Bauen & Sanieren · 9 Min. Lesezeit

EH55 Plus Förderung: Aufstockung 2026 und was jetzt gilt

EH55 Plus Förderung Aufstockung 2026: Der Bund legt Geld nach. Konditionen, Fristen bis 31.12.2026, Rechenbeispiele und Stolperfallen für Bauherren und Käufer.

Andreas Malkow, Redaktionsleitung immokunde.com

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Redaktionsleitung · Andreas Malkow

Faktengeprüft
Rohbau eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Baugerüst und Kran
Foto: Divaris Shirichena / Unsplash

Am 9. Oktober 2026 hat das Bundesbauministerium mitgeteilt, dass es zusätzliche Mittel für die EH55 Plus Förderung bereitstellt. Das Budget von 800 Millionen Euro wäre sonst noch vor Jahresende aufgebraucht gewesen. Wer eine gültige Baugenehmigung hat, kann damit weiter einen zinsverbilligten KfW-Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohnung beantragen. Das gilt, solange Geld im Topf ist, höchstens aber bis zum Antragseingang bei der KfW am 31. Dezember 2026. Eine Summe für die Aufstockung 2026 hat das Ministerium nicht genannt. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW geht von 250 Millionen Euro aus. Dann stünden insgesamt rund 1,05 Milliarden Euro zur Verfügung.

Was das Ministerium am 9. Oktober beschlossen hat

Die Förderstufe Effizienzhaus 55 läuft im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau. Selbstnutzer beantragen sie über das Programm 297, alle anderen Bauherren über 298. Gestartet ist sie am 16. Dezember 2025. Das Ziel: genehmigte Wohnungen bauen, die wegen der gestiegenen Zinsen und Baukosten in der Schublade liegen geblieben sind. Fachleute nennen das den Bauüberhang.

Bis zum 5. Oktober 2026 wurden nach Angaben des Ministeriums rund 52.100 Wohnungen gefördert, mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro. Ende September waren von den 800 Millionen Euro nur noch rund 69 Millionen Euro übrig. Damals hieß es noch, eine Aufstockung sei nicht vorgesehen. Diese Aussage ist jetzt überholt.

Die Spielregeln bleiben dieselben. Neue Voraussetzungen gibt es nicht. Die Laufzeit wurde ebenfalls nicht verlängert.

Was die EH55 Plus Förderung Aufstockung 2026 für Sie bedeutet

Bauherren mit Baugenehmigung

Für Sie ist es die wichtigste Nachricht des Herbstes. Kurz vor der Mitteilung war im Markt die Sorge groß, dass der Topf schon im Oktober leer sein könnte. Jetzt gibt es wieder Luft bis Jahresende. Einen Rechtsanspruch auf den Kredit haben Sie trotzdem nicht. Gibt es mehr Anträge als Geld, endet das Programm auch vor dem 31. Dezember.

Zwischen Baugenehmigung und Bankgespräch vergehen in der Praxis oft Wochen. Den Energieeffizienz-Nachweis, die Finanzierungszusage der Hausbank und den Antrag bekommt man selten in einem Rutsch hin. Wer erst im Dezember damit anfängt, hat schlechte Karten.

Käufer einer Neubauwohnung vom Bauträger

Gefördert wird auch der Ersterwerb, also der Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neuen Wohnung direkt vom Bauträger. Hier gibt es einen Stichtag: Der Kaufvertrag muss nach dem 16. Dezember 2025 geschlossen worden sein. Rückwirkend wird nichts gefördert. Wer vorher beurkundet hat, kann sein Darlehen nicht nachträglich auf die KfW umstellen.

Außerdem muss der Bauträger den EH55-Standard und eine Heizung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien nachweisen können. Ein Satz im Exposé reicht dafür nicht. Entscheidend ist, was im Kaufvertrag und in der Baubeschreibung steht.

Private Vermieter und kleine Investoren

Der Kredit gilt je Wohneinheit. Bei einem Zweifamilienhaus oder einem Haus mit Einliegerwohnung kommen also bis zu 200.000 Euro Förderkredit zusammen, wenn beide Einheiten als eigenständige Wohnungen gelten. Vermieter beantragen den Kredit über das Programm 298.

Bauherren ohne Baugenehmigung

Für Sie ändert die Aufstockung praktisch nichts. Die Genehmigung muss bei Antragstellung schon vorliegen. Bei genehmigungsfreien Vorhaben muss die Bauaufsicht das Projekt kennen und die Ausführung zulässig sein. Wer den Bauantrag erst jetzt einreicht, wird bis Jahresende in vielen Gemeinden keinen Bescheid bekommen. Im Effizienzhaus-40-Standard bleibt der Klimafreundliche Neubau dagegen weiter beantragbar.

Die 1,00 Prozent gibt es nur bei kurzer Laufzeit

In der Werbung steht meist die 1,00 Prozent. Dieser Zins gilt aber nur bei bis zu zehn Jahren Laufzeit. Laut KfW-Übersicht mit Stand 29. September 2026 gelten im Programm 297 folgende Effektivzinsen, jeweils mit zehn Jahren Zinsbindung:

KreditlaufzeitTilgungsfreie AnlaufjahreEffektivzins EH55Effektivzins EH40
4 bis 10 Jahre1 bis 21,00 %1,96 %
11 bis 25 Jahre1 bis 32,05 %2,85 %
26 bis 35 Jahre1 bis 52,21 %2,98 %

Die KfW kann die Zinsen jederzeit ändern. Verbindlich ist der Satz am Tag der Zusage. Er gilt dann für die gesamte Zinsbindung. Danach wird neu verhandelt.

In diesem Programm ist der EH55-Kredit derzeit günstiger als der Kredit für das anspruchsvollere Effizienzhaus 40. Das liegt an der besonders hohen Zinsverbilligung. Dafür ist der Kreditrahmen kleiner: Beim EH40 mit Nachhaltigkeitssiegel QNG sind bis zu 150.000 Euro je Wohnung möglich.

Rechenbeispiel: Was der Förderkredit in Euro ausmacht

Die folgenden Beispiele sind vereinfacht. Annahmen: 100.000 Euro KfW-Kredit, Zinssätze aus der Tabelle oben, Rückzahlung in gleichbleibenden Monatsraten nach der tilgungsfreien Zeit. Gebühren und Bereitstellungszinsen sind nicht eingerechnet.

Variante A: 10 Jahre Laufzeit, 2 Jahre tilgungsfrei, 1,00 Prozent effektiv

  • In den ersten zwei Jahren zahlen Sie nur Zinsen: rund 83 Euro im Monat
  • Danach rund 1.084 Euro im Monat, bis der Kredit nach zehn Jahren abbezahlt ist
  • Zinskosten insgesamt: rund 6.000 Euro

Die Zinsen sind hier unschlagbar niedrig. Die Monatsrate ist aber hoch. Für eine Familie, die ohnehin knapp kalkuliert, passt diese Variante selten. Eher passt sie für Bauherren mit viel Eigenkapital oder für Vermieter, die schnell tilgen wollen.

Variante B: 35 Jahre Laufzeit, 5 Jahre tilgungsfrei, 2,21 Prozent effektiv

  • In den ersten fünf Jahren zahlen Sie nur Zinsen: rund 182 Euro im Monat
  • Danach rund 379 Euro im Monat, wenn der Zins gleich bliebe. Nach zehn Jahren endet die Zinsbindung allerdings, dann gilt ein neuer Satz

Zum Vergleich nehmen wir ein Bankdarlehen zu 3,50 Prozent an. Das ist eine reine Annahme, kein aktuelles Marktangebot. In den fünf tilgungsfreien Jahren kämen dort rund 292 Euro Zinsen im Monat auf 100.000 Euro zusammen. Das sind rund 110 Euro mehr als beim KfW-Kredit, über fünf Jahre also rund 6.600 Euro. Bei einem Zweifamilienhaus mit zwei geförderten Einheiten verdoppelt sich der Effekt.

Welche Variante passt, hängt von Ihrer Gesamtfinanzierung ab. Der KfW-Kredit ist meist ein Baustein neben dem Hauptdarlehen der Bank. Deshalb sollten die Zinsbindungen der Darlehen zusammenpassen.

Der 31. Dezember ist eine harte Grenze

  • Antrag: Die KfW muss Ihren Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 erhalten haben. Ist das Geld vorher aufgebraucht, endet das Programm früher.
  • Zeitpunkt: Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens. Beim Bauen ist damit in der Regel der Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge gemeint. Beim Kauf ist der Stichtag 16. Dezember 2025 entscheidend.
  • Abruf: Den Kredit müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage abrufen. Die Frist lässt sich auf höchstens 24 Monate verlängern.

Den Antrag stellt in der Regel nicht der Bauherr selbst, sondern seine Hausbank über das KfW-Portal. Banken brauchen dafür Vorlauf. Kurz vor Weihnachten sind die Fördersachbearbeiter erfahrungsgemäß am stärksten ausgelastet.

Diese Unterlagen entscheiden über den Antrag

  1. Baugenehmigung oder Bestätigung der Genehmigungsfreiheit: Sie muss beim Antrag gültig sein. Eine abgelaufene Genehmigung hilft nicht, prüfen Sie also das Datum.
  2. Bestätigung zum Antrag: Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Experte aus der Liste des Bundes bestätigt, dass das Gebäude den EH55-Standard erreicht.
  3. Heizung: Die Wärme muss vollständig aus erneuerbaren Energien kommen, typischerweise über eine Wärmepumpe. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen, auch als Spitzenlastkessel.
  4. Finanzierungsplan der Hausbank: Ohne Gesamtfinanzierung leitet die Bank den Förderantrag nicht weiter.
  5. Beim Kauf: Kaufvertrag mit Datum nach dem 16. Dezember 2025 und die Nachweise des Bauträgers zum Effizienzstandard.

Wo es in der Praxis am häufigsten hakt

Bauvertrag zu früh unterschrieben. Das ist der Klassiker. Wer den Generalunternehmer schon beauftragt hat, bevor der Antrag gestellt ist, hat das Vorhaben aus Sicht der Förderbank begonnen. Planungsleistungen sind meist unschädlich. Ein unterschriebener Bauvertrag ist es in der Regel nicht.

Alte Planung, neue Heizung. Viele Projekte aus dem Bauüberhang wurden 2021 oder 2022 mit Gas-Brennwerttherme oder Hybridheizung geplant. Für die EH55-Plus-Förderung muss die Haustechnik umgeplant werden. Manchmal verändert sich dadurch die Energiebilanz. Lassen Sie den Effizienznachweis neu rechnen.

Kaufvertrag vor dem Stichtag. Käufer, die im Herbst 2025 beurkundet haben, fallen durch das Raster. Daran ändert auch die Aufstockung nichts.

Abruffrist unterschätzt. Zwölf Monate sind beim Neubau knapp, wenn sich die Bauzeit verschiebt. Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden. Wer den Kredit erst spät abruft, zahlt je nach Vertrag nach einer bereitstellungsfreien Zeit Bereitstellungszinsen von 0,15 Prozent im Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag.

Nebenkosten vergessen. Beim Ersterwerb finanziert der KfW-Kredit den Kaufpreis mit, die Kaufnebenkosten müssen Sie aber trotzdem aufbringen. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch summieren sich je nach Bundesland auf einen deutlichen fünfstelligen Betrag, den man mit dem Kaufnebenkosten-Rechner vorab durchrechnen kann.

Vom Förderstopp 2022 zur zweiten Nachsteuerung

Die Förderung für das Effizienzhaus 55 wurde 2022 gestoppt. Die damalige Begründung: Der Standard sei längst am Markt etabliert. Danach gab es zinsverbilligte Neubaukredite nur noch für das Effizienzhaus 40. Mit dem Zinsanstieg rechneten sich viele EH55-Projekte ohne Förderung nicht mehr und wurden auf Eis gelegt.

Im Dezember 2025 kam die befristete Förderstufe mit 800 Millionen Euro. Am 2. März 2026 senkte die KfW den Zins in der kürzesten Variante auf 1,00 Prozent. Zum Start hatte er bei 2,84 Prozent gelegen, damals für 35 Jahre Laufzeit. Am 19. Juni 2026 wurde die Antragsfrist vom 30. Juni bis Jahresende verlängert. Mit der Aufstockung vom 9. Oktober greift der Bund jetzt zum zweiten Mal in das Programm ein.

Für kommunale Bauherren gibt es einen Unterschied zum Start: Ihr Zuschuss liegt inzwischen bei 7,5 Prozent statt der ursprünglich angekündigten 5 Prozent.

Was nach dem Jahreswechsel kommt, ist offen

Beschlossen ist die EH55-Förderung bis zum 31. Dezember 2026, mehr nicht. Das Bauministerium will seine Förderprogramme Anfang 2027 neu ordnen und vereinfachen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe fordert, EH55 Plus bis zum Start der neuen Zwei-Programme-Welt im Sommer 2027 weiterlaufen zu lassen. Andernfalls fürchtet er eine Förderlücke ab dem 1. Januar 2027. Das ist eine Forderung, kein Beschluss.

Für Ihre Planung heißt das: Wer heute ein genehmigtes EH55-Projekt hat, sollte nicht auf ein Anschlussprogramm setzen, das es noch nicht gibt. Verlässlich ist nur der jetzige Antragsweg.

Ob sich der Förderkredit in Ihrer Finanzierung rechnet und ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das von Ihrer finanzierenden Bank, einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten und bei steuerlichen Fragen von Ihrer Steuerberatung prüfen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Aufstockung genau?

Das Ministerium hat keine Summe veröffentlicht. Der GdW nennt 250 Millionen Euro. Für Sie als Antragsteller ist das zweitrangig. Entscheidend ist, ob bei Ihrem Antragseingang noch Mittel frei sind.

Kann ich EH55 Plus mit dem Programm Wohneigentum für Familien kombinieren?

Das Familienprogramm ist ein eigenes KfW-Programm mit eigenen Einkommensgrenzen und Bedingungen. Ob und wie es sich mit dem Klimafreundlichen Neubau kombinieren lässt, regeln die jeweils aktuellen KfW-Merkblätter. Klären Sie das mit Ihrer Hausbank, bevor Sie den Antrag stellen.

Gilt die Förderung auch für Nichtwohngebäude?

Ja. Gefördert werden auch Nichtwohngebäude im Effizienzgebäudestandard 55, dort über das Programm 299. Die Zinssätze sind dort andere als bei Wohngebäuden.

Was passiert, wenn das Geld vor dem 31. Dezember aufgebraucht ist?

Dann nimmt die KfW keine neuen Anträge für die EH55-Stufe mehr an. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Im Klimafreundlichen Neubau bliebe dann nur noch der Standard Effizienzhaus 40.

Muss die Wohnung nach Fertigstellung selbst genutzt werden?

Nein. Über das Programm 298 können auch Vermieter und Investoren fördern lassen. Selbstnutzer beantragen den Kredit über das Programm 297.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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