Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen Baugenehmigung: Wann sie nötig ist und wann nicht
Gerätehaus, Gartenhaus oder Schuppen: Die Grenzen der Verfahrensfreiheit unterscheiden sich je nach Land deutlich. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Wählen Sie unten Ihr Land, geben Sie die Maße ein und sehen Sie das Ergebnis mit Fundstelle.
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Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen: die 16 Bundesländer im Vergleich
Jede Zeile führt zur Seite für das Bundesland mit Behörde, Fundstelle und den Bedingungen im Detail.
| Bundesland | Grenzwert | Fundstelle | Status | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 40 m³ | LBO BW, § 50 Abs. 1 mit Anhang 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Bayern | bis 75 m³ | BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Berlin | bis 10 m² | BauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Brandenburg | bis 75 m³ | BbgBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Bremen | bis 10 m² | BremLBO (Fassung 29.05.2024), § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Hamburg | bis 30 m³ | HBauO (neue Fassung seit 01.01.2026), Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1, erster Spiegelstrich | teilweise geprüft | Details |
| Hessen | bis 30 m³ | HBO (Anlage Fassung 09.10.2025), § 63 Abs. 1 mit Anlage, Abschnitt I Nr. 1.1 | geprüft | Details |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | LBauO M-V, § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | geprüft | Details |
| Niedersachsen | bis 75 m³ | NBauO (Novelle 01.07.2025), § 60 Abs. 1 mit Anhang, Abschnitt 1 Nr. 1.1 | geprüft | Details |
| Nordrhein-Westfalen | bis 75 m³ | BauO NRW 2018, § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ | LBauO RP, § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Saarland | bis 75 m³ | LBO Saar, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Sachsen | bis 75 m³ | SaechsBO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Sachsen-Anhalt | bis 10 m² | BauO LSA, § 60 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m³ | LBO SH, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
| Thüringen | bis 30 m² | ThuerBO (Fassung 02.07.2024, geaendert 06.07.2026), § 63 Abs. 1 Nr. 1 a | geprüft | Details |
Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen ohne Baugenehmigung: was passiert, wenn doch eine nötig war
Wer ohne die nötige Genehmigung baut, muss mit einer Rückbauverfügung rechnen. Die Bauaufsicht kann die Beseitigung anordnen, dazu kommen Bußgelder und eine mögliche Nutzungsuntersagung. Beim Verkauf des Grundstücks wird ein nicht genehmigter Bau regelmäßig zum Thema, und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Wer unsicher ist, fragt vorab bei der Bauaufsicht nach. Eine kurze Anfrage kostet wenig und schafft Klarheit, bevor Geld in den Bau fließt.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Recht einhalten: den Bebauungsplan, die Abstandsflächen der Landesbauordnung, die Regeln zur Grenzbebauung, die Erschließung, das Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Die Gemeinde kann über Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen weitere Anforderungen stellen.
Was gemessen wird
Die Länder messen unterschiedlich. Manche begrenzen die Brutto-Grundfläche, also Länge mal Breite. Andere begrenzen den Brutto-Rauminhalt, also Grundfläche mal Höhe. Wieder andere begrenzen die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze.
Beispiel: Ein Gartenhaus, Gerätehaus & Schuppen mit 6 m Länge, 3 m Breite und 2,5 m Höhe hat 18 m² Grundfläche und rund 45 m³ Rauminhalt. In einem Land mit einer Grenze von 30 m² bliebe er frei, in einem Land mit einer Grenze von 30 m³ läge er darüber. Deshalb steht auf jeder Landes-Seite, welche Größe gemessen wird.
Ablauf, wenn eine Genehmigung nötig ist
Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Je nach Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren, größere Vorhaben laufen im vollen Genehmigungsverfahren. Nötig sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan und eine Baubeschreibung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes.
Ein kleines Gartenhaus, ein Gerätehaus für Rasenmäher und Werkzeug oder ein Schuppen für Brennholz: Solche Vorhaben gelten oft als „genehmigungsfrei“. Rechtlich korrekt ist ein anderer Begriff. Die Landesbauordnungen stellen bestimmte Gebäude verfahrensfrei. Das bedeutet, dass kein Bauantrag nötig ist. Es bedeutet nicht, dass keine Vorschriften gelten. Da Bauordnungsrecht Ländersache ist, gibt es 16 unterschiedliche Regelungen. Sie unterscheiden sich bei Messgröße, Grenzwert, Lage und zulässiger Nutzung.
Quadratmeter oder Kubikmeter: die entscheidende Messgröße
Die Länder messen die Größe eines Gartenhauses unterschiedlich.
- Brutto-Grundfläche bzw. Grundfläche (m²): Maßgeblich ist die Fläche. Dieses Modell gilt in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Brutto-Rauminhalt (m³): Maßgeblich ist das Volumen. Dazu zählen Länge, Breite und Höhe einschließlich des Dachraums. So regeln es die meisten Länder.
- Umbauter Raum (m³): Rheinland-Pfalz verwendet ausdrücklich diese Messgröße und nicht den Brutto-Rauminhalt.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Ein Häuschen mit 3 × 3 m Außenmaß hat 9 m² Grundfläche. Bei einer durchschnittlichen Höhe von 2,5 m ergibt sich ein Rauminhalt von etwa 22,5 m³. Dasselbe Gebäude kann also in einem Land mit Flächengrenze unkritisch sein und in einem Land mit niedriger Volumengrenze darüber liegen. Gerade bei Pult- oder Satteldächern sollten Sie den Rauminhalt genau berechnen.
Innenbereich und Außenbereich
Fast alle Länder unterscheiden nach der Lage des Grundstücks. Der Innenbereich umfasst bebaute Ortslagen und Gebiete mit Bebauungsplan. Der Außenbereich liegt außerhalb davon. Dort ist Bauen nach § 35 BauGB grundsätzlich eingeschränkt.
Die Folgen sind erheblich:
- Kein verfahrensfreier Tatbestand im Außenbereich: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sehen für diese Gebäude im Außenbereich keine Verfahrensfreiheit vor.
- Niedrigere Werte im Außenbereich: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein lassen dort nur kleinere Gebäude zu.
- Hessen: Das Land unterscheidet nicht zwischen Innen- und Außenbereich. Es gelten überall 30 m³.
- Nordrhein-Westfalen: Im Außenbereich gelten zwar 75 m³, aber nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Für Privatleute ist ein Gartenhaus dort faktisch nie verfahrensfrei.
Vergleich aller 16 Bundesländer
| Land | Innenbereich | Außenbereich | Messgröße | Fundstelle | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 m³ | 20 m³ | Brutto-Rauminhalt | § 50 Abs. 1, Anhang 1 Nr. 1 a | kein Verkaufs-/Ausstellungszweck; Gartenhausgebiete gesondert (Nr. 1 f) |
| Bayern | 75 m³ | 20 m³ | Brutto-Rauminhalt | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a | Nutzungseinschränkung nur im Außenbereich |
| Berlin | 10 m² | nicht verfahrensfrei | Brutto-Grundfläche | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | eingeschossig; Kleingarten: Nr. 1 h |
| Brandenburg | 75 m³ | nicht verfahrensfrei | Brutto-Rauminhalt | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | ohne Garagen, Ställe, Verkaufs-/Ausstellungszwecke |
| Bremen | 10 m², Gartengerätehäuser 12 m² | nicht verfahrensfrei | Brutto-Grundfläche | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | eingeschossig; gewerbliche Nutzung erfasst |
| Hamburg | 30 m³ | nicht verfahrensfrei | Brutto-Rauminhalt | Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1 | eingeschossig; je Hauptgebäude; teilgeprüft |
| Hessen | 30 m³ | 30 m³ | Brutto-Rauminhalt | § 63 Abs. 1, Anlage I Nr. 1.1 | kein Verkaufs-/Ausstellungszweck |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 m² | nicht verfahrensfrei | Brutto-Grundfläche | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b | mittlere Wandhöhe bis 3 m |
| Niedersachsen | 75 m³ | 40 m³ | Brutto-Rauminhalt | § 60 Abs. 1, Anhang 1 Nr. 1.1 | seit 01.07.2025 erhöht |
| Nordrhein-Westfalen | 75 m³ | 75 m³ nur Land-/Forstwirtschaft | Brutto-Rauminhalt | § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | auch Ställe ausgeschlossen |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ | 10 m³ | umbauter Raum | § 62 Abs. 1 Nr. 1 a | Denkmalumgebung ausgenommen |
| Saarland | 75 m³ | nicht verfahrensfrei | Brutto-Rauminhalt | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | eingeschossig; keine Nutzungseinschränkung in der Nummer |
| Sachsen | 75 m³ | nicht verfahrensfrei | Brutto-Rauminhalt | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | keine weiteren Bedingungen |
| Sachsen-Anhalt | 10 m² | nicht verfahrensfrei | Grundfläche | § 60 Abs. 1 Nr. 1 a | eingeschossig |
| Schleswig-Holstein | 30 m³ | 10 m³ | Brutto-Rauminhalt | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a | ohne Garagen (Buchst. b), Verkaufs-/Ausstellungsstände |
| Thüringen | 30 m² | nicht verfahrensfrei | Grundfläche | § 63 Abs. 1 Nr. 1 a | eingeschossig; zum 24.07.2026 von 10 m² angehoben |
Sonderfälle, die Sie kennen sollten
Bremen hat als einziges Land einen eigenen, höheren Wert für Gartengerätehäuser: 12 m² statt der allgemeinen 10 m². Gewerbliche Nutzung ist ausdrücklich erfasst. Im Außenbereich sind nach Buchstabe c nur land- und forstwirtschaftliche Gebäude verfahrensfrei.
Bayern schränkt die Nutzung nur im Außenbereich ein. Dort sind Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten ausgeschlossen. Im Innenbereich ist ein Gebäude bis 75 m³ auch mit Aufenthaltsraum verfahrensfrei.
Berlin-Kleingarten: Neben der allgemeinen 10-m²-Regel gibt es § 61 Abs. 1 Nr. 1 h. Danach sind Gartenlauben in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz bis 24 m² Grundfläche verfahrensfrei. Ein überdachter Freisitz ist in diese Fläche eingerechnet.
Mecklenburg-Vorpommern kennt zwei Wege. Buchstabe b erfasst Gebäude bis 40 m² mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m. Buchstabe a erfasst eingeschossige Gebäude bis 10 m². Daneben gibt es eigene Tatbestände für Terrassenüberdachungen bis 40 m², Gartenlauben in Kleingärten und Wochenendhäuser bis 40 m².
Nordrhein-Westfalen: Der Außenbereichswert von 75 m³ gilt nicht für private Gartenbesitzer, sondern nur für privilegierte Land- und Forstwirte.
Niedersachsen hat die Werte zum 01.07.2025 von 40 und 20 m³ auf 75 und 40 m³ angehoben. Viele kommunale Merkblätter nennen noch die alten Zahlen.
Thüringen hat den Wert mit dem Ersten Thüringer Entlastungsgesetz (GVBl. 6/2026 S. 150) zum 24.07.2026 von 10 auf 30 m² erhöht. Maßgeblich ist, welche Fassung zum Zeitpunkt Ihres Bauvorhabens gilt.
Hamburg hat die Fundstelle geändert. Bis 31.12.2025 galt § 60 mit Anlage 2, seit 01.01.2026 gilt § 61 mit Anlage. Die 30 m³ gelten je zugehörigem Hauptgebäude. Die Angaben sind als teilgeprüft gekennzeichnet. Eine Rückfrage bei der Bauaufsicht ist hier besonders sinnvoll.
Auch die anderen Länder haben Eigenheiten. Sachsen stellt keine Bedingungen zu Aufenthaltsräumen, Toiletten, Feuerstätten, Höhe oder Grenzlänge. Das ist bundesweit der großzügigste Tatbestand. Im Saarland enthält die Nummer keine Nutzungseinschränkung. Feuerstätten unterliegen dort aber dem Schornsteinfegerrecht. In Hessen gilt für diese Nummer kein Gemeindevorbehalt mit 14 Tagen Wartezeit.
Nutzung: Was im Gartenhaus erlaubt ist
Die Verfahrensfreiheit hängt in vielen Ländern auch von der Nutzung ab:
- Verkaufs- und Ausstellungszwecke sind ausgeschlossen in Baden-Württemberg, Br
Recherche-Status: Die Tabelle kennzeichnet jedes Bundesland einzeln als geprüft, teilweise geprüft oder offen. Nur vollständig geprüfte Werte können im Check zu einer eindeutigen Freigabe führen.
Stand: 1. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall.