Garage Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt
Nach BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b, bleibt ein Garage in Sachsen-Anhalt im Innenbereich bis 50 m² verfahrensfrei. Der Wert ist geprüft. Grundfläche, nicht Brutto-Grundfläche; Abstellräume bis 20 m² bleiben beim Brandschutz unberücksichtigt.
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Was im Detail gilt
Maßgeblich ist BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: keine offenen Kerndaten.
Was trotzdem gilt
Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der BauO LSA, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.
Wenn eine Genehmigung nötig ist
Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.
Im Vergleich
Wer in Sachsen-Anhalt eine Garage plant, fragt sich meist zuerst, ob dafür ein Bauantrag nötig ist. Die Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erlaubt kleinere Garagen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Entscheidend sind dabei die Grundfläche, die Lage des Grundstücks, die Wandhöhe und, wenn die Garage an der Grundstücksgrenze stehen soll, die Länge der Grenzbebauung.
Verfahrensfrei bedeutet nicht rechtsfrei. Auch ohne Baugenehmigung muss eine Garage alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, etwa Abstandsflächen, Vorgaben eines Bebauungsplans oder die Anforderungen der Garagenverordnung. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Eckdaten für Sachsen-Anhalt zusammen. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht. Im Zweifel sollten Sie Ihr Vorhaben vor Baubeginn mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abstimmen.
Die Verfahrensfreiheitsgrenze in Sachsen-Anhalt
Die Verfahrensfreiheit für Garagen ist in § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA geregelt. Der Grenzwert liegt bei 50 m². Für Carports gilt derselbe Wert. Ob Sie eine geschlossene Garage oder einen offenen Unterstand bauen, ändert an dieser Flächengrenze also nichts.
| Kriterium | Wert in Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| Fundstelle Verfahrensfreiheit | § 60 Abs. 1 Nr. 1 b BauO LSA |
| Grenzwert | 50 m² |
| Messgröße | Grundfläche |
| Gleicher Wert für Carports | ja |
| Mittlere Wandhöhe | 3,00 m |
| Nur im Innenbereich | ja |
| Grenzbebauung je Nachbargrenze | 9 m |
| Grenzbebauung insgesamt | 15 m |
Messgröße: Grundfläche statt Brutto-Grundfläche
In Sachsen-Anhalt ist die Grundfläche die maßgebliche Messgröße. Das ist ein wichtiger Unterschied zu manchen anderen Bundesländern. Sachsen zum Beispiel stellt auf die Brutto-Grundfläche ab. Wer Planungsunterlagen, Fertiggaragen-Angebote oder Ratgeber aus anderen Ländern nutzt, sollte deshalb genau hinsehen, welche Fläche dort gemeint ist. Eine Angabe, die in einem anderen Bundesland unter der Grenze liegt, lässt sich nicht ohne Weiteres auf Sachsen-Anhalt übertragen. Wie die Grundfläche bei Ihrem konkreten Bauwerk zu ermitteln ist, etwa bei Vorsprüngen oder Dachüberständen, sollten Sie bei der Bauaufsicht klären.
Innenbereich und Außenbereich
Die Verfahrensfreiheit gilt in Sachsen-Anhalt nur im Innenbereich. Für ein Grundstück im Außenbereich greift diese Erleichterung nicht. Wer außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder außerhalb eines Bebauungsplangebiets bauen möchte, sollte daher vorab mit der Bauaufsichtsbehörde klären, welches Verfahren erforderlich ist. Ob ein Grundstück zum Innen- oder zum Außenbereich gehört, ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Auch das kann die Behörde verbindlich beantworten.
Höhe der Garage
Als Höhenmaß nennt die BauO LSA eine mittlere Wandhöhe von 3,00 m. Gemeint ist ein Mittelwert und nicht die höchste Stelle der Wand. Diese Unterscheidung spielt vor allem bei geneigtem Gelände oder bei Pultdächern eine Rolle, weil die Wandhöhe dann über die Länge der Wand schwankt. Wie die mittlere Wandhöhe in Ihrem konkreten Fall zu berechnen ist und von welchem Geländeniveau aus gemessen wird, sollten Sie vor der Bestellung einer Fertiggarage mit der Bauaufsicht abstimmen.
Garage an der Grundstücksgrenze
Für Garagen an der Grundstücksgrenze ist § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA maßgeblich. Danach gelten zwei Längenbegrenzungen:
- höchstens 9 m je Nachbargrenze
- höchstens 15 m Gesamtlänge an allen Grenzen zusammen
Die Gesamtlänge bezieht sich auf alle Grenzbebauungen auf dem Grundstück. Bestehende Gebäude wie ein Gartenhaus oder ein Carport an der Grenze müssen Sie deshalb mitrechnen. Gerade bei Eckgrundstücken wird die Grenze von 15 m schnell erreicht. Die Verfahrensfreiheit ändert nichts daran, dass diese Regeln eingehalten werden müssen.
Abstellraum in der Garage
Die Vorschrift zur Verfahrensfreiheit nennt einen integrierten Abstellraum nicht ausdrücklich. Ob eine Garage mit angebautem oder integriertem Abstellraum noch als verfahrensfreie Garage gilt, lässt sich aus der Fundstelle also nicht unmittelbar ablesen. Klären Sie das mit der Bauaufsicht.
Eine Besonderheit gibt es beim Brandschutz: Abstellräume bis 20 m² bleiben dort unberücksichtigt. Diese Regel betrifft aber ausschließlich den Brandschutz. Sie bedeutet nicht, dass ein Abstellraum bei der Flächengrenze von 50 m² oder bei der Frage der Verfahrensfreiheit außer Betracht bleibt.
Garagenverordnung und Stellplatz-Mindestmaße
In Sachsen-Anhalt gilt die Garagenverordnung (GaVO) vom 14.09.2006. Sie wurde am 06.09.2013 und am 26.05.2015 geändert. Die GaVO regelt unter anderem die Mindestmaße von Stellplätzen und Fahrbahnen:
| Element | Mindestmaß |
|---|---|
| Stellplatzlänge | 5 m |
| Stellplatzbreite | 2,30 m, 2,40 m oder 2,50 m, je nach Begrenzung |
| Barrierefreier Stellplatz | Breite 3,50 m |
| Fahrbahn vor Mittel- und Großgaragen | 2,75 m |
| Innerer Fahrbahnradius | 5 m |
Welche der drei Breiten für Ihren Stellplatz gilt, hängt von dessen Begrenzung ab, zum Beispiel davon, ob Wände oder andere Bauteile an den Stellplatz grenzen. Die genaue Zuordnung sollten Sie anhand der GaVO prüfen oder bei der Bauaufsicht erfragen. Die Angaben zu Fahrbahnbreite und Fahrbahnradius betreffen Mittel- und Großgaragen. Für eine typische Einzelgarage am Wohnhaus stehen vor allem Länge und Breite des Stellplatzes im Vordergrund.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Drei Punkte unterscheiden Sachsen-Anhalt von manchen Nachbarländern:
- Messgröße: Maßgeblich ist die Grundfläche, nicht die Brutto-Grundfläche wie in Sachsen.
- Carports: Garagen und Carports haben dieselbe Flächengrenze von 50 m².
- Abstellräume: Beim Brandschutz bleiben Abstellräume bis 20 m² unberücksichtigt. Bei der Verfahrensfreiheit werden sie dagegen nicht ausdrücklich genannt.
Typische Fehler bei der Planung
- Falsche Messgröße: Flächenangaben aus anderen Bundesländern werden übernommen, obwohl dort eine andere Fläche gemeint ist.
- Außenbereich übersehen: Man geht von Verfahrensfreiheit aus, obwohl das Grundstück nicht im Innenbereich liegt.
- Bestand vergessen: Vorhandene Grenzbebauungen werden bei der Gesamtlänge von 15 m nicht mitgezählt.
- Wandhöhe falsch ermittelt: Statt der mittleren Wandhöhe wird nur ein einzelner Punkt gemessen, oder das Geländeniveau bleibt unberücksichtigt.
- Brandschutzregel missverstanden: Die 20-m²-Regel für Abstellräume wird fälschlich auf die Verfahrensfreiheit übertragen.
- „Verfahrensfrei" mit „regelfrei" verwechselt: Bebauungsplan, Abstandsflächen und GaVO gelten auch ohne Genehmigung.
Praktische Prüfreihenfolge
- Lage klären: Liegt das Grundstück im Innenbereich? Wenn nicht, gilt die Verfahrensfreiheit nicht.
- Grundfläche ermitteln: Bleibt die Garage bei höchstens 50 m²
Quellen
- BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b, amtliches Rechtsportal
- Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis, Bauportal
- Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch · Beleg: BauO LSA und Garagenverordnung
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.