Tiny House Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht
Ob ein Tiny House als Gebäude, Wohnwagen oder Anlage gilt, entscheidet über Genehmigung und Standort. Verfahrensfreiheit ist dabei nicht Zulässigkeit. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.
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Ein Tiny House ist zum Wohnen bestimmt und damit ein Gebäude mit Aufenthaltsraum – Räder ändern daran nichts (§ 2 Abs. 1 MBO).
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Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden
Tiny House: die 16 Bundesländer im Vergleich
Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.
| Bundesland | Grenzwert | Fundstelle | Status | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 40 m³ | LBO BW (Neufassung 16.03.2026), § 49 LBO; Freistellung § 50 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Bayern | bis 75 m³ | BayBO (Viertes Modernisierungsgesetz 26.03.2026), Art. 55 Abs. 1 BayBO; Freistellung Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Berlin | bis 10 m² | BauO Bln (7. Änderungsgesetz 21.01.2026, Gesetz für einfaches Bauen 09.07.2026), § 59 Abs. 1 BauO Bln; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Brandenburg | bis 75 m³ | BbgBO (Viertes Änderungsgesetz 29.06.2026), § 59 Abs. 1 BbgBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Bremen | bis 10 m² | BremLBO (Fassung 29.05.2024), § 59 Abs. 1 Satz 1 BremLBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Hamburg | bis 30 m³ | HBauO vom 06.01.2025, in Kraft seit 01.01.2026, § 59 Abs. 1 HBauO; Freistellung Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1 | teilweise geprüft | Details |
| Hessen | bis 30 m³ | HBO (Anlage und §§ 63a, 64a in der Fassung vom 09.10.2025), § 62 Abs. 1 HBO; Freistellung Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.1 | geprüft | Details |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | LBauO M-V (§§ 61 bis 63 neu gefasst 2026), § 59 Abs. 1 LBauO M-V; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Niedersachsen | bis 75 m³ | NBauO (Fassung ab 01.07.2025), § 59 Abs. 1 NBauO; Freistellung § 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.1 | geprüft | Details |
| Nordrhein-Westfalen | bis 75 m³ | BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026), § 60 Abs. 1 BauO NRW; Freistellung § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ | LBauO RP (Fassung ab 01.01.2026), § 61 Abs. 1 LBauO; Freistellung § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Saarland | bis 75 m³ | LBO Saar (Fassung ab 15.10.2025), § 60 Abs. 1 LBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 | teilweise geprüft | Details |
| Sachsen | bis 75 m³ | SächsBO (Fassung ab 19.03.2024), § 59 Abs. 1 SächsBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | teilweise geprüft | Details |
| Sachsen-Anhalt | bis 10 m² | BauO LSA (zuletzt geändert 17.06.2026), § 58 Abs. 1 BauO LSA; Freistellung § 60 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m³ | LBO SH (Bekanntmachung 05.07.2024, zuletzt geändert 13.12.2024), § 59 Abs. 1 LBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Thüringen | bis 30 m² | ThürBO vom 02.07.2024, geändert durch Erstes Thüringer Entlastungsgesetz, in Kraft 24.07.2026, § 62 Abs. 1 ThürBO; Freistellung § 63 Abs. 1 Nr. 1 a | teilweise geprüft | Details |
Tiny House ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war
Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.
Was gemessen wird
Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.
Beispiel: Ein Tiny House mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.
Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist
Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.
Kaum eine Suchanfrage rund um Tiny Houses ist so beliebt wie „Tiny House ohne Baugenehmigung“, und kaum eine wird so oft falsch beantwortet. Die pauschale Aussage „ein Tiny House ist nie verfahrensfrei“ stimmt nicht: In Bayern ist ein kleines bewohntes Gebäude im Innenbereich ohne Verfahren möglich, in Sachsen und Thüringen ergibt sich das aus dem Gesetzeswortlaut. Genauso falsch ist die Gegenthese, mit Rädern, auf dem Campingplatz oder unter einer bestimmten Quadratmeterzahl gelte kein Baurecht.
Diese Übersicht stellt den Rechtsstand vom 1. Oktober 2026 dar. Sie räumt mit den zehn verbreitetsten Irrtümern auf und vergleicht alle 16 Bundesländer: Verfahrensfreiheit, Verfahren und Fristen sowie Wochenendhaus- und Campingregeln. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde.
Der wichtigste Satz: Verfahrensfreiheit ist nicht Zulässigkeit
Nach § 59 Abs. 2 der Musterbauordnung (MBO) und den entsprechenden Landesnormen entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Pflicht, die materiellen Anforderungen einzuhalten. Die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse bleiben unberührt.
Wer also in Bayern ohne Verfahren baut, muss trotzdem Folgendes einhalten:
- § 30 oder § 34 BauGB,
- die Abstandsflächen,
- die gesicherte Erschließung.
Die Bauaufsicht kann jederzeit einschreiten. Der einzige Unterschied zum Genehmigungsverfahren besteht darin, dass vorher niemand prüft. „Ohne Baugenehmigung“ heißt deshalb nie „ohne Baurecht“.
Zehn verbreitete Falschbehauptungen und was wirklich gilt
-
„Ein Tiny House auf Rädern ist ein Fahrzeug und braucht keine Baugenehmigung.“ Falsch. § 2 Abs. 1 MBO erfasst ausdrücklich Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
- Der Hessische VGH (Beschluss vom 5. August 2025, 4 B 1315/25) hat Bau- und Zirkuswagen mit Wohnnutzung als genehmigungspflichtige bauliche Anlagen eingestuft.
- Das VG Koblenz (1 K 505/05.KO) hat ein regelmäßig abgestelltes Wohnmobil ebenso bewertet.
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„Unter einer bestimmten Quadratmeterzahl ist alles genehmigungsfrei.“ Falsch, und zwar aus drei Gründen.
- Die Schwellen sind Landesrecht und reichen von 10 m² in Berlin bis 75 m³ in Bayern und Sachsen. Einen bundesweiten Wert gibt es nicht.
- Verfahrensfreiheit ist nicht Zulässigkeit (§ 59 Abs. 2 MBO).
- Die Tatbestände gelten jeweils nicht im Außenbereich.
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„Auf dem Campingplatz gilt kein Baurecht.“ Falsch, aus drei Gründen.
- Der Campingplatz ist selbst eine bauliche Anlage (§ 2 Abs. 1 Satz 3 MBO; VG Düsseldorf, 28 K 744/22).
- Die Verfahrensfreiheit auf Campingplätzen erfasst nur „Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind“. Ein Tiny House ist nach § 2 Abs. 2 MBO aber ein Gebäude.
- Dauerwohnen auf einem Erholungsplatz ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (OVG NRW, 7 A 4947/05).
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„Wenn ich mich anmelden kann, ist das Wohnen legal.“ Falsch. Nach Nummer 17.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz muss man sich auch dann anmelden, wenn man gegen eine baurechtliche Regelung verstößt. Melderecht und Baurecht sind getrennt. Die Anmeldung kann der Bauaufsicht sogar als Beweis für dauerhaftes ortsfestes Wohnen dienen.
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„Räder dranlassen, nichts anschließen, dann bleibt es ein Fahrzeug.“ Falsch. Maßgeblich ist die Zweckbestimmung, nicht die theoretische Mobilität (Hessischer VGH, 4 B 1315/25). Anschlüsse sind zwar kein Tatbestandsmerkmal, aber ein starkes Indiz für die ortsfeste Nutzung.
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„Ein Tiny House lässt sich als Fliegender Bau genehmigen.“ Falsch. § 76 Abs. 1 MBO verlangt zweierlei zugleich: wiederholtes Aufstellen an verschiedenen Orten und Zerlegbarkeit. Ein Tiny House wird als Ganzes transportiert und soll an einem Standort bewohnt werden. Diese Abgrenzung folgt aus dem Normwortlaut; eine Gerichtsentscheidung speziell dazu gibt es nicht.
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„Im Außenbereich geht es mit ein bisschen Landwirtschaft.“ Falsch. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verlangt einen Betrieb im Sinne des § 201 BauGB, also eine auf Dauer angelegte, lebensfähige Bewirtschaftung. Hobbylandwirtschaft genügt nicht.
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„Unter 50 m² gilt das Gebäudeenergiegesetz nicht.“ Falsch und zudem veraltet. Das Gesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- § 3 Abs. 1 Nr. 17 GModG definiert lediglich, was ein „kleines Gebäude“ ist.
- § 104 GModG gewährt dafür nur eine Nachweiserleichterung: Die Bauteil-U-Werte bleiben, nur die Jahres-Primärenergiebilanz entfällt.
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„Als Ferienhaus gelten keine Energievorgaben.“ Teilweise richtig, aber enger als gedacht. § 2 Abs. 2 Nr. 8 GModG verlangt eine Zweckbestimmung für weniger als vier Monate Nutzung im Jahr. Bei einem Hauptwohnsitz greift die Ausnahme nicht.
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„Mit Führerschein Klasse B darf man ein Tiny House ziehen.“ In aller Regel falsch.
- § 6 FeV deckt Kombinationen bis 3.500 kg ab.
- Mit Schlüsselzahl B96 (§ 6a FeV) sind es bis 4.250 kg.
- Nach Marktbeobachtung wiegen transportfertige Häuser meist 3,0 bis 3,5 Tonnen. Mit Zugfahrzeug liegt die Kombination damit regelmäßig darüber, sodass mindestens BE nötig ist, bei schweren Häusern C1E.
Länder im Vergleich: Wo Verfahrensfreiheit überhaupt in Reichweite kommt
Die meisten Länder schließen bei kleinen verfahrensfreien Gebäuden Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten aus. Ein bewohntes Tiny House fällt dort von vornherein heraus. Nur wo allein die Größe zählt, kann ein Wohngebäude verfahrensfrei sein.
| Land | Grenze Innenbereich | Aufenthaltsraum ausgeschlossen? | Bewohntes Tiny House verfahrensfrei? | Status |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 m³ BRI | ja | nein | geprüft |
| Bayern | 75 m³ BRI | nein (nur im Außenbereich) | ja, im Innenbereich | geprüft |
| Berlin | 10 m² BGF, eingeschossig | nein | nein, zu klein | geprüft |
| Brandenburg | 75 m³ BRI | ja | nein | geprüft |
| Bremen | 10 m² (Gartengerätehäuser 12 m²) | nein | nein, zu klein | geprüft |
| Hamburg | 30 m³ je Hauptgebäude | ja | nein | teilgeprüft |
| Hessen | 30 m³ BRI | ja | nein | geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 m² bei Wandhöhe bis 3 m | ja | nein | geprüft |
| Niedersachsen | 75 m³ (außen 40 m³) | ja | nein | geprüft |
| Nordrhein-Westfalen | 75 m³ BRI | ja | nein | geprüft |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ umbauter Raum | ja | nein | geprüft |
| Saarland | 75, Einheit (m³ oder m²) widersprüchlich | ja | nein | teilgeprüft |
| Sachsen | 75 m³ BRI | nein laut Wortlaut | ja nach Wortlaut, im Innenbereich | teilgeprüft |
| Sachsen-Anhalt | 10 m² Grundfläche | nein | nur theoretisch, zu klein | geprüft |
| Schleswig-Holstein | 30 m³ (außen 10 m³) | ja | nein | geprüft |
| Thüringen | 30 m² Grundfläche, eingeschossig | nein laut Wortlaut | ja nach Wortlaut, seit 24.07.2026 | teilgeprüft |
Bayern ist das einzige Land mit amtlicher Bestätigung. In der Landtagsdrucksache 19/6416 vom 17. April 2025 hat die Staatsregierung die 75-m³-Grenze des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO ausdrücklich auf Tiny Houses bezogen.
Sachsen hat mit § 61 Abs. 1 Nr. 1 a SächsBO denselben Wert, im Wortlaut ohne jede Einschränkung. Zur Einordnung beider Länder:
- 75 m³ entsprechen etwa 25 m² Grundfläche bei 3 m Höhe.
- Weil der Rauminhalt zählt, rechnen Satteldach und Hochbett mit.
Thüringen misst nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 a ThürBO die Grundfläche (30 m², angehoben von 10 m²). Ein Schlafboden, der als zweites Geschoss gilt, lässt die Verfahrensfreiheit entfallen.
Für Sachsen und Thüringen ist die Verfahrensfreiheit bewohnter Tiny Houses bislang nur aus dem Wortlaut abgeleitet. Die untere Bauaufsichtsbehörde muss das vor einer Planung bestätigen.
Mecklenburg-Vorpommern erlaubt 40 m², allerdings nur ohne Aufenthaltsraum, also etwa als Atelier oder Lager.
Verfahren und Fristen in den übrigen Fällen
Wer nicht verfahrensfrei bauen kann, landet im Plangebiet meist in einer Freistellung oder Anzeige. Andernfalls folgt das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Viele Länder sehen dafür eine Genehmigungsfiktion vor.
| Land | Freistellung/Anzeige | Wartefrist | Entscheidungsfrist | Fiktion |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Kenntnisgabeverfahren | zwei Wochen | drei Monate | ja |
| Bayern | Genehmigungsfreistellung | ein Monat | drei Monate, Beginn drei Wochen nach Zugang | ja, nur für überwiegend Wohngebäude |
| Berlin | Genehmigungsfreistellung | ein Monat, verlängerbar um einen Monat | ein Monat | ja, Verzicht möglich |
| Brandenburg | Bauanzeige, ab 01.01.2027 Freistellung | ein Monat | drei Monate (+ bis zu zwei) | ja |
| Bremen | Genehmigungsfreistellung | ein Monat | nicht belegbar | nicht belegbar |
| Hamburg | Genehmigungsfreistellung (seit 01.01.2026) | ein Monat | zwei Monate | ja |
| Hessen | §§ 64, 64a HBO | ein Monat | drei Monate (+ bis zu zwei) | ja |
| Mecklenburg-Vorpommern | Genehmigungsfreistellung | ein Monat | drei Monate (+ bis zu einen) | ja |
| Niedersachsen | Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen | Bestätigung binnen eines Monats | nicht belegbar | nicht belegbar |
| Nordrhein-Westfalen | Genehmigungsfreistellung (neu ab 01.09.2026) | ein Monat | sechs Wochen (vereinfacht) | ja, erstmals |
| Rheinland-Pfalz | Freistellungsverfahren | ein Monat | ein Monat (vereinfacht) | ja |
| Saarland | Genehmigungsfreistellung | ein Monat | zehn Wochen (+ einen Monat) | nicht belegt |
| Sachsen | Genehmigungsfreistellung | drei Wochen | drei Monate (+ bis zu zwei) | ja, auf Antrag mit Zeugnis |
| Sachsen-Anhalt | Genehmigungsfreistellung | ein Monat | drei Monate (+ bis zu |
Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.