Gasreserve-Umlage 2027: Was sie die Gasheizung kostet
Gasreserve-Umlage 2027: Der Entwurf vom 12. Oktober 2026 sieht 0,029 bis 0,036 Cent je kWh vor. Was das für Eigentümer, Vermieter und Mieter in Euro bedeutet.

Redaktion immokunde.com
Redaktionsleitung · Andreas Malkow
Die geplante Gasreserve-Umlage 2027 macht eine Gasheizung nur um wenige Euro im Jahr teurer. Laut dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums mit Stand 12. Oktober 2026 soll die Umlage zwischen 0,029 und 0,036 Cent je Kilowattstunde liegen. Ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlt damit 5,80 bis 7,20 Euro im Jahr. Fällig werden soll die Umlage erstmals ab dem 1. Oktober 2027. Am 13. Oktober 2026 hat das Ministerium den Entwurf in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Geltendes Recht ist das noch nicht.
Im Bekanntenkreis hört man bei dem Wort „Gasumlage“ oft ein tiefes Seufzen, denn 2022 hängt vielen noch nach. Die Beträge sind diesmal aber deutlich kleiner. Für Ihre Heizkosten zählen andere Posten mehr. Wer die Größenordnungen kennt, kann die Meldung ruhig einordnen.
Was das Ministerium konkret plant
Der Bund will einen eigenen Gasvorrat für echte Krisen anlegen. Gemeint sind Sabotage, der Ausfall großer Pipelines oder schwere Störungen an Importterminals. Dieses Gas soll dem normalen Markt entzogen bleiben. Freigeben darf es nur die Bundesnetzagentur, und zwar erst nach Ausrufung der Notfallstufe. Das ist die höchste der drei Stufen im Notfallplan Gas, nach Frühwarnstufe und Alarmstufe.
Die Eckdaten aus dem Entwurf:
- Volumen: 24 Milliarden Kilowattstunden, also 24 Terawattstunden. Das entspricht etwa zehn Prozent der deutschen Speicherkapazität.
- Zweck: Die Menge soll reichen, um den Ausfall der größten deutschen Importinfrastruktur 30 Tage lang zu überbrücken. Alternativ deckt sie rund 20 Tage ohne norwegische Pipelinelieferungen oder rund 40 Tage ohne die deutschen LNG-Terminals ab.
- Kosten: In den ersten zehn Jahren 247 bis 308 Millionen Euro pro Jahr.
- Verteilung: Nach der Schätzung im Entwurf tragen Haushalte und Gewerbe rund 40 Prozent der Kosten, die Industrie rund 60 Prozent.
- Festlegung der Umlage: Der Marktgebietsverantwortliche bestimmt die Höhe jedes Jahr neu. Diese Aufgabe hat in Deutschland die Trading Hub Europe, die das Gasnetz marktseitig koordiniert. Die Umlage kann also jeweils zum Oktober angepasst werden.
- Endgültige Größe: Die Bundesnetzagentur soll sie anhand einer Risikobewertung festlegen.
Die Reserve folgt auf die gesetzlichen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher, die mit Ablauf des 31. März 2027 enden. In diesem Herbst waren die Speicher nur zu knapp 60 Prozent gefüllt, weil sich das Einspeichern für die Händler nicht gelohnt hat. Vor diesem Hintergrund ist der Entwurf entstanden.
Was die Gasreserve-Umlage 2027 für Ihre Gasheizung kostet
Die Rechnung ist einfach: Jahresverbrauch in Kilowattstunden mal Umlagesatz. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung vom Gasversorger, als Mieter mit Zentralheizung auf der Heizkostenabrechnung.
Beispielrechnung. Annahmen: Umlagesatz 0,029 bzw. 0,036 Cent je Kilowattstunde laut Entwurf. Netto ohne Umsatzsteuer. Der Versorger gibt die Umlage eins zu eins weiter.
| Objekt (Beispiel) | Jahresverbrauch | Umlage bei 0,029 ct/kWh | Umlage bei 0,036 ct/kWh |
|---|---|---|---|
| Wohnung, 70 Quadratmeter, Gasetagenheizung | 10.000 kWh | 2,90 Euro | 3,60 Euro |
| Einfamilienhaus, 140 Quadratmeter | 20.000 kWh | 5,80 Euro | 7,20 Euro |
| Mehrfamilienhaus, acht Wohnungen, Zentralheizung | 150.000 kWh | 43,50 Euro | 54,00 Euro |
In der Praxis landet die Umlage im Arbeitspreis, also im Preis je Kilowattstunde. Dort fällt in der Regel die Umsatzsteuer von 19 Prozent an. Beim Einfamilienhaus aus dem Beispiel wären es dann rund 6,90 bis 8,57 Euro im Jahr. Für typische Haushalte nennt das Ministerium selbst eine Spanne von 3,77 bis 7,20 Euro im Jahr.
Zum Vergleich die alte Gasspeicherumlage: Sie lag zuletzt bei 0,289 Cent je Kilowattstunde. Beim selben Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden waren das netto 57,80 Euro im Jahr. Die neue Umlage soll also nur ein Achtel bis ein Zehntel davon ausmachen.
Der CO2-Preis wiegt rund 36-mal schwerer
Wer seine Heizkosten für 2027 einschätzen will, sollte die Umlage nicht überbewerten. Der größere staatliche Posten ist der CO2-Preis aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel. Er soll nach dem Willen der Bundesregierung auch 2027 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Den Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hat das Kabinett am 12. August 2026 beschlossen und dem Bundestag vorgelegt (Drucksache 21/7869). Grund ist der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr: Der sogenannte ETS 2 beginnt erst 2028.
Beispielrechnung. Annahmen: Erdgas verursacht rund 0,201 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde. Netto. Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden.
| Posten | je Kilowattstunde | pro Jahr bei 20.000 kWh |
|---|---|---|
| CO2-Preis bei 55 Euro je Tonne | rund 1,11 Cent | rund 221,10 Euro |
| CO2-Preis bei 65 Euro je Tonne | rund 1,31 Cent | rund 261,30 Euro |
| Gasreserve-Umlage (Entwurf) | 0,029 bis 0,036 Cent | 5,80 bis 7,20 Euro |
Der CO2-Anteil ist damit etwa 36-mal so hoch wie die geplante Umlage. Noch stärker wirken der Arbeitspreis Ihres Tarifs, die Netzentgelte und vor allem der eigene Verbrauch. Ein Haus, das wegen schlechter Dämmung 5.000 Kilowattstunden mehr braucht als nötig, verliert dadurch viel mehr Geld als durch die Reserve.
Was die Pläne für Eigentümer, Vermieter, Mieter und Käufer bedeuten
Selbstnutzer mit eigener Gasheizung
Sie zahlen die Umlage über Ihren Gasliefervertrag, sobald der Versorger sie weitergibt. Bei einer einseitigen Preisänderung muss er Sie vorab informieren. In der Regel haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht. Wegen weniger Euro im Jahr allein lohnt sich ein Wechsel aber selten. Interessanter ist der Moment, um den gesamten Tarif mit aktuellen Angeboten zu vergleichen. Achten Sie bei Preisgarantien auf das Kleingedruckte: Viele Garantien sind eingeschränkt und nehmen staatliche Abgaben und Umlagen ausdrücklich aus.
Wohnungseigentümer mit gemeinsamer Zentralheizung
In einer Eigentümergemeinschaft schließt die Verwaltung den Gasvertrag für das ganze Haus ab. Die Umlage steckt dann im Gaspreis und fließt über die Heizkosten in die Jahresabrechnung. Bei 43,50 bis 54,00 Euro netto für ein Haus mit acht Einheiten muss der Wirtschaftsplan deshalb nicht angepasst werden. Eine Sonderumlage ist erst recht nicht nötig. Sinnvoller ist der Blick auf Laufzeit und Preisklauseln des Hausvertrags. Läuft er 2027 aus, kann die Verwaltung die neue Umlage bei der Ausschreibung gleich berücksichtigen.
Vermieter
Die Umlage ist nach dem Entwurf ein Bestandteil des Gaspreises. Bei einer Zentralheizung gehört sie damit zu den Kosten des verbrauchten Brennstoffs. Diese legen Sie wie bisher über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter um. Anders als beim CO2-Preis gibt es kein Stufenmodell zur Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter. Dieses Modell regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, und es gilt nur für die CO2-Kosten. Die Vorauszahlungen der Mieter müssen Sie wegen dieser Umlage praktisch nicht anpassen. Wichtig ist, dass die Lieferantenrechnungen sauber abgelegt sind, damit die Umlage im Abrechnungsjahr 2027 nachvollziehbar bleibt.
Mieter
Haben Sie einen eigenen Gasvertrag für eine Etagenheizung, kommt die Umlage direkt über Ihren Versorger. Wird das Haus zentral beheizt, taucht sie erst in der Heizkostenabrechnung für 2027 auf, also meist im Laufe des Jahres 2028. In beiden Fällen geht es nach den Zahlen im Entwurf um einstellige Eurobeträge im Jahr. Eine Erhöhung der Vorauszahlung allein wegen dieser Umlage ließe sich bei solchen Summen kaum begründen.
Kaufinteressenten
Beim Kauf eines Hauses mit Gasheizung entscheidet die Gasreserve-Umlage nichts. Für Ihre Kalkulation zählen der tatsächliche Verbrauch der letzten Jahre, das Alter der Heizung und der Energieausweis. Dazu kommt, dass der CO2-Preis ab 2028 im europäischen Handel frei am Markt entsteht. Fragen Sie den Verkäufer nach den Abrechnungen mehrerer Jahre. Ein einzelnes Jahr kann wegen eines milden Winters täuschen.
Ab wann die Umlage gilt und was sich noch ändern kann
Auf dem Papier steht der 1. Oktober 2027 als Start der ersten Umlageperiode. Noch ist das aber nur ein Referentenentwurf. Bis zu einer gültigen Umlage müssen mehrere Schritte folgen:
- Abstimmung mit den anderen Ministerien und Anhörung von Ländern und Verbänden (läuft)
- Beschluss des Bundeskabinetts
- Beratung und Beschluss im Bundestag
- Befassung des Bundesrats
- Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten
- Festlegung des konkreten Umlagesatzes durch den Marktgebietsverantwortlichen
Auch die Art der Finanzierung ist politisch noch nicht abschließend geklärt. Ministerin Katherina Reiche hatte im Sommer neben der Umlage eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt genannt, und auch ein Mischmodell ins Spiel gebracht. In den Koalitionsfraktionen von Union und SPD gab es Kritik am Umlagemodell. Die Grünen begrüßten dagegen ausdrücklich, dass die Gasverbraucher zahlen. Die Zahlen in diesem Beitrag beruhen auf dem Entwurf vom 12. Oktober 2026. Sie können sich im Verfahren noch verschieben, ebenso die Größe der Reserve und damit die Kosten.
Was Sie jetzt prüfen können
- Verbrauch notieren: Nehmen Sie die Kilowattstunden aus der letzten Abrechnung und multiplizieren Sie sie mit 0,00036 Euro. So kennen Sie die Obergrenze Ihrer Mehrkosten nach heutigem Entwurfsstand.
- Vertrag ansehen: Prüfen Sie, bis wann Ihr Gasvertrag läuft und ob eine Preisgarantie Umlagen ausschließt. Ein Preisanpassungsschreiben im Sommer oder Herbst 2027 kommt dann nicht überraschend.
- Als Vermieter: Behandeln Sie die Umlage in der Abrechnung als Teil der Brennstoffkosten und nicht als CO2-Kosten. Ein Vermischen führt bei der CO2-Aufteilung schnell zu Fehlern, die Mieter beanstanden können.
- Als WEG-Verwaltung oder Beirat: Prüfen Sie, wann der Gasvertrag für das Haus ausläuft, und vergleichen Sie Preisklauseln, bevor der neue Vertrag abgeschlossen wird.
- Größere Hebel im Blick behalten: Für die Heizkosten 2027 zählen vor allem Tarif, Verbrauch und CO2-Preis. Ein hydraulischer Abgleich oder eine richtig eingestellte Heizkurve bringt oft mehr als jede Diskussion über eine Umlage von wenigen Euro.
Von der Gasspeicherumlage zur staatlichen Reserve
Die Gasspeicherumlage hatte die damalige Bundesregierung 2022 eingeführt. Russland hatte damals seine Lieferungen eingestellt, und der Staat musste die Speicher selbst befüllen lassen. Finanziert wurde das über alle Gasverbraucher, zuletzt mit 0,289 Cent je Kilowattstunde. Zum 1. Januar 2026 schaffte die aktuelle Koalition diese Umlage ab, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten.
Auch die Füllstandsvorgaben stammen aus der Krise von 2022. Seit dem 30. April 2022 schrieben die Paragrafen 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes vor, wie voll die Speicher zu bestimmten Stichtagen sein müssen. Der Bundestag verlängerte die Regeln bis zum 1. April 2027. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums kam später zu dem Ergebnis, dass solche Vorgaben eine effiziente, rein marktlich organisierte Wintervorsorge eher behindern.
Das neue Modell trennt deshalb klar: Die Händler kümmern sich wie gewohnt um das normale Einspeichern. Der Staat hält einen kleinen, abgeschotteten Vorrat nur für den Ernstfall. Bezahlen sollen ihn alle Gasverbraucher, aber zu einem Bruchteil der früheren Belastung.
Häufige Fragen zur Gasreserve-Umlage
Ist die Umlage schon beschlossen?
Nein. Es gibt einen Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit Stand 12. Oktober 2026. Kabinett, Bundestag und Bundesrat haben sich damit noch nicht befasst. Der 1. Oktober 2027 ist der geplante Start, aber noch kein feststehendes Datum.
Hat die neue Umlage etwas mit der Gasumlage von 2022 zu tun?
Nur dem Namen nach. 2022 wurde eine deutlich höhere Gasbeschaffungsumlage geplant, die Importeure stützen sollte. Sie wurde vor dem Start zurückgenommen. Die Gasspeicherumlage war ein eigenes Instrument und wurde tatsächlich bis Ende 2025 erhoben. Die neue Umlage soll ausschließlich die staatliche Krisenreserve finanzieren.
Bleibt die Umlage dauerhaft so niedrig?
Der Satz wird für jede Umlageperiode neu festgelegt. Die Spanne von 0,029 bis 0,036 Cent beruht auf den Kostenschätzungen und Terminmarktpreisen, die das Ministerium für den Entwurf angesetzt hat. Ändern sich Gaspreise, Reservegröße oder Gesamtverbrauch, ändert sich auch der Satz.
Muss mein Vermieter mich gesondert über die Umlage informieren?
Eine eigene Mitteilung nur zu dieser Umlage ist nicht vorgesehen. Sie steckt im Gaspreis und damit in den Brennstoffkosten der Heizkostenabrechnung. Wenn Sie wissen möchten, welche Preise zugrunde liegen, können Sie wie bei jeder Betriebskostenabrechnung Einsicht in die Belege verlangen.
Wann sehe ich die Umlage zum ersten Mal auf meiner Rechnung?
Mit eigenem Gasvertrag frühestens mit Beginn der ersten Umlageperiode, also nach Plan ab Oktober 2027. Bei einer Zentralheizung im Mietshaus erscheint sie erst in der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2027.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die geplante Rechtslage auf Basis des Referentenentwurfs und ersetzt keine Beratung. Ob eine Preisanpassung, eine Heizkostenabrechnung oder eine Vertragsklausel in Ihrem Fall korrekt ist, sollte ein Rechtsanwalt, ein Mieterverein, ein Eigentümerverband oder eine Verbraucherzentrale anhand der konkreten Unterlagen prüfen.
Quellen
- dpa: Ministerium bringt Gasreserve auf den Weg, Umlage geplant (13. Oktober 2026), via onvista: https://www.onvista.de/news/2026/10-13-roundup-ministerium-bringt-gasreserve-auf-den-weg-umlage-geplant-0-10-26563594
- t-online: Bericht über den Referentenentwurf „Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge“: https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101479418/katherina-reiche-legt-das-gas-gesetz-vor-neue-umlage-soll-2027-kommen.html
- Deutscher Bundestag, DIP: Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-der-vorschriften-des-energiewirtschaftsgesetzes-zu-f%C3%BCllstandsvorgaben-f%C3%BCr/304766
- Bundestags-Drucksache 21/7869: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.