Tiny House Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht

Ob ein Tiny House als Gebäude, Wohnwagen oder Anlage gilt, entscheidet über Genehmigung und Standort. Verfahrensfreiheit ist dabei nicht Zulässigkeit. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.

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Ein Tiny House ist zum Wohnen bestimmt und damit ein Gebäude mit Aufenthaltsraum – Räder ändern daran nichts (§ 2 Abs. 1 MBO).

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Keine Rechtsberatung. Der Check beschreibt die Regel, er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde. Fehler melden

Tiny House: die 16 Bundesländer im Vergleich

Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.

BundeslandGrenzwertFundstelleStatus
Baden-Württembergbis 40 m³LBO BW (Neufassung 16.03.2026), § 49 LBO; Freistellung § 50 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1 ageprüftDetails
Bayernbis 75 m³BayBO (Viertes Modernisierungsgesetz 26.03.2026), Art. 55 Abs. 1 BayBO; Freistellung Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Berlinbis 10 m²BauO Bln (7. Änderungsgesetz 21.01.2026, Gesetz für einfaches Bauen 09.07.2026), § 59 Abs. 1 BauO Bln; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Brandenburgbis 75 m³BbgBO (Viertes Änderungsgesetz 29.06.2026), § 59 Abs. 1 BbgBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Bremenbis 10 m²BremLBO (Fassung 29.05.2024), § 59 Abs. 1 Satz 1 BremLBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Hamburgbis 30 m³HBauO vom 06.01.2025, in Kraft seit 01.01.2026, § 59 Abs. 1 HBauO; Freistellung Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1 teilweise geprüftDetails
Hessenbis 30 m³HBO (Anlage und §§ 63a, 64a in der Fassung vom 09.10.2025), § 62 Abs. 1 HBO; Freistellung Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.1geprüftDetails
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²LBauO M-V (§§ 61 bis 63 neu gefasst 2026), § 59 Abs. 1 LBauO M-V; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 bgeprüftDetails
Niedersachsenbis 75 m³NBauO (Fassung ab 01.07.2025), § 59 Abs. 1 NBauO; Freistellung § 60 Abs. 1 mit Anhang Nr. 1.1geprüftDetails
Nordrhein-Westfalenbis 75 m³BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026), § 60 Abs. 1 BauO NRW; Freistellung § 62 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Rheinland-Pfalzbis 50 m³LBauO RP (Fassung ab 01.01.2026), § 61 Abs. 1 LBauO; Freistellung § 62 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Saarlandbis 75 m³LBO Saar (Fassung ab 15.10.2025), § 60 Abs. 1 LBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 teilweise geprüftDetails
Sachsenbis 75 m³SächsBO (Fassung ab 19.03.2024), § 59 Abs. 1 SächsBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 a teilweise geprüftDetails
Sachsen-Anhaltbis 10 m²BauO LSA (zuletzt geändert 17.06.2026), § 58 Abs. 1 BauO LSA; Freistellung § 60 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Schleswig-Holsteinbis 30 m³LBO SH (Bekanntmachung 05.07.2024, zuletzt geändert 13.12.2024), § 59 Abs. 1 LBO; Freistellung § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Thüringenbis 30 m²ThürBO vom 02.07.2024, geändert durch Erstes Thüringer Entlastungsgesetz, in Kraft 24.07.2026, § 62 Abs. 1 ThürBO; Freistellung § 63 Abs. 1 Nr. 1 a teilweise geprüftDetails

Tiny House ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war

Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.

Was gemessen wird

Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.

Beispiel: Ein Tiny House mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.

Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist

Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.

Kaum eine Suchanfrage rund um Tiny Houses ist so beliebt wie „Tiny House ohne Baugenehmigung“, und kaum eine wird so oft falsch beantwortet. Die pauschale Aussage „ein Tiny House ist nie verfahrensfrei“ stimmt nicht: In Bayern ist ein kleines bewohntes Gebäude im Innenbereich ohne Verfahren möglich, in Sachsen und Thüringen ergibt sich das aus dem Gesetzeswortlaut. Genauso falsch ist die Gegenthese, mit Rädern, auf dem Campingplatz oder unter einer bestimmten Quadratmeterzahl gelte kein Baurecht.

Diese Übersicht stellt den Rechtsstand vom 1. Oktober 2026 dar. Sie räumt mit den zehn verbreitetsten Irrtümern auf und vergleicht alle 16 Bundesländer: Verfahrensfreiheit, Verfahren und Fristen sowie Wochenendhaus- und Campingregeln. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde.

Der wichtigste Satz: Verfahrensfreiheit ist nicht Zulässigkeit

Nach § 59 Abs. 2 der Musterbauordnung (MBO) und den entsprechenden Landesnormen entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Pflicht, die materiellen Anforderungen einzuhalten. Die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse bleiben unberührt.

Wer also in Bayern ohne Verfahren baut, muss trotzdem Folgendes einhalten:

  • § 30 oder § 34 BauGB,
  • die Abstandsflächen,
  • die gesicherte Erschließung.

Die Bauaufsicht kann jederzeit einschreiten. Der einzige Unterschied zum Genehmigungsverfahren besteht darin, dass vorher niemand prüft. „Ohne Baugenehmigung“ heißt deshalb nie „ohne Baurecht“.

Zehn verbreitete Falschbehauptungen und was wirklich gilt

  1. „Ein Tiny House auf Rädern ist ein Fahrzeug und braucht keine Baugenehmigung.“ Falsch. § 2 Abs. 1 MBO erfasst ausdrücklich Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

    • Der Hessische VGH (Beschluss vom 5. August 2025, 4 B 1315/25) hat Bau- und Zirkuswagen mit Wohnnutzung als genehmigungspflichtige bauliche Anlagen eingestuft.
    • Das VG Koblenz (1 K 505/05.KO) hat ein regelmäßig abgestelltes Wohnmobil ebenso bewertet.
  2. „Unter einer bestimmten Quadratmeterzahl ist alles genehmigungsfrei.“ Falsch, und zwar aus drei Gründen.

    • Die Schwellen sind Landesrecht und reichen von 10 m² in Berlin bis 75 m³ in Bayern und Sachsen. Einen bundesweiten Wert gibt es nicht.
    • Verfahrensfreiheit ist nicht Zulässigkeit (§ 59 Abs. 2 MBO).
    • Die Tatbestände gelten jeweils nicht im Außenbereich.
  3. „Auf dem Campingplatz gilt kein Baurecht.“ Falsch, aus drei Gründen.

    • Der Campingplatz ist selbst eine bauliche Anlage (§ 2 Abs. 1 Satz 3 MBO; VG Düsseldorf, 28 K 744/22).
    • Die Verfahrensfreiheit auf Campingplätzen erfasst nur „Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind“. Ein Tiny House ist nach § 2 Abs. 2 MBO aber ein Gebäude.
    • Dauerwohnen auf einem Erholungsplatz ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (OVG NRW, 7 A 4947/05).
  4. „Wenn ich mich anmelden kann, ist das Wohnen legal.“ Falsch. Nach Nummer 17.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz muss man sich auch dann anmelden, wenn man gegen eine baurechtliche Regelung verstößt. Melderecht und Baurecht sind getrennt. Die Anmeldung kann der Bauaufsicht sogar als Beweis für dauerhaftes ortsfestes Wohnen dienen.

  5. „Räder dranlassen, nichts anschließen, dann bleibt es ein Fahrzeug.“ Falsch. Maßgeblich ist die Zweckbestimmung, nicht die theoretische Mobilität (Hessischer VGH, 4 B 1315/25). Anschlüsse sind zwar kein Tatbestandsmerkmal, aber ein starkes Indiz für die ortsfeste Nutzung.

  6. „Ein Tiny House lässt sich als Fliegender Bau genehmigen.“ Falsch. § 76 Abs. 1 MBO verlangt zweierlei zugleich: wiederholtes Aufstellen an verschiedenen Orten und Zerlegbarkeit. Ein Tiny House wird als Ganzes transportiert und soll an einem Standort bewohnt werden. Diese Abgrenzung folgt aus dem Normwortlaut; eine Gerichtsentscheidung speziell dazu gibt es nicht.

  7. „Im Außenbereich geht es mit ein bisschen Landwirtschaft.“ Falsch. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verlangt einen Betrieb im Sinne des § 201 BauGB, also eine auf Dauer angelegte, lebensfähige Bewirtschaftung. Hobbylandwirtschaft genügt nicht.

  8. „Unter 50 m² gilt das Gebäudeenergiegesetz nicht.“ Falsch und zudem veraltet. Das Gesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

    • § 3 Abs. 1 Nr. 17 GModG definiert lediglich, was ein „kleines Gebäude“ ist.
    • § 104 GModG gewährt dafür nur eine Nachweiserleichterung: Die Bauteil-U-Werte bleiben, nur die Jahres-Primärenergiebilanz entfällt.
  9. „Als Ferienhaus gelten keine Energievorgaben.“ Teilweise richtig, aber enger als gedacht. § 2 Abs. 2 Nr. 8 GModG verlangt eine Zweckbestimmung für weniger als vier Monate Nutzung im Jahr. Bei einem Hauptwohnsitz greift die Ausnahme nicht.

  10. „Mit Führerschein Klasse B darf man ein Tiny House ziehen.“ In aller Regel falsch.

    • § 6 FeV deckt Kombinationen bis 3.500 kg ab.
    • Mit Schlüsselzahl B96 (§ 6a FeV) sind es bis 4.250 kg.
    • Nach Marktbeobachtung wiegen transportfertige Häuser meist 3,0 bis 3,5 Tonnen. Mit Zugfahrzeug liegt die Kombination damit regelmäßig darüber, sodass mindestens BE nötig ist, bei schweren Häusern C1E.

Länder im Vergleich: Wo Verfahrensfreiheit überhaupt in Reichweite kommt

Die meisten Länder schließen bei kleinen verfahrensfreien Gebäuden Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten aus. Ein bewohntes Tiny House fällt dort von vornherein heraus. Nur wo allein die Größe zählt, kann ein Wohngebäude verfahrensfrei sein.

LandGrenze InnenbereichAufenthaltsraum ausgeschlossen?Bewohntes Tiny House verfahrensfrei?Status
Baden-Württemberg40 m³ BRIjaneingeprüft
Bayern75 m³ BRInein (nur im Außenbereich)ja, im Innenbereichgeprüft
Berlin10 m² BGF, eingeschossigneinnein, zu kleingeprüft
Brandenburg75 m³ BRIjaneingeprüft
Bremen10 m² (Gartengerätehäuser 12 m²)neinnein, zu kleingeprüft
Hamburg30 m³ je Hauptgebäudejaneinteilgeprüft
Hessen30 m³ BRIjaneingeprüft
Mecklenburg-Vorpommern40 m² bei Wandhöhe bis 3 mjaneingeprüft
Niedersachsen75 m³ (außen 40 m³)janeingeprüft
Nordrhein-Westfalen75 m³ BRIjaneingeprüft
Rheinland-Pfalz50 m³ umbauter Raumjaneingeprüft
Saarland75, Einheit (m³ oder m²) widersprüchlichjaneinteilgeprüft
Sachsen75 m³ BRInein laut Wortlautja nach Wortlaut, im Innenbereichteilgeprüft
Sachsen-Anhalt10 m² Grundflächeneinnur theoretisch, zu kleingeprüft
Schleswig-Holstein30 m³ (außen 10 m³)janeingeprüft
Thüringen30 m² Grundfläche, eingeschossignein laut Wortlautja nach Wortlaut, seit 24.07.2026teilgeprüft

Bayern ist das einzige Land mit amtlicher Bestätigung. In der Landtagsdrucksache 19/6416 vom 17. April 2025 hat die Staatsregierung die 75-m³-Grenze des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO ausdrücklich auf Tiny Houses bezogen.

Sachsen hat mit § 61 Abs. 1 Nr. 1 a SächsBO denselben Wert, im Wortlaut ohne jede Einschränkung. Zur Einordnung beider Länder:

  • 75 m³ entsprechen etwa 25 m² Grundfläche bei 3 m Höhe.
  • Weil der Rauminhalt zählt, rechnen Satteldach und Hochbett mit.

Thüringen misst nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 a ThürBO die Grundfläche (30 m², angehoben von 10 m²). Ein Schlafboden, der als zweites Geschoss gilt, lässt die Verfahrensfreiheit entfallen.

Für Sachsen und Thüringen ist die Verfahrensfreiheit bewohnter Tiny Houses bislang nur aus dem Wortlaut abgeleitet. Die untere Bauaufsichtsbehörde muss das vor einer Planung bestätigen.

Mecklenburg-Vorpommern erlaubt 40 m², allerdings nur ohne Aufenthaltsraum, also etwa als Atelier oder Lager.

Verfahren und Fristen in den übrigen Fällen

Wer nicht verfahrensfrei bauen kann, landet im Plangebiet meist in einer Freistellung oder Anzeige. Andernfalls folgt das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Viele Länder sehen dafür eine Genehmigungsfiktion vor.

LandFreistellung/AnzeigeWartefristEntscheidungsfristFiktion
Baden-WürttembergKenntnisgabeverfahrenzwei Wochendrei Monateja
BayernGenehmigungsfreistellungein Monatdrei Monate, Beginn drei Wochen nach Zugangja, nur für überwiegend Wohngebäude
BerlinGenehmigungsfreistellungein Monat, verlängerbar um einen Monatein Monatja, Verzicht möglich
BrandenburgBauanzeige, ab 01.01.2027 Freistellungein Monatdrei Monate (+ bis zu zwei)ja
BremenGenehmigungsfreistellungein Monatnicht belegbarnicht belegbar
HamburgGenehmigungsfreistellung (seit 01.01.2026)ein Monatzwei Monateja
Hessen§§ 64, 64a HBOein Monatdrei Monate (+ bis zu zwei)ja
Mecklenburg-VorpommernGenehmigungsfreistellungein Monatdrei Monate (+ bis zu einen)ja
NiedersachsenSonstige genehmigungsfreie BaumaßnahmenBestätigung binnen eines Monatsnicht belegbarnicht belegbar
Nordrhein-WestfalenGenehmigungsfreistellung (neu ab 01.09.2026)ein Monatsechs Wochen (vereinfacht)ja, erstmals
Rheinland-PfalzFreistellungsverfahrenein Monatein Monat (vereinfacht)ja
SaarlandGenehmigungsfreistellungein Monatzehn Wochen (+ einen Monat)nicht belegt
SachsenGenehmigungsfreistellungdrei Wochendrei Monate (+ bis zu zwei)ja, auf Antrag mit Zeugnis
Sachsen-AnhaltGenehmigungsfreistellungein Monatdrei Monate (+ bis zu

Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.