Tiny House Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

bis 30 m³Brutto-Rauminhalt · LBO SH (Bekanntmachung 05.07.2024, zuletzt geändert 13.12.2024), § 59 Abs. 1 LBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a geprüft

Ein bewohntes Tiny House ist in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig. Verfahrensfrei nur Gebäude bis 30 m³, dreifach eingeschränkt: ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten – ein bewohntes Tiny House bleibt genehmigungspflichtig. Unten stehen das passende Verfahren, die Fristen und die Fundstellen.

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Ein Tiny House ist zum Wohnen bestimmt und damit ein Gebäude mit Aufenthaltsraum – Räder ändern daran nichts (§ 2 Abs. 1 MBO).

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Was im Detail gilt

Maßgeblich ist LBO SH (Bekanntmachung 05.07.2024, zuletzt geändert 13.12.2024), § 59 Abs. 1 LBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a zu verfahrensfreien Bauvorhaben. Zu prüfen sind dort: Länge der Entscheidungsfrist in § 111a LVwG; ausdrückliches Dauerwohnverbot in der CWVO.

Was trotzdem gilt

Auch ohne Genehmigung gelten die Abstandsflächen der LBO SH, der Bebauungsplan der Gemeinde, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Eine Verfahrensfreiheit entbindet nicht von diesen Regeln.

Wenn eine Genehmigung nötig ist

Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt. Der Antrag läuft je nach Vorhaben im vereinfachten oder im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.

Gesetzestext (LBO SH) Bauportal des Landes

Verfahren, Fristen und Sonderwege in Schleswig-Holstein

Genehmigungsfreistellung§ 62 LBO · ein Monat nach Eingang bei der Gemeinde, Erlöschen nach drei Jahren
Vereinfachtes Verfahren§ 63 LBO, alle außer Sonderbauten · Entscheidungsfrist: Fristlänge steht nicht in der LBO, sondern in § 111a Landesverwaltungsgesetz, Fristbeginn drei Wochen nach Zugang
GenehmigungsfiktionJa – die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht fristgerecht versagt wird.
Gebäudeklasse 1§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: 7 m Höhe, zwei Nutzungseinheiten, 400 m²
Kleine Bauvorlageberechtigung§ 65 Abs. 3 LBO: für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 erweiterter Kreis einschließlich Meister und Techniker
Wochenendhauskein eigener Wochenendhaus-Tatbestand; § 61 Abs. 1 Nr. 1 j stellt Campinghäuser nach § 1 Abs. 6 CWVO auf Aufstellplätzen von Wochenendplätzen genehmigter Campingplätze frei, bis 50 m² und 3,50 m
CampingplatzCWVO vom 15.07.2020: Mobilheim in § 1 Abs. 3 legaldefiniert (bis 40 m² und 3,50 m), Campinghaus in § 1 Abs. 6 (bis 50 m² und 3,50 m)

Besonderheit: Das Land mit der ausdrücklichsten Regelung: die LBO verweist für die Verfahrensfreiheit direkt auf die Legaldefinition des Campinghauses in der CWVO; wer 50 m² und 3,50 m einhält, ist auf einem Wochenendplatz verfahrensfrei, darf dort nach der Konzeption der Verordnung aber nur vorübergehend wohnen

Im Vergleich

Wer in Schleswig-Holstein ein Tiny House dauerhaft bewohnen möchte, stößt schnell auf widersprüchliche Aussagen. Manche halten kleine Häuser grundsätzlich für genehmigungsfrei, andere verweisen auf Räder oder den Campingplatz. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH, Fassung der Bekanntmachung vom 05.07.2024, zuletzt geändert am 13.12.2024) ist hier eindeutiger als die meisten anderen Landesbauordnungen. Ein bewohntes Tiny House braucht ein Verfahren. Die einzige ausdrückliche Freistellung betrifft Campinghäuser auf Wochenendplätzen und ist an enge Bedingungen geknüpft.

Dieser Ratgeber ordnet die Rechtslage zum Stand 1. Oktober 2026 ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist im Einzelfall allein die Auskunft der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Kann ein bewohntes Tiny House in Schleswig-Holstein verfahrensfrei sein?

Nein. Nach § 59 Abs. 1 LBO sind Errichtung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Ausnahme für kleine Gebäude in § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO hilft beim Wohnen nicht weiter, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens ist die Größe sehr knapp bemessen. Maßgeblich ist der Brutto-Rauminhalt: Im Innenbereich liegt die Grenze bei 30 m³, im Außenbereich bei 10 m³. Weil der Rauminhalt zählt, wird auch die Dachkubatur mitgerechnet.

Zweitens schließt die Vorschrift die Wohnnutzung gleich dreifach aus. Das Gebäude darf keine Aufenthaltsräume, keine Toiletten und keine Feuerstätten haben. Ein Haus mit Schlafplatz, Bad und Ofen fällt deshalb in keinem Fall unter diese Freistellung.

Andere Länder wie Bayern oder Sachsen knüpfen ihre Freistellung allein an eine Größe. Dieser Vergleich trägt in Schleswig-Holstein nicht.

Verfahrensfreiheit ist nicht Zulässigkeit

Der wichtigste Grundsatz steht in § 59 Abs. 2 der Musterbauordnung, und die Landesbauordnungen enthalten entsprechende Normen. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss alle materiellen Anforderungen einhalten. Dazu gehören:

  • das Bauplanungsrecht,
  • die Abstandsflächen,
  • die gesicherte Erschließung.

Außerdem bleiben die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsicht unberührt. Verfahrensfrei heißt also nur, dass vorab niemand prüft. Es heißt nicht, dass das Vorhaben erlaubt ist. Das gilt auch für das Campinghaus auf dem Wochenendplatz, um das es weiter unten geht.

Das passende Verfahren: Freistellung oder vereinfachtes Verfahren

Für ein bewohntes Tiny House kommen in Schleswig-Holstein zwei Wege in Betracht.

VerfahrenFundstelleErfasste VorhabenFristenBesonderheit
Genehmigungsfreistellung§ 62 LBOalle baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind, ohne GebäudeklassengrenzeBaubeginn frühestens einen Monat nach Eingang bei der Gemeinde; Erlöschen nach drei Jahrenkeine Genehmigung, sondern Wartefrist
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 LBOalle Vorhaben außer SonderbautenLänge der Frist richtet sich nach § 111a Landesverwaltungsgesetz; Fristbeginn drei Wochen nach ZugangGenehmigungsfiktion nach § 72 Abs. 1a LBO; Verzicht darauf in Textform möglich

Genehmigungsfreistellung: Hier wird nichts genehmigt. Das Vorhaben darf nach Ablauf der Wartefrist begonnen werden.

Vereinfachtes Verfahren: Die Bauaufsicht entscheidet innerhalb einer Frist. Lässt sie diese verstreichen, kann die Genehmigung als erteilt gelten (Genehmigungsfiktion). Wie lang die Entscheidungsfrist nach § 111a LVwG konkret ist, ist in den vorliegenden Daten noch offen.

Offene Punkte: Für die Verfahrensregeln liegt die Konfidenz der Daten nur bei „mittel“. Lassen Sie sich deshalb von der unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigen,

  • welches Verfahren für Ihr Grundstück greift,
  • welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten,
  • welche Entscheidungsfrist läuft.

Gebäudeklasse 1 und kleine Bauvorlageberechtigung

Ein typisches Tiny House fällt in die Gebäudeklasse 1 nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO. Die Kennwerte sind eine Höhe von 7 m, zwei Nutzungseinheiten und 400 m².

Daraus folgt eine praktische Erleichterung. Für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 erweitert § 65 Abs. 3 LBO den Kreis der Bauvorlageberechtigten. Neben Architektinnen und Architekten können dann auch Meister und Techniker die Bauvorlagen einreichen. Ob die eigene Qualifikation genügt, sollte vorab mit der Bauaufsicht geklärt werden.

Wochenendplatz und Campingplatz: die Regelung über die CWVO

Einen eigenen Tatbestand für Wochenendhäuser kennt die LBO SH nicht. Stattdessen stellt § 61 Abs. 1 Nr. 1 j LBO Campinghäuser verfahrensfrei. Die Vorschrift verweist dazu direkt auf die Begriffsbestimmung in der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO vom 15.07.2020, GVOBl. Schl.-H. Nr. 13 S. 448). Damit hat Schleswig-Holstein die wohl ausdrücklichste Regelung aller Länder.

BegriffFundstelleHöchstgrundflächeHöchsthöheVerfahrensfrei nach LBO
Mobilheim§ 1 Abs. 3 CWVO40 m²3,50 mkein eigener Tatbestand in den vorliegenden Daten
Campinghaus§ 1 Abs. 6 CWVO50 m²3,50 mja, auf Aufstellplätzen von Wochenendplätzen genehmigter Campingplätze (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 j LBO)

Ein Haus, das 50 m² und 3,50 m einhält und auf einem solchen Wochenendplatz steht, ist also verfahrensfrei. Zum dauerhaften Wohnen berechtigt das aber nicht. Nach der Konzeption der Verordnung ist dort nur vorübergehendes Wohnen vorgesehen.

Ob die CWVO ein ausdrückliches Dauerwohnverbot enthält, ist in den Daten noch nicht abschließend geklärt. Klar ist dagegen die bundesweite Rechtsprechung: Nach dem OVG NRW (Urteil vom 23.10.2006, 7 A 4947/05) ist Dauerwohnen in einem Wochenendhaus eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Zudem ist der Campingplatz selbst eine bauliche Anlage. Wird er abweichend von seiner Genehmigung genutzt, ist das formell illegal (VG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2023, 28 K 744/22).

Räder ändern nichts

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 MBO ist auch eine Anlage mit dem Boden verbunden, die nach ihrem Verwendungszweck überwiegend ortsfest benutzt werden soll. Entscheidend ist also der Zweck, nicht die technische Beweglichkeit. Ein zum Wohnen aufgestelltes Tiny House ist deshalb eine bauliche Anlage. Weil es überdacht ist und Menschen schützt, ist es nach § 2 Abs. 2 MBO zugleich ein Gebäude.

Die Rechtsprechung bestätigt das:

  • Hessischer VGH, Beschluss vom 05.08.2025, 4 B 1315/25: Bau- und Zirkuswagen brauchen bei Wohnnutzung eine Baugenehmigung, unabhängig von ihrer theoretischen Mobilität. Für formell illegale Anlagen darf eine Nutzungsuntersagung ergehen, in der Regel mit sofortigem Vollzug. Jahrelange Duldung legalisiert nichts.
  • VG Koblenz (1 K 505/05.KO): Auch eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung ersetzt keine Baugenehmigung.

Bauplanungsrecht: § 30, § 34, § 35 BauGB

Die Verfahrensfrage ist nur die erste Hürde. Häufiger scheitert ein Tiny House am Bauplanungsrecht.

Bebauungsplan (§ 30 BauGB): Das Vorhaben darf keiner Festsetzung widersprechen, eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Typische Konflikte sind:

  • zwingend festgesetzte Vollgeschosse oder Mindestmaße (§ 16 Abs. 4 BauNVO),
  • geschlossene Bauweise (§ 22 BauNVO),
  • ein Standort außerhalb des Baufensters (§ 23 BauNVO),
  • eine örtlich vorgeschriebene Dachform.

Abweichungen sind nur über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB möglich.

Innenbereich (§ 34 BauGB): Hier muss sich das Haus in die nähere Umgebung einfügen. Nach dem BVerwG (Urteil vom 08.12.2016, 4 C 7.15) braucht es dafür Referenzobjekte, die in einer Gesamtschau von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe vergleichbar sind. Die Übereinstimmung in nur einem Maßfaktor genügt nicht. Das ist allgemeine Maß-Rechtsprechung, eine Entscheidung speziell zu Tiny Houses gibt es nicht.

Außenbereich (§ 35 BauGB): Ein privates Tiny House ist hier ein sonstiges Vorhaben. Es beeinträchtigt regelmäßig öffentliche Belange, vor allem durch die Gefahr einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7). Die BauGB-Novelle 2026 ist noch nicht in Kraft. Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt Abweichungen von § 30 nur mit Einvernehmen der Gemeinde und nicht vom Bauordnungsrecht.

Typische Fehler

  • Größe statt Nutzung prüfen: Ein kleiner Rauminhalt allein reicht nicht. Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte schließen die Freistellung nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO aus.
  • Campinghaus mit Wohnhaus verwechseln: Verfahrensfreiheit auf dem Wochenendplatz bedeutet kein Recht auf Dauerwohnen.
  • Auf die Meldebestätigung vertrauen: Melderecht und Baurecht sind getrennt (AVV zum BMG, Nr. 17.1.2). Eine Anmeldung kann der Bauaufsicht sogar als Beleg für dauerhaftes Wohnen dienen.
  • Veraltete Begriffe nutzen: Das frühere Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche gibt es nach § 104 GModG nur eine Nachweiserleichterung, keine Befreiung.
  • Autarkie mit Erschließung gleichsetzen: Eigene Versorgung ersetzt die gesicherte Erschließung nicht.

Praktische Prüfreihenfolge

  1. Nutzung festlegen: Geht es um dauerhaftes Wohnen oder um vorübergehenden Aufenthalt auf einem Wochenendplatz?
  2. Planungsrecht klären: Liegt das Grundstück im Bebauungsplangebiet, im Innenbereich oder im Außenbereich? Gibt es Festsetzungen zu Maß, Bauweise, Baufenster und Dach?
  3. Erschließung prüfen: Ist der Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche gesichert? Gibt es einen Anschlusszwang durch Satzung?
  4. Verfahren klären: Lassen Sie sich von der unteren Bauaufsichtsbehörde Genehmigungsfreistellung (§ 62 L

Quellen

  • LBO SH (Bekanntmachung 05.07.2024, zuletzt geändert 13.12.2024), § 59 Abs. 1 LBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a, amtliches Rechtsportal
  • Untere Bauaufsichtsbehörde bei Kreis oder Stadt, Bauportal
  • Recherche-Status: geprüft · Konfidenz: hoch für § 61 und CWVO, mittel für Verfahren · Beleg: Zwei Gesetzestextspiegel gesetze.co und anwalt24.de, CWVO über umwelt-online

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.