliger Betrag zusammen, der in keinem Verhältnis zum Aufwand einer korrekten Abrechnung steht.
  • Für die Wirtschaftsplanung 2027 können Sie mit 65 Euro je Tonne kalkulieren. Wer die Vorauszahlungen anpasst, braucht 2027 keinen Aufschlag wegen des CO2-Preises einzurechnen.
  • Steht ein Heizungstausch an, gehört die 50-zu-50-Regel ab 2028 in die Vergleichsrechnung, wenn eine neue fossile Anlage in Frage kommt.

Als Mieter:

  • Legen Sie die nächste Heizkostenabrechnung neben die Tabelle oben. Steht die Stufe drin, passt sie zu CO2-Menge und Wohnfläche?
  • Mit eigener Gasetagenheizung erstatten Sie den Vermieteranteil nicht automatisch. Den Anspruch müssen Sie in Textform geltend machen, also per Brief oder E-Mail, und zwar innerhalb von zwölf Monaten, nachdem der Gasversorger Ihnen gegenüber abgerechnet hat. Diese Frist wird in der Praxis häufig versäumt.

Als Selbstnutzer:

  • Für 2027 ändert sich beim CO2-Anteil nichts gegenüber 2026. Größere Bewegungen beim Heizpreis kommen eher vom Beschaffungspreis für Gas und Öl und von den Netzentgelten als vom CO2-Preis.

Einordnung: Woher der Preis kommt und was ab 2028 offen ist

Der nationale CO2-Preis startet 2021 mit 25 Euro je Tonne. 2024 lag er bei 45 Euro, 2025 bei 55 Euro als Festpreis. Seit 2026 gilt der Korridor von 55 bis 65 Euro. Mit der Novelle bleibt 2027 ein reines Übergangsjahr.

Ab dem 1. Januar 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 den nationalen Handel ablösen. Dann bildet sich der Preis an einem europäischen Markt. Wie hoch er dort liegen wird, legt heute kein Gesetz fest. Wer für eine Heizung rechnet, die 20 Jahre laufen soll, kommt um mehrere Szenarien nicht herum. Ein einzelner Wert wäre an dieser Stelle Kaffeesatzleserei. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen nach Angaben der Bundesregierung über den Klima- und Transformationsfonds in Förderprogramme und Entlastungen.

Häufige Fragen

Gilt der Deckel auch für Fernwärme? Das CO2KostAufG erfasst auch die gewerbliche Lieferung von Wärme hinsichtlich der dafür eingesetzten Brennstoffe. Ob und in welcher Höhe CO2-Kosten auf Ihrer Fernwärmerechnung stehen, hängt davon ab, womit der Versorger die Wärme erzeugt. Der Versorger muss die Angaben auf der Rechnung ausweisen.

Bekomme ich 2027 eine niedrigere Heizkostenrechnung? Nicht wegen des CO2-Preises. Der Beschluss verhindert einen Anstieg, er senkt nichts. Gegenüber 2026 bleibt der CO2-Anteil bei gleichem Verbrauch gleich.

Was passiert, wenn der Bundesrat das Gesetz nicht rechtzeitig behandelt? Dann würde zunächst die bisherige Übergangsregel des BEHG greifen, also die Orientierung am europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie. Wegen der fehlenden Einwände im ersten Durchgang gilt dieses Szenario als unwahrscheinlich, ausgeschlossen ist es formal erst mit der Verkündung.

Kann der Vermieter seinen CO2-Anteil über eine Mieterhöhung zurückholen? Nicht direkt. Der Vermieteranteil ist gerade nicht umlagefähig. Erhöht ein Vermieter nach einer energetischen Modernisierung die Miete, folgt das eigenen Regeln. Dass dadurch der CO2-Anteil sinkt, ist eine Nebenwirkung, kein Umlageposten.

Gilt die 3-Prozent-Kürzung auch bei Gewerbemietern? Ja, Ausweispflicht und Kürzungsrecht gelten über § 8 CO2KostAufG auch für Nichtwohngebäude.

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein. Ob und in welcher Höhe im konkreten Mietverhältnis Ansprüche bestehen, sollte im Einzelfall ein Anwalt für Mietrecht oder ein Steuerberater prüfen.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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