Garage Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht
Garagen gelten in vielen Ländern bis zu einer bestimmten Größe als verfahrensfrei, oft mit Sonderregeln an der Grenze. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.
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Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden
Garage: die 16 Bundesländer im Vergleich
Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.
| Bundesland | Grenzwert | Fundstelle | Status | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 50 m² | LBO BW, § 50 Abs. 1 mit Anhang 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Bayern | bis 50 m² | BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Berlin | bis 50 m² | BauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Brandenburg | bis 50 m² | BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 d; zusätzlich Nr. 1 c | geprüft | Details |
| Bremen | bis 50 m² | BremLBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Hamburg | bis 40 m² | HBauO, Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1 | teilweise geprüft | Details |
| Hessen | bis 50 m² | HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.2 | geprüft | Details |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | LBauO M-V, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Niedersachsen | bis 60 m² | NBauO, § 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.2 | geprüft | Details |
| Nordrhein-Westfalen | bis 50 m² | BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m² | LBauO RP, § 62 Abs. 1 Nr. 1 f | geprüft | Details |
| Saarland | bis 36 m² | LBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Sachsen | bis 50 m² | SächsBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Sachsen-Anhalt | bis 50 m² | BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Schleswig-Holstein | bis 50 m² | LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Thüringen | bis 60 m² | ThürBO, § 63 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
Garage ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war
Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.
Was gemessen wird
Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.
Beispiel: Ein Garage mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.
Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist
Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.
Ob eine Garage ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, entscheidet in Deutschland die jeweilige Landesbauordnung. Die 16 Länder regeln das Thema ähnlich, aber nicht gleich. Unterschiede gibt es beim Grenzwert, bei der Art der Flächenmessung, beim Umgang mit vorhandenen Garagen und bei Sonderfällen wie dem integrierten Abstellraum. Wer nur auf eine bundesweit kursierende Faustregel vertraut, liegt deshalb schnell falsch.
Diese Übersicht stellt die Regelungen aller Länder auf Basis eines geprüften Datenstands nebeneinander. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Bauaufsicht. Ein Grundsatz gilt überall: Verfahrensfrei ist nicht rechtsfrei. Auch eine genehmigungsfreie Garage muss Bebauungsplan, Abstandsflächen und alle übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.
Grenzwerte für verfahrensfreie Garagen im Ländervergleich
Die meisten Länder setzen die Grenze bei 50 m². Abweichungen nach oben gibt es in Niedersachsen und Thüringen, nach unten in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Brandenburg kennt zwei Tatbestände nebeneinander.
| Land | Grenzwert | Messgröße | Höhe laut Datenstand | Nur Innenbereich | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 m² | Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Bayern | 50 m² | Fläche | Verweis auf Art. 6 Abs. 7 | ja | geprüft |
| Berlin | 50 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Brandenburg (Nr. 1 d) | 50 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Brandenburg (Nr. 1 c) | 100 m² | Grundfläche | keine Angabe, eingeschossig | Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB | geprüft |
| Bremen | 50 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Hamburg | 40 m² | Brutto-Grundfläche | nicht belegbar | ja | teilgeprüft |
| Hessen | 50 m² | Grundfläche | nicht in der Nummer | keine Unterscheidung | geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Niedersachsen | 60 m² | Grundfläche | Höhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Nordrhein-Westfalen | 50 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Rheinland-Pfalz | 50 m² | Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,20 m, Firsthöhe bei Giebelwänden 4,00 m | ja, auch nicht im Umfeld von Kultur- und Naturdenkmälern | geprüft |
| Saarland | 36 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m über Geländeoberfläche | ja | geprüft |
| Sachsen | 50 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Sachsen-Anhalt | 50 m² | Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
| Schleswig-Holstein | 50 m² | Brutto-Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | keine Außenbereichsklausel in dieser Nummer | geprüft |
| Thüringen | 60 m² | Grundfläche | mittlere Wandhöhe 3,00 m | ja | geprüft |
Mit 36 m² hat das Saarland den niedrigsten Zahlenwert. Dort muss die Garage außerdem eingeschossig sein. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen mit 40 m². Hamburg begrenzt zusätzlich die Menge: Je zugehörigem Hauptgebäude ist nur eine Garage oder ein überdachter Stellplatz verfahrensfrei. Für Hamburg ist der Datenstand nur teilgeprüft. Insbesondere die Höhenvorgabe ist nicht belegt und muss bei der Bauaufsicht bestätigt werden.
Mecklenburg-Vorpommern hat laut Datenstand als einziges Land keinen eigenen Garagen-Tatbestand. Garagen fallen dort unter die allgemeine Nummer für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Eine Doppelgarage mit mehr als 40 m² ist damit genehmigungspflichtig.
Grundfläche oder Brutto-Grundfläche: Worauf es bei der Messung ankommt
Die Länder messen nicht einheitlich. Neun Länder stellen auf die Brutto-Grundfläche ab: Berlin, Brandenburg (Nr. 1 d), Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Grundfläche ist maßgeblich in Baden-Württemberg, Brandenburg (Nr. 1 c), Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bayern spricht schlicht von „Fläche“.
Die beiden Begriffe stehen für unterschiedliche Bezugsgrößen. Ein und dieselbe Garage kann je nach Messgröße deshalb anders zu bewerten sein. Wie genau im Einzelfall gerechnet wird, legen die Daten nicht fest. Bei einer Planung knapp am Grenzwert sollte die Berechnungsweise deshalb vorab mit der Bauaufsicht abgestimmt werden.
Wie dicht benachbarte Länder auseinanderliegen können, zeigt Sachsen-Anhalt: Dort zählt die Grundfläche, im Nachbarland Sachsen dagegen die Brutto-Grundfläche.
Bestandsaddition: Wenn vorhandene Garagen mitzählen
In mehreren Ländern bezieht sich der Grenzwert nicht auf das einzelne Bauvorhaben, sondern auf das gesamte Baugrundstück:
- Bremen: Die 50 m² gelten insgesamt je Baugrundstück, vorhandene Garagen zählen mit.
- Niedersachsen: Die 60 m² gelten insgesamt je Baugrundstück, die Zufahrten sind mit erfasst.
- Nordrhein-Westfalen: Die 50 m² gelten insgesamt je Baugrundstück.
- Sachsen: Die 50 m² gelten je Grundstück. Bestandsgaragen zählen mit, auch solche, die in das Wohngebäude integriert sind.
Wer in diesen Ländern bereits eine Garage hat, kann also oft nicht einfach eine zweite verfahrensfrei danebenstellen. Für die übrigen Länder enthält der Datenstand keine ausdrückliche Aussage zur Anrechnung des Bestands. Ob vorhandene Garagen dort mitzählen, muss die Bauaufsicht bestätigen.
In Hessen dürfen die Zufahrten zusätzlich bis 200 m² Grundfläche haben. In Niedersachsen sind sie dagegen in den 60 m² enthalten.
Außenbereich: Fast überall ausgeschlossen
In 13 Ländern gilt die Verfahrensfreiheit nur im Innenbereich. Rheinland-Pfalz nimmt zusätzlich die Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern aus. Brandenburgs 100-m²-Tatbestand nach Nr. 1 c setzt den Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB voraus.
Zwei Länder weichen im Wortlaut ab. Hessen unterscheidet in der Nummer nicht nach Innen- und Außenbereich. In Schleswig-Holstein enthält die einschlägige Nummer keine Außenbereichsklausel. Daraus folgt aber nicht, dass Garagen im Außenbereich ohne Weiteres zulässig wären. Die planungsrechtliche Zulässigkeit bleibt unabhängig vom Verfahren bestehen. Wer im Außenbereich bauen will, sollte die Frage in jedem Land vorab bei der Bauaufsicht klären.
Grenzbebauung: Länge, Wandfläche und Dach
Garagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene Abstandsfläche an der Nachbargrenze stehen. Die Standardwerte lauten 9 m je Grenze und 15 m insgesamt. Mehrere Länder weichen davon ab.
Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.