Dachgaube Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

Genehmigungsfreistellung§ 62 Abs. 1 Nr. 2 LBO geprüft

Verfahrensfreiheit: nein. Genehmigungsfreistellung: ja, ausdrücklich. Abstandsflächen und Vollgeschoss sind in jedem Fall getrennt zu prüfen.

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Im Gebiet mit Bebauungsplan hängt der Weg in Schleswig-Holstein davon ab, ob die Gaube dem Plan entspricht. Klären Sie Freistellung oder Bauantrag mit der Bauaufsicht.

Begründung

  • Abstandsflächen (§ 6 LBO): ja, mit der klarsten Zahlengrenze bundesweit. § 6 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 b: zur Wandhöhe wird zu einem Viertel die Höhe von Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten hinzugerechnet, deren Gesamtbreite je Dachfläche mehr als die Hälfte der Gebäudewand beträgt. Unterhalb dieser Schwelle bleibt die Gaube ohne Einfluss
  • Vollgeschoss-Risiko (§ 2 Abs. 7 LBO): 2,30 m über mindestens drei Viertel der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses. Kippt das Dachgeschoss zum Vollgeschoss, kann die Gaube dem Bebauungsplan widersprechen.

Berechnungsschritte

Verfahrensfreiheit: nein

Genehmigungsfreistellung: ja, ausdrücklich

Fundstelle: LBO SH, § 62 Abs. 1 Nr. 2 LBO, amtliches Rechtsportal

Zuständig: Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt, Bauportal des Landes

Geprüft am 2026-10-01: Der Grenzwert für Schleswig-Holstein ist anhand der angegebenen Quellen geprüft (Zwei Spiegel gesetze.co und anwalt24.de wortgleich, Vollzugsbekanntmachung LBO über die Architekten- und Ingenieurkammer SH, Ortsgestaltungssatzung Bad Segeberg). § 61 Abs. 1 Nr. 11 d erfasst nur die Bedachung einschließlich Wärmedämmung, mit Ausnahmen für Gebäudeklassen 4 und 5 sowie Hochhäuser.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Grenzbebauung und örtliche Satzungen gelten weiter. Die Gemeinde kann abweichen, die Bauaufsicht entscheidet im Zweifel.

Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Was im Detail gilt

Maßgeblich ist LBO SH, § 62 Abs. 1 Nr. 2 LBO zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Welche Nummern des § 62 Abs. 2 für den Dachgeschossfall gelten. Inhalt der Abschnitte zu § 6 und § 62 in der Vollzugsbekanntmachung.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der LBO SH, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (LBO SH) Bauportal des Landes

Dachgaube in Schleswig-Holstein: die Eckdaten

Im unbeplanten Innenbereichja, Wortlaut nennt den Anwendungsbereich des § 34 BauGB, für Gebäude die keine Sonderbauten sind
Wartefristein Monat nach Eingang bei der Gemeinde
Abstandsflächen (§ 6 LBO)ja, mit der klarsten Zahlengrenze bundesweit. § 6 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 b: zur Wandhöhe wird zu einem Viertel die Höhe von Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten hinzugerechnet, deren Gesamtbreite je Dachfläche mehr als die Hälfte der Gebäudewand beträgt. Unterhalb dieser Schwelle bleibt die Gaube ohne Einfluss
Vorbauten§ 6 Abs. 6: Gesimse und Dachüberstände, Vorbauten ein Drittel der Wandbreite, 1,50 m Vortritt, 2 m Grenzabstand
Vollgeschoss (§ 2 Abs. 7 LBO)2,30 m über mindestens drei Viertel der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses
Örtliche Bauvorschriften§ 86 LBO
Lichte Höhe im Dachraum2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche, Raumteile bis 1,50 m ausser Betracht, § 47. Grundhöhe 2,30 m, niedrigste der Nordländer
Fensterflächeein Achtel der Netto-Raumfläche
Abstand zur Brandwand1,25 m nach § 32 Abs. 5 LBO, 0,50 m für Solaranlagen, ohne Abstand wenn die Wand mindestens 30 cm über die Bedachung geführt ist

Im Vergleich

Wer in Schleswig-Holstein eine Dachgaube bauen will, findet in der Landesbauordnung keinen Tatbestand, der sie verfahrensfrei stellt. Die Gaube ist aber ausdrücklich in die Genehmigungsfreistellung aufgenommen, und zwar auch im unbeplanten Innenbereich. Dazu kommt eine Abstandsflächenregel mit einer festen Zahlengrenze, die eine Gaube unterhalb einer bestimmten Breite abstandsflächenrechtlich folgenlos lässt. Planungsrechtlich bleibt dagegen ein Risiko: Über die Vollgeschossdefinition kann eine große Gaube das Dachgeschoss zum Vollgeschoss machen. Dieser Überblick gibt den Rechtsstand vom 1. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Verfahrensfrei oder freigestellt: der Unterschied

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, bedeuten aber Verschiedenes. Ein verfahrensfreies Vorhaben braucht kein Verfahren und keine Unterlagen. Bei einem genehmigungsfreigestellten Vorhaben müssen Unterlagen eingereicht und eine Frist abgewartet werden. Die Behörde kann das Verfahren außerdem an sich ziehen.

Verfahrensfrei ist die Gaube in Schleswig-Holstein nicht. § 61 LBO enthält keinen Tatbestand für sie. Der naheliegende Kandidat, § 61 Abs. 1 Nr. 11 d LBO, erfasst nur die Bedachung einschließlich Wärmedämmung, mit Ausnahmen für die Gebäudeklassen 4 und 5 sowie für Hochhäuser. Eine Gaube ist mehr als eine neue Bedachung, denn sie verändert den Baukörper.

Bundesweit stellen nur drei Länder die Gaube tatsächlich verfahrensfrei: Bayern, Hessen und Niedersachsen. Schleswig-Holstein gehört zu einer anderen Gruppe.

FrageSchleswig-Holstein
Gaube verfahrensfrei?Nein, kein Tatbestand in § 61 LBO
Bedachung verfahrensfrei?§ 61 Abs. 1 Nr. 11 d LBO, nur Bedachung einschließlich Wärmedämmung, Ausnahmen für Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Hochhäuser
Gaube in der Genehmigungsfreistellung?Ja, ausdrücklich, § 62 Abs. 1 Nr. 2 LBO
Auch im unbeplanten Innenbereich?Ja, im Anwendungsbereich des § 34 BauGB, für Gebäude, die keine Sonderbauten sind
WartefristEin Monat nach Eingang bei der Gemeinde

Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO

Schleswig-Holstein gehört zu den acht Ländern, die seit 2025 und 2026 nahezu wortgleich die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben in die Genehmigungsfreistellung aufgenommen haben. Im Land steht das in § 62 Abs. 1 Nr. 2 LBO. Erfasst ist ausdrücklich der Anwendungsbereich des § 34 BauGB. Für Gauben ist das der wichtigste Punkt, weil sie meist im Altbaubestand entstehen und dieser selten in einem Bebauungsplangebiet liegt.

Nach der länderübergreifenden Auswertung gelten in diesem Fall nur zwei Voraussetzungen: Die Erschließung muss gesichert sein, und die Gemeinde darf sich nicht äußern. Das sonst übliche Erfordernis eines Bebauungsplans entfällt. In Schleswig-Holstein beträgt die Frist ein Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde.

Offen ist, welche Nummern des § 62 Abs. 2 LBO für den Dachgeschossfall im Einzelnen gelten. Die Konfidenz für die Angaben zu § 62 ist deshalb nur mittel. Es gibt außerdem eine normenkonkretisierende Vollzugsbekanntmachung zur LBO vom 26.06.2023 mit eigenen Abschnitten zu § 6 und § 62. Was dort zur Gaube steht, ist ebenfalls noch nicht ausgewertet. Vor der Einreichung sollte beides geklärt werden.

Abstandsflächen: die Hälfte der Gebäudewand als Grenze

An den Abstandsflächen scheitern Gaubenprojekte in der Praxis am häufigsten. Schleswig-Holstein hat hier die planbarste Regel bundesweit. Nach § 6 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 b LBO wird die Höhe von Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten zu einem Viertel auf die Wandhöhe angerechnet. Das gilt aber nur, wenn die Gesamtbreite der Gauben je Dachfläche mehr als die Hälfte der Gebäudewand beträgt. Unterhalb dieser Schwelle hat die Gaube keinen Einfluss auf die Abstandsflächen.

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland arbeiten nach demselben Modell, rechnen aber ein Drittel an. Sachsen hatte in der SächsBO 1999 eine Regel wie die heutige in Schleswig-Holstein, hat sie aber gestrichen.

Die Vorbautenregel des § 6 Abs. 6 LBO hilft bei der Gaube nicht weiter. Sie lässt Gesimse und Dachüberstände außer Betracht. Vorbauten bleiben unberücksichtigt, wenn sie höchstens ein Drittel der Wandbreite einnehmen, nicht mehr als 1,50 m vortreten und mindestens 2 m von der Grenze entfernt bleiben. Eine Gaube sitzt jedoch im Dach. Sie ist kein privilegierter Vorbau, und bei einem nicht grenzständigen Gebäude sind ihre Seitenwände nach dem Muster der Bauordnung abstandsflächenrelevant.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Zwerchgiebel. Nach dem VG Braunschweig, Beschluss vom 20. Januar 2021, Aktenzeichen 2 B 250/20, treten Dachgauben mit allen Seiten aus der Dachfläche heraus. Zwerchhäuser und Zwerchgiebel steigen dagegen aus der Fassade der Traufwand auf und liegen in aller Regel in der Flucht der Außenwand. Sie verlängern also die Wand nach oben. Wer einen Zwerchgiebel plant, sollte sich deshalb nicht auf die Gaubenschwelle verlassen.

Das Vollgeschoss-Risiko

Was abstandsflächenrechtlich unproblematisch ist, kann planungsrechtlich scheitern. Nach § 2 Abs. 7 LBO ist ein Dachgeschoss Vollgeschoss, wenn es eine lichte Höhe von 2,30 m über mindestens drei Viertel der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses erreicht. Über § 20 Abs. 1 BauNVO wirkt diese Definition unmittelbar auf die Festsetzungen eines Bebauungsplans.

Eine Gaube schafft in ihrem Bereich genau diese lichte Höhe. Bei breiten Gauben auf beiden Dachseiten kann die Drei-Viertel-Schwelle überschritten werden. Lässt der Plan nur zwei Vollgeschosse zu, wird das Vorhaben dann unzulässig und bräuchte eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Dass eine solche Befreiung regelmäßig scheitert, zeigt der BayVGH, Beschluss vom 14. Juli 2021, Aktenzeichen 9 ZB 20.2610. Die Zweigeschossigkeit gehört danach zu den Grundzügen der Planung, und einer Befreiung steht die Bezugsfallwirkung entgegen.

Im Land hängen also zwei Rechnungen an der Gaubenbreite: die Hälfte der Wand bei den Abstandsflächen und drei Viertel der Geschossfläche beim Vollgeschoss.

KennwertWert in Schleswig-HolsteinFundstelle
Anrechnung auf die Wandhöheein Viertel der Dachhöhe, ab Gaubenbreite über der Hälfte der Gebäudewand je Dachfläche§ 6 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 b LBO
Vollgeschoss im Dachraum2,30 m über mindestens drei Viertel der Geschossfläche darunter§ 2 Abs. 7 LBO
Lichte Höhe Aufenthaltsraum2,30 m, im Dachraum 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche§ 47 LBO
Fensterflächeein Achtel der Netto-Raumfläche§ 47 LBO
Abstand zur Brandwand1,25 m, für Solaranlagen 0,50 m§ 32 Abs. 5 LBO

Aufenthaltsraum und Brandschutz

Schleswig-Holstein setzt die Grundhöhe für Aufenthaltsräume auf 2,30 m fest, den niedrigsten Wert der Nordländer. Im Dachraum genügen 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht. Die Fensterfläche muss ein Achtel der Netto-Raumfläche betragen. Für Räume unter Schrägen ist die Gaube oft das Mittel, um diese Werte überhaupt zu erreichen.

Beim Brandschutz verlangt § 32 Abs. 5 LBO für Dachgauben einen Abstand von 1,25 m zur Brandwand, für Solaranlagen 0,50 m. Der Abstand entfällt, wenn die Brandwand mindestens 30 cm über die Bedachung geführt wird. Bei Reihen- und Doppelhäusern betrifft das vor allem Gauben nahe der gemeinsamen Wand.

Örtliche Bauvorschriften nach § 86 LBO

Dachform und Dachaufbauten lassen sich nach § 9 Abs. 1 BauGB nicht im Bebauungsplan festsetzen. Sie können nur über örtliche Bauvorschriften geregelt werden, in Schleswig-Holstein auf Grundlage von § 86 LBO. Über § 9 Abs. 4 BauGB können diese Vorschriften in den Plan übernommen werden. Ein Beispiel aus dem Land ist die Ortsgestaltungssatzung Bad Segeberg aus dem Jahr 2023:

  • Gauben dürfen erst in Brüstungshöhe aus der Dachfläche heraustreten.
  • Zur Traufe ist ein Abstand von 1,00 m einzuhalten.
  • Zum Ortgang ist ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
  • Die Summe der Gaubenbreiten darf höchstens die halbe Firstlänge betragen.

Solche Satzungen gelten auch für freigestellte Vorhaben. Eine Gaube, die die Abstandsflächenschwelle

Quellen

  • LBO SH, § 62 Abs. 1 Nr. 2 LBO, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch für § 6 und § 2, mittel für § 62 · Beleg: Zwei Spiegel gesetze.co und anwalt24.de wortgleich, Vollzugsbekanntmachung LBO über die Architekten- und Ingenieurkammer SH, Ortsgestaltungssatzung Bad Segeberg

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.