Mieten & Vermieten · 9 Min. Lesezeit

Mietsache Rückgabe: BGH VIII ZR 127/25 zum Schlüsseleinwurf

BGH VIII ZR 127/25: Wann ist die Mietsache zurückgegeben? Was ein angekündigter Schlüsseleinwurf und mündliche Absprachen für Abfindung und Fristen bedeuten.

Andreas Malkow, Redaktionsleitung immokunde.com

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Redaktionsleitung · Andreas Malkow

Faktengeprüft
Schlüsselbund neben einem metallenen Briefkasten an einer Hauswand
Foto: Pauline Bernfeld / Unsplash

Wer eine Wohnung gegen Abfindung räumt, kann viel Geld verlieren, wenn die Rückgabe der Mietsache auch nur einen Tag zu spät kommt. Der Bundesgerichtshof hat am 9. September 2026 entschieden, wann die Rückgabe trotzdem rechtzeitig sein kann (Urteil vom 9. September 2026, Az. VIII ZR 127/25). Kündigt der Mieter vorher an, dass er die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters wirft, und widerspricht die Vermieterseite nicht, kann dieser Einwurf die Wohnung rechtzeitig zurückgeben. Ob der Vermieter den Einwurf noch am selben Abend bemerkt, spielt dann keine Rolle. Außerdem hat das Gericht entschieden: Eine einfache Schriftformklausel macht spätere mündliche Absprachen nicht automatisch wertlos.

Der Fall: 40.000 Euro hängen an einer Nacht

Die Ausgangslage ist typisch für Großstädte mit knappem Wohnraum. Ein Vermieter will Wohnungen frei bekommen und bietet den Mietern Geld für den Auszug. Zwei Mietparteien in Frankfurt am Main schlossen deshalb jeweils einen Mietaufhebungsvertrag. Das ist eine Vereinbarung, mit der beide Seiten das Mietverhältnis einvernehmlich beenden, ohne dass jemand kündigen muss. Für eine Mieterin war eine Abfindung von 40.000 Euro vereinbart.

Die Verträge waren streng formuliert:

  • Bei einer Rückgabe nach dem Stichtag sollten die Abfindung und die Beteiligung an den Umzugskosten entfallen.
  • Bei einer früheren Rückgabe sollte das Mietverhältnis mit der Rückgabe enden und die Abfindung fällig werden.
  • Die Rückgabe war vier Wochen vorher anzukündigen.
  • Eine Klausel schloss mündliche Nebenabreden aus. Änderungen sollten nur schriftlich gelten.

Als Stichtag galt der 31. März 2022. Für diesen Tag hatten sich die Beteiligten auf eine Übergabe bis 16:30 Uhr verständigt. Daraus wurde nichts. Der Mieter kündigte bei der zuständigen Mitarbeiterin des Vermieters an, er werde die Schlüssel in den Briefkasten werfen, falls eine persönliche Übergabe nicht mehr klappt. Die Mitarbeiterin widersprach nicht. Nach dem Vortrag der Mieter soll außerdem mündlich vereinbart worden sein, dass eine Rückgabe erst am 1. April 2022 die Abfindung nicht gefährdet. Die Schlüssel landeten am 31. März vor Mitternacht im Briefkasten der unbesetzten Geschäftsräume. Abgenommen wurden die Wohnungen am Morgen des 1. April.

Die Vermieter wollten nicht zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab den Mietern nach einer Beweisaufnahme recht. Das Landgericht Frankfurt am Main sah es anders und wies die Klage ab. Seine Begründung: Wegen der Schriftformklausel zähle eine mündliche Absprache nicht.

Mietsache Rückgabe nach BGH VIII ZR 127/25: die Kernaussagen

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zurück. Drei Punkte sind für die Praxis wichtig:

  1. Der angekündigte Einwurf zählt. Wer den Einwurf der Schlüssel vorher ankündigt, drängt dem Vermieter die Wohnung nicht auf, sofern niemand widerspricht. Dann wechselt der Besitz mit dem Einwurf. Ab diesem Moment hat der Vermieter die tatsächliche Kontrolle über die Wohnung. Wann er vom Einwurf erfährt, ist dann für die Rechtzeitigkeit egal.
  2. Schweigen kann Zustimmung sein. Nimmt die zuständige Mitarbeiterin die Ankündigung widerspruchslos hin, darf der Mieter darin nach Treu und Glauben ein stillschweigendes Einverständnis sehen.
  3. Die einfache Schriftformklausel ist kein Bollwerk. Steht im Vertrag nur, dass Änderungen schriftlich erfolgen müssen, können die Parteien diese Klausel durch eine spätere formlose Absprache stillschweigend aufheben. Dabei müssen sie nicht einmal an die Klausel denken.

Endgültig entschieden ist der Fall damit nicht. Das Landgericht muss nun klären, ob die behauptete mündliche Absprache tatsächlich getroffen wurde und ob sie den Vermietern zuzurechnen ist.

Was Rückgabe im Mietrecht genau bedeutet

Im Alltag sagt man: Ich habe die Schlüssel abgegeben, also ist die Wohnung zurück. Rechtlich steckt mehr dahinter. Nach § 546 BGB muss der Mieter die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben. Dafür muss der Vermieter die tatsächliche Sachherrschaft zurückbekommen, also wieder ungehindert in die Wohnung können. Bei Wohnräumen gehört auch die Räumung dazu. Rückgabe heißt deshalb: Wohnung leer, Besitz aufgegeben, alle Schlüssel zurück. Dazu zählen auch Keller-, Briefkasten-, Garagen- und Haustürschlüssel.

Drei Begriffe werden in der Praxis ständig verwechselt. Jeder hat eine andere Folge:

BegriffWo geregeltWorum es gehtPraktische Folge
Rückgabe§ 546 BGBMieter erfüllt seine Pflicht, die Wohnung herauszugebenEntscheidet zum Beispiel über Fristen in Aufhebungsverträgen
Rückerhalt§ 548 BGBVermieter bekommt die tatsächliche Kontrolle zurückStartet die sechsmonatige Verjährung für Ersatzansprüche wegen Schäden
Vorenthaltung§ 546a BGBMieter gibt nach Vertragsende nicht zurück, obwohl der Vermieter das willNutzungsentschädigung, mindestens in Höhe der vereinbarten Miete

Wie weit diese Begriffe auseinanderfallen können, zeigt ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2025 (Az. XII ZR 96/23). Dort ging es um ein Gewerbemietverhältnis. Der Mieter hatte die Schlüssel vor Vertragsende in den Briefkasten geworfen, der Vermieter war mit der Rücknahme nicht einverstanden. Trotzdem begann damit die kurze Verjährung für Ersatzansprüche. Nach dieser Entscheidung setzt der Rückerhalt im Sinne des § 548 BGB weder eine Rückgabe nach § 546 BGB noch das Ende des Mietverhältnisses voraus. Der neue Fall VIII ZR 127/25 betrifft dagegen die Rückgabe selbst, und zwar im Wohnraummietrecht.

Die Rechnung: Was ein Tag Verspätung kosten kann

Im Frankfurter Fall ging es um 40.000 Euro für eine einzige Nacht. Solche Summen sind bei Abfindungsverträgen nicht ungewöhnlich. Das Missverhältnis zwischen Verspätung und Verlust lässt sich gut durchrechnen.

Beispiel 1: Mieter mit Abfindungsvertrag

Annahmen (frei gewähltes Beispiel): Nettokaltmiete 980,00 Euro im Monat, Abfindung 12.000,00 Euro, Umzugskostenbeteiligung 1.500,00 Euro. Laut Vertrag entfallen beide Zahlungen bei einer Rückgabe nach dem Stichtag.

SzenarioFolge für den Mieter
Rückgabe am StichtagAnspruch auf 13.500,00 Euro
Rückgabe einen Tag später, ohne wirksame AbspracheAnspruch auf 0,00 Euro, Verlust 13.500,00 Euro
Zum Vergleich: anteilige Miete für einen Tag (980,00 Euro geteilt durch 30)rund 32,67 Euro

Der Tag Verspätung ist in Miete gerechnet ein Kleinbetrag. Über die Abfindungsklausel wird daraus ein fünfstelliger Verlust. Deshalb kommt es so sehr darauf an, ob ein Schlüsseleinwurf am Abend des Stichtags als Rückgabe zählt.

Beispiel 2: Vermieter und die Sechsmonatsfrist

Annahmen (frei gewähltes Beispiel): Die Schlüssel liegen am 31. März im Briefkasten des Vermieters. Bei der Abnahme fällt ein beschädigter Bodenbelag auf, die Reparatur kostet 3.200,00 Euro.

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab Rückerhalt. Beginnt die Frist mit dem Einwurf, läuft sie Ende September ab. Wer die Abnahme verschleppt und erst im Herbst eine Rechnung schickt, riskiert, auf den 3.200,00 Euro sitzen zu bleiben. Ein bloßes Mahnschreiben hemmt die Verjährung in der Regel nicht.

Wer profitiert und wer umdenken muss

Mieter mit Aufhebungsvertrag stehen nach dem Urteil besser da. Wird die persönliche Übergabe knapp, kann ein vorher angekündigter und nicht abgelehnter Schlüsseleinwurf die Frist wahren. Das hilft vor allem dann, wenn am letzten Tag Möbelpacker, Endreinigung und Übergabetermin zeitlich kollidieren. Diese Situation kennt jeder, der schon einmal einen Umzug unter Fristdruck organisiert hat.

Vermieter und Hausverwaltungen müssen ihre Abläufe prüfen. Die Rechtslage gilt für alle, die Ansprechpartner für die Wohnungsübergabe benennen. Was diese Person am Telefon sagt oder unwidersprochen stehen lässt, kann dem Vermieter zugerechnet werden. Ob das im konkreten Fall so war, muss das Landgericht noch klären. Das Signal ist trotzdem deutlich: Schweigen auf eine klare Ankündigung ist riskant.

Wer Verträge mit Schriftformklauseln aufsetzt, sollte deren Wirkung realistisch einschätzen. Eine einfache Klausel nach dem Muster „Änderungen bedürfen der Schriftform“ schützt nicht zuverlässig vor mündlichen Zusagen. Ob strengere Klauseln mehr leisten, hängt von ihrer Formulierung ab und davon, ob sie einzeln ausgehandelt oder als vorformulierte Vertragsbedingung verwendet wurden.

Was offen bleibt

Das Urteil beantwortet längst nicht jede Frage rund um den Schlüsseleinwurf:

  • Der unangekündigte Einwurf war nicht Gegenstand der Entscheidung. Wer ohne Absprache Schlüssel einwirft, kann sich auf VIII ZR 127/25 nicht berufen. Ob ein solcher Einwurf eine Rückgabe ist, bleibt umstritten. Die Antwort kann je nach Fall anders ausfallen.
  • Ob die mündliche Abrede zustande kam, steht noch nicht fest. Die Mieter haben ihren Prozess damit nicht gewonnen. Sie haben eine zweite Chance vor dem Landgericht bekommen.
  • Zurechnung von Mitarbeitern: Ob die Erklärung oder das Schweigen einer Mitarbeiterin den Vermieter bindet, hängt davon ab, welche Befugnisse sie tatsächlich hatte.
  • Doppelte Schriftformklauseln: Eine Klausel, die ausdrücklich auch ihre eigene Aufhebung an die Schriftform bindet, schließt eine stillschweigende Aufhebung aus, wenn sie individuell vereinbart wurde. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat dagegen eine individuelle Absprache nach § 305b BGB grundsätzlich Vorrang. Was im Einzelfall gilt, hängt am genauen Wortlaut.
  • Prozessuales: Der Bundesgerichtshof hat sich auch zur Zulässigkeit einer sogenannten isolierten Drittwiderklage geäußert. Für die meisten Mieter und Vermieter spielt dieser Teil im Alltag keine Rolle.

Was Sie jetzt prüfen können

Wenn Sie als Mieter eine Wohnung gegen Abfindung räumen

  • Den Vertrag lesen, bevor der Umzugswagen bestellt ist. Achten Sie auf Stichtag, Uhrzeit, Ankündigungsfristen und darauf, was genau als Rückgabe gilt.
  • Absprachen schriftlich festhalten. Eine mündliche Zusage kann nach dem Urteil zwar wirksam sein. Beweisen müssen Sie sie aber trotzdem. Eine kurze E-Mail nach dem Telefonat („Wie besprochen werfe ich die Schlüssel heute bis 23 Uhr in Ihren Briefkasten“) ist viel wert.
  • Den Einwurf dokumentieren. Fotos der Schlüssel mit Uhrzeit, ein Zeuge beim Einwurf und eine Liste aller Schlüssel einschließlich Keller und Briefkasten sind einfache Mittel.
  • Die Wohnung vorher räumen. Ein Schlüsseleinwurf ersetzt keine Räumung. Stehen noch Möbel in der Wohnung, kann die Rückgabe daran scheitern.

Wenn Sie vermieten oder verwalten

  • Zuständigkeiten klären. Legen Sie fest, wer Übergaben vereinbaren darf und was diese Person zusagen darf.
  • Auf Ankündigungen reagieren. Wenn Sie keinen Briefkasteneinwurf wollen, sagen Sie das ausdrücklich und am besten schriftlich, bevor der Stichtag erreicht ist.
  • Briefkasten am Stichtag prüfen. Gerade bei Abfindungsverträgen kann der Abend des letzten Tages entscheidend sein.
  • Abnahme zeitnah durchführen. Mit dem Rückerhalt beginnt die sechsmonatige Verjährung für Schäden. Ein Abnahmeprotokoll mit Fotos schafft eine belastbare Grundlage.
  • Vertragsmuster überprüfen lassen. Wer auf Schriftformklauseln baut, sollte wissen, wie wenig eine einfache Klausel gegen spätere mündliche Zusagen ausrichtet.

Häufige Fragen

Reicht es, die Schlüssel einfach in den Briefkasten des Vermieters zu werfen?

Nach VIII ZR 127/25 kann das genügen, wenn Sie den Einwurf vorher angekündigt haben und die Vermieterseite nicht widersprochen hat. Über den unangekündigten Einwurf hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil nicht entschieden. Für diesen Fall gibt es also keine Entwarnung.

Muss ich wirklich jeden einzelnen Schlüssel zurückgeben?

Ja, grundsätzlich alle Schlüssel und Zugangsmittel, die Sie haben oder die Ihnen zuzurechnen sind. Dazu zählen auch Keller-, Briefkasten-, Garagen- und Haustürschlüssel. Fehlt ein Schlüssel, hat der Vermieter möglicherweise noch keine vollständige Kontrolle über die Wohnung.

Gilt eine mündliche Zusage der Hausverwaltung trotz Schriftformklausel?

Bei einer einfachen Schriftformklausel ist das möglich. Die Parteien können sie stillschweigend aufheben, ohne dabei an die Klausel zu denken. Ob die Zusage wirksam ist, hängt aber davon ab, ob sie nachweisbar ist und ob die handelnde Person den Vermieter vertreten durfte.

Hat der Bundesgerichtshof die Frage damit endgültig geklärt?

Nein. Das Urteil betrifft den entschiedenen Fall mit angekündigtem Einwurf und widerspruchsloser Hinnahme. Selbst dort steht das Ergebnis erst fest, wenn das Landgericht die fehlenden Tatsachen geklärt hat.

Ab wann laufen die sechs Monate für Schadensersatz des Vermieters?

Die Frist beginnt mit dem Rückerhalt der Mietsache, also wenn der Vermieter die tatsächliche Kontrolle über die Wohnung zurückbekommt. Nach dem Urteil vom 29. Januar 2025 (XII ZR 96/23) kann das bereits der Schlüsseleinwurf sein, selbst wenn der Vermieter mit der Rücknahme nicht einverstanden ist.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein. Ob eine Rückgabe im konkreten Fall rechtzeitig war oder eine Abfindung zusteht, hängt vom Vertrag und vom Ablauf im Einzelfall ab und sollte von einem Rechtsanwalt oder einem Mieter- bzw. Eigentümerverein geprüft werden.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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