Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht

Gerätehaus, Gartenhaus oder Schuppen: Die Grenzen der Verfahrensfreiheit unterscheiden sich je nach Land deutlich. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.

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Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen: die 16 Bundesländer im Vergleich

Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.

BundeslandGrenzwertFundstelleStatus
Baden-Württembergbis 40 m³LBO BW, § 50 Abs. 1 mit Anhang 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Bayernbis 75 m³BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Berlinbis 10 m²BauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Brandenburgbis 75 m³BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Bremenbis 10 m²BremLBO (Fassung 29.05.2024), § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Hamburgbis 30 m³HBauO (neue Fassung seit 01.01.2026), Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1, erster Spiegelstrich teilweise geprüftDetails
Hessenbis 30 m³HBO (Anlage Fassung 09.10.2025), § 63 Abs. 1 mit Anlage, Abschnitt I Nr. 1.1geprüftDetails
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²LBauO M-V, § 61 Abs. 1 Nr. 1 bgeprüftDetails
Niedersachsenbis 75 m³NBauO (Novelle 01.07.2025), § 60 Abs. 1 mit Anhang, Abschnitt 1 Nr. 1.1geprüftDetails
Nordrhein-Westfalenbis 75 m³BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Rheinland-Pfalzbis 50 m³LBauO RP, § 62 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Saarlandbis 75 m³LBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Sachsenbis 75 m³SaechsBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Sachsen-Anhaltbis 10 m²BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Schleswig-Holsteinbis 30 m³LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails
Thüringenbis 30 m²ThuerBO (Fassung 02.07.2024, geaendert 06.07.2026), § 63 Abs. 1 Nr. 1 ageprüftDetails

Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war

Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.

Was gemessen wird

Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.

Beispiel: Ein Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.

Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist

Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.

Ein kleines Gartenhaus, ein Gerätehaus für Rasenmäher und Werkzeug oder ein Schuppen für Brennholz: Solche Vorhaben gelten oft als „genehmigungsfrei“. Rechtlich korrekt ist ein anderer Begriff. Die Landesbauordnungen stellen bestimmte Gebäude verfahrensfrei. Das bedeutet, dass kein Bauantrag nötig ist. Es bedeutet nicht, dass keine Vorschriften gelten. Da Bauordnungsrecht Ländersache ist, gibt es 16 unterschiedliche Regelungen. Sie unterscheiden sich bei Messgröße, Grenzwert, Lage und zulässiger Nutzung.

Quadratmeter oder Kubikmeter: die entscheidende Messgröße

Die Länder messen die Größe eines Gartenhauses unterschiedlich.

  • Brutto-Grundfläche bzw. Grundfläche (m²): Maßgeblich ist die Fläche. Dieses Modell gilt in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Brutto-Rauminhalt (m³): Maßgeblich ist das Volumen. Dazu zählen Länge, Breite und Höhe einschließlich des Dachraums. So regeln es die meisten Länder.
  • Umbauter Raum (m³): Rheinland-Pfalz verwendet ausdrücklich diese Messgröße und nicht den Brutto-Rauminhalt.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Ein Häuschen mit 3 × 3 m Außenmaß hat 9 m² Grundfläche. Bei einer durchschnittlichen Höhe von 2,5 m ergibt sich ein Rauminhalt von etwa 22,5 m³. Dasselbe Gebäude kann also in einem Land mit Flächengrenze unkritisch sein und in einem Land mit niedriger Volumengrenze darüber liegen. Gerade bei Pult- oder Satteldächern sollten Sie den Rauminhalt genau berechnen.

Innenbereich und Außenbereich

Fast alle Länder unterscheiden nach der Lage des Grundstücks. Der Innenbereich umfasst bebaute Ortslagen und Gebiete mit Bebauungsplan. Der Außenbereich liegt außerhalb davon. Dort ist Bauen nach § 35 BauGB grundsätzlich eingeschränkt.

Die Folgen sind erheblich:

  • Kein verfahrensfreier Tatbestand im Außenbereich: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sehen für diese Gebäude im Außenbereich keine Verfahrensfreiheit vor.
  • Niedrigere Werte im Außenbereich: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein lassen dort nur kleinere Gebäude zu.
  • Hessen: Das Land unterscheidet nicht zwischen Innen- und Außenbereich. Es gelten überall 30 m³.
  • Nordrhein-Westfalen: Im Außenbereich gelten zwar 75 m³, aber nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Für Privatleute ist ein Gartenhaus dort faktisch nie verfahrensfrei.

Vergleich aller 16 Bundesländer

LandInnenbereichAußenbereichMessgrößeFundstelleHinweis
Baden-Württemberg40 m³20 m³Brutto-Rauminhalt§ 50 Abs. 1, Anhang 1 Nr. 1 akein Verkaufs-/Ausstellungszweck; Gartenhausgebiete gesondert (Nr. 1 f)
Bayern75 m³20 m³Brutto-RauminhaltArt. 57 Abs. 1 Nr. 1 aNutzungseinschränkung nur im Außenbereich
Berlin10 m²nicht verfahrensfreiBrutto-Grundfläche§ 61 Abs. 1 Nr. 1 aeingeschossig; Kleingarten: Nr. 1 h
Brandenburg75 m³nicht verfahrensfreiBrutto-Rauminhalt§ 61 Abs. 1 Nr. 1 aohne Garagen, Ställe, Verkaufs-/Ausstellungszwecke
Bremen10 m², Gartengerätehäuser 12 m²nicht verfahrensfreiBrutto-Grundfläche§ 61 Abs. 1 Nr. 1 aeingeschossig; gewerbliche Nutzung erfasst
Hamburg30 m³nicht verfahrensfreiBrutto-RauminhaltAnlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1eingeschossig; je Hauptgebäude; teilgeprüft
Hessen30 m³30 m³Brutto-Rauminhalt§ 63 Abs. 1, Anlage I Nr. 1.1kein Verkaufs-/Ausstellungszweck
Mecklenburg-Vorpommern40 m²nicht verfahrensfreiBrutto-Grundfläche§ 61 Abs. 1 Nr. 1 bmittlere Wandhöhe bis 3 m
Niedersachsen75 m³40 m³Brutto-Rauminhalt§ 60 Abs. 1, Anhang 1 Nr. 1.1seit 01.07.2025 erhöht
Nordrhein-Westfalen75 m³75 m³ nur Land-/ForstwirtschaftBrutto-Rauminhalt§ 62 Abs. 1 Nr. 1 aauch Ställe ausgeschlossen
Rheinland-Pfalz50 m³10 m³umbauter Raum§ 62 Abs. 1 Nr. 1 aDenkmalumgebung ausgenommen
Saarland75 m³nicht verfahrensfreiBrutto-Rauminhalt§ 61 Abs. 1 Nr. 1 aeingeschossig; keine Nutzungseinschränkung in der Nummer
Sachsen75 m³nicht verfahrensfreiBrutto-Rauminhalt§ 61 Abs. 1 Nr. 1 akeine weiteren Bedingungen
Sachsen-Anhalt10 m²nicht verfahrensfreiGrundfläche§ 60 Abs. 1 Nr. 1 aeingeschossig
Schleswig-Holstein30 m³10 m³Brutto-Rauminhalt§ 61 Abs. 1 Nr. 1 aohne Garagen (Buchst. b), Verkaufs-/Ausstellungsstände
Thüringen30 m²nicht verfahrensfreiGrundfläche§ 63 Abs. 1 Nr. 1 aeingeschossig; zum 24.07.2026 von 10 m² angehoben

Sonderfälle, die Sie kennen sollten

Bremen hat als einziges Land einen eigenen, höheren Wert für Gartengerätehäuser: 12 m² statt der allgemeinen 10 m². Gewerbliche Nutzung ist ausdrücklich erfasst. Im Außenbereich sind nach Buchstabe c nur land- und forstwirtschaftliche Gebäude verfahrensfrei.

Bayern schränkt die Nutzung nur im Außenbereich ein. Dort sind Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten ausgeschlossen. Im Innenbereich ist ein Gebäude bis 75 m³ auch mit Aufenthaltsraum verfahrensfrei.

Berlin-Kleingarten: Neben der allgemeinen 10-m²-Regel gibt es § 61 Abs. 1 Nr. 1 h. Danach sind Gartenlauben in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz bis 24 m² Grundfläche verfahrensfrei. Ein überdachter Freisitz ist in diese Fläche eingerechnet.

Mecklenburg-Vorpommern kennt zwei Wege. Buchstabe b erfasst Gebäude bis 40 m² mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m. Buchstabe a erfasst eingeschossige Gebäude bis 10 m². Daneben gibt es eigene Tatbestände für Terrassenüberdachungen bis 40 m², Gartenlauben in Kleingärten und Wochenendhäuser bis 40 m².

Nordrhein-Westfalen: Der Außenbereichswert von 75 m³ gilt nicht für private Gartenbesitzer, sondern nur für privilegierte Land- und Forstwirte.

Niedersachsen hat die Werte zum 01.07.2025 von 40 und 20 m³ auf 75 und 40 m³ angehoben. Viele kommunale Merkblätter nennen noch die alten Zahlen.

Thüringen hat den Wert mit dem Ersten Thüringer Entlastungsgesetz (GVBl. 6/2026 S. 150) zum 24.07.2026 von 10 auf 30 m² erhöht. Maßgeblich ist, welche Fassung zum Zeitpunkt Ihres Bauvorhabens gilt.

Hamburg hat die Fundstelle geändert. Bis 31.12.2025 galt § 60 mit Anlage 2, seit 01.01.2026 gilt § 61 mit Anlage. Die 30 m³ gelten je zugehörigem Hauptgebäude. Die Angaben sind als teilgeprüft gekennzeichnet. Eine Rückfrage bei der Bauaufsicht ist hier besonders sinnvoll.

Auch die anderen Länder haben Eigenheiten. Sachsen stellt keine Bedingungen zu Aufenthaltsräumen, Toiletten, Feuerstätten, Höhe oder Grenzlänge. Das ist bundesweit der großzügigste Tatbestand. Im Saarland enthält die Nummer keine Nutzungseinschränkung. Feuerstätten unterliegen dort aber dem Schornsteinfegerrecht. In Hessen gilt für diese Nummer kein Gemeindevorbehalt mit 14 Tagen Wartezeit.

Nutzung: Was im Gartenhaus erlaubt ist

Die Verfahrensfreiheit hängt in vielen Ländern auch von der Nutzung ab:

  • Verkaufs- und Ausstellungszwecke sind ausgeschlossen in Baden-Württemberg, Br

Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.

Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.